Volltext Seite (XML)
Dienstag. Rr. 57. 25. Mai 1875. WePerih-Ieitung. Amts-Matt für die Herichts-Aernter und Stadträtye zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Rcdartcur: Cart Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Austalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden niit lO Pfg. für die Spalten-Zcile, oder deren Raum, berechnet. Zmlkcher Theit. Verordnung, die Revision der Wahllisten für die Landtagswahlen betreffend. Da im Laufe dieses Jahres die erforderlichen Ergänzungswahlen für die Ständeversammlung vorzunehmen sind, so werden alle nach § 23 des Wahlgesetzes von« 3. Dccembcr 1868 mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Organe hierdurch noch besonders darauf hingewiesen, daß diese Listen im Laufe des Monats Juni einer Revision zu unterwerfen find und sofort im Anfänge des genannten Monats die in § 11 der Ausführungs-Verordnung zu dem Wahlgesetze vom 4. Dccember 186» vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Auch werden alle Obrigkeiten auf die Vorschrift in § 9 der angezogenen Ausführungs-Verordnung, wonach sie von allen ihnen bekannt gewordenen Fällen einer Entziehung der Stimmberechtigung den mit Führung der Wahllisten beauftragten Organen Nachricht zu geben haben, hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Dresden, den 15. Mai 1875. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, die Ablieferung der Leichen von Selbstmördern an die anatomischen Lehranstalten betr. Nach tz 7 der Verordnung vom 21. September vorigen Jahres (vergl. Seite 113 fg. und 130 des Leitfadens erste Auflage und S. 119 und 125 der dritten Auflage) sind die Leichen von Selbstmördern, außer, wenn anzunehmen ist, daß die Selbstentleibung im Zustande der Unzurechnungsfähigkeit erfolgt sei, oder Angehörige des Verstorbenen, unter dem Nachweise der Erlegung der Begräbnißkosten, die Leiche zum Zwecke der Beerdigung reclamiren, aus dem hiesigen Ver waltungsbezirkes in den Monaten October des einen bis mit Januar des anderen Jahres an den militärärztlichen Operations kursus im Garnisonlazareth zu Dresden, in den Monaten Februar bis mit September aber an die Direktion der Anatomie zu Leipzig abzuliefern. Die Ablieferung der Leichen an die vorgenannten Anstalten darf ebensowie die Beerdigung derselben nicht eher erfolgen, als bis von der in Z 5 der angezogenen Verordnung genannten Behörde schriftliche Genehmigung zur Beerdigung ertheilt worden ist. Diese Genehmigung ist in allen Fällen einzuholen, gleichviel ob der Verdacht eine« an dem Aufzuhcbenden verübten Verbrechens vorliegt oder nicht. Die Amtshauptmannschaft unterläßt nicht, auf diese Bestimmungen hierdurch noch besonders aufmerksam zu machen. Dippoldiswalde, den 21 Mai 1875 Königliche Amtshauptmannfchaft. v. Bosse. Spruch - Liste der für die II. Quartalsitzung des Bezirksgeschworenengerichts in Dresden ausgeloosten Geschworenen. I. Hauptgeschworene: Nr. der Jahresliste. 1. Herr Johann Franz Friedrich Wilhelm Louis Largoe, Hotelier in Dresden 29. 2. - Johann Georg Herkner, Rentier in Nossen - 152. 3. - Heinrich August Friedrich Kunitz, Schäferei-Director in Dresden 26. 4. - Traugott Louis Guthmann, WachSwaarenfabrikanl und Hoflieferant in Dresden 16. 5. - Johann Carl Gottlob Fischer, Civilingenieur in Dresden 11. 6. - Bernhardt von Hopfgarten, Förster in Weißig am Raschütz 187. , 7. - Johann Michael Lipfert, Mühlenbesitzer in BurkhardtSwalde 291. 8. - August Zeibig, Gutsbesitzer und Gemeindevorstand in Großzschachwitz 300. 9. - Carl Gustav Thiele, Vorwerksbesitzer und Hauptmann der Reserve in Hilschbach 247. 10. - Horst Louis Semmig, Gutspachter in Ober-CunnerSdorf 250. 11. - Ernst Leberecht Steher, Rentier und Stadtverordneter in Freiberg 273.