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enstag. Rr. SS. 11. Mai 4875. Weißenh-Zeitung. Amts-Alätt für die Herichts-Aemter und Stadträtlje zu Dippoldiswalde «nd Irauenstein. Vcrantwottlichcr Redakteur: Earl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Biait erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark SS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden niit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Bekanntmachung. Laut Beschluß des unterzeichneten Stadtgemeinderaths sollen im Jahre 1875 zu Bestreitung der Ausgaben bei der Stadt-, Kirchenanlagen-, Armen- und Schulkafse Fünf Pfennige von je drei Reichsmark Einkommen und von jeder Grundsteuereinheit als Commun-Anlagen erhoben werden, was mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht wird, daß diese Anlagen in einvierteljährigen, den 31. März, 30. Juni, 30. Sep tember und 31. December fälligen Terminen an die betreffenden Kassen zu bezahlen sind. Frauenstein, den 7. Mai 1875. Der Stadtgemeinderath. Grohmann, Bürgermeister. Amtkcher Theit. Bekanntmachung. Das dem verstorbenen Schlosser Friedrich Louis Grummt gehörig gewesene Haus- und Gartengrundstück Fol. 2 des Grund und Hhpothekenbuchs, vormaligen AmtSantheils, und Nr. 3L des Brandcatasters für Kleinölsa, soll auf Antrag der Erben den 3L Mai L87S, des Vormittags 11 Uhr, unter den am hiesigen GerichtSbrcte und in dem Gasthofe zu Kleinölsa aushängenden Bedingungen öffentlich an hiesiger Anusstelle versteigert werden. Königliches Gerichtsaint Tharandt, am 28 April 1875 Fiedler. Vierte Sitzung des Bezirksausschusses. In der am 7. dS. Mts. unter Vorsitz des Herrn Amts- Hauptmanns v. Bosse hier abgehaltenen 4. Sitzung des Be zirksausschusses bildete den ersten Gegenstand der Tages ordnung das Gesuch der verehel. Böhme in Kreischa um Genehmigung zum Betriebe der Pferdeschlächterei in dem von ihren Ehemanne gekauften Hausgrundstücke (Referent: Bezirksassessor v. Brück). Man beschloß, die Genehmigung bis auf Widerruf und unter gewissen, die Belästigung der Nachbarn ausschließenden Bedingungen zu ertheilen. — Auf das Gesuch Tittel's in JohnSbach um Concession zum Bier- und Branntweinschank (Referent: Amtshauptmann) war man zwar geneigt, seiner Zeit einzugehen, behielt sich aber die hauptsächliche Entschließung bis nach Vollendung des von Tittel beabsichtigten Hausbaues vor. — Dem Oel- mühlenbesitzer Göhler in Nassau wurde die erbetene Concession zu dem bereits von seinem Vorbesitzer ausgeübten Bier- und Branntweinschank für seine Person ertheilt (Refe rent: Amtshauptmann). — Ebenso wurde dem Pachter des Gasthofs „an der Kreuzstraße" in Oberhäslich, Wirth- gen, für seine Person Concession zum Bier- und Brannt weinschank gegeben mit einem, die Verpflichtung der Wirthe in Betreff des Aushängens öffentlicher Bekanntmachungen enthaltenden Zusatze (Referent: Gemeindevorstand Steher). — Dem Gesuche Köllner'S in Altenberg um Concession zum Kleinhandel mit Branntwein (Referent: Amtshauptmann) wurde stattgegeben; dagegen wurde ein gleiches Gesuch von- Hänel in Dorf Bärenstein (Referent: Hauptmann Aster) abgewiesen. — Ebenso wurde auf das Gesuch der Wittwe Kirchert in Reinhardtsgrimma um Concession zum Bier- und Branntweinschank und Krippensetzen in dem Zimmermann'schen Grundstücke zu Hausdorf (Referent: Oeco- nomierath Bering) mit Rücksicht auf tz 33 unter 1 der Reichsgewerbeordnung abfällige Entschließung gefaßt. — Auf drei DismenbrationSgesuche: 1) des Mühlenbesitzers Körner in AmmelSdorf in Betreff seines Gutes in JohnSbach, 2) in Betreff des Gössel'schen Gutes in Reinhardts grimma und endlich 3) des Winkler'schen Gutes in Wilmsdorf (Referent: Amtshauptmann) wurde die erforder liche Dispensation ertheilt. — Der Antrag des Gemeinde vorstands Reichelt von Reichenau auf einheitliche Regu- lirung der Abgaben bei Käufen zu den OrtScassen (Referent: Amtshauptmann) wurde abgelehnt, da man in dieser Be ziehung die Autonomie der Gemeinden nicht beschränken zu dürfen glaubte; man hielt es aber für Wünschenswerth, daß der in einigen Gemeinden bezüglich dieser Abgaben noch be stehende Unterschied zwischen auswärtigen und einheimischen