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Dienstag. Nr. -*88. 11. November 1873. Weißerih-Leitung. Amts-Akatt für die Kerichts-Aemter und Stadirätpe zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redakteur: Carl Zehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstags und Freitags. Zn beziehen durch alle Post-Anstalten und die Agenturen. Preis vierteljährlich 12 Ngr. 5 Pfg. Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Ver breitung finden, werden mit 1 Ngr. für die Spalten - Zeile berechnet. Tagesgefchichte. Dippoldiswalde. In der Sitzung unseres Gewerbe vereins am 7. November begann Hr. Schuldirector Engel mann vor zahlreicher (auch von Damen) besuchter Versamm lung die von ihm versprochenen „Bilder aus der Geschichte des Papstthums." Nach einer Einleitung, welche die Ent stehung und allmählige Entwickelung dieser, in die Geschichte eminent eingreifenden Institution behandelte, wurden die Ziele und Bestrebungen eines Gregor VII. ausführlich dargestellt, namentlich auch das Papstthum im Kampfe mit der weltlichen Macht gezeigt, deren tiefste Erniedrigung die Fahrt Heinrichs IV. nach Italien zu seiner Buße im Schloßhofe zu Canossa war. — Der äußerst interessante und lehrreiche Vortrag ward von allen Anwesenden mit gespanntester Aufmerksamkeit vernommen, und werden die folgenden (der nächste am 20. Novbr.) gewiß eben so zahlreich besucht sein. — Wie aus den Anzeigen unseres heutigen Blattes zu ersehen, ist das Brod abermals aufgeschlagen: — ein Sechspfünder kostet 78, resp. 84 Pfennige! Und das nach einer Ernte, deren Erträgnisse zum größten Theile in den Scheunen allein nicht geborgen werden konnten! Wir haben somit ziemlich die Preise der Theuerungsjahre; — ein Ver- hältniß zwischen der damaligen und heurigen Ernte aber und den Brodpreisen ist schwer zu finden. H Frauenstein. Das verordnete Trauerlauten um Se. Majestät den hochseligen König Johann scheint sehr ver schieden gehandhabt zu werden. Die für den Fall des Ab lebens des Königs herausgegebene Verordnung vom 16. April 1831 schreibt u. A. auch vor, daß „das tägliche Trauerlauten im ganzen Lande von Mittags 12 bis 1 Uhr beim Könige 3 Wochen" zu dauer» habe, und eine andere Verordnung bestimmt, daß solches in 3 Pulsen auszuführen sei. Bei uns werden nun zwar in der Zeit von 12 bis 1 Uhr Mittags täglich 3 Pulse gekauten, aber in welchen Pausen! Man fängt */t1 Uhr mit Lauten erst an und läutet 5 Minuten lang; hierauf ist 10 Minuten, also bis ^1 Uhr Pause; dann beginnt das Lauten wieder und dauert abermals 5 Minuten, hierauf folgt wieder eine Pause von 10 Minuten, also bis s/il Uhr, worauf abermals 5 Minuten gelauten wird. Also Summa Summarum des täglichen Trauerlautens: eine Viertelstunde! Summa der Pausen: Dreiviertel Stunden! Wir müssen aber sehr bezweifeln, daß eine solche Eintheilung der vorgeschriebenen 3 Pulsen im Sinne des Gesetzgebers gelegen hat. Jedenfalls dürfte es eher am Platze sein, daß Hi Stunden geläutet und >/i Stunde pausirt würde. (Bei uns in Dippoldiswalde wird drei Viertelstun den geläutet und die Pausen betragen eine Viertelstunde; das ist wohl auch das Richtige! D. Red.) Dresden. Se. Maj. der König hat nachstehenden Tagesbefehl an die Armee erlassen: Dresden, den 5. Novbr. 1873. Soldaten! Dnrch Gottes unerforschlichen Rathschluß ist das Land seines Königs, seid Ihr Eures Kriegsherrn beraubt! In auf richtiger Trauer Meines Herzens, in der Ich Mich mit Meinem Lande nnd Meiner Armee vereinigt weiß, ist es Mir ein Bediirfniß, Euch, di Ihr in ernsten wie in guten Tagen in alter Sachsentreue zu Meinem in Gott ruhenden Vater standet, heute Meinen Königlichen Dank für Euer bisheriges Verhalten, gleichzeitig aber auch die feste Zuversicht auszusprechen, daß Ihr die hmgebende Treue und aufopfernde Tapfer keit, die Ihr während Meiner langjährigen Commandoführung, als Euer Führer zu aller Zeit, besonders auch in großen und gefahrvollen Zeiten stets an Euch bewährt gefunden, unwandelbar auch Mir und dem Königlichen Hause erhalten werdet zu Euerer Ehre, zu Unseres theucren Vaterlandes Wohl. Das walte Gott! Albert. — In Folge testamentarischer Bestimmung des ver storbenen Königs Johann soll das Rittergut Jahnishausen in den Besitz der Königin-Mutter und Weesenstein mit den dazu gehörigen Gütern auf Prinz Georg übergehen. — Im Landtage kam am 5. Novbr. die Interpellation des Abg. Ludwig zur Berathung, bezüglich der, durch das „kathol. Kirchenblatt" aufgestellten Behauptung, das Unfehl barkeitsdogma sei in Sachsen dadurch verkündet, daß das bekannte Hirtenschreiben der deutschen Bischöfe in den katho lischen Kirchen Sachsens verlesen worden sei. Nach aus führlicher Begründung dieser Interpellation durch den Abg. Ludwig beantwortete der CultuSminister v. Gerber dieselbe und sagte: Die Regierung erkenne nur Das für amtlich publiztrt an, dessen Publikation von der katholischen Kirchen behörde nachgesucht und durch das königl. Placet gestattet worden sei. Man habe zwar um Publikation dieses Dogma's nachgesucht, aber die Regierung habe sie verweigert. Sie halte die Angelegenheit für erledigt, da das „kathol. Kirchen blatt" ein Privatunternehmen sei, dem keine offizielle Be deutung zukomme. Er versicherte noch, daß die Regierung gut sächsisch, gut protestantisch und gut deutsch sei und bleiben werde. Berlin. Das Befinden des Kaisers bessert sich jetzt, und wird derselbe die Regierungsgeschäfte bald wieder in vollem Umfange übernehmen. — Die vom 10. auf den 12. Novbr. verlegte Eröffnung des preußischen Landtages wird wahr scheinlich nicht durch den Kaiser, sondern durch den Minister des Innern, Grafen Eulenburg (ältestes Mitglied des Staats ministeriums) erfolgen. Bremen, die freie Stadt, beging am 5. Novbr. eine Feier der Dankbarkeit und Pietät: das 100jährige Jubiläum des Geburtstages ihres ehemaligen vielverdienten, auch um die allgemeine deutsche Industrie vielverdienten Bürgermeisters Johann Smidt. — Die freie Stadt Hamburg und andere Städte sandten Glückwunschschreiben.