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Freitag. 3. November 1865. »tat Erscheint Dienstag- Md Freisag«- Zu beziehen durch allsPost- anstalten. L'U Lic»tcksS s«sLr«tV Amts- -AycheiBMbtr -,i7sips« />! - - M.>N .. Verantwortlicher Redakteur: Carl Je^tte Der Dualisvm-^M: städtische» Behörden. Die in unserer Rachbarstadt Altenberg bevorste hende Bürgermeistexwahl giebt uns Anlaß, aus obiges Thema zurückzukomiuen, welches das in Dresden er scheinende „Communalblatt"- theils nach Auszügen aus der „deutschen Gemeindezeitung," theils in selbstständigen Artikeln kürzlich behandelt hat. Wir stimmen vollkommen mit den dort ausgesprochenen Ansichten überein, „daß die Uebertragung der konstitutionellen Staatsform auf das Gemeindeleben kein glücklicher Griff zu nennen ist; daß, wie schon an sich die Verwaltung einer Körper schaft ein Widerspruch in sich selbst, ein Bleiklumpen an den Füßen ihres obersten Leiters, des Bürgermeisters ist, so namentlich die Stellung zweier neben einander stehender Gemeindebehörden, mit künstlich getrennten, aber überhaupt untrennbaren Verrichtungen, mehreren Pferden gleicht, die vor einen Wagen nach verschiedenen Richtungen hin gespannt sind." Sehr treffend sagt die Gemeindezeitung: „Dadurch, daß die Rathsmitglie- der abgeschlossen und auf eigene Faust operiren, wäh rend auf Seiten der Stadtverordneten derselbe Gegen stand wiederum vollständig unabhängig von ihnen, wie von neuen und veränderten Gesichtspunkten, in Gemein schaft mit einer Anzahl unvermeidlicher Mißverständ nisse gehandhabt wird, kann nie etwas Gutes heraus kommen. Schon die verschiedene Leitung der Ver handlungen muß Mißverständnisse jeder Art mit sich führen. Jedermayn weiß, daß von der richtigen und angemessenen Darstellung eiirrs BerhandlungSgegen- standes auch meist das Urtheil über denselben abhängt. Muß nun aber die Darstellung eines Verwaltungen gegenständes durch einen Unbetheiligten, durch den Vor sitzenden oder ein Mitglied der Stadtverordneten nicht eine ganz andere stinLmd wecheu, als wenn sie von dem Leiter deffeM^ ftlbst ckfslgt? Selbst bei dem redlichsten Wille» auf beitztzv Seiten sind Mißver ständnisse And Mißverhältnisse bei einer solchen duali stischen Verwüstung ganz unvermeidlich. Der Begriff der Selbstverwaltung schließt an Und für sich die For derung in sich, daß Beschluß und Ausführung sich in einer Hand befinden, einheitlich zusammenwirken und nur in den thatsächlichen Verrichtungen von ein ander getrennt sein müssen. Reißt man künstlich und willkührlich au« einander, was naturgemäß zusammen gehört, so muß man mit Nothwendigkeit zu un gesunden und krankhaften Zuständen gelangen, rc." Der Verfasser jene- Aufsatzes gelangt im Resultate zu der Überzeugung, büß Mer den verschiedenen Systemen, nach welchen die städtische Verwaltung zu orgänisiren ist, das der österreichischen Gesetzgebung eigenthümliche dm ' Di-, -uhi d-r Mw°-puM unmittelbar- in 'dtr MHMchen üD^KnMhmttU Äi> meindevertretung, welche sich »ar M.ansfühWde und nicht ausführeude Mitglieder scheidet, Auch wir haben dieses System in der Landgeme;ndeorduung und in dem Gesetze, welches deren tnödificirte Anwendung auf Städte gestattet. Es scheint uns ein Übel ange brachter Stolz m sHn, dak*elativ nur »Mia? Städte hiervon Gebrauch gemacht und bie an sich fiAkmere Land gemeindeordnung nicht angenommen haben. Nerv der Verwaltung bleibt in den meisten Fällen rasches und entschlossenes Handeln; Vieser Nerv wird lahmge legt, wenn man das Bleigewicht doppelter Gemeinde behörden daran hängt; die Klagen über Vselschreiberek und Langsamkeit der städtischen Verwaltung werden nicht verstummen, so lange dieser Dualismus; scim-Re giment behauptet. — Man wirlL -Uns einbältetz^,daß die doppelte Beleuchtung desselben Gegenstandes 'von, zwei getrennt beratheuden Körperschaften auch/Ms' Vortheile habe. Wir wollen dies nicht ganz in Abrede stellen, können uns aber von her Ansicht.»icht trennen, daß die Schattenseiten Reser' schtverfmÜgMeinrichtung durch die spärlichen Lichtpunkte derselben nicht ausgn wogen werden, -v... »<w Mkn-chiN ui- Hm.trott Da übrigens, selbst bei der gegenwärtigen Verfas sung, für den GanK Mr. Verwaltung von der glückli chen Wahl des Leiters derselbe« Vieles abhängt, so wünschen wir aufrichtig der Stadt Altenberg, daß sich bei der bevorstehenden - Wahi ihr heimathliches Glück auf! bewähren möge.-«-'Dte'Drag«, ob:e»rachfämer fch einen Juristen oder RichtiMsten zu wählen, hatten wfr für utttergeorRietor Rat« Wie HauptrequisiteNitzuws Berwaltungsbeamten, Takt, Geschick und THat kraft müssen chntzsbpve« sein und.lassen sich nicht anlerneu, Bon mehr Belang ist die Drage nach deut Lebensältit- des zu Wählenden. Absolut, b? y? von einzelnen Ausnahmen und<Persoueu abgesehen, empfiehlt sich Wedch! z« große Iugetld, weil ihr EH-HM u-d Sicherheit fehlt, no» zu .weit, v.xrgerückteS Aster. W die Thatkraft deö Mensch«l. )n der Regel erlahm^ sobald ein halbes Jahrhundert hintet ihm ÜM MA Erwägung ist auch ktz Frage. Werth, yß es-voxzuziehen fti, eine» EtyheiMschkU! Mr)?ineu.Krpmdefi,M »MH^ Nach dem Spruchs Dserr Mph-t .M nichts Batertande, fallen, hie HüWrimistrMahstzk.LxM Städten-häMauft Kremd». DM AhäW GAÄWK ten ebensowenig, wie an übertroffenen UWWWW nicht fehlt, wird Jedermann zugeben. Der Elnheuuische hat jedenfalls: PrtsdM - »ud Sachtenntniß fW sich, andererseits, .Md Psvkt3st ein Rachtheik, yäs- Pitt blikum seine Vergangenheit und seine Schwächen—