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«4. Weißeritz-Aeitung. Freitag. Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch alle Post anstalten. 18. August 1865. Preis pro Quartal 1V Ngr. Inserate di« Spalten-Zeile 8 Pfg. Amts- und Anzeige-Klatt der Königlichen Gerichts-Aemter und Stlldträthe zu Dippoldiswalde, /rauenstein und Altenberg. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne m Dippoldiswalde Tagesges^hichte. Dippoldiswalde. Jedem Exemplare »unseres heu tigen Blattes ist eine gedruckte „Anleitung zur Be nutzung der Königlich Sächsischen Altersren tebank" beigegeben, welche wir der aufmerksamen Durchsicht unserer Leser um so mehr empfehlen, als diese segensreich wirkende Anstalt, welche bereits seit dem Jahre 1859 besteht, gerade in denjenigen Kreisen, zu deren Gunsten sie ins Leben gerufen wurde, noch immer nicht genugsam beachtet und benutzt wird. Die Sachs. Altersrentenbank gehört bekanntlich zu denjeni gen Instituten, welche die Sicherstellung der Familie nach dem Tode des Familienvaters und die Sicherstel lung der eigenen Existenz im Alter zu vermitteln suchen; dieselbe steht unter der Garantie des Staates, ist allen Inländern, sowie den im Königreiche Sachsen wohn haften Ausländern von der Geburt bis zum 65. Alters jahre ohne Ausnahme zugänglich und bezweckt, für ge wisse Einzahlungen Leibrenten, und zwar meist für spätere Zeit (sogenannte aufgeschobene Leibrenten) zu gewähren. Obgleich das Institut allen Klassen der Gesellschaft, mithin auch vermögenden Leuten, offen steht, so ist dessen Benutzung doch vorzugsweise den minder bemittelten und ärmeren Klassen der Bevölke rung zu empfehlen, denn es werden denselben hier die Mittel geboten, durch welche sie sich gegen Noth und Sorge im hohen Alter, wenn die Arbeitskraft nachläßt, ausreichend schützen können. Die Einzahlungen werden durch Vermittelung der Provinzial-Geschästsstellen, von denen sich ungefähr 100 in den verschiedenen Orten des Landes befinden, in den kleinste»» Beträgen, von einein Thaler an, zu jeder beliebigen Zeit angenommen, ohne daß sich Jemand dadurch zu weiteren regelmäßigen Einzahlungen verpflichtet. Wer z. B. seinem Kinde eine vom 65. Altersjahre desselben beginnende jährliche Rente vor, 100 Thlrn. erwerben will, würde im ersten Vierteljahre, in welchem das Kind geboren wurde, nicht mehr als 25 Thlr. 11 Ngr. 2 Pf. mit Kapitalverzicht einzuzahlen haben. Wenn Jemand ferner beispielsweise vom 20. bis zum 45. Lebensjahre alle Vierteljahre eine,! Thaler für die nach erfülltem 65. Altersjahre eintretende Rentengenußepoche mit Kapitalverzicht ein legt, so erwirbt er sich dadurch eine nach erfülltem 65. Altersjahre zahlbare Altersrente von jährlich 81 Thlrn. 11 Ngr. 4 Pf. Wird aber der Einleger etwa in seinem 45. Lebensjahre durch irgend ein Unglück arbeitsunfähig, so ist ihm nach Maßgabe seiner gelei steten Einzahlungen auch schon von da an eine Unter stützung, eine sogenannte Invalidenrente von jährlich 12 Thlrn. gesichert. Auch könne»! Altersrenten mit Kapitalvorbehalt erworben werden, bei denen die Rente natürlich ungleich kleiner als bei dem Kapitalverzicht ausfällt, wofür aber im Todesfälle die ganze Einlage zurückgewährt wird, was für Diejenigen von Wichtig keit ist, welche ihren Angehörigen ein kleines Kapital zu hinterlassen wünschen. ES würde hier zu weit füh ren, wenn wir an einzelnen Beispielen die Gemein nützigkeit des Instituts noch näher nachweisen wollten; denn die oben erwähnte „Anleitung", welche aus der Feder des vr. Heim in Leipzig, einer in Versicherungs sachen rühmlichst bekannten Autorität, stammt, giebt ein so vollständiges und klares Bild von der inneren Einrichtung der S. Altersrentenbank, daß sich Jeder mit den Vortheilen, welche dieselbe allen Denen, die für ihre eigene oder für die Zukunft ihrer Angehörigen sorgen wollen, darbietet, leicht vertraut machen kann. Indem wir daher das Schristchen einer aufmerksamen Lectüre empfehlen, sprechen wir noch die Hoffnung aus, daß es gewiß nicht an gemeinnützig gesinnten Männern fehlen wird, welche in ihrer nächsten Umgebung durch entsprechende Anregung die Benutzung der Altersren tenbank nach Kräften zu fördern suchen. Namentlich können sich Dienstherrschaften ein besonderes Verdienst erwerben, wenn sie ihre Dienstboten mit den Segnun gen des Instituts genauer vertraut machen. K Altenberg. Seit einiger Zeit sieht man hier eine Anzahl Knaben, mit sogenannten Schmetterlings netzen versehen, die Felder durchstreifen, eifrig bemüht, Schmetterlinge zu sangen und zu tödten. Ist der Grund dieses Fangens Studium dieser Jnsecten, so muß man es nur lobend anerkennen. Allein Ein sender dieses hat bemerkt, daß mehrere dieser Knaben eine große Anzahl von ein und derselben Art gefangen haben. Wozu aber diese Menge? — Wahrscheinlich ist es bei den meisten derselben, besonders bei den kleineren, nur Nachäffung oder Sammelwuth, denn viele wissen gewiß nicht, warum sie es thun. Deshalb möchten doch diejenigen Eltern, deren Kinder sich diesem ungehörigen Spiele hingeben, bedenken, daß hierdurch mancher Nachtheil für die Kinder erwachsen kann, indem ihr Herz leicht gefühllos wird. Wie mancher Schmetter ling wird von ihnen gequält, weil sie nicht verstehen, dieselben schnell zu tödten! Wie mancher Feldbesitzer wird durch diese unnützen Jagden beeinträchtigt! Wäre es nicht besser, diese Kinder blieben zu Hause und säßen dafür hinter den Büchern? — Diese wenigen Zeilen sollen keineswegs dem kind lichen Verlangen, sich mit der Natur zu befreunden, feindlich entgegentreten, wie ich bereits erwähnt habe, sondern sie sollen nur der Thierquälerei steuern.