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Freitag. M 35. 8 Mai 18«3 Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen Durch alle Post anstalten. Weiljcrits-Ieitmuz Preis pro Quartal 10 Ngr. Inserate die Spalten-Zeile 8 Pfg. Amts- und Anztigc-Klatt der Königlichen Gerichts-Ämter und Sta-träthe ^n Dippoldiswalde. Mnenflein nnd Attenberg. Verantwortlicher Niedacteur: Carl Ich ne !n Dippoldiswalde. Die 300jährige Jubelfeier der Stadt Dippoldiswalde, im Jahre 1863. Wenn Völker, wenn Gemeinden einen Tag der Gegen wart deshalb durch besondere feierliche Begehung auszeichnen, weil in mehr oder weniger entfernter Vorzeit den Vorfahren durch Gunst der Umstände irgend ein Heil wiederfahren ist, das in besonders fühlbarer Weise bei den Nach kommen noch jetzt fortwirkt, so ist eine solche Feier gewiß berechtiget. Sie spricht mächtiger zu den Zeitgenossen, als bloße Rede und Schrift, und hebt die Gedanken über die Schranken der Gegenwart. Es liegt darin eine Aufforde rung an den Einzelnen, einen Blick in die Vergangenheit zu thun, und dies ist nützlich, damit man sich erinnere, wie viel man der Vorzeit verdankt. Den Verfasser dieser Zeilen, welcher ein Freund der Geschichte ist, machte die in unzweifelhaft ofsicieller Weise ausgesprochene Absicht einer im laufenden Jahre stattfindenden 500jährigen Jubelfeier für Dippoldiswalde begierig, Näheres über die ihm unbekannte Veranlassung derselben zu erfahren. Er erfuhr auf glaubwürdigem Wege, daß dies in einer Nachricht enthalten sei, welche das in dem Stadtarchive niedergelegte Statutenbuch und Stadtrecht der Stadt Dippol diswalde, welches im Jahre 1678 publicirt worden ist, giebt. Darin kommen unter der Ueberschrift: „I'iimum (Input. Der Stadt alte und neue priviloAM," folgende Worte vor: „Der Stadt Dippoldiswalde Anfang und Ursprung ist zu dieser Zeit eigentlich nicht zu erkundigen gewesen, hernach hat man, daß dieselbe im Jahre 1358 unter Herrn Alb rechten von Ulgau, Herrn zu Wehlin, gehöret, und ist ^uiio 1363 die Mittwoch noch St. Jacobstag zuerst der Rath be stätiget und mit Gerichten und Botmäßigkeit bestehen." rc. Aus dieser dürftigen Nachricht ergiebt sich, wenn man sie für vollständig glaubwürdig halten will, — daß Dippol diswalde 1) bis zum Jahre 1358 Albrechten von Ulgau gehöret, 2) daß 1363 Mittwoch nach dem St. Jacobstage zuerst rr. der Rath bestätiget und t>. mit Gerichten und Bot mäßigkeit bestehen worden ist. Mit Gewißheit ergiebt sich aus dieser Nachricht, daß der Anfang und Ursprung von Dippoldiswalde nicht zu ergründen ist. Anfang und Ur sprung von Dippoldiswalde kann deshalb nicht Grund der Feier sein. Vor 500 Jahren wäre demnach der bereits vor handene Stadtrath bestätiget und mit der Gerichtsbarkeit bestehen worden. Daraus, daß der Stadtrath in diesem Jahre bestätiget und mit der Gerichtsbarkeit bestehen worden ist, folgt aber weder, daß er vor 1363 nicht existirt, noch, daß er die Gerichtsbarkeit vor dem Jahre 1363 nicht auch ausgeübt hat. Es bleibt also für das Jahr 1363, demnach auch für die 500jährige Säcularfeier, Nichts weiter, als die Bestäti gung des Stadtrathes und die Beleihung mit der Gerichts barkeit übrig, welche letztere, wie bekannt, der Stadt nur in unvollständiger Weise zugestanden hat. Es soll nun zwar nicht behauptet werden, daß die an geführten Thatsachen geschichtlich bedeutungslos seien: allein eben so wenig erscheinen sie ausreichend zur Begründung einer Säcularfeier. Was nämlich die Bestätigung des Stadtrathes anlangt, so ist die Wahl ihrer Obrigkeit das heut zu Tage jeder Dorf- und Stadtgemeinde ohne Ausnahme zuständige Recht, und die Bestätigung pflegt, wenn nicht besondere Bedenken vorliegen, nie versagt zu werden. Dippoldiswalde hat ver möge seines bestätigten Stadtrathes vor keiner Stadt- und Dorfgemeinde irgend etwas voraus. Bezüglich der Gerichtsbarkeit ist aber zu bemerken, daß schon seit mehreren Jahren in Sachsen alle und jede Patri monialgerichtsbarkeit, auch die von Dippoldiswalde, an den Staat abgegeben worden ist. Der Ort besitzt also Das, womit sein Stadtrath im Jahre 1363 belieben worden sein soll, gar nicht mehr. Er befindet sich auch in dieser Hinsicht mit allen Denjenigen im Lande auf gleicher Stufe, die ihre Ge richtsbarkeit abgegeben haben. Wenn man für die Säcularfeier nichts weiter anzu führen vermag, als solche Gerechtsame, welche heut zu Tage alle Städte und Dörfer mit uns gemein haben, so erscheint eine solche wirklich mehr komisch, als ernsthaft, und es würde sich ein Aufwand dafür, wie er beabsichtigt wird, der noch dazu den Bürgern nicht unbedeutende Opfer an Geld und Zeit auflegt, nicht rechtfertigen. Dein Verfasser dieser Zeilen thut es leid, daß er nicht ein Mehreres über den Gmnd dieser Säcularfeier hat er fahren können. Er hofft und wünscht eine baldige Ergänzung seiner mangelhaften Kenntnis;, und richtet deshalb an alle Geschichtsfreunde und Solche, welche eine Freude am Zu standekommen und Gelingen dieser Säcularfeier haben, die Bitte, doch ja baldigst in diesem Blatte Ausführlicheres mit- zutheilen, damit sich der allgemeine Eifer für dieses Fest noch mehr als bisher entwickeln und sein Gelingen herbei führen könne. Die Redaction wird gewiß die Spalten ihres Blattes bereitwillig solchen Mittheilungen öffnen. Weitere Mitthcilungen — die jedoch bei den sehr spärlichen Nachrichten über die früheren Zeiten von Dippoldistvülde schwer zu beschaffen sein möchten — sind natürlich stets willkommen. Wir zweifeln aber an dem ferneren Empfang solcher Artikel, da fast durchgängig in der Bürgerschaft wenig Lust sich zeigte, diese Säcularfeier in größerem Maßstabe, wozu auch die Mittel gar nicht vorhanden waren, zu begehe«. Sie soll nunmehr sehr einfach vor sich gehen, wie aus den; Artikel unter Dippoldiswalde in der „Tagesgeschichtc" der bcntigcn Nr. zn ersehen ist. D. Red.