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Dienstag. 34. 3. Mai 1859. Preis pro Quartal 10 Ngr. Inserate die Spatten-Zeile 8Pfg. Amts- und Anzeige-Klatt der Königlichen Gerichts-Ämter und Stadträthe zn Dippoldiswalde, /ranenstcin und Altenberg. Weißeritz-Ieitung Erscheint Dienstags und Freitag-. Zu beziehen durch alle Post anstalten. Verantwortlicher Redactcur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Die Stellung Deutschlands in dem bevor stehenden Kriege. Nun heißt es nicht mehr: Krieg oder Frieden? Die Frage ist entschieden; Krieg heißt es. Wer weiß, ob nicht in dem Augenblicke, als wir dies schreiben, bereits das blutige Trauerspiel schon begonnen hat! Bei der bedrohlichen Aussicht, auch unser deutsches Vaterland mit in den Krieg verwickelt zu sehen, ist es gewiß von Wichtig keit, aus der Bundesverfassung zu erfahren, wenn Deutsch land zu den Waffen zu greifen hat und welche Macht in diesem Falle ihm zu Gebote steht. Nach dem Art. l l der BundeSacte versprechen alle Mitglieder des Bundes, sowol ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen, und gewährleisten sich gegenseitig ihre sämml- lichen zum Bunde gehörigen Besitzungen. Wenn aber ein Bundesstaat, der zugleich außerhalb des Bundesgebiets Besitzungen hat, in seiner Eigenschaft als europäische Macht einen Krieg beginnt, so bleibt dieser dem Bunde ganz fremd, da er dessen Verhältnisse und Verpflichtungen nicht berührt. Wenn aber ein solcher Bundesstaat in seinen, außer dem Bunde gelegenen Besitzungen bedroht oder angegriffen wird, dann hat der Bund in engerer Versammlung zu beschließen, ob Gefahr für das Bundesgebiet vorhanden. Ist dies der Fall, dann werden von Bundeswegen VerlheidigungSmaßregeln und Hilfsleistungen gerade so gewährt, als ob Bundesgebiet selbst bedroht und angegriffen wäre. In diesem Falle befinden wir uns aber jetzt, und es entsteht nun die Frage, ob, da Oesterreich um seiner auswärtigen Besitzungen in Italien willen den Kriegs begonnen hat, Deutsch land verpflichtet ist, in diesem Falle Beistand zu leisten. Soll man Nachrichten aus Preußen trauen, so wäre dies nicht geneigt, die Frage in einem für Oestreich günstigen Sinne zu entscheiden und sich auf diese Art in den Krieg hineinzwingen zu lassen. Indessen dürfte nach der neuesten Gestaltung der Dinge, da Rußland im Einverständniß mit Frankreich eine drohende Haltung gegen Deutschland einzunehmen im Begriff ist, dieses Bedenken sich erledigen und Preußen an der Spitze der übrigen Bundesglieder entschiedener für Oesterreich sich erklären und dadurch auch die Machtstellung Deutschlands in kräftigen Schutz nehmen. (S. die erste der telegraphischen Depeschen auS Berlin.) Welche Macht steht nun Deutschland zu Gebote? Das deutsche Bundesheer besteht auS 10 Armeecorps und einer Reserveinfanteriedivifion von 12 Bataillonen. Die drei ersten ArmeecorpS in 6 Divisionen stellt Oesterreich, das vierte bis sechste in eben so viel Divisionen Preußen, das siebente in 2 Divisionen Baiern, das achte Armee corps stellen Würtemberg, Baden und Hessen-Darmstadt; das neunte bilden Königreich Sachsen, Kurheffen. Nassau und Luxemburg. Zum zehnten ArmeecorpS gehören Hannover, Braunschweig, Holstein-Lauenburg, Oldenburg, Mecklenburg, Lübeck, Bremen und Hamburg. Die Reserve division wird von den sächsischen Herzogthümern, den Fürstenthümern Anhalt, Waldeck, Lippe, Schwarzburg, Reuß, Hessen-Hamburg, Lichtenstein und von Frankfurt gebildet. DaS BundeScontingent zerfällt in drei Theile: in Haupt-, Reserve- und Ersatzcontingent. Die beiden ersten rücken als Bestandtheilr deS Bundes- Heere- in- Feld und besetzen die Bundesfestungen. DaS Ersatzcontingent bleibt zunächst daheim, bis es dem Heere zum Ersatz nachgeschickt wird. Ist die Mobilmachung vom Bunde beschlossen, so müssen die Bundescontingente spätestens binnen 4 Wochen vollständig marsch- und schlagfertig sein, um auf den vom Oberfeldherrn bestimmten Sammelplätzen sich ausstellen zu können. Im Jahre 1853 betrug das Bundesheer ArmeecorpS I. bis HI.: 153,295 Mann. - IV. bis VI.- 170,509 . VII.: 50,236 - VIII.: 47,557 . IX. 35,336 - X.: 49,918 Reservedivifion 18,186 525,037 Mann. Seit 1853 aber ist die Bevölkerung der einzelnen Bundesstaaten zum Theil nicht unbedeutend gestiegen, daher auch eine Vermehrung der Truppen eingetreten. Sachsen hat gegenwärtig zu stellen 14,0»0 Mann Hauptcontingent. 4,000 Mann Reservecontingent. 2,000 Man» Ersatzcontingent. 20,000. Demnach müssen zunächst 14,000 Mann innerhalb der nächsten drei Wochen marsch- und schlagfertig sein, da für den Augenblick nur da-Hauptcontingent anSzurücken hat. Es ist kein Zweifel, daß das vereinigte Deutschland eine so respectable Militärmacht besitzt, daß es etwaigen Angriffen von Osten und Westen ohne Furcht die Spitze bieten kann. Aber auch nicht in der Quantität allein, sondern auch in der Qualität hat das Bundesheer seit dem letzten Befreiungskriege bedeutende Fortschritte gemacht, obschon was Uniformirung, Armatur, Kommando anbelangt, noch dies und jene- einer größeren Einheit entgegenharrt. Die KriegSverfassung des Bundes ist auch vortrefflich ausgebildet worden, aber einer Bewährung derselben in der Wirklichkeit, auf dem Schlachtfelde, beoarf eS noch. Viel ersetzt gewiß die Bravour unserer Soldaten; aber allein wird sie auf die Länge nicht genügen. Hier