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Weil also ein Gastwirth mit ächter WirthShauS- Politik jede Parteidrmonstration zu vermeiden gedenkt, wirb er wegen unzulässiger Demonstration zu 15 Tagen Gefängnißstrafe, und zwar gleich Vagabrmden und Dieben die ersten fünf Tage der Haft bei Wasser und Brot, wo ihm dreimal täglich ein Krug frisches Brun nenwasser und grobes schwarzes trockenes Roggenbrot gereicht wird, hierauf die folgenden fünf Tage bei gewöhnlicher Gefangenenkost und nach deren Verlauf die letzten fünf Tage wieder bei Wasser und trocknem Schwarzbrot verurtheilt und mag noch außerdem 20 Thlr. Kosten zu tragen haben; Alles zu Ehren der von dem Kegeljungen ohne die Erlaubniß und wider Wissen seines Herrn im Kegelhause aufgehängten Danebrogfahne. . Wien, 26. October. Die indische Ueberlandpost ist in Triest eingetroffen und bringt Nachrichten aus Bombay vom 3. October. Nach denselben ist Dehli von den Engländern genommen worden. Am 14, September begannen sie den Angriff und am 20. war die Festung in ihren Händen. Die „Oesterr. Corresp." enthält folgende Depesche: Bombay. Dehli wurde am 14. September angegriffen, am 20. genommen; die Engländer blieben Meister der ganzen Stadt; der König und seine beiden Cöhneflohen in Weiberkleidern, die Flauen in Männer kleibern. Ersterer, verlautete später, sei gefangen. 40 englische Offiziere und 600 Mann sind gefallen oder verwundet. Oeffentliche Gerichts-Verhandlungen. Dresden. Die Leser erinnern sich, daß am 12. April d. I. einige junge Leute von hier eine Landpartie nach dem Keppgrunde (bei Pillnitz) unternommen und dort ein Pistolen schießen nach aufgtsteckten Thonpfeife» veranstaltet hatten, wobei leider! einer der jungen Leute, der Conditorgehülfe Müller, er schossen worden war. Diese Angelegenheit bildete den Gegen stand der am 23. Oct. unter Vorsitz des Hrn. App.-Rath Wilke abgehaltenenGerichtsverhandlung, wobei dieSiaatSanwaltschaft durch Hrn. Held, die Verlhcidigung durch Hrn. 1)r. Schaffrath vertreten war. Der unglückliche Schütze — welcher der fahr lässigen Tödtung angeklagt worden — war der 20jährige Tapezlergehülfe Räder von hier. Er hatte, obwohl deS Um gangs mit Schießgewehren unkundig, das Schießen veranstaltet, auch daS dazu gebrauchte Terzerol und die Munition dazu besorgt, Lei dem unglücklichen Schüsse aber, was die Hauptsache ist, das Terzerol stärker als vorher geladen, sodaß der Schaft gesprungen war und die Kugel nun ihren Lauf nach der Seite genommen hatte, während gleichzeitig durch einen unglücklichen Zufall der, gerade mit einem seiner Genossen — dem Bildhauergehülfen HomlliuS — in Streit befindliche Müller aus der nahen Schenkbude herauSgekommen und so unglücklich getroffen worden war, daß derselbe sofort niedersank und schon nach wenigen Minu ten, noch ehe der sofort herbeigeholte Arzt ankam, verschied. Der Angeklagte stellte das Factum nicht in Abrede, gab auch zu, einigermaßen angetrunken gewesen zu sein, behauptete aber be stimmt, daß er vor dem Schüsse — der vorherigen Besprechung gemäß —„Achtung" gerufen habe, so wik denn auch ausgemacht gewesen sei, daß dann Niemand die Bude verlassen solle. Zeuge HomiljuS hat zwar — weil im Streit mit Müller befindlich — jene Warnung nicht gehört, wohl aber wird dieselbe von einem der andern Theilnchmer, Claus, bestätigt. Auch bestätigt die verehel. HomlliuS, daß allerdings während deS Schießens Nie mand dieBude habe verlassen sollen. Letzteres weiß zwarZeuge Keseberg nicht, doch glaubt auch er, daß „Achtung" gerufen worden sei. Der abgehärte Sachverständige Korfiinspcctor Schuh mann bezeichnet schon die Pulverladung, womit der Angeklagte nach seiner Angabe gewöhnlich geladen (L^/z Gr.) glS über mäßig, geschweige denn die bei dem unglücklichen Schuß ge nommene Ladung, welche ca. daS Doppelte betragen haben soll. In deren Folge habe das Terzerol, welche« ohnehin sogenannte Nadlerarbeit sei, springen müssen. Daß die Kugel dabei von der Schußlinie abgewichen, sei um so erklärlicher, als sie zu klein für den Lauf gewesen und schon deshalb habe flattern müssen. ES sei daher nicht zu bezweifeln, daß Müller, welcher 3 Schritt rechts von der Schußlinie fiel, dort habe getroffen werden können. Staatsanwalt Held hält die Anklage, obgleich die Zeugenaussa gen heute nicht mit der Klarheit, wie in der Voruntersuchung, hervorgctreten seien, aufrecht, indem er die Leichtfertigkeit, mit welcher der Angeklagte Lei der ganzen Angelegenheit zu Werke gegangen (er hatte auch eine unvorsichtige Stellung an einem Baum eingenommen, der ihn in die Nähe kommende Personen nicht sehen ließ) scharf LloSlegte, während doch daS Schieße» in der Nähe von Personen ihn an und für sich schon zu größerer Sorgfalt habe verpflichten müssen. Dagegen hob der Vertheidi- ger mit voller Berechtigung hervor, daß die Theilnehmer am Schießen in Folge deS getroffenen Abkommens zu nichtminderer Vorsicht verpflichtet gewesen seien — eS sei also die Unvorsichtig keit nicht auf Röder'S, sondern auf Müller'S Seite zu suchen, der wider die Verabredung unerwartet aus der Bude getreten sei. Dagegen betonte der Staatsanwalt die Ueberladung deS Gewehres, wogegen der Vertheldiger wiederum die Jugend und Unerfahrenheit deS Angeklagten geltend machte. DaS Erkenntniß lautete auf ü Monat Gefängniß. Altenberg, den 28. Ocrober. Gestern wurde in unfern Gruben gefeiert und die Mannschaft verwendet zum Schlemmen des großen Teiches. Einem Ameisen haufen glich der letztere, und daS rührige, thätige Wesen, dem Bergmann angeboren, machte in der That einen angenehmen Eindruck auf die Zuschauer. In dem trockenen Jahre 1842 war das Wasser, so wie Heuer, ebenfalls zu Neige gegangen. — Vor Kurzem wettete ein junger Mensch, der hier den practischen bergmännischen CursuS machen will, mit einem Fremden, daß er in einer Stunde von hier nach böhmisch Zinnwald, und zurück hierher, gehen wolle; die Wette wurde eingegangen. Fünf Minuten noch vor Ablauf der Stunde kehrte derselbe, ohne an gegriffen zu sein, von dort zurück, brachte zum Be leg, daß er da gewesen, aus der Dietze'schen Schank- wirrhschaft ein GlaS mit, und fügte hinzu, daß einige Minuten Zeit verstrichen wären, da ihm der „Seph" ohne Einsatz daS GlaS nicht habe auShändigen wollen. Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde, vom 20. bis 26. Octbr. Geboren wurde dtm MühlenpachterHricdr. Ernst Stein allhier ein Sohn; —Hrn.Ferd. Liebscher, Eisenbahnbeamter in Dresden, eine Tochter; — dem Handarbeiter Frie'or. Wilh. Petzold allhier eine Tochter; — Hrn. Postverwalter Heinrich Moritz Schultze allhier eine Tochter; — dem Hausbesitzer u. Zimmcrgesellcn Ernst Lcberecht Dittrich allhier ein Sohn; — dem Stuhlmachermflr. Carl Friedr. Reichel in Elend ein Sohn; — Hrn. Carl Gottfried Schmidt, RathSzlmmermstr. allhier, ein Sohn; — hierüber 1 unehel. Kind. Am Reformationsfeste. Frühcommunion: Herr Super, v. Zobel. VormittagS-Predlgt: Herr Diac. Mü hlberg. Nachmittags: Betstunde. Am 21. Sonntag n. Trinit. Frühcommunion: Herr Diac. Mühlberg. VormittagS-Predigt: Herr Super, v. Zobel. Nachmittags: Betstunde.