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barer Glaubensircue, ein Standbild Luther'S erheben werde, welches der evangelischen Christenheit zur Eh«« gereicht. Die Mittel zur Ausführung deö projectirten Unternehmens werden nicht fehlen, wenn dasselbe als DaS anfgefaßt wird, waö eS in Wirklichkeit sein soll; nicht etwa bloS als ein Denkmal der Stakt WormS oder deS GroßherzogthumS Hessen, sondern als ein Denkmal, welches die evangelischen Christen aller Länder dem großen Reformator an dem Orte errichten, welcher in der Kirchen-Geschichte so unendlich bedeutungsvoll ge worden ist. Wenn jeder evangelische Christ, dem die Gelegenheit dazu geboten ist, sein Scherflein beiträgt, so kann etwas Großes, deS unsterblichen Helden Würdiges geschaffen werden. Eine solche allgemeine Belhei- ligung wird aber nur dann ermöglicht werden, wenn allenthalben Männer von einflußreicher Stellung, wenn namentlich auch die Gustav-Adolph-Vereine ihre freundliche Vermittelung unS angedeihen lassen und dahin zu wirken suchen, daß überall Comitc'S zur Förderung unseres Vorhabens zusammentreten. Und so empfehlen wir denn dieses Unternehmen dem Beistände deS Allerhöchsten und der thatkräfligen Theilnahme aller evangelischen Christen. Der Herr, welcher die Idee zu diesem Werke entstehen ließ, wird auch darüber wachen, daß die Ausführung zur Verherrlichung seines NamenS und zum Ruhme der evan gelischen Kirche gereiche. — Die verehelichen Nedactionen öffentlicher Blätter werden höflichst ersucht, im Interesse der Sache diesem Ausrufe ihre Spalten gefälligst öffnen und sich zur Entgegennahme von Beiträgen bereit erklären zu wollen. Worms, den 17. Deccmber 1856. Im Namen deS Luther-Denkmal-VereinS zu WormS: Der Ausschuß des Comile's: E. Keim, Präsident. — Dl-. Eich, Viccprästdenl. — Bennighof, Secretär. — Edelmann, Secretär. — Dr. Goldbeck. — A. Kranzbühler. - G. Nebel. — Dr. Raiser. — L. Wagner. Bekatt ntmachu ng. In Gemäßheit des Gesetzes vom 6. September 1834, 8- 15, wird hiermit bekannt gemacht, daß das 12.—23. Stück deS Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1856, des Inhaltes: 1) Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke deS Landes betr., vom 2. Septbr. 1856; 2) Verordnung, das Verfahren bei Forlstellung der bei den Gerichten zur Zeil anhängigen Untersuchungen betr., vom 12. Septbr. 1856; 3) Verordnung, die Einführung tcö neuen MilitärstrafgesetzbuchS betr., vom 12. Sept. 1856; 4) Verordnung, die Einnehmergebühr für die Erhebung der außerordentlichen Gewerbe- u. Personalsteuer auf daS Jahr 1856 betr., vom 10. Septbr. 1856; 5) Verordnung, die Publikation einer Tarordnung in Strafsachen betr., vom 6. Septbr. 1856; 6) Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom II. August 1855, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betr., vom 13. Septbr. 1856; 7) Deere t wegen Bestätigung der Statuten der Leipziger Krankenkasse vom 15. Septbr. 1856; 8) Verordnung, die Anwendung der in der Einführungsverordnung vom 3. Septbr. 1856 gedachten Gesetze und in der Verordnung vom 3. Septbr. 1856 gedachten Gesetze und Verordnungen auf die Schönbur- gischkn Neceßherrschaften betr., vom 15. Septbr. 1856; 9) Decrel wegen Bestätigung der Sparcassenorduung für die Stadt Schandau, vom 8. August 1856; 10) Verordnung, einige Bestimmungen in Bezug auf die Militärrechtspflege betreffend, vom 25. Septbr. 1856; 11) Verordnung, die nachstehende Gebührentare für Aerztc, Wundärzte, Chemiker, Pharmaceuten, Hebammen bei gerichtlich-medicinischen und medicinal-polizeilichen Verrichtungen betreffend, vom 6. Novbr. 1856; 12) Verordnung, die Bahn- und Betriebs-Polizei auf den Eisenbahnen im Königreiche Sachsen betreffend, vom 13. August 1856; 13) Verordnung, die NeelamationSinstanz in Telegraphenangelegenheiten betreffend, vom 13. August 1856; 14.) Gesetz, die Aufhebung des, einige Abänderungen der Ärmcnordnung enthaltenden Gesetzes vom 9. März 1856 betreffend, vom 18. September 1856; 15) Verordnung, die Verwaltung der Lehns- und Hhpoihekenangelegenheilen einiger in daS zeilherige Amt Stolpen einbezirkten Rittergüter betreffend, vom 25. September 1856; 16) Verordnung, die Ausführung des Gesetzes vom II. August 18.55 innerhalb des Geschäftökreises der 17) Ministerien des Innern und des CultuS und öffentlichen Unterrichts betreffend, vom 30. September 1856; 18) Verordnung, einige mit der Ausführung des neuen Strafgesetzbuchs und der Strafproceßordnung im Zusammenhänge stehende polizeiliche Bestimmungen betreffend, vom 26. September 1856; 19) Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Annaberg betreffend, vom I. Oktober 1856; 20) Verordnung, den Geschäftsverkehr mit den kaiserlich königlich östreichischen Gerichten betreffend, vom 26. September 1856; 21) Verordnung, die Gleichmäßigkeit der Schraubengewinde an den Feuerspritzen betreffend, vom 10. Oc tober 1856; 22) Verordnung, ergänzende Bestimmungen zu dec durch Verordnung vom 30. Oktober 1852 veröffentlichten Uebereinkuiift mit der kaiserl. königl. östreichischen Regierung wegen der Grenzgensd'armerie betreffend, vom 15. Oktober 1856; 23) Bekanntmachung, die Eröffnung der Telegraphenvcreinöstativn Plauen, der BetriebStelegraphenstatioil Hohenstein an der im Bau begriffenen Chemnitz-Gößnitz-Zwickaucr Staatseisenbahn, ingleichen der Be trieb Stelegraphenstationen der Leipzig-Dresdner Eisenbahn für die allgemeine telegraphische Correspondenz betreffend, vom 20. Oktober 1856;