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387 Bekanntmachung. Vöm 2y/dief«-°MoNätS M und WsM^8kitereS kann dje über dteMüglitz führend« PrstSe behHchMMltz wegen des Umbaues derselben nicht befahren werden. ES ist deshalb an diesem Punkte für die Passage ein JnkerimSweg über Wiesengrundstücke, sowie eine hölzerne JnterimSbrücke über die Müglitz erbaut worden, auf ckelche das Fuhrwerk mit der Aufforderung ver wiesen wird, vorsichtig und nur im Schrill zu fahre«, auch das Ausweichen auf diesem JnlerimSwcge dadurch zu vermeiden, dqß äufH)lchen: nicht eher eingelenkt wird^ bis daS esrya mtgfgchkpipmend- Fahrwerk den selben verlassen hat. Pirna, den II. Juli 1856. ' ' ' Königl. m. Amtshauptmannschaft des Dresdener Kreis-Directions-Bezirks / . - , . > V. . und - - , ' - Königl. Ober-Steuer-Jnspectorat. , . G. v. Holtzendorff. ' v. Siarschrdel. Bekanntmachung. Vom unterzeichneten Justizamte soll ' den SS. August d. I. das der Johanne Christiane verw. Schwarze zu Glashütte zugehörige Haus- und Garten- grundstütr Nr. 70 des Branbcatasters und Folium 68 des Grund- und Hypotheken buchs für Glashütte, auf welchem die Badereigerechtigkeit Haftel und welches am 3. Juni 1856 ohn« Berücksichtigung der Oblasten auf 473 Thlr. —. —- gewürdert worden ist, an Gerichtsstelle zu Glashütte nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und dem Rathhause zu Glashütte auS- hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. v Dippoldiswalde, am 16 Juni 1856 Königl. Justiz amt. iu vio. äir.! stet, Herold. , j Bekanntmachung Zu Folge der von Herrn Hofrath vr. Johann Georg Keil zu Leipzig ' ' anher abgegebenen gerichtlichen Erklärung sind die demselben von dem unterzeichneten Bergamte unterm 15. Februar und 15. November 1853 ausgestellten Kurscheine snb Nr. 176 über zusammen 1,t Kux bei dem Berggebäube Bereinigt Zwttterfeld zu Zinnwald verloren gegangen und für mortificirt erklärt worden. « i Die bezüglichen Kurscheine werden daher, in GemäSheit von §. 18. der zu dem. Gesetze über den Regal bergbau erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 16. December 1851, hiermit für ungültig» erklärt. Altenberg, am 12. Juli 1856. Das Königl. Bergamt. ' 'In Stellvertretung : LucinS. Die Brandversicherungs-Bank für DeutschlÄ in Leipzig auf Gegenseitigkeit und Oeffrntlichkeit gegründet, versichert laut Statut: Gebäude, Mobilien aller Art, Vieh, Feld- und Wirthschafts-Jnventarien, ge droschenes und ungedroschenes Getreide, Stroh, Heu, Holz und andere Borräthe, gegen unverschuldetes Brandunglück, wohin auch Blitzschlag gehört, zieht den Bedarf für Brandschäden und VerwaltungSkosten durch halbjährige, Ende März und September auszuschreibende Beiträge von den Interessenten ein, welche beim Eintritt zur Sicherheit der Beiträge die für ihre Risiko festgestellte, ihnen nach Ablauf der Versicherung zurückzuzahlende Prämie zu deponiren haben. Je nach ihrer Feuergefährlichkeit werden die Risikos in 10 Klassen getheilt und die Klaffe, in welche die Versicherung gewiesen wird, bestimmt die Höhe der zu deponirenden Prämie und der halbjährigen Beiträge, welche letztere seit mehreren Semester höchstens nur I'/- Sgr. vom Hundert der Versicherungssumme I. Klaffe betrugen. Auch gegen feste Prämien versichert die Gesellschaft Risiko- der ersten Klassen und empfiehlt sich Unter zeichneter ergebenst zur Annahme von Versicherungs-Anträgen und zur Ertheilung jeder näheren Auskunft. Dippoldiswalde, den 10. Juli 1856. Friedlich Anton Hötzsch, Agent der Brand-Vers.-Bank f. D.