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Ml Dippoldiswalde, am 3. Febr. 1855. Schluß aus vor. Nr.) Wir schließen ufi» ganz den ^ädteu an, deren erleuchtete Vertreter tzie Nirderleaung der Polizeiadministration in die HLnde der Regierung für sweckinäßljs erkannt haben und be gleiten diesen Beitritt mit' felgenden Gründen: Zunächst darf man sich oicht Verhehlen; daß, je verzweigter das Amt eines obrigkeitlichen Vorstandes ohne steten Beistand geübter Mit arbeiter, desto begründeter die Erfahrung ist, daß er dem einen Geschäftszweige unter'Pefnachläsflgung der anderen, jd nach dein Maße der ihm drohenden moralischen oder materiellen Ver antwortlichkeit, alle Tbätigkrit züwenden muß, oder astch für den einen zum Nachtheile des agderu nach seiner Befähigung oder Neigung sich hlngezogen suhlt. Diese Gefahr ist'sofort beseitigt, wenn der Vorstand einer Stadt nur auf die, wie oben nachgewiesen, unzertrennlichen legrnhcitcn und auf seine ortSohrigkeitliche Steilung beschränkt, "''„V - . Staatsgewalt, st,it» hin der einer Polizeibehörde, überhöhen -lst^ Die Beseitigung jene« Uebelst«W ist aber auch von Po- fitiv wvhlthätigen Avtgeik'für. i begleitdt, iudnn »a- Dirse Gefahr ist'sofort beseitigt, wenn der Vorstand einer Stadt nur auf die, wie oben nachgewiesen, unzertrennlichen Befugnisse und Pflichten eines Verwalter» der Gcmeindeange- legrnhcitcn und auf seine ortSobrigkoitlichc Steilung beschränkt, dagegen der Obliegenheiten als örgan der Staatsgewalt, piite Die Beseitigung jene« liebelst» sitiv wohlthLtigeu Folge« "für. IM ,, durch der Bürgermeister in litte Lags gesetzt wird, Zeit upd Kräfte dem Wirkungskreise, zu dem ihn ras Vertrauen her Gemeindevertretcr berufen hat, ausschließlich zu widmen, sich mit demselben innig vertraut zu machen und mit Sicherheit überschauen-zu können, ob und inwieweit nach gesetzlicher Vor schrift di» Entschließung der RegieruzigSbeh-rde erforderlich ist. E» wird damit gar viele zeitraubende und die Durchführung irgend eines Beschlusses hemmtndd Auseinandersetzung und viel EistSt/MtlE^Dch» Hz,iitdee gewichtige» Grund für die Trenyziüg der Polizeipflege von der Stadtverwaltung bieten die lzästsig- -sichsÄikgrgtnstehcstd«n Verhältnisse rar, in welche bei pflichtgemäßer Handhabung d«r Polizei der erste Stadtbcanite mit den G,wobnhetren und Ansichten einzelner oder eines Zhei le« seinev Mitbürger geralhest kältst. ' - . , .T>.ir,-Polizei lyiiß im Jiltrzessrider allgemeinen Wohlfahrt u»d.Sicherheit bt-weile» Derqnstaltzingea treffen oder gebie- lsnv odss verbietend aüslreten; sie muß den Vorschriften des Gesetzes oder,den Verordnungen der Slaatsregitrung oder ih- rMl eigenen M'oßdstchugr» -ha« Anseh» der Petsvn Geltung ver schaffen untz kann ramft. die mehr oder minder unangenehmen Vstrsthrungest nicht vero,fioeu Sie-muß, uw zur.Verst^i- dlgusta erlSuternde Beisstistc hier folgen zu lassen — feger- gtsstlMche'Pniernfhn,üNget,^oder Fahrlässigkeiten streng rüglen U»t> HM VthüldtM stnteUchWtlikh ajitr Bestrafuüjf zieh»» f sie kann niemals gestatten , daß v»richrlftw)d.rtge Neu- oder An bau», norgenommrv nzerst«ts.,ße,^a^.,nicht duleen, daß man LELMV'L auf Mstn, bet EonsüMeNteu i verschaffe-, sie muß den, KrebS- sch-dih'qlle- GewerbSbetriebes, demHuufirhandel, Einhalt n-chsiMigttW-tzN''^d,-- ^bliku.n Ge- ßtttsiehM bleiben und die VkrüberqtheMn schweren Der- levungrn.PreiS gebeu, oder Kinder äffentttch» Wege unter ge- tährlichf.» Zusammentreffen „,if Gxsckisxeq uyd Passanten zpm Tummelplätze ihrer Belflsiigungen machen: sie kann nicht schwel, gsn, fibbnn'die Ruhe dSr voll der TackeSckstbeii Ermüdeten oder der StSchv, HUch »ächttichS- Jnbelgeschrei einer von Tanzsälen hNd Schankstüttrn heimkehrenden rücksichtslosen Jugend gfstßrt wird ; sie darf nicht geschehen taffen, daß bei Feuerscheine auf ... : : > . , .,,,77 - , ,-„t x-.-. ..'s . . bloße Vermuthung hin die ganze Stadt in Allarm gebracht werde-, es darf ihren, Augenmerke nicht entgehen, wenn ein heimische oder fremd« Bettler von Hau- zu Hast« zltzhen stütz die ihnen därgereichten Gaben im Gtzlele und 4rüstkd vrhtze«» den , oder wenn arbeit»- und mittellose JudividUeu asti» mtbs- kanntrr Quelle sich und riS Ihrigen ernähren -, sie muß »u»ach- sichtlich einschttiieu, wenn der Wucher, durch welche Person oder unter welcherlei Vorwande e- auch sei. den Bedrängten augenblicklicher Verlegenheit "entreißt, um Mit sträflichtm Gp> winne den letzten Rest seiner' Mittel äst sich zu jkehM, oder wenn da» Spiel leichtsinnige Fstmilirstväter oder wüste J»-«»d an seinen Tisch fesselt und zur Verarmung und Verbrechen führt; sie muß mit nachhaltiger Kraft gegen uneheliche- Htt« salnmenlebcn schon badum einschreitest',' stch der "erschiebenden Zstüahme einer hilf-bedürstigen Best-lktötrng vorzstbdugel, rc. ,t. Wir find weit entfernt, hiermit aiizudeNton, weicht» reiche Gebiet, ihrer Thäiigkeit die Polizeiverwaltung hier vodsinde, sondern nur damit zu zeigen,'wie vielfältig die Vorkommnisse sein können, welche ihr Einschreiten erforderlich machen, und wie vielfältig die Berührungen fein müssen, welchen auf der einen Seite Beifall und Anerkennung, auf der andern Seite Tadel und Anfeindungen folgen. Daß jener spärlicher / dieser reichlicher den Männer» von AM u»d Würde» z» Theit wird, hat die Erfahrung stets gelehrt, insbesondere aber folgt sticht selten der treuesten Pflichterfüllung im Polizeigebiete der Bor wurf der Anmaßung, Befehishabcrei oder Bedrückung; ja «« kann sogar der von beschiänkten und bctbörten Gemüthern miß verstandene Wohlklang von natürlicher Freiheit da« Gebot der Nothwenbigkcit polizeilicher Beschränkungen übertönen und ein Widerstreben Hervorrufen, den dje au» der Wahl der Gemeind,- Vertreter hstvorgegangene» Organe, ist zumUl Vie «st-^oder Unannehmlichkckt ihrer Stellung Ist dieser vdtr jtiter Hinsicht von einflußreichem Urtheile abhängig, nicht'immer gewachsen find. Unter mancherlei Nachtheilen geht hieran» gemelukgllch der da« cbrigkeitliche Ansehen gefährdrndfte htrvor, or- schriftcn gegeben, dagegen entweder gar nicht odeVt rach Willkühr befolgt werden. ' Wir fühlen uns schon hiernach gedrungen, dem . n Bekenntnisse eines Gegners unserer Ansichten in dem Aussatze in Nr. 10 dieser Zeitschrift völlig beizutretcn: „e- muß zu gegeben werden, daß ein yoiz der Dürgfrschast unaMnaiger Staatsbeamter, dem besser qustllficlrte«,. ebeafall- mit, tzer Pür- gerschaft in keiner Verblüdstna strhentze» sind vtzst 'ihr nlchnbr- soldeleS Erecutlvpedsongl zu Gevote" sttyt, btssdt fst ' 77 ' dpuckpnd Strengtzu handhabe», al- e« bei'», soldete« Erecutlvpedsonal zu Gevot» sttht, btssdt ,» den Staytz gesetzt ist, dieWohkfahrtSpoltzei mifNach- druck nnd Strengt zu handhabe», al- esbei'm chfadtrath« der Kasl." , , . . j Gewiß ist demnach da« Verlangen durch da« Wohl tzer Gesammthcit, wie durch da« Interesse de- ersten Beamten der Stadt genügend gerechtfertigt, daß dessen thatkräftsge- und' segen-rtziches Wirkt» In dem Bertlche der cömMunilcheN Ver- wältung sticht vurch tzke Berbiuduug mit der Pollzeipffegtz^gS' trübt und Verkümmert werde, .,7, Indem wir bis hierher den Erfahrungen gefolgt find, hie auderwärts zuweilen gemacht wordeu,,babeo wir «st» wbttHpe Wirkung widerstrebender Elemente zwischen Grmeintztverival- tnng und Polizeipfleg» unerwähnt gelgffen, die ein gewichtiger Kenner de» vaterländischen Stadtewesen-, der Geheim« Regie- ^7tr die polizeiliche'Thätktzkeit auch wohl Ünttrschetbst» vdst dem. wa« von einer Berwattunglhehötde «I« Vettre« terin ösf«»tlichrr VrrhLlststilse/». B. von tz,^ Sfadt- SL' KWV 23. /ebruar 1855' >G . i^uchtz. . ... ,. ... ^,..p «zpedltiomA^ --'Estt,.- , . '««»«»sikWM' Gin unterhaltende- Wochenblatt für den Bürger^ 'Ä-r ''Oer<ltlNvbrtticher'K.^aete«r: Carl Zehne in Dippp.ldiswalde. iVr.1« /reitag. Mekpcz kl;-^cmmg. Quart. l Ü Ngr.