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Pienvtag. Ar. 97. 1«. Pecbr. 18SV. Diese» Blatt erscheint Dienstags «.Freitag» und kostet vierteljähr lich IVNgr., wofür e» durch alle Postanstal ten und Buchhandlun gen zu beziehen ist. WeißeriH-Zeitimg. Inserate aller Art werden mit 6 Pfen nigen für die dreimal gespalten« Petitzeile berechnet und in allen Erpeditlonen dieser Zeitung angenommen. Ein unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Landmann. Redaction, Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. General-^Verordnung, das Verbot des ferner» Vertriebs der zu Berlin erscheinenden Constitutionellen Zeitung betr. Bon, 3V. November 1850. Nachdem die zu Berlin im Verlage von I. Lehfeldt erscheinende Constitutionelle Zeitung wegen mehrerer darin enthaltener, im aufrei zendsten Tone gegen die sächsische Stäatsregicrung geschriebener und falsche, für den sächsischen Staat nacktheilige, sowie die öffentliche Sicherheit beunruhigende Nachrichten verbreitender, insofern aber gegen die Bestimmungen von Art. 94 und 96 des CriminalgesetzbuchS für da» Königreich Sachsen verstoßender Artikel zu drei verschiedenen Malen auf Grund von H. I der Verordnung vom 3. Juni d. I., einige Zusätze zum Preßgesetze vom 18. Novbr. 1848 betreffend, zu Verfügung von Beschlagnahmen Veranlassung gegeben, hat nunmehr da- Mi nisterium de» Innern beschlossen, den ferner» Vertrieb gedachter Zeitung innerhalb des Königreichs Sachsen in Gemäßheit H. 2 der obige» Verordnung vom 3. d. I. gänzlich zu untersagen. Sämmtliche KreiSdircctionen, Amtshauptmannschaften und Polizeibehörden erhalten daher Verordnung, darüber, daß diesem Verbote nicht zuwidergehandelt werde, genaue Obsicht zu führen, und wenn die genannte Zeitung dessenungeachtet weiter verbreitet werden sollte, die Erem- plare derselben überall, wo solche vorgefunden werden, mit Beschlag belegen zu lassen, auch gegen die Contravcnienten nach Maßgabe der rinschlagendcn Vorschriften zu verfahren und davon allenthalben Anzeige an die betreffende Kreisdirection unter Beifügung der weggenom- mcnen ZeitungSblätter zu erstatten. Gegenwärtige Verordnung ist in Gemäßheit H. 12 de» Preßgesetze- vom 18 Novbr. 1848 in sämmtliche daselbst bezeichnete Zeitschriften de- Lande« aufzunehmen. Dresden, am 30. November 1850. . MtNlfiertUM 3tlNkrN. v. Friesen. Eppendorf. Ans dem Vaterlande. Dresden, 6. Dcc. Das Dresdner Journal enthalt folgende Miitheilung: Der König und die Königin haben ihren Weinberg gestern verlassen und daS königliche Schloß in Dresden wieder bezogen. Auch Prinz Johann hat bereits seit einigen Tagen das Garienpalais aufgehoben und mit seiner Familie in dem neben dem königlichen Schlosse gelegenen Prinzenpalais Wohnung genommen. — Wie wir Hören, ist die Beschlagnahme der heutigen Nummer dcS Neuen Dresdner Journals und dabei zugleich das Verbot deS ferner» Erscheinens dieser Zeit schrift auf Grund der Verordnung vom 3. Juni d. I. aus gesprochen worden. DaS Motiv dieser Maßregel liegt, wie wir vernehmen, in dem Referate über die neuerliche Er klärung deS Ministers der auswärtigen Angelegenheiten in der 2. Kammer, wobei daS Neue Dresdner Journal diese Erklärung dahin verfälscht Halle, alS habe der Herr Minister sagen wollen, daß die einzelnen Verfassungen nach Befinden dem Willen des Bundestages gemäß abgeändert werden müßten, während der Herr Minister gerade im Ge- gentheil die Nothwendigkeit einer Vertretung der Kammern der Einzelstaaten bei dem künftigen deutschen Cenlralorgane durch die Nothwendigkeit eines Einklanges zwischen der künftigen Bundesverfassung und den Einzclverfaffungen mo- livirt hat. (Dr.J.) — DaS Kriegsministerium hat folgenden Tagesbe fehl erlassen: ES ist dem Kriegsministerium nicht unbekannt geblieben, wie ein Lhcil der öffentlichen Blätter cs sich angelegen sein läßt, die böswil ligsten Verdächtigungen gegen die sächsische Armee zu verbreiten und Zweifel an deren Patriotismus, deren Treue und Hingebung, deren Bereitwilligkeit, den Befehlen Gehorsam zn leisten, laut werden zu lassen. Die Ehre der Armee ist zu fest begründet, sie sieht zu hoch, als daß sie gegen so niedrige Angriffe einer Vcrthcidigung bedürfte. DaS KriegSministerinm hat cS daher unterlassen, solche Verdächtigungen einer schriftlichen Widerlegung zu würdigen und glaubt der Armee da durch einen neuen Beweis seines festen Vertrauens auf ihre Gesin nungen gegeben zu haben. Dresden, 5. Decbr. I8SV. KriegSuit- nisterium. Rabenhorst. Politische Weltschan. Berlin. Durch allerhöchste Verordnung sind beide Kammern heute bis zum 3. Januar vertagt worden. Die Regierung hat sich zu diesem Schritte genöthigt gesehen, weil sie die zuversichtliche Hoffnung hegt, in der Zwischen zeit die Verhandlungen so fördern zu können, daß die Wünsche und Erwartungen der Nation befriedigt und ein durch die Thaisachen und die Lage der Dinge nicht gerechtfertigtes Mißtrauen beseitig: werken. Die freien Conferenzen, auf welche die höchste Autorität in Deutschland übergeht, sollen gegen Mitte dieses MonaiS in Dresden statifinden. Die preußische Negierung wirb auf ihnen eine Lösung der Haupt frage, die Verfassung Deutschlands und die Stellung Preu ßens in derselben, herbei zu führen bestrebt sein, welche den Erwartungen Deutschlands entspricht und der Ehre Preußens nichts vergiebt. Die Einladung zu diesen Conferenzen wird an alle deutschen Regierungen von Preußen und Oesterreich gemeinschaftlich und unverzüglich erfolgen. Breslau, 5. Dec. Gestern und heute ist an sämmt. liche hiesige Buchhandlungen der Befehl ergangen, keine Karten des preußischen StaaiS und seiner Provinzen nach Oesterreich oder Rußland zu versenden. Auch findet heule, morgen und übermorgen die Aufzeichnung derjenigen in den Jahren 1826—1830 geborenen jungen Leute statt, welche wegen Schwächlichkeit entweder zurückgestellt ober der allgemeinen Ersatzreserve überwiesen wurden. Torgau, 2. Decbr. Alle Ortschaften in unserer Nähe sind mit Truppen gefüllt, und täglich dehnt sich die Kette,' mit der die Grenze umzogen wirb, weilei aus. Da die