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Dies»-Blatt erscheint , , Inserate aller «rt werden mit « Pfe». sVZ WtlßeeiH-ZtituW. ZMZ gr» zu beziehen ist. » O Zeitung angenommen. Ein unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Landmann. Redaction, Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nachstehende ' ' Kriegs-Ministerial-Ordre an die Beurlaubten der Armee: Sämmtliche Beurlaubte der Armee, einschließlich der KriegSreservisten, mit einziger Ausnahme der gesetzlich an erkannten Ernährer hülfsbedürstiger Familien, ingleichen alle zum Forst-, Flurschutz- und zur Polizei-Unterstützung be fehligten Mannschaften erhalten andurch Befehl, sofort bei ihren Parteien in den Standquartieren einzutreffen. ES wird den Beurlaubten und Kommandirten freies Fortkommen auf den Eisenbahnen gewährt und haben sich die selben hierbei nur durch ihre Pässe, resp. EinberufungS-OrdreS oder sonstige Bescheinigungen auf den betreffenden Eisen bahnstationen zu legitimiren. Allen Amtöhauptmannschaften und Ortsbehörden wird hiermit gleichzeitig aufgegeben, diese Ordre in ihren Bezir ken, resp. Ortschaften und weiter durch die Localblätter bekannt zu machen, auch die Beurlaubten und oben bezeichneten Kommandirten zum sofortigen Abgänge aufzufordern und anzuhalten. Dresden, den 2. November 185«. Kriegsministerium. Rabenhorst. Kollark. wird hiermit zur unverzüglichen Nachachtung derlBeurlaubten und Kriegsreservisten öffentlich bekannt gemacht; zugleich erhalten aber auch die Stadt- und Gemeinderäthe, sowie die Localgerichtspersonen andurch die Weisung, die Einberufenen, welche der Ordre nicht sofort nachgekommen sind, ohne Verzug bei 5 Thlr. Strafe hier anzuzeigen. Dippoldiswalde, am 4. Novbr. 1850. Königl. Justizamt. Lehmann. Verordnung Zur Mobilmachung der Königl. Sächs. Armee werden sofort ungefähr SNO« Pferde erfordert. Das Kriegsministerium beabsichtigt diesen Bedarf an Pferden, soweit möglich, durch Ankauf im Lande zu decken. Hierzu werden sich Militär-Commissionen an jedem der nachstehenden Orte und zu den beigesetzten Tagen ein finden, nämlich: in Löbau, Pirna, Oschatz, Wurzen und Frankenberg den 5., 6. u. 7. November d. I., in Camenz, Freiberg, Döbeln, Grimma und Chemnitz den 8. u. 9. November d. I., in Moritzburg, Nossen, Rochlitz, Borna und Zwickau den 10. und I I. November d. I. Sämmtliche Gemeinden haben an den der genannten Plätze, welcher ihnen zunächst gelegen und nicht über drei Meilen davon entfernt ist, an einem der bezeichneten Tage alle Pferde im Alter zwischen 5 und 12 Jahren der an wesenden Commission zum Verkaufe vorzustellen. Die Zeit der Gestellung beginnt von früh 7 Uhr an. Auf jedes angekaufte Pferd hat der Verkäufer eine Strickhalfter mit zu übergeben, wofür 10 Ngr. Halftergeld ge währt werden. Der Kaufpreis für die angekauften Pferde wird durch die Amtshauptmannschaften binnen 14 Tagen ausgezahlt werden. Es haben daher die Verkäufer die von den Commissionen ausgestellten Bons sofort an die zuständigen AmtS- hauptmannschaften abzugeben und letztere dieselben, nebst einem namentlichen Verzeichnisse der Verkäufer, unverweilt an das Kriegsministerium einzusenden. Sollte es in Folge unterbliebener Gestellung der ausreichenden Anzahl von diensttüchtigen Pferden dem KriegS- ministerium nicht gelingen, den Bedarf für die Armee auf diesem Wege zu decken, so würde zu einer zwangsweisen Aushebung geschritten werden müssen. Daö Kriegsministerium hofft jedoch, daß es nicht in die Lage gedrängt werden wird, von dieser Maaßregel Ge brauch zu machen. Sämmtliche Amtshauptmannschaften haben Sorge zu tragen, daß diese Verordnung so schnell als möglich in den einzelnen Gemeinden bekannt und ihre Befolgung nachdrücklich anempfohlen werde. Dresden, den 2. November 1850. Kri egsmLnistevLum. Rabenhorst. Aus dem Vaterlands. zunächst vorhergehenden Jahre die Verhältnisse des Vereins Dresden, 30. Oct. Aus dem Berichte des Dresdener im Ganzen wie im Einzelnen eine bessere Gestaltung ge- Hauptvereinö der Gustav-Adolf-Stiftung auf das Wonnen haben. Nach den Uebersichten des CentralvorüandeS, , Jahr 1849—50 entnehmen wir, daß im Vergleich zu dem haben in dem vergangenen Jahre 159 verschiedene, zum