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432 spricht sich hierauf dahin au», daß rin Btdürfniß zu Niederlassung ei« , W zweiten, PgrhierS hier Ort» nicht vorhanden, vielmehr dem Stadt- rathe dprchauS Leizustimmen sei, wenn derselbe der Befürchtung Raum gebest» werde, wen» Gelpke sich, hier Orrs als Parbicr nicderlasse, weher hiescr, noch der Izeithertge Barbier Schneider di« erforderliche jftfubfistenz finden. > S) Wird der Advokat Ochernal auch hier Seit» mit Einziehung ^rückständiger Pachtgelder und rvsp. CäpitalSzinsen, ferner eine»Holz« gelder-Rückstande», nicht minder zu Geltendmachung de» durch de« am , 18. Zull d. I. hier Ott» anzüordnen gewesenen Feuerlärm re. Ent standene« Schädenanspmch» beauftragt und beiLieser Gelegenheit auf Anlaß der gemachten Wahrnehmung, daß bei Holz- und Rcißig-Aue- tione« di« erstandene« Quantitäten, den bekannt gemachten Bedingun gen entgegen, yhn« vorgängige Bezahlung von Einzelnen abgefahren tvoede«, .her Stadtrachtjersucht,-diesem Uebelstande durch eine in die dießfallfigen Bekanntmachungen aufzunehmende Strafandrohung mög- llchst zu begegne«, vorkommcnden Fall» auch eine Bestrafung wirklich eintreten zu lassen. - - - , 3) Dl« in Frage gekommene HelmathSängehörigkeit de» unehe- . ltchen Julin» Herrmann Rupprecht wird auf Grund der Vorlagtn . anerkannt, i- II 4) Wird auch hier Seit» da» hinsichtlich der CommuNfleischbänke offerirte Kaufsgebot an 11« Thlr.—« —- al» zu gering ^abtzeldhNt und die Fortsetzung der Verpachtungen beschlossen, indem man sich zu gleich mit pachtweiser Ueberlaffung der noch offenen Bank an den HauS« schlächter Loßner unter den von dem Stadtrathe gestellten Bedingungen einverstanden erklärt. 2) Der Stadtrath hat ei« Darlehnsgesuch, Inhalts dessen sich der Bittsteller eventuell zur Gewährung hypothekarischer Sicherheit er« boten,, zur Cognition deS Collegii gebracht. Da jedoch der Gtadtrath da» fragliche Darlchn gegen bloße Handschrift vusgebcn will, so findet da» Collegium keine Veranlassung, darauf weiter einzugehen. > 6) In Folge einer Verordnung der Königl. KreiS-Dtrectio« zu Dresden hat der Stadtrath in Betreff der Wiederbesctzung de» hiesigen Bürgermeisteramtes beschlossen: ») bei der vorseienden Wahl lediglich auf zu Ausübung deS Rich teramtes befähigte Individuen Rücksicht zu nehmen, ' d) dem zu wählenden Bürgermeister den nämlichen Gehalt zu gewahren, wdlchen der zeitherige Bürgermeister bezogen, e) den städtischen Collegien da» Recht dreimonatlicher Kündigung vorznbehalten, und - li) keinen Anspruch auf Pension zuzngcstehen. - DaS Collegium erklärt sich zwar mit den Bestimmungen unter ». und ä. einverstanden, ist auch zu d. nicht abgeneigt, dem z«z erwäh lenden Bürgermeister den zeltherlgen erhöhten Gehalt nach Umstand;» zu gewahren, will eS jedoch vor jetzt bei der im Localstatute dießfallS enthaltenen Bestimmung bewenden lassen und behält sich demnach die Entschließung darüber, ob das zeitherige Augment auch fernerhin zu vnwilligen sei oder nicht, bis nach getroffener Wahl vorl 'Die von dem Stadtrathe zu e. vorgeschlagene einvierteljährlich« Hlufküridigung kann da» Collegium um deswillen nicht für angemessen erachten, weil da» Bürgermeisteramt vor jetzt und bis zu Einführung der in Bezug auf die VerwaltüngSbranche zu erwartenden gesetzliche« Bestimmung«» nur interimistisch beseht wird «Nd beschließt daher, die dseßfällssgr Berufung auf die ganze Dauer de» hoffentlich nicht allzulange an dauernden Illlerimistici oder resp. so lange, als die städtischen Col- lrgken nicht sonst Veranlassung haben , das Bürgermeisteramt, untet Aufhebung der provisorischen Verwaltung, definitiv zu besetzen, letzter» Falls vorbehältlich einhalbjährlicher Kündigung, eintreten zu lassen. Dippoldiswalde, am 7. September 1850. Dreizehnte öffentliche Sitzuna, den 17 Angnst 1850. Gegenwärtig: Reichel, Vorsitzender, Claußnitzer, Dö<« nrr, Christmann, -au«, Titttl, Zehne »Nd Ochernal. > 1) Da wegen der neuerlich näthig gewordene» Räumung des Boden» imWachthause dir dort aüfbewahrte, zum Gebrauch LerNacht- wächtrr Behufs deS -Srmschlagenü bei in der Stadt während ds» Nacht entstehendem Feuer bestimmt» Trommel von diesem weg und auf den RathhauSboden zu bringen gewesen, so hat der Stadtrath beschlossen, selbige unverzüglich zurück und zwar unter Vorbringung einer geeig neten beichten Vermachnng in das für die Nachtwächter bestimmte Local daselbst zu bringe«. Man hält diesseits dafür, daß dir herzustellende Vermachung mit dem Werth« der Tromntrl in keinem BerhSltnlffe steh« und eS genüg«, wenn dieselbe im Wachtlocakr aufgehangen und mit Leinwand überdeckt werd«, i . > - - !' L) Deck Gesuch« eine» Bürger» ssm Gewährung einer kürzen Gestundung hinsichtlich der von ihm restirenden Ftldpachtgrlder wird Statt gegeben. 3) Eben so erklärt man sich mit Einsendung der Verpflegungs beiträge für die in derLandeSversorzungSanftalt zu Colditz befindlichen, hier OrtS heimathöangehärigen beiden Individuen Baseler und Götze unter Len von dem Stadtrathe ausgestellten Bedingungen einverstanden. 4) In Folge de» Schreibens der Königlichen Kirchen-Jnspeetion allhier, die Beschaffung trockenen Holzes für die Reparatur hiesiger Stadtkirche betr., soll«» die erforderliHen Erörterungen mit thunlichster Beschleunigung anzestellt werden. Man fleht daher nicht allein der Zuziehung der diesseitigen Deputaten, sondern auch baldiger Rach' richtScrthÄlung än selbige entgegen. : 5) Nachdem nunmehr die Geschäftsordnung für die Stadtverord neten lt. KrciSdirectoriab- Verordnung vom 3Ü. Juli d. I. Mit den beantragten Abänderungen genehmigt worden ist, soll dieselbe entspre chend umgearbeitct und demnächst den Mitgliedern deö Collegii , sowie den Stellvertretern zuHänden gebracht, auch dem Stadtrathe cin Exem- K) Die Beauftragung deS Advokat Ochernal zu Anfertigung der DcductionSschrift in der Franke'schen HeimäthSsache (vergl. Mitthlg. v. 6. ssuj. suk r) wird nachträglich genehmigt. 7) Eben so ist man mit dessen Bestellung als Actor zu Einziehung eines Pacht- und HolzgelderkückstandeS einverstanden. ' 8) Auf den Antrag deS stellvertretenden DistrirtS-Feutrpolizei- CommissarS/ die zu Bewachung der geretteten Effecten bestimmten Wachtmannschaftcn mit Seitengewehren zu versehen, geht die Anficht des StadtratheS dahin, bon Ausführung dieser Maaßrcgel M Zeit abzusehen, indem die derzeit in CantonnemcntSguartieren hier stehen den Truppen zu diesem Dienste verpflichtet seien. Das Collegium theilt jedoch Liese Ansicht nicht, sondern will vielmehr, damit der Feuer- polijeicommiffar über die gedachte Mannschaft unbeschränkt LiSponire« könne, §. 55 der FeuerordnnNg aufrecht erhalten und diese Angelegen heit mit der Commandantur geordnet wissen. S) Auf Antiag des Vorstandes der hiesigen Strohgeflrchtschule wird derStadtrath ersucht, zu Wiedererlangung der zeilherigeuÄtaatb- uüttrstützung a»r5 Thlr. —- —- die erforderlichen Schritte, zu thu», sich dahei auch noch für eine Erhöhung diese»Quanti um 1g, mindestens doch 5 ^lr. — - — - BehNfS der Erweiterung besagter Anstalt zu verwenden. Gleichzeitig verwilligt man einen Vorschuß pon. 3 bis 4 Thlrn^ auS der Stadtcaffe zum Ankauf völi Stroh, sowie die^ Ver abreichung von einer Klafter trockenen Stockholzes und ei««m Schock weichen Relßig für dieses Jahr a« die Strohgcflechtanstalt. Dippoldiswaldk, am s. September 1850. Das Stavtverordnelen-Lollegt'um, , durch Hil.H, Re(ch«l. Bekanntmachung. DaS dem Schlossermeister C-Äs ZlugUst Wgxtzy.zu M Ar. 76 des Brand«Katasters gele- gene, ohne Berücksichtigung der darauf haftenden Abgaben auf 588 Thlr. gerichtlich tarirte und iy den Beifugen der an ÄmtSsteke und zu Possendorf aushsingenden Patenten'näher beschriebene Wohnhaus nebst Schuppen, soll bett 18. LctobeA L8SO ---- nothwendigerweise an Amtsstelle dahier subhastirt werden. ErstehungSWlge werden daher hiermit gelahep, obgrdachten TagrS vor Mittags. IS Uhr allhier zu »scheine», a«f