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«r. 6« cißcriL-ZtitUW 12'/,- b. 15 5 3 1) ») 3) 4) 5) Für 6) - Freitag. Diese- Blatt erscheint Dienstags u. Freitags und kostet vierteljähr lich 10 Ngr., wofür e- durch alle Postanstal- tcn und Buchhandlun gen zu beziehen ist. L) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 15 - 20 - 20 - 10 - 7'/» - ». b Ebenso wurde der bereits in der zweiten Kammer an- genommene Antrag: „jedem der Präsidenten doppelte Tage gelder zu bewilligen," auch diesseits angenommen. Erste Kämmer, 14. Äugust. Zuerst trug die erste Deputation ihren Bericht über die Angelegenheit des Bürgermeister Koch zu Leipzig vor. Sie beantragte: Kochen zum Eintritt in die Kapnner noch eine vierzehntägige Frist zu gewähren und, wenn dieselbe erfolg los verstreichen sollte, alövann daö Gesammtininisterium zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß Koch'S Stelle nicht länger unbesetzt bleibe. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Auf der Tagesordnung befand sich der Bericht der er sten Deputation wegen nachträglicher Genehmigung der Ver ordnungen vom 7. und 8. Mai 1849. Die erste dieser Ver ordnungen enthält Vorschriften über das Verfahren bei Stö rungen der öffentlichen Rude und Sicherheit, während die zweite den früheren Eintritt der Wirksamkeit des vorigen Gesetzes bestimmt. Der DevututionSantrag: „im Einverständniß mit der zweiten Kammer die StaatSrcgierung wegen der Erlassung per beiden Veroidnungen für vollständig gerechtfertigt zu er klären," wurde einstimmig angenommen. Anlangcnd paS fernere Bestehen der Verordnung vom 7. Mai 1849 als Gesetz für die Zukunft, so wurde dies alS ein Bedürfniß erkannt und war kein Zweifel, daß diese Ver ordnung auch für ein künftig geltendes Gesetz zu benutzen sei. Bei Beraihung der einzelnen Paragraphen kamen die §§. 1 bis 10 zur Erledigung. Erste Kammer? 16. August. Tagesordnung: Fortgesetzte Beralhung dcö Be richts über den Gesetzentwurf, vaS Verfahren bei Störun gen der öffentlichen Rübe und Sicherheit betreffend. Die Paragraphen 16 und 17, nach welchen bei einer Störung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit Kriegsstand und Standrecht eingcsührt werden können, veranlaßte eine längere Debatte. Schließlich wurden auch diese beiden Pa ragraphen angenommen. Erste Kammer, 17. August. Der Ständeversammlung ist die Verordnung vom 3. Juni d. I., einige Zusätze zu dem Preßgesetz-wom 18. No vember 1848 betreffend, zu nachträglicher Genehmigung zu- gefertigt worden. Die erste Deputation der ersten Kammer Hal einen Bericht hierüber erstattet und beantragte die nach trägliche Genehmigung dcö Erlasses obiger Verordnung. Da die Regierung den jetzt versammelten Ständen einen voll ständigen Preßgesetzentwurf vorlegen will, so beantragte die Deputation ferner: „die erste Kammer wolle im Verein mit der zweiten Kammer die Giltigkeit der Verordnung vom 3. Juni d. I. bis zu erfolgter Erlassung dcö in Aussicht ge stellten PreßgesctzcS aussprechcn, sich dabei jedoch ausdrück lich Vorbehalten, noch im Lause dieses Landtags auf eine jpecielle Prüfung und nach Befinden auf Modifikation eini- o. a. 8) Für 9) - 10) - 11) a. Für ein Schwein von 200Zollpfund und darüber 2 t>. - - - - 12) Für ein Schwein unter 100 Zollpsund 13) 14) - 700 bis mit 799 Zollpfund 10 - 600 - - 500 - - 400 - 699 599 499 - - unter 400 Zollpfund . . Für eine Kuh oder Kalbe von 600 und darüber . . .... » eine Kuh oder Kalbe von 500 bis mit 599 Zollpfund . . . - eine Kuh oder Kalbe von 400 bis mit 499 Zollpfund . . . - einen jungen Stier von 250 Zollpsund und darüber . , , . . 2 ' ein gleiche« Schlachtstück von 200 bis mit 249 Zollpsund 2 - gleiches Schlachtstück unter 200 Zollpfund I - Samenrind 3 - - Kalb , . . . . — - , - Schaf, einen Schafbock oder Schöps . — - 8. Vom Schlachten zum Hausverbrauche. Für einen Ochsen - eike Kuh, Kalbe oder einen jungen Stier . - ein Samenrind s. Für ein Schwein, Insofern in einer Haushal tung überhaupt im ganzen Jahre nur eins geschlachtet wird - jedes Schwein, sobald mehr wie eins ge schlachtet wird in einer Haushaltung im Lause eine« JahrcS . - ein Kalb , - Schaf, einen Schafbock oder Schöps . . Zweite Kammer, 12. August. Tagesordnung: Deputationswahlen. Der Registrandenvortrag bot nichts Erhebliches. Erste Kammer, 13. August. Da Bürgermeister Koch anS Leipzig immer noch nicht in die Kammer eingetreten, so würbe beschlossen, die erste Deputation mit Erstattung eines Berichts in dieser Ange legenheit zu beauftragen. Hierauf würde dem in der zwei ten Kammer wegen Erhöhung der Rübenzuckersteucr gefaß. icn Beschlüsse: ?der Verordnung vom 27. Juni 1850, die EingangSzölle von ausländischem Zucker und Syrup und die Steuer vom inländischem Rübenzucker betreffend, ihre nachträgliche Zustimmung zu geben" beigctrcicn. 2 15 - 25 - Aus dem Vaterlande. Berichte über die Kammer-Verhandlungen. Zweite Kammer, 1V. August. Tagesordnung: Beralhung deö Berichts der zwei ten Deputation über daö königl. Decret, bas Gesetz über die Schlachtsteuer betr. Nack längerer Beralhung wurde gegen 10 Stimmen das Gesetz angenommen, in Folge dessen Vie Schlachtsteuer nach folgenden Sätzen erhoben werben soll: X. Vom Schlachten de- Viehes zum Verkauf oder zur Bank. Für einen Ochsen von Zollpsund und darüber II 15 15 - 15 - 23. August 18S0. Inserate aller Art werden mit 6 Pfen nigen für die dreimal gespalten« Petttzeile . berechnet und in alle» Erpeditione» dieser Zeitung angenommen. Em unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Sandmann - — Redaction, Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. - 8 - 7 - 5 ... 4 Zollpfund . . .8 Zollpfund . . .6 Zollpsund . . .4 . . .3 ... 2 I . . .3 - 100 bis mit 199 Zollpfund I . I