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326 . Bekanntmachung. Die dem Fleischermeister Karl Gotthelf Reinknecht zu Glashütte gehörigen Grundstücke, und zwar dir Wohn- und WirthschaftSgebäude nebst Scheune, ein Stück Feld von 1 Acker 183 LMuthen, ein Stück Feld von 3 Acker 258 LMuthen, ein Stückchen Birken,Niederwald von — Acker 218 LMuthen, ein Stück Feld von 2 Ackern 126 LMuthen, ein Stückchen Eichen-Niederwald von — Acker 44 LMuthen Flächenraum, weiter ein Stück Feld von 4 Acker 178 LMuthen, und endlich ein Stück dergleichen mit Hasel-Niederwald von 8 Acker 106 LMmhen Flächenraum, welche Immobilien inSgesammk und ohne Berücksichtigung der in den Anfugen der aus hängenden Patente zu ersehenden Abgaben zusammen aus 4068 Thlr. 7 Ngr. — Pf. gerichtlich tarirt worben sind, sollen am 31. Juli 1850 an Gerichtsstelle zu Glashütte nothwcnbigerweise subhastirt werden, und zwar: die Immobilien «ub n. b. und «. einzeln, sodann die sub ü. und e. zusammen, ebenso die sub k. und x. und endlich die sub b. und j, wieder einzeln. Erstehungslustige werden daher hiermit geladen, obgebachten TageS an GerichlSstelle zu Glashütte vor 12 Uhr Mittags sich einzufinden, unter Nachweis ihrer Zahlungsfähigkeit zum Bieten sich anzugeben und gewärtig zu sein, daß Denjenigen, deren Gebote nach dreimaligem Ausrufe die höchsten bleiben, fragliche Grundstücke als gesetzlich erstanden, werden zugeschlagen werben. Dippoldiswalde, am 18. April 1850. Königlich Sächsisches Iustizamt. . Lehmann. Bekanntmachung. ,, Die der verehelichten Auguste Caroline Reinknecht zu Glashütte gehörigen Immobilien, bestehend in etnvr Wiese von 54 LMuthen, in einer dergleichen von 121 LMuthen und einem Felde von 228 LMuthen Flächenraum, welche resp. auf 72 Thlr. — Ngr. — Pf., 80 Thlr. 20 Ngr. — Pf. und 212 Thlr. 24 Ngr. — Pf. gerichtlich tarirt worden und, mit den aus den Beifugen zu den Patenten ersichtlichen Abgaben beschwert sind, sollen am 35. Juli 1850 an Gerichtsstelle zu Glashütte nothwendigerweise und einzeln subhastirt werden. Erstehungslustige werden daher hiermit geladen, obgebachten TageS vor 12 Uhr Mittags an GerichlSstelle zu Glashütte zu erscheinen, auf vorgängigen Nachweis ihrer Zahlungsfähigkeit, als Licitanten sich anzugeben und gewärtig zu sein, daß Denjenigen, welche das Höchstgebot, nach legalem Ausrufe desselben, behalten haben, die Grundstücke als gesetzlich erstanden werben zugeschlagen werden. Dippoldiswalde, am 6. Mai 1850. Königliches Justiz-Amt. Lehmann. Bekanntmachung. Glaubhaft erstatteter Anzeige zu Folge sind in der letztvergangenen Nacht auö dem Communsteinbruche zu Wen dischcarsdorf die sub E verzeichneten Gegenstände entwendet worden. ES ergehet daher an alle Gerichts- und Polizeibehörden baS ergebenste Ersuchen, zur Entdeckung der Dieb« und Wiedererlangung des Gestohlenen möglichst milzuwirken. Dippoldiswalde, am 5. Juli 1850. Königlich Sächsisches Justiz-Amt. ' Lehmann. Klien, Act. C Verzeichniß der entwendeten Gegenstände: 1) eine eiserne Stange, 3 Ellen lang, 2'/, Zoll stark, mit HV. V. gezeichnet, 2) eine dergleichen mit dem eingeschlagenen Namen „Wolf" gezeichnet, 3) eine Spitze mit HV. V. gezeichnet, 4) eine dergleichen mit HV. gezeichnet, 5) ein großer eiserner Hammer mit HV. V. gezeichnet. Bekanntmachung. Vom 10. dieses Monats an wird versuchsweise an die Stelle der zetlherigen wöchentlich viermaligen Fahrpost zwischen Dippoldiswalde und Altenberg eine tägliche dergleichen Post mit der Abfertigung: aus Dippoldiswalde um 10'/, Uhr Vormittags, - Altenberg - 11'/, - - in Gang gesetzt und sich an diese Post eine tägliche Rewurpost zwischen Dresden und Dippoldiswalde anschlie- -en, welche » aus Dresden um 7 Uhr früh und - Dippoldiswalde um 3 Uhr Nachmittags abgeht. Wie mit jener Fahrpost, so werden auch mit dieser Retourpost Briefe und Fahrpostsendungen, sowie Personen de- flrdert werden. DaS Personengeld beträgt bei einer jeden der beiden Posten von einem der betreffenden Postorte bis zum andern 10 Nsr- Dippoldiswalde, den 10. Juli 1850. Königliche Post-Expedition. Flemming.