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267 Bekanntmachung. Der nachstehend signalisirte Expedient O Carl Gottlieb Merkel von hier i'.at sich seil dem 2. d. M. aus hiesigem Orte entfernt, und in der letzteren Zeil eine GemüthSbeschaffenheir wahrnehmen lasten, welche der Vermuthung Raum qiedt, daß er seinem Leben ein Ende gemacht habe. ES werden daker sämmtliche Polizeibehörden und sonst Jedermann, welchen über diesen Vorgang Etwa- bekannt sein oder werden sollte, ersucht, unS hiervon sofort Mittheilung, zu machen. Dippoldiswalde, am 6. Juni 1850. Der Stadtrath. Mauckisch. > Signalement des Expedienten Karl Gottlieb Merkel. Alter: 32 Jahr. Statur: lang. Haare und Augenbrauen: braun. Augen: blaugrau. Nase: stumpf. Mund: mittel. Bari: braun. Gesicht: oval. Gesichtsfarbe: etwas blaß. Besondere Kennzeichen: einige Leberfleckchen am Gesicht. Kleidung: blauer Tuchrvck, schiefergraue Beinkleider, lichte Pique-Weste, schwarze Tuchmütze. Bekanntmachung. Am Reichstädter Wege ist eine Radehaue aufgefunden worden. Der Elgenthümcr kann solche nach vorgängiger Legitimation an RathserpetiiionSstelle gegen Erstattung der EinrückungSgebühren wieder in Empfang nehmen. Dippoldiswalde, am 5. Juni 1850. D e r S t a d t r a t h. Mauckisch. Künftigen Montag, als den 1Ü. d. Monats, Nachmittags L Uhr, wird eine öffentliche Sitzung des unterzeichneten Vereins im RüthS» Sessions-Zimmer Statt finden. Dippoldiswalde, den 6. Juni 1850. , Der Vorstand des Gustav-Adolph-Vereins. Hagelschäden-Verstcherungs-GesellschastinBautzen, nimmt für 1850 zu folgenden Prämicnsätzen Versicherungen an: Halm- und Hackfrüchte: "/«, Del- und Hülsenfrüchte: 1'/« Gespinnstpflanzen und Handelsgewächse: 1'/- "/», Hopfen und Taback: 2'/- "/». ES ist mir eine Agentur für Possen dvkf und Umgegend übertragen worden, und sind alle zur Versicherung nöthigen Papiere bei mir stets vorräthig. Nossendorf, im Mai 1850. Moritz Einenckel, Agent der „Saxonia" zu Bautzen. Die Hagelschäden-Verstcherungs-Gesellschast zu Erfurt ist durch ihren alten Stamm von 7166 festverbnudenen Mitgliedern mit S Mill. Thlr. Versicherungs-Summe in den Stand gesetzt, daß, wo Nachzahlungen bei allzu großen Schäden erforderlich sind, die Höhe der eingezahlten Prämie laut Statut nie übersteigen dürfen, so wie auch Diejenigen sich bctheiligen können, bei welchen ihre BersichcrungS-Suinme die Höhe von 50 Thaler noch nicht erreicht; in diesem Fall fließen sich so viel an, um diese Summe zu be sitzen, werden aber ebenfalls, wie alle andere Mitglieder, von der Gesellschaft vertreten. Prämien sind für: Halm- und Hülsenfrüchte: °/e"/», °der S5 Ngr., Hülsenfrüchte, Del und Handelsgewächse: l'/r "/«, -d-r i Thlr. io Ngr., Lein, Hanf, Mohn und Gartengewächse: 1'/2 °/o, -der 1 Thlr. 15 Ngr. Statuten, Saatregister find bei mir entgegen zu nehmen und werden die Versicherungen von mir prompt expcdirt. Altenberg, im Mar 1850. Robert Zahnig, Agent. Feinste parfünrirte Coeus-Seife, das Stück l'/a Ngr. Das Beste für die Toilette und zur Verfeinerung der Haut, empfiehlt Ferdinand Jehne in Dippoldiswalde. Todes Anzeige und Dank. Am 30. Mai entschlief sanft und ruhig, umgeben von all den Seinigen, unser guter Gatte und Vater, der MufikuS Johann Gotthelf Wolf zu Frauenstein, in seinem 69. Lebensjahre. Wir verbinden mit der Trauer-Anzeige die Erfüllung der Pflicht deS DankeS, den wir in hohem Maße vornehm lich der hiesigen hochgeehrten Schützenge- , sellschaft bringen für die ehrende Begleitung der irdischen Hülle unseres lieben Verstorbene« am S. Juni d. I., sowie allen den geehrten Bekannten und Freunden, die dem Sarge folgten. Ebenso gilt unser innigster Dank dem BczirkSarzt Hrn. Ox. Weickert, der mit größter Sorgfalt und unermüdlicher Thätigkeit bemüht war, die Leiden deS Kranken und Sterbenden zu mildern; sowje dem Herrn Diae. Kretzschmar für die Abdankung in der Kirche. Möge Gott Ihnen Allen seinen Segen spenden für den uns Hinterbliebenen Lurch Ihre Thcilnahme gewordenen Trost, für die dem thcuern Verstorbenen noch im Grabe erwiesene Ehre! Frauenstein, den 4. Juni 1850. Die Hinterlassenen: Wittwe und 7 Kinder deS Verstorbenen. tzM" Wunsch. ES nahet die Zeit, da die Preisel beeren reifen und die Beerenleser in die Wälder ziehen. Aber da ist kein Warten bis zur vollkommenen Reife, — man litust, wenn sie erst beginnen sich zu röthen; — um ihnen aber das Ansehen der Reife zu geben, stellt man sie in Keller, demnach fehlt ihnen Süßigkeit und Wohlgeschmack. Es wäre wohl heilsam und Sache der OrtS« und Forst polizei, das zu frühe Einsammeln (wo nöthig Lei Strafe) zu verwehre«, aber dann eS be kannt zu machen, wenn nach erfolgter voll kommener Reife da» Einsammeln beginnen dürfe. Es gilt ja nicht de« Wohlschmecken allein, sondern auch der Gesund h eit. ch