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154 Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben beS FleischhauermelsterS weil. Johann Gottlieb Schöne'S zu Dippoldiswalde soll das von diesem hinterlassene, in der Oberhäselicher Flur, sub Nr. 147 deS dasiqen Flurbuchs, unter Berücksichtigung der Oblasten auf 636 Thlr. 8 Ngr. — Pf. tarirte, mit 42,27 Steuer-Einheiten behaftete Feld von 3 Acker 135 lURth., den 28. April 18S«, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Amtsstelle an den Meistbietenden freiwillig versteigert werden, was unter Hinweisung auf das im hiesigen Amthause und in der Schankstätte zu Oberhäselich aushängende SubhastationSpatenl nebst Beilage, woraus die BerkaufSbebingungen zu ersehen sind, hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 19. März 1850. Königliches Iustizamt. Lehmann. Bekanntmachung. DaS Johann Samuel Gelfert zu Deuben gehörige, in Lübauer Flur gelegene Mühlengrundstück, welches in dem Anhänge zu den an Amtsstelle und in Lübau aushängenden Patenten nach Werth und Umfang näher beschrieben ist und a) in einer Mahlmühle mit Einem Gange nebst Wohn-, WirthschaftS- und Mühlengebäuden; b) in einer HutungSparcclle; e) in dem Rechte an dem Gemeindetheile Nr. 114 und ä) in dem Rechte an dem Gemeindetheile Nr. 115 besteht, ingleichen das in Rabenauer Flur gelegene Wiesengrunbstück Fol. 128 deS Grund- und Hypothekenbuchs von 1 Acker 126 IHRuthen Flächenraum, sollen, und zwar die sub a. bis mit ä. genannten Immobilien nothwendigerweise, das letztgenannte Wiesengrundstück hingegen freiwillig unter den den Patenten beigefügten Bedingungen 10. Mai 18S« an hiesiger Amtsstelle subhastirt werden. Erstehungslustige werden daher hiermit geladen, obgedachten TageS vor Mittags 12 Uhr, auf vorgängigen Nachweis ihrer Zahlungsfähigkeit, zum Bieten sich anzugeben, ihre Gebote zu eröffnen und gewärtig zu sein, daß Denjenigen, welche die Höchstgebote thun, besagte Grundstücke als gesetzlich erstanden, werden zugeschlagen werden. Dippoldiswalde, am 28. Februar 1850. Königliches Zustizamt. Lehmann. Aufforderung. Behufs der Revision unserS Markt-SrandbuchS werden alle Diejenigen, welche sich im Besitze von Stand zetteln für die hiesigen Jahrmärkte befinden, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung deS Verlusts ihres Standes zum nächstenHimmelfahrtsmarkie der früh um 11 Uhr auf dem Rathhause versammelten Marktdepulation zu produciren. Zugleich wird hiermit zur Nachachtung der Grundsatz öffentlich ausgesprochen, daß die Besitzer eines StandzettelS durchaus nicht zur Einnahme eines bestimmten Platzes berechtigt, sondern es dem Ermessen deS StadtrathS reSp. der Marktdeputaiion überlassen bleiben muß, ob der Inhaber je nach Bedürfniß zuzurücken, oder einen andern Platz einzu- nehmen haben wird. Frauenstein, am 16. März 1850. Der Stadtrath. Krause, Bürgcrmstr. Edictalladung. Nachdem sich die Ueberschuldung der Besitzer deS ErbgerichtS zu Nassau, Wilhelm Heinrich Heintze's und Gottlob Wilhelm LommaHsch's herauSgcstellt hat und daher zu deren Vermögen der Concursprozeß zu eröffnen gewesen, so habe ich den 1. Juni 1850 »um Liquidativnstermine anberaumt. - ES werben daher alle Diejenigen, welche auS irgend einem Rechtsgrunde an die genannten Cridare Ansprüche zu erheben haben, hierdurch Amtswegen aufgefordert, an diesem Tage Vormittags in Person oder durch gehörig legitimirte Gevollmächtigte an hiesiger Amtöstelle zu erscheinen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschließung von der ConcurS« mässe und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, darauf über die Rich tigkeit derselben mit dem bestellten Rechtsvertreter, so wie auch nach Befinden unter sich über den Vorzug der einzelnen Forderungen binnen 6 Wochen rechtlich zu verfahren, sodann aber den 24. Juli 1850 der Bekanntmachung eines AuöschließungSbescheids, welcher in Bezug auf die Außengebliebenen Mittags 12 Uhr io cvu- »umaciam für pnblicict erachtet werden wird, sich zu gewärtigen; hiernächst den 10. August 1850 Vormittags 10 Uhr anderweit an unterzeichneter Amtöstelle zu erscheinen und den zu eröffnenden VergleichSverhanklungen, wobei alle Diejenigen, welche nicht erscheinen, oder sich nicht deutlich und bestimmt über den abzuschließendcn Vergleich erklären, für einwilligcnd in den Beschluß der Majorität werden angesehen werben, bcizuwohnen, und endlich, dafern ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 26. August 1850 ter Jnrotulation der Acten zur Einholung rechtlichen Erkenntnisses, sowie , den 28. September 1850 der Publication eines OrbnungS-ErkcnnlnisseS, welches Mittag 12 Uhr in contumaciam für bekannt gemacht angenommen werben wird, entgegenzusehen. ' Auswärtige haben zur Annahme von Ladungen bei 5 Thalcr Strafe Gevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen. Schloß Frauenstein, den 13. Februar 1850. Königlich Sächsisches Zustizamt. In Jnterimöverwaltung: Wittich.