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Allgemeiner Anzeiger. Prolocoll-Auszug i der Stadtverordnetensitzungcn zu Altenberg. Außerordentliche Sitzung, am 16. Nov. 1849. Gegenwärtig: Gäbler, Büttner, Siegel, Thömel, Petter«, Höh net, Behr, Mcnde und Höfler. Zn Folge der von der Königl. KreiSdirection zu Dresden einge- gangenen Genehmigung zu Anstellung eines ersten besoldeten Stadt- ratheS auf K Jahr, sowie in Folge der vom Stadtrath anhero ergan« genen dieSfallsigen Aufforderung, die bezügliche Wahl nunmehro schleu nigst vorzunehmen, vereinigte man sich dahin, eine Candidaten-Liste zu fertigen, auf welche nach einstimmigen Beschluß Herr Stadtrath Kerzendörfer, sowie die Stadtverordneten Gäbler, Büttner, Siegel, Thömel, außer diesen aber noch Herr Grubensteiger Trautmann ge bracht wurden. Bei der hierauf mittelst Stimmzettel erfolgten Wahl ergab fich nun, daß die Stadtverordneten Thömel mit 6 Stimmen, Gäbler mit 1 St., Büttner mit 1 St., und Herr Stadtr. Kerzendörfer mit 1 St. hervorgingen, in Folge dessen der Stadtverordnete Herr Maurermstr. Thömel mit absoluter Stimmenmehrheit als erster bo» soldeter Stadtrath auf die Jahre 1850 bis mit 1855 al» gewählt z« betrachten war. DaS Stadtverordneteu-Collegium. Bekanntmachung. In Gemäßheit dcS Gesetzes vom 6. September 1834, §. 15 wird hiermit bekannt gemacht, daß baS 30. bis 32. Stück dcS Gesetz- und VerolvnungSblaitcS für daS Königreich Sachsen vom Jahre 1849, des JnhaltS: 1) Deeret wegen Bestätigung der Statuten des Hobudorf-BernSborftr Steinkohlenbauvereins, vom 16. October, 2) Verordnung, den Betrieb r-eS Kramhandels durch Holzwaarenbändler, ingleichen durch Factoren und Ver leger anderer Zweige der HauS.Industrie betreffend; vom 22. Oktober, 3) Verordnung, die, wegen Beleidigung der Person des Staats-Oberhauptes und seiner Familie zu ertheilende Amnestie betreffend; vom 3. November, 4) Verordnung, die Aufstellung der Gewerbe- und Personalsteucr-Cataster auf das Jahr 1850 betreffend; vom 10. November, 5) Verordnung, die Aufhebung der Kriegsgerichte deS HaupizeughauseS und deS Jngcnieur-Corpö betreffend; vom 21. November, 6) Bekanntmachung, den RegierungS-Commisfar im 35. LandtagSwahlbeurke betreffend ; vom 28. November, 7) Decret wegen Bestätigung deS Regulativs für die Sparkasse zu Dippoldiswalde; vöm 4. November, 8) Dekret zu einem Nachträge zu den Statuten der Chemnitzer Ctadlbank; vom 6 December, 9) Gesetz, einen Aufschub deS Ablaufs der in dem Gesetze vom 23. Juli 1846 bestimmten Verjährungsfrist bcirrfftffd; vom 12. December, zur Einsicht eines Jeden an die OrtSbehörden gelangt sind. Dirpoldiöwalde, am 20. December 1849. Das Königliche Iustizamt und der Stadtrath daselbst. Lehmann. Mauckisch. Das alleinige Depot der, wegen ihrer, auch in hiesiger Gegend bereits als vorzügliches Heilmittel gegen rheumatische, gichtische und nervöse Nebel bewährten und erprobten Göldberger'schen Kaisers. Königl. allerhöchst privilcgirten galvano-eleetrifchen Rheumatismus-Ketten fü,r Dippoldiswalde und die Umgegend befindet sich bei dem Unterzeichneten, woselbst auch eine gedruckte Br och ür« unenigeldlich auSgegeben wird, welche über die Anwendung, Heilkraft und Wirksamkeit der Göldberger'schen Ketten jede wünschenswertste Auskunft und viele Hundert anestirte Erfahrungen und Danksagungsschreiben von Aerzten und Genesenen über die große Heilkraft der Göldberger'schen Ketten enthält. Ferdinand Jehne in Dippoldiswalde Neiüahrwunseh. Allen ihren Gönnern, Freunden und Be kannten wünschen von Herzen ein glückliche« neue» Jahr, und empfehlen sich zu fernerem »eneigteu Wohlwollen Altenberg, den I. Januar 1A50. ' Robert JaKnig. Bertha JLHnig. Dank, herzlich innigen Dank allen den edlen Frauen hiesigen OrtS, welche sich in mei ner Noth über mir erbarmten und mir theil» durch Geldbeiträge, theilS durch freundliche Handreichung meine traurige Lage zu erleich tern suchten, als ich mit 4 Kindern an Blat tern hart darnieder lag und mir der Tod da älteste und jüngste davon raubte, wobei es sich selbst Hr. Pastor W., Hr. Todtenbeschauer G. und Hr. Bürgermeister V. nicht versagen konnte, mich theilS mit Geld zu unterstützen, theilweise aber auch die Gebühren mir zu erlassen. Dank, herzlichen Dank aber auch meinen biedern Cam, meraden, welche von ihrem ohnedies kargen Lohn immer noch eine kleine Spende für ihren noth- leidenden Bruder freiwillig abtraten, so daß mir eine baare Unterstützung von8 Thlr. 4 Ngr. 5 Pf überreicht werden konnte. Nie werde ich die mir erzeugte Wohlthat vergessen! Sie Alle inSgesammthaben den Ausspruch Jesu: „WaS ihr Einem thut der geringsten meiner Brüder, daS habt ihr mir gethan" — aufs herrlichste bewährt. Geising, am 23. Deebr. 184S. Gotthelf Benjamin Mende.