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Der Schutz der Landwirtschaft Von Friedrich Dessau» und Franz Fetzer. (Forijetzung.) Das Z e n t r u in hat es — wie ich glaube — fertig- gebrachl, den neuen Gesetzen einen solchen Inhalt zu geben, daß sie die landwirlschastliche Hilfe, die mit den drei vorangegangenen Gesehen begann, erheblich steigern and trotzdem unsere weltwirtschaftliche Lage nicht erschwe ren. Der Gedankengang, der ganz besonders der Zentrums- .'inwirlung entspricht, ist dabei folgender: 1, Eine a u g e n b l i ct l i ch e Not, von der man an- nimini. das; sie vorübergeht (nicht immer wird es eine solche Vorrntshäuiung von Agrarerzeugnissen in der Welt wirtschaft geben), darf nicht zu dauernden Ge setzen führen, sondern nur zu solchen Maßnahmen An las; geben, die mit der Notzeit selbst wieder verschwinden. Darum haben die meisten Bestimmungen der neuen Ge setze — alle wesentlichen darin enthaltenen Ermächtigun gen— einen befristeten Charakter und enden a u t o in a t i s ch am 31. März 1931. Innerhalb dieses Zeitraumes bekommt die Regierung Ermächtigungen, um den Stürmen des Weltmarktes gegenüber die Landwirt schaft aus bestimmten Gebieten zu schützen. 2. Diese Ermächtigung ist aber nicht unbegrenzt, son dern wird begrenzt durch bas Inkrasttreien der >m Dezember eingesühnen Richtpreise, die zum Schuhe der Konsumenten eingehalten werden müssen. Werden sie überschritten, so ist die Regierung verpflichtet, von ihren Ermächtigungen im Sinne der Preissenkungen Gebrauch zu machen. !!. Ermächtigungen hinsichtlich des Einfuhrscheinsystems sollen dazu dienen, das; überschüssige deutsche Agrarstosfe (etwa Roggen oder Schweine, Rinder) mit Reichst,ilse Lrrsgeisthrr werden können. Das Zentrum Hai durchgesetzt, das; diese Ermächtigung den Etat nicht stört, es darf dafür nicht mehr ausgegeben werden als im vergangenen Jahr. -l. Das zur Ernährung minderbemittelter Schichten bis jetzt sreigegebene Eefrierfleischkontingent füllt weg, aber nicht eher, als bis Borsorge gelronen iit. das; eine äqui valente Menge verbilligten Frischfleisches zum gleichen Zweck zur Beriügnng gestellt wird. Das Gesetz, wodurch das Gefrierfleisch in Wegfall kommt, nämlich die Wieder herstellung des ^ 12 des Fleischbeschaugesetzes, ist auch noch an anderen Stellen durchbrochen. Die in großen Mengen benötigte Leber kommt weiterhin frei herein, ebenso die Teile für die pharmakologischen Produkte. 5. Es ist vermieden worden, in die Gesetze etwas auf- zunehmen. was einen unmittelbaren Angriff auf unsere Handelsverträge bedeutet. Man wird auf dem B e rbandI u n g s w e g e versuchen, der Landwirtschaft auch hier an einigen Stellen noch zu helfen, aber man wird es tun unter Beachtung unserer wirtschaftlichen Welt stellung und insbesondere der weltwirtschaftlichen Ab machungen in Genf. 6. Alle Ermächtigungen, die das neue Gesetz der Re gierung gibt, sind nicht, wie zuerst geplant, in die Hände des Landwinichaflsministers gelegt, sondern jeweils der Entscheidung des gesamten Kabinetts unterstellt. Inhalt des Gesetzes. Runmebr mag eine Zusammenstellung des wesentlichen Inhalrs der neuen Bestimmungen folgen: E i n f u h r s ch c i n s p st e m. Die Fassung des Zoll- barlfgesetzes bestimmte bis zum Dezember 1929, daß dem Wert des Einfttbrscheines der niedrigste (allgemeine oder vertragsmäßige) Zollsatz der betreffenden Position zu grunde zu legen sei. Die ersten Abweichungen hiervon brachten die Gesetzesänderungen vom 23. Dezember 1929, wonach unter Berücksichtigung des Eleitzollsnstems für Roggen und Weizen die Höhe des Einfuhrscheines für Roggen auf 6,— RM. und für Weizen auf 6,50 RM. fest gesetzt wurde, solange der Zollsatz für Roggen nicht den Beirag von 9,— RM. und bei Weizen nicht den Betrag von 6,50 NM. unterschritt. T. h. mit anderen Worten, man nahm bei einem zwischen 3.— und 9.— RM. variab len Roggenzoll und zwischen 3,50 und 9,30 RM. variab len Weizenzoll zwar nicht den niedrigsten Zollsatz für die Einiuhrscheinbemeniing. erlaubie jedoch auch nicht ein Her an,gehen des Scheines bis auf den höchsten Zollsatz. Die A.nlerung durch das neue Gesetz bestellt darin, daß die Möglichkeit^ eines nach jeder Richtung variable» Einfuhr- scheines geschaffen wird. Da die Ermächtigung für die Regierung, die Getreide,olle herauf- und herabzusetzen, nunmehr auf alle Geireidearlen und gewisse Hülsenfrüchte ausgedehnt wird, folgt logisch hieraus, daß auch für alle Getreidearten, sowie diese Hülsenfrüchte. Erzeugnisse aus Getreide und ans Hülsenfrüchten und schließlich für lebende Schweine und Schweinefleisch die Höhe des Ein fuhrscheines abweichend von den oben zitierten Borschriften des 8 kl des Zolltarifgesetzes geregelt werden kann. Die Vorschrift ist bedeutsam für die Ausfuhrmöglichkeit von Mehl und anderen Eetreideerzeugnissen, da ohne Rück vergütung des vollen Zolles der Wettbewerb auf dem Weltmarkt fast unmöglich wird. Darüber hinaus kann die Negierung auch Einfuhrscheine bei der Ausfuhr von Rind vieh. Rindfleisch aller Art, Schafen. Schaffleisch aller Art und Erzeugnissen aus Kartoffeln Einfuhrscheine erteilen. Dieses war für die genannten Positionen bisher nicht möglich. Es wurde bereits oben erwähnt, daß die Be lastung der Reichskasse durch die Einfuhrscheine nicht über die Belastung hinausgehen darf, die sich im Rechnungsjahr 1929 ergab. Roggen, Weizen und Hafer. Die in Teil ii des Aussatzes behandelten Gründe für die augen blickliche Agrarkrise, und zwar besonders die Ileberproduk- tion an Getreide, machten es notwendig, der Regierung für eine kurze Zeit ohne Bindung an bestimmte Zollsätze die Möglichkeit in die Hand zu geben, einen Ansturm aus ländischen Getreides mit Hilfe der Zollgesetzgebung ab- zuwchren. Für Roggen ist diese Gefahr nicht ganz so groß, weil im wesentlichen der Preis durch die inländische Pro duktion bestimmt wird. Aber auch hier besteht noch immer die Möglichkeit, daß eine unerwartete Einfuhr aus der Union der Sowjetrepubliken den Preis drückt. Die Re gierung bekommt durch das neue Gesetz die Ermächtigung, die Zollsätze für Roggen. Weizen und Hafer beliebig her auf- und herabzusetzen, wenn die Preisentwicklung des entsprechenden Produktes es erforderlich macht. Hierbei hat für Roggen ein Preis von 230,— RM. je Tonne, bei Weizen ein solcher von 260,— NM. je Tonne als Jahres- durchschnittspreis zu gelten. Diese Richtpreise stellen den Schutz des Verbrauchers gegen eine verstärkte Preissteige rung dar. Die Regierung hat bei kleberfchreitung den Zollsatz herabzusetzen, da der Zweck der Ermächtigung dann erreicht ist. Die Notwendigkeit einer Aenderung des Zoll satzes ist jeweils spätestens nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten zu prüfen. Für Gerste war durch die Märzgesetzgebung ein Zollsatz von 10,— RM. eingeführt worden. Er kann nun mehr gleichfalls beliebig herauf- und herabgesetzt werden, wenn die Entwicklung der Wirtschaftslage es erfordert. Dabei ist der Zollsatz für Gerste zur Viehfüttcrung unter Zollsicherung zwischen 2,— RM, als unterer und 12,— RM. als oberer Grenze zu halten. Der Zollsatz für andere Gerste ist demjenigen für Weizen anzupasse'n. Auch für Erbsen erhält die Regierung die Ermächtigung, den. Zollsatz beliebig hoch festzusetzen, wenn es die Entwicklung der Erbsenpreife erforderlich erscheinen läßt. Für die bis her aufgeführten Positionen laufen, wie bereits oben er wähnt, die Ermächtigungen der Regierung mit dem 31. März 1931 ab. Eine Aenderung der Zollregelung tritt auch für Schweine ein. Hier war in der Dezem bergesetzgebung gesagt worden, daß sich der Zoll von 18,— RM. jetzt um 50 Prozent erhöhe, wenn der Schweine preis im Durchschnitt zweier Wochen weniger als 70 RM. je Zentner Lebendgewicht betragt. Der erhöhte Zoll sollte solange gelten, bis der Preis von 70 NM. wieder erreicht ist. Dann sollte der Normalpreis wieder in Kraft treten. Wenn der Preis aber 85,— RM. überschritt, so war der Zollsatz um 50 Prozent (also auf 9,— RM.) herabzu setzen. Heute ist zunächst der Richtpreis von 70,— auf 75 RM. erhöht worden, und es heißt außerdem, daß, wenn der Preis im Durchschnitt zweier Wochen unter 75,— RM. liegt, sich der Zoll um 50 v. H. erhöht, bis der Preis im Durchschnitt zweier Wochen 85,— RM. erreicht hat. Der hohe Zoll bleibt also bis zur Erreichung des oberen Richtpreises bestehen. Daneben ist schließlich noch eine Kataftrophenklausel eingebaut, nach der die Reichsregicrung ermächtigt ist, falls durch steigende Ein fuhr der Preis der Schweine auf dem deutschen Markt ge drückt wird, den Zollsatz bis auf 36,— RM. heraufzusetzen. In diesem Zusammenhang ist ferner zu erwähnen, daß die im 8 1 des Zolltarifgesetzes angegebene unterste Ver handlungsgrenze für Schweinezölle von 16,— RM. gefallen ist mit der Maßgabe, daß die jeweils von der Regierung festgesetzten Schweinezöllen gleichzeitig als Mindestzölle zu gelten haben. Für Schweinefleisch durfte bisher bei Ver- tragsvcrhandluugen nicht unter 32,— NM. heruntergegan gen werden. Nunmehr ist dieser Satz aus 35,— RM. er höht. (Schluß folgt.) Leipziger Sender Sonnabend, d«n 26. April: 10 00 Uhr: Wirtschailsnachrichten. 10.05 Uhr. Wetteroienst und Berkehrssunlr. 10.20 Uhr: Bekanntgabe des Tagesprogramms. 10.25 Uhr: Was die Zeitung bringt. 11.00 Uhr: Funkwerbenachrichten. 11.45 Uhr: Wetteroienst und Wasserstanosmeldnngen. 12.00 Uhr: Aus neuen Tonfilmen. Sclzallplatten. 12.55 Uhr: Nauener Zeitzeichen. 13.00 Uhr: Presse- unv Börsenbericht. Wettervoraussag Anschließend: Wunschprogramm. Schallplatten. 13.45 Uhr: Bastelstunde für die Jugend Sprecherin: Sus A ^ 14.15 Uhr: Uebertragung der Wettkämpfe um den Davis-P- f London. Sprecher: Dr. Ernst. Köln. 15.15 Uhr: Funkschach. Schachmeister N. M. Blümich. Lstst ,. „Schachspiel durch Briefwechsel". 15.45 Uhr: Wirtschaflsnachrichtcn 10.00 Uhr: Stunde der Jugendlichen Erlebnisse und E runge» auf einer Randwanderfahrt zum Bodensce. 16.30—17.40 Uhr: Unterhaltungskonzert. 18.00 Uhr: Funkbastelstundc. 18.20 Uhr: Wettervoraussage und Zeitangabe. 18.30 Uhr: Tr. Paul Graßmaun, Stockholm: „Besuch bei > ,, line Björnson". (Zum 20. Todestage Björnsons.) 18.55 Uhr: Arbeitsnachweis 19.05 Uhr: Stunde der Technik. Prof. Tr. Esau. Jena: ..7 ' lose Telegraphie und Telephonie als Aachrichten 3,. Sichcruugsmittel im Flugmrkehr". 19.30 Uhr: Weltbekannte Gesänge und Fnstrumcntnlnm 20.30 Uhr: „Der neue Sender". (Wiederholung.) Ein Ho. 22.00 Uhr: Zeilangabe, Wettervoraussage, Pressebericht kanntgabe des Somitagsprogramms und Sportfunli. Anschließend bis 0.30 Uhr: Tanzmusik. Dresdner Lichlfpiele W o ch e » spieIpIa ». Usa-Palast: Ter erste deulschc Kriminal-Tonfilm d Der Tiger. U.-T.-Lichispie!e: Erste Toiifilmposse: Wst Stadt der Lieder. Prinzeß-Theater: Charlie Chaplin L:m Programm: Vergnügte Stunde»: Aus dem Laude: Lv Capitol: Troika. Zentrum: Zwei Herze» im Trcivierlst 7 Kammer-Lichtspiele: Tie Garde Tiva. FiiLi: Frühlings Er . Gloria-Palast: Tie heiligen drei Brunnen. Dresdner SH!aH:viehmarkl Auftrieb: 2 Echsen, 1 Bulle, 2 Kühe. — Färsen. — 7 388 Kälber, 13 Schafe, 343 Schweine, zusammen 749 S. stj tiere. Preise: Rinder, Schafe belanglos. Kälber: a) — ' >» bis 87 (136). c) 75-80 (129). d> 08-74 (129;. e) —. Eck". Zufolge geringen Austriebs ist keine Preisnotierung e Ucbe.stand: 3 Rinder, davon 1 Echse. 1 Bulle. 1 Kuh. au' . ^ 3 Schweine. Geschäftsgang: Kälber langsam. Lpoil Futzball am Wochenende Ta<- Wochenende für den vslsächslschen Fußball brin Sonnabend ans dem TSE. Sportplätze im Es: rage her. Treffen zwischen dem Dresdner Sport-Elnb und BsR. Fürth 5 Uhr 15 Minuten nachmittags. Ter PfR. Furch zä' : zur süddeutschen Sonderklasse und dürste schon alle:. , diesem Grunde den TSE. vor eine sehr schwere Ausgabe Was süddeutsche Mannschaften zu leisten imstande sind. . ja erst am Karfreitag Bauern München !m Spiele gem . i TSC. Tie Dresdner werden voraussichtlich erstmalig' ' 7 mit ihrem Internationale» Hoiiuauu autreten. was lei. stündlich eine wesentliche Verstärkung der Manulchast bG Unter Mitwirkung dieses Spielers ducken die Chancen : Mannschaften ausgeglichen sein. * DIK. Ost gegen Tgmde. Slordiv-'s!. Am Sonnabend begegnen sich beide Mannichai: Rückspiel 5.15 Uhr am Erfurter Platz. Tie letzte Auseiu setznng brachte der TIK.-Elf einen Krappen 4 :3-Si.g. - Ergebnis soll''nun korrigiert werden. Aordwes: hat beiond der Lctztzcit beachtliche Resultate erstell und dann, bewiest r sie Zu Kämpfen versteht. Tie TIK-Mannsckxrst sieht a keiner leichten Austzabe. Sie muß in strakstcr Besetzung au ' wenn sie abermals siegreich bleiben will. Verantwortlich ilir poinu »»» .Zeauieio,,: ^>. Lese, .. er eoie > Trott-. A.Iohn: tür '.'Unclgew Bunqcrrp. aUe >u TriSdon. po'-eg Trink und Lerlar ik-rrnmini A,.i»., ziUnic dros"--,. I!c!c>7m-No»on . . oh lü.— ^ukle^LmalralSen „ 9.— ktablmalratrerr. . „ 9.50 .^O88lI1Lt)L.'tt0k1 . . „ 68.— Kinderbetten . , „ 19.50 Unterbetten . . . „ b.— 8tepp6ecken . . „ 9.50 ttettleäcrn . ?kct. 1.80 8cblakiinla . . . „ !>0.— Divane 40.— Xarbt'iOliräntiz.bc:'. Inlett!., ttdübaarkikinen, /ierki88vn und Kill8EbIA^iLe8 in rle- kir^er /lusvvabl ini bekannten Lsierial^'vsebükt Verkant Walrrenbauskitr. 27. X'eukitAclter Alarkt 1, l. Amtliche Bekanntmachungen. Stadtgemeinde Schirgiswalde Montag, den 28. April 1930, abends 8 Uhr öldMS -er ölMeimdiielell im Eltznngssaale des Nalhausts. Tagesord u u u g. 1. Mitteilungen. 2. Beneitmig der Wohunngsbammnel. 3. Uel'ernnhine einer Aürgichast. 4 Eingabe des Gcwerbcvcrems, Z'inndet vom Laslkrasl- wagen aus. 5. Lahrnigrlnsi'crlegnng bei». Schirgiswalde, am 24. Aiuil 1930. Der Stadtvkrordnelen-'vorlleher. OkpKa1!ioIi8eti666Mkinl!k-V6»'6!n0k'68rl6n-81l'6lil6n veranstaltet unter ckem Urotektorat 5r. kiscbätlicken 6nocken vr. vr. Lkristisn Sckreibar SM klittivoek. 30. April, sdenciL s Mir in cken festsölen lies könlgskoke» (Utassplstr) tKraLsnbatm y unck 13, Kuto E rum Kesten seines kirekidsukoncks ein IM VoliltätiKeitzltviirett mit Lnscdlisksmlöm käll ?ur ^ukiriknmg gelangt ckar Lkorrverk „Vas t.ieck von «1er vlocke" v lkomderg 80 listen: Irsns vaklmann, Isnnzi Uklig, 9aul Lokeüer, Kenn. Llislt Orchsslsrvsrsm lonlomst, cke Lavilisnekörs I.odla» imck 8trotiten Ueituvg: L'ranr Dünnubier klieren rvercken alle X»tkol!lren kerrlickst olngelacken ver arbeitsaussctiuk Xarten ru 2.— unck 1.— bei keck, dleumarkt, I'rümper, Spororgasse, Xosckitrkl. Ltreklener LtralZe >5, tlök le. Ilblanckstratzo 25 növci. vsrtksl vrssrlsn vi'.i'iüiiinttiiisii'.roit rs MeLensurivskI im er^eilei'ten Uscßen knrsigsn kincken in cker »Tckckujiscston Volksrelturi^, weiteste unck sclineltste Verbreitung ÄI. dis 15 Mil zu verdienen. Näheres im Prospekt mit Garantie schein. ^oti.tt.Sckuktr, Adressen verlaq 124. Nütn'1. AeÄllll MM geemtmn Sonnabend Außer 'Anrecht Nie l'Ieilernun» (81 B «B. Gr. l- 87S1—3800 4501—4700 »8201—8300 Sonntag Außer Anrecht Her I'oseuknvalier ;>/z7 Schauipielhaus Sonnabend Anrechtsreibe k liicknlla t8> ÜVB. Mr.1- icooi—tOloc Gr. 2i 15.1—250 OE. 3: 401—450 Merl-Theater Sonnabend abends 7 »hr i'aulluer Operette .New osst'n» Nai tenperkaut. So.uUag IViiinelou ' stzi Ganiviet der.now.'st- ,4>t - Ileiüellierp ^ -OVe-. dr. I 190! - , X, und 10201—10351' Gr. 2- 781-810 M Ävmöiüe Sonnabend Ms I.sNIire 1 lamine -LV«. Mr. 1-. 0401—« 0 Gr. 2:6'1 600 Aesiöenz-Thea'.kl Gastspie! Guido Tblel'.k er Sonnabend Iler naliro 3»kol> s. Sonntag 4 und 8 II br Iler vakre -lakol. Kentrai-Thealer Gastspiel zZodanna Sch»! -r! n.KainnierstZnger WillpTtmni- Sonnabend abends » »br Uns I.anck «les lüuliel»! Sonntag nachmittags 4 »br Her kettelst»,lent abends v »kr >>as l.auck «les t.lielieta-. G AB. 0»r. 1: 9001—9200