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Das Abkommen mn Polen Verschiedene Telegraphen-Agenturen herben Montag abend den angcbliclien Text des deutsch-polni schen Abkommens veröffentlicht. Hierzu wird von zuständiger Stelle bemerkt, das; diese Ver öffentlichung, die nur den aus der Haager Konferenz nicdergelegten Teil des deutschpolntschen Vertragswerkes umsaht, unvollständig ist. Das gesamte Vcr- tragswerk mit dem dazugehörigen Notenwechsel, in dem u. o. der polnische Verzicht auf das Wiederkaufsrecht ausgesprochen ist, wird mit den erforderlichen Gesetzes. Vorlagen in den nächsten Tagen den gesetzgebenden Kör perschaften zugeleitet werden. Der bisher veröffenilichte Teil des Vertragswerkes hat folgenden Wortlaut: Die letzten Unterredungen zwischen dem deutschen Gesandten und dem polnischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten haben zu folgenden Ergebnissen geführt: 1. Die Reichsregierung und die Regierung der Republik Bolen geben die nachstehenden Erklärungen ab, die auf der Haager Konferenz nieüergelegt werden und mit dem Jntraft- üeten des Poungplanes Gesetzeskraft erlangen sollen. 2. Die deutsche Regierung erklärt den Verzicht auf alle mit dem Krieg oder Friedensvertrag im Zusammenhang stehenden Forderungen finanzieller oder vermögensrechtlicher Art — sowohl des Staates wie seiner Staatsangehörigen tnatiirlicher oder juristischer Peijonen) — die wegen irgend eines Vorganges aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Poungplanes unmittelbar oder mittelbar gegen Polen geltend gemacht worden sind, oder künftig geltend gemacht werden könnten, einschließlich der Reklamationen, die im besonderen auf solche Vorgänge bezüglichen Abkommen an erkannt sind. Was die Forderungen finanzieller oder vcr- mögensrechtlicher Art von seiten Polens, sowohl des Staates wie seiner Staatsangehörigen (physischer und juristischer Per sonen) betrjjst, die mit dem Krieg oder dem Friedensvertrag tm Zusammenhang stehen und wegen irgend eines vor dem Inkrafttreten des Poungplanes liegenden Vorganges unmittel bar oder mittelbar gegen Deutschland geltend gemacht worden find oder künftig geltend gemacht werden könnten, einschließlich der Reklamationen, die in besonderen aus solche Vorgänge bezüglichen Abkommen anerkannt sind, so erkennt die polnisch,« Regierung die Bestimmungen in Kapitel IX Paragraph 143 des Poungplanes an Unbeschadet der Bestim mungen des Artikels S dieser Vereinbarungen stellen die gegen wärtigen Erklärungen einen vollständigen und endgültigen Verzicht auf die oben erwähnten Reklamationen dar, gleichviel wer daran beteiligt ist. 3. Die polnische Regierung erklärt, auf jede Liquidation deutscher Güter, Rechte und Interessen in Polen, die die polnische Regierung auf Grund oder nach Maßgabe der Bestimmungen der Artikel 92 und 297 b des Friedensvcrtrages vorgenommen hat oder vornehmen konnte, zu verzichten, soweit sich diese Güter. Rechte und Interessen am 1. September 1929 noch in der Hand ihrer Eigentümer oder ehemaligen Eigentümer befinden Alle Maßnahmen zur Erhaltung des bestehenden Zustandes, die in Verbindung mit dem oben erwähnten Liquidationsversahren ge troffen worden find, verlieren mit dem Inkrafttreten der gegen wärtigen Vereinbarung ihre Wirkung. Die in Rede stehenden Güter werde» in den tatsächlichen und rechtlichen Zustand, in dem sie sich befinden, samt den mit ihnen zu sammenhängenden Rechten und Vergünstigungen und unter Auf rechterhaltung der bestehenden Lasten sreigegeben, ohne daß je doch für die Kosten und Honorare des Liquidationsverwalters «ine Zurückhaltung erfolgen darf. 4. Etwaige Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des geyegenwärtigen Abkommens, die sich auf diplo matischem Wege nicht regeln lallen, werden auf Antrag eines der vertragschließenden Teile einem Schiedsgericht vor gelegt. Zu diesem Zweck ernennt jeder Teil einen Schieds richter. Die beiden Schiedsrichter wählen einen neutralen Vorsitzenden. Kommt «ine Einigung über die Person dieses neutralen Vorsitzenden nicht zustande, so soll der Präsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft gebeten werden, ihn zu ernennen. 5. Die beiden Negierungen haben sich unmittelbar nach der Unterzeichnung der gegenwärtigen Vereinbarung ins Benehmen zu setzen, um die Maßnahmen zu vereinbaren, die hinsichtlich der künftigen Tätigkeit des deutsch-polnischen gemischten Schieds gerichts zu treffen sein werden. * Das Echlußprotokoll zum Artikel 2 der deutsch- polnischen Vereinbarung vom 31, Oktober 1929 hat folgenden, Wortlaut: ^ »'> > t. Die beutsche Erklärung kn Artikel 2 der genannten Ver»> «lnbarung uinsaßt auch all« Reklamationen deutscher Staatsangehöriger gegen die polnische Regierung, die sich auf die Artikel 92 Absatz 4. 297b Absatz 2. 304 und 305 des Vertrages von Versailles stützen, und zwar sowohl diejenigen, die be reits vor das deutsch-polnische gemischte Schiedsgericht gebracht find, als auch die. die künftig dort geltend gemacht werden könnten, aber aus der Vergangenheit stammen. 2. Die polnische Erklärung in Artikel 2 der Vereinbarung umfaßt auch alle Reklamationen polnischer Staatsangehöriger, die vor demselben Schiedsgericht gegen die deutsche Regierung geltend gemacht worden sind und sich auf die Artikel 297, 29b, 300. 302 304 und 305, des Vertrages von Versailles stützen, und zwar sowohl diesenigen, die bereits vor das genannte Schieds gericht gebracht worden sind, als auch die, die künftig dort eltend gemacht werden könnten, aber aus der Vergangenheit ammen. 3. Die Forderungen aus den für die Uebergangszeit geltenden Bestimmungen des Genfer Abkommens vom 15. Mai 1922. für die das Schiedsgericht in Deuthcn oder die gemischt« Kommission in Kattowitz zuständig sind, sind in dem gegen seitigen Verzicht nicht einbegriffen. 4. Die gegenseitigen Erklärungen kn Artikel 2 der genannten Vereinbarung umfaßen nicht nur die Forderungen der Staats angehörigen (natürliche und juristische Personen) an die be- tresfende Regierung, sondern auch die für eigene Rechnung ge stellten finanziellen Forderungen der einen Negierung an die andere, gleichviel, worauf sie sich rechtlich oder tatsächlich gründen. Verträge ratsam ses aber indem man zunächst einmal dke Strafbestimmungen des Genfer Paktes in den Weltsriedenspakt hineinverarbeitete. Es braucht nicht weiter ansgeführt zu werden, daß dies das Ende des Kelloggpaktes bedeuten würde, weil die Vereinigten Staaten niemals einer Hineininterpretierung der Genfer Sanktionssystematik in die einfache klare Kellogg- formel ihre Zustimmung geben würden. Dennoch hat die französische Delegation in klarer Erkenntnis der dadurch eintretenden Erschwerung diese Frage in die Londoner Debatten geworfen und damit zugleich die sehr delikate Frage der „Freiheit der Meere" gegen den Willen -er Angelsachsen hochqehen lallen. Die Londoner Frage st eil ung hat sich durch die französische Initiative in bedenklicher Weise verschoben. Ein Gegenstoß der angelsächsischen Mächte gegen die französischen Absichten auf Aenderung der Grundlage der gesamten Konferenzarbeit ist zu er warten. Das erste Ergebnis des französischen Vor gehens ist der Zusammenstoh mit Italien, von dem wir an anderer Stelle ausführlich berichten. Es ist voranszuschen, daß diese krisenhafte Entwicklung der Konferenz sich zunächst fortsetzen wird, und daß an wirk liche Ergebnisse erst gedacht werden kann, wenn Frank reich sich entschließt, seine Taktik zu ändern. Neuer Plan vor dem Neichsrak Dem Rcichsrat sind am Montag vormittag die Haager Ab komme» und die dazugehörigen Anlagen zugcleitet worden. Es handelt sich noch nicht um einen Ecsetzesentwurf, sondern nur um einen Abdruck der Abkommen der Haager Konferenz und der Sonderabkommcn mit Belgien und den Vereinigten Staaten sowie der Liquidationsnbkommen mit Belgien. Polen, Groß britannien. Frankreich. Kanada, Australien, Neuseeland und Italien. Der Abdruck der gesamten Abkommen umsaßt 120 Druckseiten. Der Rcichsrat ist sofort In die Beratung dieser Fragen eingetretcn. Um 11 Uhr trat der Auswärtige Ausschuß des Reichsratcs zu einer Sitzung zusammen, um zunächst einen Bericht über die Haager Verhandlungen entgegenzunehmen. Den Bericht erstatteten die Minister Lurtius und Dr. Wirth. An der anschließenden Aussprache beteiligten sich der bayeiischc Ministerpräsident Held, der würltembergische Staats präsident Tr. Bolz, der badische Staatspräsident Dr. Schmidt und der sächsische Gesandte Grandnauer.. Der Auswärtige Ausschuß des Reichsratcs beschloß unter Verzicht auf Innehal- tuug der üblichen Frist bereits am Freitag die vereinigten Aus schüsse des Reichsratcs einzuberulen, um zu dem gesamten Ver tragswert, des Aoungplanes Stellung zu nehmen. Die Voll sitzung des Rcicbsrates. in der der gesamte Komplex ver abschiedet und dem Reichstag überwiesen rverden soll, wird bereits am Sonnabend, den 1. Februar, stattslnden. Die Koalikionsfraqe in Preuften Berlin. 28. Januar. Die Verhandlungen über die preußische KoaN- hfonser Weiterung sind dadurch In ein neues Stadium getreten, daß nach den geführten persönlichen Besprechungen am MontagnachmÜtag eine iiiter>'r^''t'onelle Stt"'»g der bisherigen Koalitions'wrieieii unter dem Borsitz des Ministerpräsidenten Braun statliand. Heber diese S^ung weih der Demokratische Zeitungsd'enst zu berückten: Zwischen den Koalitionsparteien bestand Uebercinstimmung. daß die Wiederherstellung der Großen Koalition erwünscht lei. Gegen die Schaffung eines Ministernostens ohne Portefeuille wurden gleichfalls überein- flimmeud Bcd-mken zum Ausdruck gebracht. Ter demokratische Fraktionsvorsitzende Falk erklärte ru der Frage der Besetzung des Kultusministeriums, daß auf die Interessen der evangeli schen Bevölkerung die nötige Rücksicht genommen werden müßte. Der aiioenbl'ckllche Staatssekretär Im Kultusministe rium sei Kallwill! und der sollaldemokratische Anwärter, der Abg.König. für den Ministerposten Dissident. Auch die Zen- trumsvcrtretcr wandten sich geaen die Besetzung des Kultus ministeriums durch den ülcka. König. Die Sozialdemokraten hielten den Anspruch auf Re"blletz»»g des K"ltusmin!sterlnms aufrecht. Sie werden in einer Fraktionssitzung über ihre weitere Haltung beschließen. Sächsischer Lan-kaq Trcöd«», 28 Januar. In der hcutioeu LondlagSsitzung kam zunächst Mi nisterialdirektor Tr. Sorgcr auf Acußcrunqc» des Abg. Schöning zurück, daß die Regierung die Gelegenheit verpaßt hätte. Mittel aus der wcrlsckaffcnden ArbcitSlosenfürsorge vom Reich für die Talsperre»bauten im Müglih- n»d Go4t- levbalal zu erlangen Das NcickZamt für Arbeitsvermittlung machte, so erkürte Sorgcr, bei de,, Berlmudlungen über -ie Ge währung von Mitteln in der Form von Darlehen aus der wert sehaisenden Arbeitsloicniürsorae die Hergabe der Darlehen von der vorherigen Finanzierung dieser Unternehmungen abhängig. Diese Darlehen, deren Höbe von der Zahl der Erwerbslosentagewcrke abhängig ist und vorläufig etwa 7 Millionen Mark betragen wür ben, sind im allgemeinen mit 4 Prozent zu verzinsen, für Verzin sung und Tilgung sind im ganzen 8.2 Prozent erforderlich. Die Peilxmdlungcii mit der Reichsregierung wegen Gewährung eTIicS Zuschusses von 10 Millionen seien ohne Erfolg geblieben, daher hätte,, auch weitere Verhandlungen mit dem Reichsamt für Arbeits vermittlung oync Erfolg bleiben müssen. Die Kcmumiuisten beantragten dann, ihre Anträge zu gunsten der Opfer von Hartmannsdorf auf die Tckgesondnung zu setze», dich wurde das abgelehut. Darauf begründete Zinanzminisler Weber die Vorlage über die Aenderung des S t e m p e I st c u c r g e s e tz e s. * Ehrnnx des tote,, Kapitäns TKncr. Wie die „Associated Preß" aus Moutcrideo (Uruguay" berichtet, beschloß der dortige Siudtrut einstimmig, das Gedächtnis des Kapitäns Dreher, her in der letzten Woche bei dem Sckisibruch des Dampfers Mont« Ecrvanlcs den Tod gesunden hat. zu ehre». Die MekaMn-uttrlelleir abgewiesen Das Urteil im Prozeh gegen den Metallarbelterverband. Dresden, 23. Januar. Das Landesarbcltsgericht Dresden verkündigte heute mittag das Urteil in dem be kannten Schadenersatzprozeh des Perbandes der Metall- industriellen gegen den Deutschen Metallarbei- terverband in Stuttgart und seine Dresdner Bezirks leitung. Die Metallindustriellcn beanspruchen Schadenersatz, well der Mctallarbeiterverband -1928 Ausständige unterstützt herben soll. Zunächst sind 10 000 N. eingeklagt, als Teil eines Gesamtschadens von 2,4 Millionen RM. Die Klage wurde, wie in der ersten Instanz abgewiesen. Die Passiv Legitimation des Metallarbeiterverbandes in Stutt gart sei nicht gegeben. Die Dresdner Bezirksleitung habe zwar für die Zeit nach dem 20. Januar 1928 tarifwidrig gehandelt, aber ein ursprünglicher Zusammenhang zwischen der Unter stützung der entlassenen Metallarbeiter und dem Schaden der Metallindustriellcn sel nicht nachgemicscn worden. Sammlung „Brüder in Nok" B«rlln, 28. Januar. Die Sammlung „Brüder in N o t" zugunsten der aus Rußland abgewanderten deutschstäm- migen Bauern hat bisher ein durchaus befriedigendes Ergebnis gehabt. Außer der Zuwendung des Reichspräsi denten in Höhe von 200 000 RM. setzt sich die Summe der ein- gegongenen Gelder aus überwiegend kleinen und kleinsten Spende» zusammen, die aus allen Kreisen fließen. Nament lich aus Süddeutschland lind die Eingänge sehr zahlreich. Tie allgemeine öffentliche Sammlung hat bisher rund 300 000 NM. ergeben. Das Sammlungsergebnis kommt restlos den geflüch teten deutschen Bauernsaniilien zugute, lieber die Verwen dung und Verteilung der Mittel entscheidet ein von den Spitzenverbünden der freien Wohlsahrtspslege gebildeter be sonderer Ausschuß. Politische Zwischenfälle Berlin, 28. Januar. In zivei von der Demokratischen Partei gestern abend veranstalteten Versammlungen im Westen der Stadt versuchten Nationalsozialisten und Kommunisten zu stören. In beiden Fällen wurden di« Ruhestörer von der Polizei gewaltsam entfernt und einer von ihnen seslgenommen. In einer natiPialsoziolistischen Versammlung in Wilmersdorf wurden vier Versammlungsteilnehmer zivangsgcstellt, weil bei ihnen Waffe» gefunden wurde». Gegen 12' Uhr abends kam es in Charlottenburg zn einer Schlägerei zwischen Reichs- bannerlcuten und Nationalsozialisten, bei der die einschreitcnde Polizei drei Ncichsbannerleute und drei Nationalsozialisten sestnahm. Slrennere Durchführung -er Prohibition Böashington, 28. Januar. Okiierala»n>alt Mitchell gibt be kannt. daß während der AmtSführunq des Präsi denten Hoover niemand de,, Posten eines BundcSanwallS oder ähnliche Stelle» bekleiden dürfe, der den, Alkoholqeiiuß er geben sc, oder dessen persönliche Anschauungen sich mit de» Grund sätzen des Prohibilü'nsqcsctzes nickt vereinbaren lassen. Mitchell sichte hinzu, daß er Oöehciinbkainic beauftragen werde. Informatio nen nticr die Lcbciisqewohnlicitcn und Ansichten der Leiste cinzn- holen, die sich uni solche Posten beweibe». wieder dreizehn Todesmleile ln lintzland Kowno, 27. Januar. Wie aus Moskau gemeldet wird, wurde vor einiger Zeit im Dorfe Dawydowka im Kreise Priluki «ine gegenrevo lutionäre Organisation aufgedeckt, die unter der Führung des früheren Eutsbesitzcs Eaikowski und des Gendarmen Iarozki stand. Die Organisation soll mehrere Mitglieder des Dorssowjet ermordet haben. Nunmehr hat das Gericht 12 Mitglieder dieser Organisation zum Tode ver urteilt. Ferner hat das Oberste Gericht der Sowjetunion den ehemaligen Mitarbeiter der Berliner sowjetrussischen Handelsvertretung Millcr-Malkis in Abwesenheit wegen Verrates zum Tode verurteilt. Miller-Maltis hat es abgclehnt, nach Sowjetrußland zurückzukehren, um sich vor dem Kriegsgericht zu verantworten. Wie weiter aus Moskau gemeldet wird, wird von amt licher russischer Seit« die Nachricht über die Abberufung des mexikanischen Gesandten bestätigt. In der rusM-cn Erklärung wird mitgeteilt, daß die mexikanische Negierung Mitte Dezem ber vorigen Jahres erklärt habe, sic sehe sich insolge der kom munistischen Propaganda aus mexikanischem Boden gezwungen, ihren Gesandten abzuberufen und sich in Moskau lediglich durch einen Geschäftsträger vertreten zu lassen. Der mexika nische Gesandte hat Moskau bereits verlassen. Der Volkskommissar für Gesunoheitswesen, Semaschko, ist zurückgelreten. Semaschko war «in persönlicher Freund Lenins. Nach privaten Erklärungen sollen zwischen Semaschko und der Partei große Meinungsverschiedenheiten be standen haben. Semaschko soll im Staatsdienst der Sowjetunion bleiben, aber nur auf einem Posten, d«r keinen politische« Charakter trägt. Ile Erlsesl'gnng des Vlülkevkopses kehl Die Entfestig« na--arbeiten am Brückenkopf Kehl haben begonnen. Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages hat Deutschland mit Rücksicht auf oie bevorstehende Räumung durch die französische Besatzung im Lause dieses Jahres die von den Franzosen inzwischen geräumten Bcfestigungswerke zu zerstören. Mit der Nicderlegung des zwischen Sundheim und Neumühl gelegenen Stützpunktes an der Kinzig ist bereits begonnen worden. Die weiteren Bescstigungswerke gelangen gleichfalls in den nächsten Wochen zur Niederlegung, abgesehen von den Werken, die bis zur endgültigen Räumung noch von den Franzosen benutzt werden. * Der Frankfurter Millionenbetrug« Sanerbrey Hut die wegen falscher Anmeldung crlxillcnc Gcsängnisslrase in Prag verbüßt und ist am Dienstag den rcichsdcntsche,, Behörden über geben worden. * Schweres Autounglück in Stuttgart. Dienstag früh 4 Uhr überfuhr vor dem Hauptbaluihos ein Stuttgarter Auto das letzte Parksignal und überschlug sich. Die beiden Insasse,, wurde» ge lötet. der Führer schwer verletzt. * Flugzeugunglück in Amerika. Ei» von Wichita (KansaS, 1l. S. A) kommendes Flugzeug stürzte in das llnlcrbolz am Rande des Flugplatzes von Kania? Eit» ab. wobei vier Passagier« und der Flugzeugführer getötet wurde». Wetterberickl -er Dres-ner Wetterwarte Witterungsaussichten. Wolkig bis zcilnwise neblig, trüb. Keine oder nur örtliche niibedeulende Niederschläge. Tempe raturen um Rull tchwankeiid. 'Meist sch uw che Winde oerander» licher Richtung.