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Nr. LS« SV. Jahrg. AuSg.« Frrnsprccher: «»daktton 32722 - Geschäst»ft«lle 32722 P»stsck,e«KK»ntor Dresden Nr. 1479? Sonnabend, 38. Mai 1821 Redaktion und Geschäftsstelle: Dresden-A. 1«, Holbeinstraste 4« <r«jULSV»»>0t «terleliährlich sret HauS Uu»,abe 1 mit Illustrierter Beilage Itd.^t» «iiSgabe « 1125 s» etiischlieblich Postbestcllgeld Die Lächsische ttiullsjeituilg erscheint a» alle» Wochentage» nachm. — Sprechstunde der Redaktion. 11 dt» lit Uhr vorm. A«»«tge»i Annahme von EeschSftSanzeigen bis 10 Uhr, von Familtenanzeigen bl» I I Uhr vorm. — Preis sltr dt« Pettt-Spaltzetle 1.40^1 tm Reklamelell S.S« Familienanjelgen I.SV^. — Mir undeutlich geschriebene, sowie durch gernsprecher aufgegebene «njeigen können wir die Berantwortlichkelt siir die Nichtigkeit de» Te;te« nicht libernehmen Do prokullä!» ^ Es wird mit Siecht vielfach an Verantwortlicher Stelle darüber geklagt, daß weiten PolkSkreisen der Inhalt des Ver sailler Friedensdiktates wenig und zum nicht kleinen Teile über haupt nicht bekannt ist. Daher kommt es, das; auch viele Zei- tungsleser sich von der Bedeutung der in Verfolg des Verfallt:r Friedens ergangenen Diktate nicht immer ein rechtes Bild machen, das; viele Volksgenossen vom Ernste der Zeit noch nicht in vollem Umfange ersaht sind. Wir haben ja erst gestern im Anschlüsse an die Rede des Reichskanzlers Wirth ans diesen Punkt hingewicsen. Nun ist es gewiß keine leichte Sache, sich in dem Buche zurechtzufinden, das rein aktenmäßig die Para graphen des Friedensvertrages von Versailles widergibt. Etzr wirklich volkstümlicher Auszug ist uns bis jetzt eigentlich noch nicht zu Gesicht gekommen. Es war ein großer Fehler der NeichSregierung, daß sie nicht Mittel dafür zur Verfügung ge- stellt hat, um zu billigem Preise die wichtigsten Paragraphen des Fricdensvertrages von Versailles mit entsprechenden Erläut?- rungen den breitesten Volksschichten zugänglich zu machen. Es wäre schon Aufgabe der Nationalversammlung in Weimar ge wesen, die entsprechende Anregung dazu zu geben und auch die dazu erforderlichen Gelder zu bewilligen, die in diesem Falle mit gutem Gewissen hätten genehmigt werden können. Selbst verständlich hätte sich eine solche Ausgabe des Friedeukvertrag^S jeder Polemik fernhalten müssen; ans der andere» Seite ab.'r wäre es durch eine objektive Darstellung der Vorgeschichte auch leichter möglich gewesen, der bald einsetzenden und heute noch währende» Hetze einen Damm entgegenzustellen. Die ganze Schwere und Härte des FriedenSdiktatrS von Versailles kommt uns aber erneut zum Bewußtsein, wenn w'r das 215 Seiten starke Werk lesen, das Dr. Josef Eberle unter dem Titel: „Deprofundis — der Pariser Friede vom Standpunkte der Kultur und Ge schichte— ein Appell an das christliche Welt gewissen", herausgegebcn hat. Das Buch ist in der Vec- lagsan statt Tyrolia Innsbruck - Wien - München-Bozen zum Preise von iS M. erschienen und selbstverständlich durch jede Buchhandlung zu beziehen. Der Verfasser des Buches. Herr Dr. Josef Eberle, ist kein Unbekannter mehr, gegenwärtig ist er Redakteur an der bekannten Zeitung der Christlich-sozialen Partei Oesterreichs, an der „Reichspost" in Wien. Schon voc dem Kriege hat er ein Aufsehen erircHendeS Buch herausge- geben: „Großmacht Presse", das inzwischen in neuer Auflage und unter Berücksichtigung der Zeitverhältnisse wiederum er schienen ist. In diesem Buche „Großmacht Presse" hat er die tiefsten Zusammenhänge der großkapitalistischen Presse enthüllt, ihren Einfluß auf das öffentliche Leben dargelegt und zur Pflege der christlichen Presse aufgernfen. Auch sonst hat er schon be reits niehrere Schriften bemerkenswerter Art herauSgcgcben. Sein neuestes Buch will ein Appell an das christliche Weltge- wisscn sein und ist es auch. Er setzt dem Buche den Psalm l36 voraus: „An den Füßen Babylons dort saßen wir und weinten, wenn wir SionS gedachten, Wenn ich dein vergesse. Jerusalem, so möge meine Rechte der Vergessenheit anheim fallen. Meire Zunge klebe an meinem Ganm, wenn ich Sion nicht achte als den Gipfel meiner Freuden." Im Anschlüsse daran bezeichnet er den Weltkrieg al» den Ausbruch de? Bankrotts einer gottlosen Kultur, und er sagt dann weiter: „Eine Aera des gottlosen EäsariSmnS und Plntokratismns ist angebrochen, wie sie bisher unerhört war in der Geschichte seit Christi Geburt. W>r Mll'-stnroväer haben keinerlei äußere Macht inehr, uns dagegen zu noehren. Aber noch haben wir Christen Mitteleuropas den Glauben an die Vorsehung, den Glauben an die moralische Macht der CivitaS Dci ans Erden und ihren WahrheitS- und Gerechtigkeitswillen." Dr. Josef Eberle spricht eine erschüt ternde Sprache in Zahlen und MRückhaltlos deckt er die Schäden ans, die auch bei den Mittelmächten vorhanden waren, aber ebenso rücksichtslos und ebenso entschieden zerpflückt er den Versailler Haßvertrag. Dr. Josef Eberle ist Oestcrreicher nah siebt die Dinge natürlich zum großen Teile vom rein öster reichischen Standpunkte aus. Von diesem Gesichtspunkte aus behandelt er z> B. auch die Geschichte des Ultimatums an Ser bien und, um noch einen Punkt herauszugreifen, die Vorgänge in, Deutschen Reiche nach der Revolution. Mir sind noch zu nahe an den Dingen, um sie rein objektiv vom historische., Standpunkte aus behandeln zu können. Daß Eberle sie rein österreichisch sieht, ist naturgemäß und es ist ihm daraus kein Vorwurf zu machen. Aber darauf hingewiesen muß natürlich werden, daß auch der größte Teil der dem Verfasser de» Buche» politisch nahestehenden Kreise im Deutschen Reiche in. der Frage des Ultimatum» an Serbien heute einen wesentlich andere., Standpunkt einnimmt. Was die innerpolttischen Verhältnisse bei uns anlangt, so kann Eberle selbstverständlich nicht den Einblick haben, um hier vollständig vorteilsfret urteilen zs können. Abgesehen davon aber, ist daö Buch ein wertvolles Doku ment und wirklich ei» Appell a» das christliche Weltgewissr,. Wir wünschen dem Werke die weiteste Verbreitung auch bet uns. Mit Recht fragt der Verfasser: „Muß nicht die ganze Christen heit allüberall Stellung nehmen gegen die Weltpolitik der Ver tierten? Besteht nicht, wenn irgend einmal, so heute eine große Aufgabe, der Hicrarchen, der christlichen Parteiführer uns Publizisten des Auslandes gegenüber Mitteleuropa? Und zu treffend ruft dann Josef Eberle a»S: „Christentum ist nicht nur eine Sache für Kathedralen und Ausgedingstiibchen, Christentum ist eine Sache für das ganze öffentliche Leben, für alle Be ziehungen der Gesellschaften und Staaten." Es wäre vor allem erwünscht, daß das Buch bald übersetzt und für seine Verbreitung in den Ländern der Alliierten und auch in neutralen Länder,, Sorge getragen würde. In diesem Sinne wünsche» wir, daß die Hoffnungen des Verfassers im Vorwort sich erfüllen möchten: „Ein Christ ruft als Christ mit ganzer Christenseele hinaus in die große Welt. Mochte das Echo von Christen nicht auS- bleibenl" stgst Leipzig und Unterhaus Deutschland macht mit der Ausführung der mit der An nahme des Ultimatums übernommenen Verpflichtungen Ernst. Vor dem höchsten deutschen Gerichtshof, dem Reichsgericht za Leipzig,, das im In- und Ausland sich Wege» seiner Objektivi tät stets größten Ansehens erfreute, haben seit kurzem die so genannten Kriegsverbrecher-Prozesse begonnen. Der Versailler Vertrag hatte die Auslieferung der „Kriegsverbrecher" an «tli- kerte Gerichte gefordert. Schließlich erklärten sich jedoch die Alliierten in späteren Verhandlungen, die endgültig in Spa formuliert wurden, damit einverstanden, daß zunächst einmal in , 4P Fällen ans die Auslieferung verzichtet und die Aburteilung vor dem Leipziger Reichsgericht vorgeuommen werden könne. Sie behielten sich dabei freilich vor, für den Fall, daß die Leip ziger Urteile nicht befriedigten, die A n s l i e f e r n n g dennoch nachträglich zu fordern. Der Prozeß gegen den ersten Angeklagten, de» Unteroffizier Hennen, ist abgeschlossen. Der Angeklagte ist zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. In der Urteilsbegründung wird nachgewiesen, daß sich Heimen der Mißhandlung der englischen Gefangenen schuldig gemacht habe. Die fcstgestellten Handlungen seien Mißhandlungen in, Sinne des tz 122 des Militärstrafgcsctzbnchcs in Verbindung mit den straferhöhcnden Bestimmungen der U 58—55. Es sei nicht zu verkennen, daß eS sich um rohe und gewalttätige Ausschre - tungen handele, die gegen wehrlose Leute verübt wurde», gegen feindliche Ausländer, von denen der Angeklagte genau wußte, daß sie sehr bald in ihr Vaterland zurückkcbren würde». Die Straftaten des Unteroffiziers Hennen bedeuteten daher nicht nur eine Schädigung des AnscbenS der deutsche» Armee, sondern auch des Ansehens des deutschen Volkes, das in den. Bewusst- sein, eine Knltnrnatioi, allererste» Range? z» sein, derartige Schrossheiteij und Grausamkeiten weit von sich weise. Der erste UrtcilSspruch in den Leipziger Prozessen hat in de» verschiedene» Kreisen Deutschlands wie auch im Unterbaust Englands verschiedene Aufnahme gesunden. Als der Nlterney General im Unterbaust mittcilte, daß Hchnen zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden sei, wurde diese Mitteilung von den Abgeordneten mit den, Rufe: „Das ist eine Schande" ans genommen. Unter allgemeinem Beifall bat nach derselben Nentermeldnng ein Mitglied des Hauses die Frage gestellt: Wird dem Hause Gelegenheit gegeben werden, über die Unmigemesscn- heit dieses Urteils zu verhandeln? Jin englischen Unterhaus wird, wenn die Rentermsldnng richtig ist, ein Verfahre» ange- bahnt. da? unseren schärfsten Widerspruch heransfordert. Gleich nach dein ersten Urteil, dessen Straf»,aß jedem juristischen Auge reichlich hoch, zum mindesten jedoch angemessen erscheinen muß, versucht das Unterhaus eine Bewegnng einznleiten mit dem Endziel, das; die Regierung von ihrem vorgehaltenen Wider- rnfsrccht Gebrauch machen solle. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, daß, wenn die Entenicpariamenle die vorlänßg nur in England betriebene Drohmusik zntassen, die unbeeinflusste Rechtsfindung dys RcichögerichtShofeS in Frage gestellt ist. Man sollte auch in England bedenken, daß man über das End ergebnis einer Gerichtsverhandlung nichi eher urteile» daist, als bis die Beweisaufnahme und die Tatbestände einer grüne- liche» objektive» Würdigung unterzogen worden sind. Znm mindesten hätte man das Gutachten der nach Leipzig entsendeten juristischen Kontrollbcamten abwarten sollen. Wenn wir uns so gegen die voreilige englische Stellung nahme im Unterhaus inenden müssen, so gilt es auf der anderen Seite auch jenen Kreisen in, eigenen Vaierlande, ein ernstes Wort zu sagen, die auf Grund des Urteils gegen den Unter offizier Hchnen gegen das Reichsgericht in einer Weist Sturm laufen, die wirklich geeignet ist, das Vertrauen des Deutschen in seinen obersten Gerichtshof zu erschüttern. Die deutschnatio- nale Parteipresse leistet sich bei dieser Gelegenheit Entgleisun gen, die doppelt unangenehm empfunden werden müssen, als sie von einer Seite ansgehen, die doch sonst für Ruhe und Ordnung eintrcten will. Wohin aber soll cd führen, wenn sich beispiels weise ein Organ zu der Bemerkung Hinreißen läßt, „daß heiste vor dem höchsten Gerichtshof des Deutschen Reiche« das Antlitz der Gerechtigkeit zur Grimasse gemacht werde". Mir können -S verstehen und nur billigen, wenn gkeichzcitig die Forderung er hoben wird, daß auch die ans feindlicher Seite begangenen Ver brechen gesühnt werden müßten. Das setzt aber doch voraus, das; auch wir. das deutsche Volk, schon ans ReinlichkcitSgründea alle Ursache haben, diejenigen Elemente, die während des Krieges den deutschen Namen in unverantwortlicher Weise be schmutzten, der strafenden Hand der Gerechtigkeit zu überliefern. Wir haben aber keine Ursache, wegen des Urteile» im ersten Leipziger Prozeß unser höchste» Rechtspflegeinstitut zu miß« kreditieren. Z. Sächsischer Landtag . Präsident Fräßdorf eröffnet die Sitzung um S.30 Uhr. Auf der Tagesordnung steht als einziger Punkt der Entwurf eines Grundsteuergesetzes. Finanzminister Heldt begründete die Vorlage: Der Staat verniöge mit seinen Einnahmen nicht mehr die Antordennigen des Etats zu decken. Deshalb müsse man die Steuer erhöhen oder neue Anleihen aufnehmen. Das Erster« sei der bessere Weg. Die Ueber- weismigen vom Reiche auf die Einkommensteuer seien zwar Höver gewesen, als erwartet wurde, würden sich aber tvobl kaum auf derselben Höhe halten. Deshalb babe die Negierung sich entschloste», die seit 1844 bestehende Grundsteuer den gegenwärtigen Verhältnissen anzupasstn. Nach den, neuen System soll die Grundsteuer mit 1 Prozent des Wertes des Grundbesitzes erhoben werden. Staat und Gemeinden sollen daran je zur Hälft« beteiligt sein. Der Zuschlag siir die Gemeinde soll höchstens 25 Prozent betragen, sodaß der Grundbesitz im Höchstsalle mit 1,25 Prozent seines Wertes belastet würde. Dem nach würden bei voller Ausnützung des Znschlagsrechtes de», Staate 70, den Gemeinden aber 105 Millionen zufließen. In diesem Jahre solle die Grundsteuer noch nach dem alten Sblten, erhoben werden. Abg. Schembor (Soz.) wünscht Selbsteinschätznng der Grundstücksbesitzer. Die Einschätzung nach dein gemeinen Wert halte er für das Richtigste. Die Steuer sollte im ganzen Reiche einheitlich erhoben werden. Abg. Sander (Deutsch».) befürchtet eine erhebliche lieber» schätzung der Grundstücke. Der Reinertrag müsse nach Abzug sämtlicher Lasten geschätzt werden. Erforderlich sei die Aushebung der WvhnungszwcmgSwirtschast und die sofortige Abwälzung aller Lasten auf die Mieter, da die Hausbesiyer weitere Lasten nicht mehr tragen könnten. Abg. Rollig (DI. Vpt ): DaS Gesetz dürste eine Erhöhung der Mieten um 80 Prozent bringen, also weit über das Mögt che hinaus gehen. Er empfehle eine Verstellung des Sleuererirages an den Staat zu einem, an die Gcmeinden aber zu zwei Drittel. Abg. Tunger (Unabh.l tritt ebenfalls sür eine Erhöhung des Anteils der Gemeinden ein. Abg. Granz (Komm) wünscht eine noch höhere Belastung des Grundbesitzes. Die Steuer, die die minderbemittelten Grund besitzer ebenso treffe wie die reichen, erweise sich durch die Abwälzung auf die Mieter als eine indirekte Steuer Abg. Dr, Dehne (Tcm.j: Man hätte das alte Grundsteuer, gesetz schon eher durch ein modernes ersehen sollen. Eine Staffelung nach der finanziellen Lage des Grundbesitzers sei uninöglich. Dee Vertettungsschinsset zwischen Staat und Gemeinden könne noch geändert werden. Die Grundsteuer erweist sich nach ihrer Höhe als zweite Einkommensteuer, die avgewätzt werden soll. Das gebe ihr ein unsoziales Aussehen. Die Sätze sollten im Ausschuß noch abgemindert werden. Nach einem kurzen Schlußworte des Finanzministers wird die Vorlage dem RechtSauSschusse überwiesen. Nächste Sitzung: Dienstag, den 81. Mai. nachm. 1 Uhr: Tagesordnung: Gesetzentwürfe über die Trennung des Kirchen- und 2 chuldtenstes der Vo iksj ch nt I ehrer; über die Abänderung des Koslengcictzes; üver die Nnhestanosbe- ziige usw.: über die Aushebung der Schulgemeinden; Anträge und Anfragen über vcrS ReichSschutgesetz. Das Gescimtmnüstcrinm hat in der Scvung vom 27. Mai beschlossen, dem Landtage sotgende Gejetzentwncse vorzutcgc»: 1. de» Entwurf eines Gewervesletiergesetzes, 2. den Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung der Grundsteuer» in dein Rechnungsjahre 1021, 8.'den Entwurf eines Siacuswirischasts- gesetzes, 4."den Entwurf eines Gesetzes üver die Dienstveznge der Gemeindeveamtcii. Der zweite Kelej.sbes,hu!d,gt<tt-Pr,>zc.sj Lei,,»a, 28. Mai Als weiterer Zeuge wird der Major a. D. Bomsdors anS Charlottenbiirg vernommen, der die Jnspeciion über das Gefangenenlager Ftavü le Märtel hatte. Dieser sagte ans, dag die Verhältmjje in diesem Lager niigünjtig gewesen seien, dag aber der Angeklagte alles getan habe, was er babe tun können, um die gesundheiiliche» Vervilltnijje zu vesjecu. Er habe c^n 28. und 2-1. April das Lager inspiziert und habe gesehen, dag Mütter eine gute Wasserstelle eingerichtet und die Küchenvec- hättiusie gebessert habe, ferner gibt er a», das; er mit einem ge fangene» Feldwebel lange Zeit in dessen Muttersprache sich un terhalten habe und daß dieser keinerlei Beschwerde erhoben habe. Oberingenienr Hermann Seipke a»S Elberfeld gibt an, daß die Gefangenen zwar sebr streng behandelt wurden, täm Ueberschreitnngen sei llnn aber nichts zu Ohren gekommen. Zeuge Ingenieur Dr. Powrvoh sagt aus. daß er von dem Lager einen guten Cnidrnll bekommen babe, er babe nichts von Massensterben gehört. Die Aussagen deS Oberamts- sekretär Kock ans Dortmund decken sich mit denen des Majors BomSdorf. Der ehemalige Sanitätssergeant Lag il »sein an» spricht von einer passiven Resistenz, den die Ge fangenen dem Zeugen enigegcngebracht hätten. Der Zeuge Ignaz Biela spricht über die starke Verlausung des Lagers uns sagt ans, daß 60 Todesfälle dort vorgekommen seien. Es handle sich hier aber auch nm die Tötung vieler Engländer durch Fliegerbomben. Die Beerdigung der Verstorbenen sei sehr pietät voll vorgeuommen worden. Weiler wird der englische Zeuge Löregrove vernommen, der dem Angeklagten Mißhandlung von Gefangenen vorwirft. Der Angeklagte hingegen bestreitet dies entschieden. Frederik Josef Lawrenze macht undeutliche Angaben, was den Präsidenten veranlaßt, ihn darauf hinzn- wciscn, daß er bei Meineid auch in England Strafe zu gewär tigen habe. Der Zeuge will gesehen habe», daß der Ange klagte höhnisch gelacht habe, so oft er die Totkranken auf der Latrine photographiert habe. Auch sei er von, Angeklagten mll der Reitpeitsche ins Gesicht geschlagen worden. Ec habe selbst gesehen, daß dieser einen Toten, der schon im Grabe lag. ein« Decke weggerissen habe-