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Hr. LS. Jahrg. Dienstag den 30. Januar 1S17 «U» Rrdaptlo». IS. H»Ib-taftrab- 4« Ke»»fprech-r 21 SS« PoWcheEoul« Leipzig Nr. 147S7 I»v« X mit Muftr. v«ttao« viert» . mit Muftr. vetiaoe viertei>Shrtich gn Drevven »mV oane Deutfch- Hau» ir.tivk F«; M Oesterreich » dtertelsShrttch ».,« ^ I> Dresden und gmiz Deutschland frei HaüS ».S» ^ in Oes,erreich 4.»« X. Miijel-Nummer IS 4 Di« SrichWchr «oltözeirima erscheint an allen Lochenlagen nachmittags. Sächsische Nolks^ettung Einzige katholische Tageszeitung im Königreich Sachsen. Organ der Zentrumspartei. Ausgabe ä mit illustrierter Unterhaltungsbeilage und relig. Wochenbeilage Feierabend. Ausgabe N nur mit der Wochenbeilage. von «eschüftSmueiaei, dt« Itt tchn »an Aamilirnanjelgeii dis I1 Uhr vorm. Prvti» sür dt«Peiit-Lpalljelle iti» ». im ltieva- meieit SO nlchl übrniehinen LprechsNnrdc der Reduktion. 1»—»«Uhr vorm Ein neues preußisches Ftdeikommitz- (Sesetz Iw preußischen Abgeordnetenhaus^ stand in letzter '-röche ein Gesetzentwurf zur Beratung, der eine allgemeine Pachtung verdient, nämlich der Gesetzentwurf über die Be kundung von Fideikommissen, Stammgütern und Familicn- nftungen. Fideikommiß ist ein unveräußerliches Stamm- !:t. das sich in einer Familie gewöhnlich auf den Erst- vborenen forterbt. Ein Gesetz hierüber bestand in Preußen oereits. Es bedurfte aber notwendiger Aenderungen und >e.her brachte die..Regierung bereits im Jahre 1013 einen Entwurf ein, der aber nicht die erforderliche Gegenliebe fand. 2b cs zweckmäßig war. jetzt einen neuen Entwurf einzu- eringen, ist eine bestrittene Frage. Jedenfalls iist es aber gut, >:e neue Vorlage zu erläutern. Sic schließt sich ziemlich ,:g an die von 1013 an. Für Fidcikommißstiftungen hatte -> r Entwurf von 1013 eine Mindestgröße von 300 Hektar rlangti nunmehr soll es genügen, daß der Grundbesitz eine t g e m e s s e n e Größe hat. Neu ist die Bestimmung, daß. . n besonderen Ausnahmen abgesehen, nur alter, mindestens Jahre in der Familie befindlicher Besitz sideikommissa- sch gebunden werden kann. Nach dem neuen Entwurf soll °>as Flächenkoutiugeut von 10 Prozent, das für gebundenen i --sitz bereitgestellt wird, nicht mehr von der landwirtschast- imeu Fläche nur des einen Kreises, in welchem der sidei- wn»,Mansch zu bindende Besitz liegt, berechnet werden, son nen von der landwirtschaftlichen Gesamtfläche dieses Krei- und der angrenzende» Kreisen für mindestens sechzig- eyrigen Familienbesitz und Fideikommißstiftungen. die be- eudereu öffentlichen Zwecken dienen, gilt die Kontingen icrung jedoch nicht. Die Widmung und der Znerwerb Wirt- mastlich selbständigen, insbesondere bäuerlichen Besitzes zum 'ideikommiß ist zur Sicherung seiner Erhaltung durchgrei- ndeu Beschränkungen unterworfen. Abweichend vom -üheren Entwurf ist eine Gesamthaft des Fideikommiß- rmögeus und AllodS in de» Fällen eingeführt, in welchen r Besitzer eine Verpflichtung eingebt, ohne erkennbar zu acheii, für welches der beiden Vermögen er sich verpflichten > 'll. Zum Schutze der Allodgläubiger ist die Bestimmung '»gefügt, daß sie auch für einzelne Fideitommißgrundstücke ne Zwangsvollstreckung durch Zwangsverwaltuug betreiben ennen. Die Vorschriften des neue» Entwurfes über F a m i e n st i f t i! n g e u erweitern die Begriffsbestimmung der - mülienstistung dahin, daß auch Stiftungen, die nicht nur üiu Wohle einer Familie, sondern dem Wohle mehrerer Familien dienen, unbeschadet der Selbständigkeit jeder Familie, als Familieustistung angesehen werden sollen. 2tatt der königlichen Genehmigung, die zur Begründung, Erweiterung und Aufhebung einer Familieustistung er- wrderlich war, soll nunmehr die Genehmigung der Aufsichts behörde genügen, wenn das Stistungsvermögen 2.70 000 -'k'ark nicht übersteigt. Der zweite Teil des Entwurfes null dem mittlere» »ud üeinereu, insbesondere dem bäuerlichen Besitz eine Ä e s i tz s e st i g » n g ermöglichen. Das Familicnfidei- -eiiimiß. das schon bisher nur dem größeren Besitz offen- >tand, wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausschließlich Xin Großgrundbesitz Vorbehalten sein. Dem niclstfidei- tommißfähigcn Besitz, soweit er selbständige Nahrungsstetle gt, soll das Stam m g u t zu einer entsprechenden, seinen besonderen Bedürfnissen angepaßtc» Besitzform verhelfe». Die Stammglitsstiftung soll dazu beitragen. Bauernhöfe und adere Besitzungen kleineren und mittleren Umfanges gegen Wcchselfälle der Wirtschaftsführung, sowie gegen die Ge- 'nhren zu schützen, die sich aus der Vcrkehrsfreiheit des >N»nd und Bodens, dem Andrang des Großkapitals und ben Erweiterungsbestrebungen des Großgrundbesitzes er leben. Ein Stammgut kann errichtet werden mit einer wirtschaftlich selbständigen und mit einem Wohnhaus ver- 'ebenen land- und forstwirtschaftlichen Besitzung. Die Be- ründung des Stamingntes erfolgt durch Stistungsgeschäst, ws vor dem Amtsgericht zu erklären ist. Der ganze Entwurf ist an einen Ausschuß verwiesen worden, der, nach den bei der ersten Lesung gehaltenen Re den zu schließen, noch manche Aenderung vornehmen wird. Wir werden über das weitere Schicksal der Vorlage be- stchten. Vorweg wollen wir über die erste Lesung und die An dauung des Zentrums einige Bemerkungen machen. Die preußische Negierung steht auf dem Standpunkte, bnß Fideikommisse für den preußischen Staat nickst nur vom Gesichtspunkte des monarchisch - konservativen Gedankens ine Notwendigkeit sind, sondern auch vom volkswirtschaft- üchen, weil der gesicherte und kontinuierliche Großbetrieb des Getreidebaues, der Waldwirtschaft, der Zuckcrrüben- mdustrie und anderer für daS allgemeine Wohl erheblicher wndwirtschaftlicher Unternehmungen nur auf solchen Gütern 'Minden kann, die in einem Familienvermögen gebunden » u >'-»»»»»»»»»-—! - ,,,» f Das Neueste vom Tage j Al MlllA SklllM AWW1. «Amtlich. W. T. B.» Großes H a u p t a u a r t i e r, 30. Januar 1017. Westlicher Kriegsschauplatz Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht- Au der Artois-Front mehrfache ErknndungSgefechte. Zwischen Ancre und Somme zeitweilig starker Artillerie kampf. Heeresgruppe Kronprinz- Abendliche Angriffe der Franzosen gegen die Höbe 301 blieben ergebnislos. Oestlicher Kriegsschauplatz Zwischen der Ostsee und dem Schwarzen Meere keine weientlichen Ereignisse. Mazedonische Front: Im Eerna-Bogeu und in der Strumaniederuug Zu sammenstöße von Aufklärungsabteilungen. Der Erste Generalguartiermeister: Ludendorff. Berlin, 30. Januar. (W. L. B. Amtlich.) Am 18. Januar hat eines unserer Unterseeboote im englischen Kanal einen englischen Zerstörer der K-Klasse durch Tor- pedoschuß vernichtet. Der Ebes des Admiralslabs der Marine Marazzi über dir Kricgslagr Das ..Berl. Tagebl." meldet aus Lugano General Marazzi. der Sieger von Görz, verlangt im „Giornale d'Jtalia" die Einführung einer Militärdiktatur der Entente, nur so könne die Entente die durch Organisation und Kom mando überlegenen Zentralmächte schlagen. Zur Kriegs- l a g e bemerkt Marazzi: An der Westfront seien die Eng länder und Franzosen viel zu weit von De » tsch - land entfernt, als daß sie deutsches Gebiet erreichen könn ten. und was die Ostfront betreffe, so müsse, da die Russen kaum mehr Rumänien befreien würden, die B a l k a u h a k b- ü viel als verloren gelten Der Bund der Landwirtc hält laut „Deutsch. Tagesztg." in diesem Jahre eine General versammlung ab und zwar am 2l Februar in der Phil harmonie zu Berlin lieber die sozialistische Friedcnoagitation in England wird dem „Vorwärts" aus Amsterdam geschrieben, Snowden habe vor kurzem in einer Versammlung gesagt, wenn die Leute über die Vernichtung des deutschen Militarismus sprechen, so sprächen sie über etwas, w a S e s n i ch t g e b e. Der Militarismus habe keine geographischen Grenzen. Bei der Besprechung der Antwortnote an Wilson fragte Snow den. was für Interesse England am Besitz Konstantinopels durch Rußland habe. Schließlich wandte er sich sehr scharf gegen die Pariser Wirtschaftskonferenz. Es sei kein Friede in Europa möglich, wenn die eine Hälfte der Nationen die andere w i r t s ch a f t l i ch n m z u b r i n g c n trachte. Wenn England einer solchen schutzzöllncrischen Ge meinschaft bcitrete, würde seine Flotte das größte Werkzeug der Tyrannei in der Welt bilde» sind, das dafür (Gewähr bietet, daß eine kontinuierliche,, finanziell gut begründete Bewirtschaftung vorhanden wäre Andrerseits wünscht aber die Regierung auch die Begründung zahlreickn-r B a u e r s i d e i k o m m i s s e, weil diese allein dem Staate das geben können, was der Großbetrieb zu geben nicht vermag: eine tückstige bodenständige Bauernbevölke rung, die eine viel umsichtigere und emsigere Viehzüchtung gewährleisten kann als der Großgrundbesitz, Ter Redner de> Zentrumspartei im preußischen Abgeordnetenhauje hat aus drücklich erklärt, daß die Schaffung von Bauernsidei kommissen durch die neue Gesetzesvorlage einem lang jährigen Wunsche des Zentrums entspreche. Den gleichen Standpunkt nahmen auch die konservativen Rednei ein. die darauf hinwiesen, daß das neue Fideikommißgesetz gar keine Privilegien zugunsten des Adels schaffe, sondern ein allgemein gültiges Gesetz werden soll, dessen Wohltat jeder Landbauer in Anspruch nehmen könne. Die uationalliberalen, freisinnigen und sozialdemokratischen Redner stehen naturgemäß dem Fideikommißgesetzentwutfe feindlich gegenüber. Das Fideikommiß soll volksfeindlich sein, weil es die Bewirtschaftung von Grund und Boden durch den „tüchtigsten" erschwere. So hieß es wörtlich im „Berliner Tageblatt", als das preußische Fideikommißgesetz zur Dis kussiou kam. Als ob dieser „tüchtigste" auch tatsächlich der jenige wäre, der der beste Landwirt ist, sowie der treueste Patriot. Diese „tüchtigen", die sich des Landbesitzes bemäch Ligen wollten, wenn die Fideikommisse abgcsck-afft würden, wären eben nur die Inhaber des größten beweglichen Kapi tals. Die Besitzer dieses wollen nur die Abschaffung des feudalen Fideikommisses, um ihre durch Industrie und Groß handel erworbenen Reichtümer im Gr»»d und Boden des seit Jahrhunderten ansässigen Adels, der gegenwärtig in Deutschland und ganz insbesondere in Preußen als Stütze der Wehrkraft des Deutschen Reiches, ja des gesamten Mittel europas auftritt, anzulegen. Die Preußische Regierung hat eben dieses Bestreben z» rechter Zeit erkannt. Im preußischen Abgeordnetenhaus? wurde darauf hingewiesen, daß die .Kriegsgcwinner bestrebt wären, große Ländereien anzu- kaufeu, um sie, dem früheren preußischen Fideikommißgesetz entsprechend, das die Bindung auch größerer Landkomplexe in Fideikommissen erlaubt, in Majoraten festzulegen. Der jetzige Fideitommißentwurs bestimmt aber gerade, daß nm solche Gruudslücke sideikommissarisch gebunden werden sol len, die sich bereits 30 Jahre im Besitze einer Familie be finden, gleichgültig, ob es eine adlige oder bürgerliche Fa milie wäre. Mau wird daraus entnehmen, wie unangenehm es der von der Baukwelt abhängigen Presse ist, daß gerade jetzt ein neues volksfreundlichcreS Fideikommißgesetz ent stehen soll. Deshalb erheben alle freisinnig-kapitalistischen Blätter Deutschlands ganz ebenso wie die sozialdemokratischen ein großes Geschrei über den „Bruch des Burgfriedens" durch die preußische Negierung und die Preußischen Konser vativen. Nach außen hin wird gegen das Fideikommißgesetz im allgemeinen Sturm gelaufen. In Wirklichkeit beabsichtigt mau aber dadurch nichts anderes als das ältere weniger volkssreundliche Fideikommißgesetz aufrecht zu erhalten, »m auf diese Weise den .Kriegsgewinnern Gelegenheit dazu zu biete», ihre Gewinne in familienrechtlich gebundenen Besitz zu verlegen. Dieser Trug wird aber sowohl in konservativen Kreisen Deutschlands als in denjenigen des Zentrums völlig durchsckxnit. Niemand läßt sich mehr von dem Geplapper der Liberalen und Sozialdemokraten, von ihrem Wettern gegen das „feudale und reaktionäre" Fidcikommißwesen betören Man weiß, daß sowohl Deutschland als auch Oesterreich- llugaru die Schaffung von Gesetzen bitter benötigt, die die Härten und Einseitigkeiten der alten Fideikommißgesetze be seitigen würden, dafür aber für alle besitzenden Volkskreise die Möglichkeit bieten würden, für den Zugriff des mobilen Kapitales unantastbare Familiengüter zu schaffen, die der beste Schutz gegen Proletarisierung und das Anwachsen der Sozialdemokratie sind, gleichzeitig aber auch den vater ländischen Boden zugunsten der langansässigen Bevölkerung gegen die Nebermackst de? betveglickien DankkapitalS ver teidigen. X Der Weltkrieg Der deutsche Abendbericht. Berlin, 29. Januar abends. (Amtlich. W. T. B.) Von seiner Front sind größere Kampfhandlungen ge meldet Oesterrrichisch ungarischer Kriegsbericht (W. T. B.) Wie n. Amtlich wird verlautbart den 29. Januar 1917: Oestlicher Kriegsschauplatz Im Mestecanesci-Abschnitt verhielt sich der Feind gestern ruhig. Heut? früh setzte er erneut zum Angriffe ein. wurde