Volltext Seite (XML)
Ak ötMslkM U VWMWM »>> MkllMkk. * Berlin. Der in -er amtlichen Meldung vom 2. Dezember über die Steuerfreiheit für Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer erwähnte Runderlaß des Reichssiuauz» Ministeriums hat folgenden Wortlaut: Es gibt Unternehmer, die ihren Arbeitnehmern «in« einmalige Zuwendung über die vertraglich vereinbarten Zahlungen hinaus gewähren, insbesondere zu Weihnachten de» gegenwärtigen Jahre». Nach dem geltenden Einkorn» mensteuerrecht sind solche Zuwendungen, auch wenn sie ein malig sind, lohnsteuerpfltchttg in dem gleichen Mähe wie der. vertraglich gezatzlte Arbeitslohn. Um jedoch die Unter» nehmer anzuregen, ihren Arbeitnehmern einmalige Zu» Wendungen zu gewähren, ist im 8 2 de» Gesetze» über Steuererleichterungen vom 18. Juli 1038 bestimmt mord««, daß» einmalig« Zuwendungen, die über den Betrag des »er, traalich vereinbart«» Arbeitslohns hinaus gewährt werde», nicht al» Einkünfte im Ginne de» EinkommeusteuergefetzeS und nicht al» Schenkungen im Sinn« de» Erbschaftssteuer» aesetze» gelte«, wenn sie i« der Zeit vom 1. August 1»»» bi» >1. Dezember IS»» und in Horm von Bedarfsdeckung». scheinen erfolgen. BedarfSbeckungSschetn« sind gegen Entrichtung de» ent» sprechenden Betrage» bet den Finanzämtern erhältlich. St« berechtigen zum Erwerb von Kleidung, Wäsche und Haus gerät. Sie lauten auf je 28 RM. ES müssen infolgedessen di« Zuwendungen an den einzelnen Arbeitnehmer «inen Alert von mindesten» je 28 RM. ober den Wert «ine» Mehr» fachen von 28 RM. haben. Tin Hvchstbetrag ist für di« «in» malige Zuwendung im Ginne de» 8 2 de» Gesetze» über Steuererleichterungen vom 18. Juli IE nicht vorgesehen. Die Steuerbefreiung gilt jedoch 8 2 Abs. 2 des bezeichneten Gesetze» gemäß nur für solche Arbeitnehmer, deren verein barter Arbeitslohn nicht mehr al» 36M RM. jährlich beträgt. Die Einzelheiten sind in den amtlichen Erläuterungen vom »o. August 1S3S Abschnitt n bargestellt. Die Steuerbefreiung erstreckt sich aus di« Lohnsteuer, Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, Ehestand-Hilfe der Ledigen und auf die Schenkungssteuer. Infolge dieser Befreiung scheiden die einmaligen Znivendungen der bezeichneten Art auch al» Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Bürger- steuer und für die Erhebung von Kirchensteuer, soweit sich solche nach der Einkommensteuer bemißt, aus. Da «S UrdarssdecknngSscheine nicht in verschiedener Hübe, sondern nur in Höhe des einen Betrages von 28 NM. gibt, kann für alle einmaligen Zuwendungen, die weniger al» 9V RM. betragen, Steuerbefreiung nicht erlangt werden. Da» gleiche gilt von einmaligen Zuwendungen, die mehr al» 28 NM. betragen, in Höhe desjeniqen Teils, der 28 RM. »der «in Vielfaches von 28 RM. übersteigt. Beispiele: ». Di« einmalige Zuwendung beträgt 20 RM. Dieser Betrag bleibt unter der für Ncdarfsdecknng-scheine vor- aeschriebenen Mindestgrenz« zurück. Infolgedessen ist die Voraussetzung sür Steuerfreiheit nach 8 2 de» Gesetzes über Steuererleichterungen vom 1.8. Juli IE nicht gegeben; ft. Die einmalige Zuwendung beträgt 65 RM. In dem Fall kann Steuerfreiheit nur in Höhe von 8» NM. erlangt werden, nämlich dadurch, daß zivet Brdarfsdeckungeschcine zu je 28 RM. gegeben werden. Für die restlichen 18 RM kann Steuerbefreiung nach 8 2 de» Gesetze» über Steuererleichte rungen vom 15. Juli 1683 nicht erlangt werden. Au» diesen beiden Beispielen ergibt sich «ine steuerliche Schlrchtrrstellung aller derjenigen einmaligen Zuivrndungcn, di« weniger al» 25 NM. betragen, und derjenigrn Teile von größeren Zuwendungen, di« 28 NM. oder rin Vielfache» davon übersteigen «Beispiele: 8" NM., 65 NM.. 80 NM.. 120 NM. usw.j. Um diese steuerlich« Schlechlrrstellung zu besritigen und di« Gebefrcudigkcit insbesondere derjenigen Arbeitgeber anzuregen, die im Linzelsall nur einen Betrag von weniger al» 25 RM. al» einmalige Zuwendungen geben können, bestimme ich da« folgende: Einmalige Zuwendungen sind auch dann frei, von Lohn steuer, Abgabe zur Arbeitslosenhilfe und EhcstandSbilsr der Ledigen, wenn st« im Sinzrlfall 28 RM. nicht erreichen und , infolgedessen nicht in vedarsödeckungsschrinen, sondern in bar oder in Sachen iLA.-Kletdung, Stieseln. Wäsche, Nah rungsmitteln oder dergl.j gewährt werden. Da» gleiche gilt von demjenigen Teil der einmaligen Zuwendung, der über 9V RM. oder «in Vielfache« davon hinauSgrht jbetspiel»- weis« 8 MM. von 80 MM., 18 NM. von 68 RM. usw.j. Voraussetzung für di« Gewährung der Steuerfreiheit ist, daß «» sich um eine e-inmalig« Zuwendung im Monat Dezember IE handelt. Der Begriff der einmaligen Zu- Wendung setzt voraus, daß die Zuwendung nicht aus Grund de« Arbeit-Verträge» erfolgt und somit nicht als Teil de» vereinbarten Arbeitslohn» angesehen werden kann. Bei der Entscheidung der Frag«, ob im Etnzelsall die Zuwen dung auf Grün» de» ArbeitSvertrage» oder über den Rah men de» ArbettSvertrage» hinaus erfolgt, tst großzügig zu vrrsahren. — Die Steuerbefreiung gilt auch In diesem Fall nur für solche Arbeitnehmer, bereu vereinbarter Arbeitslohn nicht mehr al» 8600 NM. jährlich beträgt. Werden Sachgeschenke gegeben, so kann bet der Berech nung de» Wertes ausnahmsweise von den Kosten auSge» gangen werden, bi« der Arbeitgeber zum Erwerb der Sach geschenke ausgewendet hat. Es können al« Weltmaßstab also beispielsweise Großhandelspreise in Betracht kommen, zu benen der Arbeitgeber die Gegenstände «ingekauft hat. In Bertr.: (gez.) Reinhardt. WllNKklM sSk SMkfttkAdkWWe. Geuerolöirektor Dorpmüller au die NG -KrtegSopfer-Berforgung. vdz. Berlin. Wie die Preisestelle der RestftSleftuna der NS.-KrieaSopferverwrgung mttteilt, hat sie einen 'Brief de» Generaldirektor» der Deutschen ReichSbalmgeseilsckmft TvrpmlMer erhalten, der Mitteilung mach« von «iner Fahrpreisermäßigung für Schwerkriegsbe schädigte. ES heißt darin, daß die ständige Tarifkoni- Mission beschlossen habe, die Benutzung der zweiten Wagen- klasss mit Fahrtausweisen dritter Klasse bei allen Reisen (alw nickt nur solchen, die mit der Knegsheschädigiing in ursächlichem Zusammenhang stehens für solche Kriegsbeschä digte zuzulassen, die 50 Prozent und mehr beschädigt sind und denen der Arzt des Fürsorgeamtes bescheinigt, daß ihr körperlicher Zustand die Benutzung der zweiten Wagenklaise veckitfertige. Die Durchführung deS Beschlüsse» werde äußerst beschleunigt werden: immerhin werde sie kaum var dem 1. Januar 1031 möglich lein. Im übrigen sei die Deutsch« RcichSbahngesellschaft fortgesetzt bemüht, den Kriegsbeschädigten bet Eisenbalmsabrftn besondere Vergün stigungen sowohl bet der Abfertigung wie auch, bei der Unterbringung in den Retlezijgen zuteil werden zu lassen, um ihnen dadurch! da» Resten nach Möglichkeit zu erleich tern. Dies ge»ch«he durch die Reservierung besonderer Ab teile, durch« die Aufnahme der Kriegsbeschädigten in da» Dienstabteil und durch ihre vorzugSivei'e Behandlung am Hahrlarteistchalter, an der Bahnsteigsperre und bei der Zuweisung Von Sitzplätzen. Mn« Aenvenrng «n der vor» Haltung von Sonderabteilen für SchwerkriegSb«ichLdigt« fei im übrigen nicht eingetreten. Nur wenn diele Sonderabteile bet starkem Verkehr nick» voll auSgenutzt werden, können ji« auch für andeve Reisend«, in erster Linie für Gebrech liche, vorübergehend fveigegeben werden. Wenn in Er mangelung eine» Bedürfnisse» «in Sonderabteil au» wirt schaftlichen Gründen nicht eingerichtet wurde, und wenn die Beschädigten in den übrigen Wagen der dritten Klasse keinen Sitzplatz fänden, so sei ihnen, auch ivenn dort noch Stehplätze frei sind, ein Sitzplatz in der zweiten Klasse anzuweisen. Da» Schreiben deS Generaldirektor» Dorp müller schließt mit der Erklärung, daß zur Beseitigung von vorgebrackten Klagen über unsachgemäße Behandlung der KriegSbelchLdigkn durch da» Zugbegleitpersonal die Reichs bahn direkttonen erneut angewiesen werden würden, den Beoiensteten di« hierfür herauSgegebenen Bestimmungen zur genauen Beachtung in Erinnerung zu bringen. Ergänzend meldet das Bdz.-Büvo noch^ daß weitere Verhandlungen über die Inkraftsetzung dieser Vergünsti gungen noch vor We hnachtsn bisher auSItchi»rerch terlauien Und. ' Zm Seichen von Lucherrose und Hakenkreuz, unter der Losung: Mit Lacher und Hitler für chlanden und Volkstums »MM «MWkk. * Freiberg. Da» Dondergerickit für da» Land Sach, len befaßte sich in feiner DienStagsitzung mit folgenden Strassällen: Die erste Verhandlung richtete sich gegen den Bau arbeiter Kurt Jahn au» MarS>d»rs, der Mitte Sep- tember beim Obstoslücken ArbeitS-kameraden gegenüber dir Behauptung ausgestellt hatte, «r habe durch den Rundfunk gehört, daß Hitler und Goebbels den Reichstagsbrand selbst veranlaßt hätten. Urteil: Sech» Monate Gefängnis. Der Arbeiter Gerhard Gantzaug« aus Dresden hatte im September in der Wohnung seiner Logierwtrtjn Aeußerungen gemeinster Art über den ReickS-kanzler andr- ren Perivnen gegenüber gemachit. Der Angeklagte bestritt ganz entschieden, dies« Aeußerungen getan zu haben, wurde aber durch, die Auslagen der Zeugen überführt. Da- GerickS hielt eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr für angemessen. Wegen Verbreitung ko m m un istil ck!«r Dru ck- fchriften hatte sich die Vertreterin Erika Engel aus Brand en-Neustadt zu verantworten. Die Ange klagte soll Anfang Mat in Riesa frühmorgens kommunistisch« Flugblätter „Tag der Arbeit", die hochver räterischen Inhalt hatten, auf der Straße verstreut haben. Sie bestreitet dies. Sie will nur auf dem Wege zur Arbeit «in auf der Straße liegende» Flugblatt ausge hoben baden. Da ein Schiuldbewei» in der Hauvtverhand- lung nichit erbracht werden konnte, mußte die Angeklagte fretgelpvochen werden. D«r Maurerpolier K. Iannv au» Plauen i. V hatte am 28. September die unwahre Behauptung aufgestellt, daß in Bre-lau SA-Meutereien stattgefunden hätten. Io daß Reichswehr eingesetzt werden mußte. Auch mit dem Reichs- tagSbrand sei «» nichit ganz einwandfrei gewesen. Der Ange- klagte, gegen den bereit» eine Sitzung auberaumt worden war, bestritt, diele Aeußerungen in der Form gemacht zu haben, wurde aber durch «in«n inzwischen geladenen Zeugen übersuhÄ. Urteil: 10 Monate G«fängni». Obwohl der Schlosser Rudolf Schäfer au» Wal ter »borf im August erst eine längere Gefängnisstrafe wegen versuchten verrat» militärischer Geheimnisse verbüßt hatte, stand er am DienStag wegen Aufstellung unwahrer Behauptungen vor dem Sondergericht. Am 14. Oktober hatte er mehveven Personen gegenüber u. a. geäußert, daß im „Freiheitskampf" lauter Schwindel stehe. Wenn die Kommunisten an» Ruder kämen, gäbe «» Zehntaulende weniger. Auch trat er sehr für den Reich»tagSbrandstifter «in. Urteil: Acht Monate G«fän gni». marWerrn Volk an» Arche Sachsens mf m Huldigung des deutschen Reformators um io. Dezember. Keine voiMe vriilliWi WM» SeWIllm I» SelimM. Ein Beschluß »«» Episkopats. * Wien. Von zuständiger Gelte wird mitgeteilt, daß die letzte »fterrelchifche BischosSkonsereuz folgenden Beschluß gefaßt hat: »Nach reiflicher Erwägung, ob «S günstig oder un- gllnstig fei, baß katholische Geistliche unter ben gegenwärtig besonder» heiklen politischen Verhältnissen al» politisch« Mandatar« sich weiter betätigen, hat di« österreichisch« BischofSkonftrenz den Beschluß gefaßt, bi« für die Auöüdung de« Mandat« erforderliche bischöfliche Zustimmung in sinn gemäßer Durchführung de« Kanon« 13. 4, vorllbergcbend und allgemein -urückzunrhmen. Jeu« hochrvürdig«, Her«««, die Mandat« al» Ratlonalrät«, Buude»r«t«, Landtag»«»»«» ordnet« oder LandeSrät«, Gemeinde»»«« »de« Gemeind«» ausschußmitglieder innehade«, »erd«« tzftrmft a»sg«s»rd«rL ihr Mandat »1» »»« 1». Dezemder lauf«»»«« Jntzrrch nieder,»lege«. Dasselbe gilt von jeder politischen Stellung. Geistlich«, dir sich sonst politisch betätigen wollen, bedürfen der besonderen Erlaubnis ihre» zuständigen Ordinarius." der Wikiltze veoWWm vns. Mn M«M » Budapest. Univ -Pros. Jnko» Bl«tz«r, der Begrün der und Führer de» deutsch«« volk»dtld«»g»»«ret»» in Un gar», tst DienStag abend an einem Herzschlag, ben er tnfolg« einer eitrigen Gallenentzünbung erlitt, gestorben. Prof. Bleyer wurde 1874 tn Dunacse tm Komttat BacS- Bobrog al» Sohn eine» Landwirt» geboren. Er studiert« in München, Leipzig und Budapest, habilitierte schließlich 1008 an der Universität von Klausenburg, bi» ihn ISN di« Budapester Universität zum Professor der deutschen Litera tur berief. Prof. Bleuer war Mitglied der Deutschen Aka demie tn München, Senator der Universität tn Tübingen, führende» Mitglied mehrerer ungarischer Unterricht»»«»- eintgungen. Auch tn der Politik spielte er «tn« große Roll« und war Minister verschiedener Regierungen. Dein plütz- ltche» Htnscheiden ruft sowohl tn ber ungarischen Oeffent» lichkeit al» insbesondere unter ber deutschen Minderheit größte Trauer hervor. beMiliW zm «sie» »er in »rlWzn AM» ist» Aolisei Mtverst. )( Berlin. Zum Gesetz über den vorläufigen Aufbau de» beutfchen Handwerk» vom 2V. 11. 1S88 wird tm Reich», anzeiaer vom ö. Dezember folgende BegrU«d»»g d«» Reich»- «trischaftSmiutstertu«» veröffentlicht: Da» Gesetz will der Regelung de» ständischen Aufbau«» der Wirtschaft nicht oorgretsen, vielmehr lediglich bi« gesetz liche Grundlage schaffen, um das jetzt in Organisationen mannigfacher Art zergliederte Handwerk organisch zu formen und zu einem Verband zusammenzuschweißen. Dies« Neuordnung erfordert die Uebertraguna de» bisher den Ländern obliegenden Vollzüge» de» Handwerk-rechtes auf die ReichSregicrung. Die Zusammenfassung de» Hand werk» muß unter Ersetzung de» bisherigen demokratischen Prinzip» durch ben Führergrunbsatz und durch die Ein führung allgemeiner Pflichtbestimmuugen zur organisato rischen Erfassung aller selbständigen Handwerker verstärkt und vertieft werden. Die Zusammenfassung stößt auf keine Schwierigkeiten, weil alle Betriebe, die dem Handwerk zu zurechnen sind, durch die Eintragung tn die HanbwerkSrolle (HanowerkSnovelle von 1020) bereit» namentlich festgelegt sind. Seit ber Neuregelung der Verhältnisse de» Hand- werk» werden die Belange der Gesellen, Lehrlinge und ber sonstigen Hilfskräfte die gebührende Berücksichtigung finden. LMirls« a«s Der Sitzrt «*ch Bern» Litwinow verließ am Dienstagabend Rom und trifft Donnerstagvormittao zu kurzem Lulentball ja Berlin «io. filtlMlllkk KIM l k «S s MM ob». Soeben wirb wiederum «ine Lift« »»« verdate»«« »att»«al«» Kitsch »er»ffe»tllcht, die nicht weniger al» 167 »erschiede», veg«»ft»»t« aufführt. Die Liste beginnt mit „Pferdeohrenklappen mit Hakenkreuz". Verboten sind weiter u. a. Armring« au» Gummizucker mit einem Hakenkreuz versehen, weiße Etnfteck-undSeidentaschentücher mit schwarzen Hakenkreuzen tn ben Ecken ober mit gestickten Hakenkreuzen, au» Holz hergestellte, al» Kegel zu verwendende SA.-Män- «er (verletzte» Symbol: GA.-Untforme» und Hakenkreuz), Flaschenettkett« „Httlerschorle" oder „Braune Perlen", Tisch decken mit Hakenkreuzmuster, Salzstreuer in Form von SA.» oder SS.-Mäunern, Aschenfchalen mit SA.» ober SS - Männern und entsprechenden Inschriften ober mit Bildern de» Führer», verschiedene» Porzellangeschtrr mit Hakenkreuz, bekor. Recht geschmackvoll sind auch Hofenträaer mit Haken- kreuzmuster, bi« gleich tn mehreren verschiedenen Au»- führungen verboten werben mußten. Ein tüchtiger Ge- schäftSmann wollte ferner eine WeckerMdr mit Hakenkreuz und mit dem Horst-Weffel-Lteb al» Weckzeicheu heran«, bringen. Den Vogel hat aber wohl «tn« Elberfelder Firma abgeschossen, die ein Vetchenkiffer. mit Hakenkreuz«« Herstellen wollte! Schließlich sei noch «rwähnt, baß auch et« Spar aufruf ber Landwirtschaft»- und Wewerbebank Rain am Lech verboten wurde, ber mit dem Bilde de» Führer» ver sehen worbe« war. »Mha-SME-vnt»" sSk m dklte VIS Ist» AlMMn ziiktt. )( Berlin. Nu» Anlaß be» f» plötzlichen Ableben- de» deutschen Dichter» Stephan Georg« hat ber Minister für VolkSaufklärung und Propaganda bestimmt, daß ber vom RetchSmlntsterium für VolkSaufklärung und Propaganda alljährlich am 1. Mat für da» beste vuch de» »orange- gangen«, Fahre» zur Verteilung kommend« Prei» in Höh« von 12000 RM. bi« vez«ich»»»g „Stephan-George- Prei»- führt. N. Ai> m «ml> m Solle«. * München. Der Führer ber Deutschen ArbettSfronß Dr. Ley, hat folgeude» Telegramm an den Führer -e- R«ich»oerbande» der Deutschen Industrie, Krupp v. Bohle» und Halbach, geschickt: „Ich begrüße Sie al» Mitglied de» Deutschen Arbeitsfront. Herzliche» Glückauf. Dr. Ley " -er en,lischt Votschsfter bet« Reichskanzler. Berlin. (Funkspruch.) Gestern stattet« d«r «»»lisch« v»tschafter Sir Erie PhippS dem Reichskanzler Adolf Hitler einen Besuch ab. SmM Ns Mil. «Schanghai. Da da» Ultimatum de» Marschalle» Tschtangkaischek an die Yukien-Regierung bi» gestern, 8. De»., 12 Uhr, nicht erfüllt wurde, hat da» chinesische Ober» kommando auf telegraphtfch« Anweisung Tschtangkaischek» die militärischen Operationen gegen Fakten eröffnet. Dip Trnppe» desinde» sich tm Vormarsch aus A»kte». vl» MIWklftl I« Al VMSIM SSM lesHM. )( Washington. Der Staat Utah hat die Aufhebung de» Alkoholverbote» ratifiziert. Damit ist die Prohidttio» tu de» Vereinigte» Staate» gefalle». Die Nachricht von ber Ratifikation Utah» wurde durch Rundfunk Uber da» ganze Land verbreitet. Die Zeitungen gaben Extrablätter au». In allen Städten hatte sich di« Bevölkerung auf ben Stra ßen versammelt und brach beim Eintreffen der Nachricht iv srenettschen Jubel au». fiklie verstWn«! s Ar enoleimioo. )( Moskau. Die in der ausländischen Presse verbrei teten Meldungen über die Aufdeckung einer Verschwörung tn ber Sowletunion, die zur Verhaftung von 8000 Personen geführt habe, werden von der Telegraphenagentur der Sow- jetuutou al» glatt erfunden bezeichnet.