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Ikl Milk MW. Ter wirtick«aftttche Ausdruck de» Liberalismus, die Freihandelslehre, die alle» zur Ware, zum Handei-objett der Menichen machte, und dabei nicht einmal vor dem Grund und Boden, der menlchlichen Arbeitskraft und dem Menichen selbst Halt machte, ist tot. Ein Neues ist an leine Stelle sekreten. Die ReickSregierung verschafft die sem Neuen durch eine planmäßige neue Gesetzgebung auf allen Gebieten des Leben» Eingang. Do hat sie bereits durch da» Erbhosgeletz dem größten Teil de» deutschen Boden» leine Eigenschaft al» Ware genommen und ibn wieder zu dem gemackit, wa» er »ein soll: Die jeder hänb» lerilcten LpekulattanSsucht entzogen« Grundlage der VolkS- ernährung. Folgerickitig schreitet sie auf ihrem Wege auch in anderen LebenSgebietLN weiter: Nun sind auch die Tiere nickt mehr „Ware", über die man ganz nach Belieben verfügen kann. Die neue Tierlckiutzgesetzgebung der im Ausland viel fach noch al» „gewalttätig" und „grausam" verschrienen Neicksregierung hat mit ihrem Tierlchutzaesetz vom 24. November 1933 einen so weitgehenden Tierschutz geschaffen, wie man ihn in anderen Ländern vergeblich« sucht. Bi» in den Mai 1933 hinein konnte man Tiere bos haft auälen und mißhandeln. Nur wenn dies öffentlich« getcloh, oder wenn eine dritte Person daran Anstoß nahm, konnte man mit Geldstrafe ober Haft bestraft werden. Einen welentlich verschärften Schutz brachte dann da» Ge setz vom 2ti. 5. 1933. ES bedrohte jede rohe Mißhandlung oder jede ablichtlicife Quälerei, gleichgültig ab sie öffent lich «oder in AergcrniS erregender Weile geschah, mit Ge« sängnis bi» zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bi» zu 10900 Mark. Da» neue Tierlchutzgesetz geht noch weiter. Es bestraft jede unnötige Quälerei oder rohe Mißhand lung eines Tiere» grundsätzlich« mit Gefängnis bjS zu zwei Jahren und zugleich« mit Geldstrafe. Eine unnötig« Quälerei liegt vor, wenn jemand einem Tier länger dauernde oder lick, wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden verursach», ohne damit einen vernünftigen berechtigten Zweck zu verfolgen. Eine rohe Mißhandlung liegt vor, wenn jemand aus einer gefühllosen Gesinnung heraus einem Tier erhebliche Schmerzen verursacht. Wei terhin stellt das Gesetz eine Menge Borschriften zum Schutze der Tiere aus. Berboten ist jede Bernachilätsigung eines TiereS, durch die es erhebliche Schmerzen oder Schäden leidet, sowie jede unnötige Berwendung zu Arbeitslei stungen, die offensichtlich die Kräfte de» TiereS über steigen. Zu Abrichtungen oder Schaustellungen, die mit erheblichen Schmerzen oder (YelundheitSschLdimlngen ver bunden lind, darf man ein Tier gleichfalls nicht mehr ver wenden. ES ist verboten, Geflügel zu „nudeln", ein eigene» Haustier auSzuletzen, um sich« seiner zu entledigen, Hunde aus Schärfe an anderen Tieren abzurichten, einem über zwei Wochen alten Hunde Olwen oder Schwanz ohne Be täubung zu kürzen, einem Pferde ohne Tierarzt und Be täubung den Sckavanz zu „kupieren", überhaupt einen nniachgemäß oder ohne Betäubung erfolgenden schmerz haften Eingriff an einem Tiere vorzunehmen. Pur bes seren Kontrolle wird auch die Einfuhr von Pferden mit kupierten Schwänzen verboten. Die Berwendung von Ein hufern im Bergbau unter der Erde ist nur noch« mit be sonderer Genehmigung zulässig. Lebenden Fröschen dürfen nicht mehr die Schenkei abgetrennt werden. Versuche zu krorschungscwelken sind mit Tieren grundsätzlich nur noch zulässig, wenn sie einen bestimmten, bisher von der Wiisenschiaft noch nicht bestätigten Erfolg erwarten lassen oder zur Klärung bisher ungelöster Fragen dienen. Sie dürfen, soweit die» mit dem Zweck de» Versuchte» vereinbar ist, nur unter Betäubung vorgenommen werden. ES dürfen nicht mehr Tiere verwendet werden, al» zur Klärung der betreffenden Fragen notwendig ist. Versuch« an Pferden, Hunden, Katzen und Affen dürfen überhaupt nur dann ansgesübrt werden, wenn durch« Versuch»« an anderen Tieren der beabsichtigt« Zweck nicht erreicht werden kann. Ohne all diele Einschränkungen sind aber auch in Zu kunft noch« Tierversuche möglich für Belange der Rechts pflege, zum Zwecke der Erkenntni» von Krankheiten und zur Gewinnung oder Prüfung von Gegengiften oder Impfstoffen. Ater diele Vorschriften übertritt, oder lver e» unterläßt, Kinder oder »einer Aufsicht unterstellte Per sonen von einer Zuwiderhandlung gegen diese Vorschiriften abzubaltrn, macht »ich strafbar. Außerdem können noch eine Neide dem Deutschen Strafrecht bisher unbekannter Nebem'olgen eintreten: Die Tötung de» mißhandelten TiereS kann angeordnet werden. ES kann auch auf Kosten deS TierauälerS auf drei Monate anderweit untergebrackit und verpflegt werden. Dem wiederholt Verurteilten kann da « Hallen von bestimmten Tieren oder die berufsmäßige Belchästignng oder der Handel mit ihnen auf Zett oder dauernd unterlagt werden. Schuldhaft erl)cblich vernach lässigte Tiere können ihrem Besitzer fortgenommen und solange auf seine Kosten anderweit pfleglich untergebracht »'erden, biS eine ivewähr für eine einwandfreie Tier haltung vorhanden ist. So genießen nun erfreulichlenveiie endlich auch die Tiere, die Kameraden deS Menschen, im neue» Deutsch land einen langentbehrteu weitgehenden Schutz, den ihnen kein wirklicher Kulturstaat auf die Dauer vorenthalten kann. GerichtSalsessor Gerhard Nanft, Ntesa. Ans der ReWreWz Mi MlMrWlWWM. V Dresden. Das Sächsisch.' Oberverwak- tungsgericht hat in der letzten Zeit wieder auf den veclcläedcnstcn Gebieten de» öffentlichen Recht» grund sätzlich? Entscheidungen gefällt, von denen einige das Interesse der breiten Oessentlichikeit beanspruchen. Ein Wirtschaftsverband, dessen Aufgabe die Förde rung der Interessen seiner Mitglieder kau» Kreisen de» Handwerks, Handels und GewerbcS', nicht dagegen der Verkauf von Gegenständen ist, hat nickt da» Recht, «ine „Anweisung", die wegen des Verkaufs gewisser Gegen stände durch »eine Mitglieder ihm eröffnet wird, mit An- lechtungSklage anzufcctchen, denn diele Verfügung greift nickt in »einen Rechtskreis unmittelbar ein; er ist daher nickt „Beteiligter" un Sinne de» Gesetzes Erklärt »ick« ein Anlieger gegenüber der Heranziehung zu Straßenherstellungskosten zur Tragung der Kosten be reit, so steht das hierin liegende Anerkenntnis einem späteren Rechtsmittel sachlich entgegen, auch wenn dieses infolge einer Erneuerung der HeranztehungSverfügung zu lässig sein sollte. Für di? Versagung einer baureckitlichen Ausnahme- bewilliguug dürfen auck« andere als baupolizeiliche Ge sichtspunkte, die öffentlichen Interessen Rechnung tragen, bestimmend lein. Do kann z. B. eine zur Errichtung einer Blumenhalle nötige Ausnahme »erlogt werden weg«» der übermäßigen Zunahme von Verkaufsständen in der fraglichen Ttadtgegend. Die Polizeibehörde ist befugt, für Privatwege, auf denen unter Duldung des Grundstückseigentümers em all gemeiner Verkehr stattfindet, gegen den Eigentümer ge- ricktetc Anordnungen, insbesondere zum Schutze der Lickerheit der Allgemeinheit zu treffen. Dem Eigentümer kann ast» beispielsweise auferlegt werden, die Wegstück«« in einem solchen Zustande zu erhalten oder so umzuge- stalten, daß polizeilich« zu schützende Interessen, wie sie beim tat»Schäfchen Offenstehen deS Wege- für einen allge meinen Verkehr hervortreten, nickt beeinträchtigt werden. Geben bei einer Abstimmung Personen, deren Stimm recht nicht im Zweifel steht, ungültige Stimmen ab, ko ist daS, für sich betrachtet, keine Unregelmäßigkeit, die di« Ungültigkeit der Abstimmung im ganzen zur Folge hätte. Bet einem Mangel im Abstimmung-verfahren kommt e» für die Beurteilung, vb da- Berfahven gültig ist «der nickt, ausschlaggebend darauf an, vb da» Abstim mungsergebnis durch den Mangel beeinflußt worden ist. ES kommt häufig vor, daß Steuerpflichtige, ehe die Steuer rechtskräftig feststeht, um Erlaß «ober Ermäßigung der Steuer nack.«luchen, ohne aber damit auf Rechtsmittel zu verzichten. Bor Eintritt der Steuervflicht bet der Steuerbehörde eingehende SteuevermäßtgungSg«luch«e brau chen asto nicht al» NtechtSmittelverzicht aufgefaßt zu wer den. Eine formlose Bekanntgabe de» Steuerbetraae» ersetzt nicht einen Steuerbescheid, der nach gesetzlicher Borschrift schriftlich zu rechtfertigen ist, wenn sie nicht, wie ». B. bet der Vergnügungssteuer, ausdrücklich zugelassen ist. Nack« 8 3 Al». 2 de» GewerbesteuergefetzeS wird dir Fortdauer eines Gewerbebetriebes nickt durch zeitweilige Unterbrechung der Tätigkeit ausgeschlossen, wenn die Tätig keit bet sich bietender lSelegenheit wieder ausgenommen werben soll. Zur Begründung der Steuerpflicht bedarf e» allo nicht einer dauernden, ununterbrochenen gewerblichen Betätigung. ES muß aber bei einer Unterbrechung de» Be triebe» in der Absicht und zugleich in der Macht de» Unter nehmers liegen, die Erwerbstätigkeit wieder aufzunchmen, sobald der allgemeine wirtschaftliche Verkehr Gelegenheit dazu bietet. Die Steueramnestieverordnung vom 23. 8. 1931 ist bet Borltegen der Voraussetzungen auch auf Fälle anzuwenden, wo ein gewerbesteuerpslicktiges Unternehmen der der Ver anlagung überhaupt übergangen worden ist. Bei der Stratzenreinigungsgebühr ist der astgemeine Gebührenrechtsgrundsatz zu wahren, daß ein« Gebühr der Leistung angemessen sein fast. Andererseits ist dem weiteren astgemein im Abgabewesen herrschenden Grundsatz Rech nung zu tragen, daß lyebühren nach« DurchlchnittSverkält- nissen und praktisch« zu handhabenden, möglichst einfachen Gesichtspunkten sestzusetzen sind, selbst wenn dabei Ve- svnderheiten einzelner Fälle unberücksichtigt bleiben. Ein« Gemeind« ist nickt berechtigt, Gebühren für die zeitlich» begrenzt« «der unbegrenzte Ueberlalsung von Grab- stellem die auf einem unter ihrer Verwaltung stehenden Friedhof« liegen, zu erhöhen oder den UeberlalsungSzejt- raum zu verkürzen, nachdem di« Ueberlalsung erfolgt und bie Gebühr entrichtet ist. Gegen die tatsächliche Durchführung einer polizeilichen Verfügung gibt «» kein ordentliche- Rechtsmittel. Zu lässig ist dagegen vielmehr nur di« au» dem lieber- und Unterordnung-Verhältnis der Behörden entspringend« DienstaustichtSbescHverde. Ist einem Anfeck«tuisgsstäger die Zahlung «ine» ilst>r- sch«usfe- auferlegt worden, so ist die Klage bei Nichtzahlung innerhalb der festgesetzten Frist auch dann zu verwerfen, wenn die Vorschußzahlung nach Ablauf der aesedten Frist noch geleistet wird. Denn die Frist ist eine AuSlchlußsrist; die Zahlung kann also mit rechtlicher Wirkung nicht nach geholt werden. Daß dem ko ist, ergibt sich auch daraus, baß eS nicht in da» Ermessen de- Gericht» gestellt lern kann, ob ein Rechtsmittel verworfen werden »oU oder nicht. Ein fernmündlicher Anruf bei einer Behörde kann al» formricktig« Anfechtungsklage in keinem Falle und zwar auck, dann nicht angesehen werden, wenn der den Anruf ent- gegennehmende Beamte eine Niederschrift über da» Fern gespräch, ausgenommen hat. Ml Sie M «kssk, «r W M« Ml Im WethnachtSverkauf leisten Ihnen neben Anzeigen vor allem Prospekte und Flugblätter, al» Geschenkartikel-Ber. zeichntffe zetttg in bi« Kundschaft verschickt, wertvolle Dienste. Mi« immer, unterbreiten wir Ihnen auch darin bereit- willigst günstige und ausführliche Sonderangebote. Vitt«, fragen Sie bet und an. Ta,e»katt»Dr«ck«rei, Riesa, Goethe-raß« SS. W SWM -kW SMtMk. Einmütigkeit für da- Schiedsgericht im vürmnaschi»««,, Bürobedars- und OrganisatiouSmittel-Handel. d. Dresden. In der stark besuchten Mitgliederver sammlung der hiesigen Ortsgruppe des NeichSverbande« de» Büromaschinen. und OrganisationSmittel-Handel» «. B. be- richtet« der OrtSgruppenftthrer Herr Marten au-filhrlich über die günstige Entwicklung der Kartellverhandlungen zwischen Fabrikanten- und Händlerverband. Bezüglich der örtlichen Tätigkeit gab er die vom Vorstand geleistete Arbeit und Organisation bekannt. Nach einem Vortrag über da- Schiedsgerichtsverfahren wurde ein GchteLSgertcht deS Landesverbandes für den Staat Sachsen in- Leben ge rufen. Die Mitglieder nahmen mit großer Genugtuung und nnter lebhafter Zustimmung davon Kenntnis, und stellten sich geschloßen hinter die OrtSgruppenführung. Nunmehr ist eine große Sorge den Fachhändlern ge nommen, da jetzt wirksam durch das Schiedsgericht ober durch bie Industrie- und Handelskammer Gchleuderfirmen oder sonstige Vertragsbrüchige, ganz gleich, ob Mitglied oder Nichtmitglieb, mit empfindlichen Strafen belegt werben können. Diese Saboteure am Wiederaufbau -er beutschen Wirtschaft können künftighin bei Verstößen gegen daS Ra- battgesetz mit Gefängnis und können weiter bei mehrfachen groben Verstößen (abgeurtetlte) gegen das Wettbewerbs- gefetz mit der Tntzteyung oer vanoerserrauvn» oefrran werden. Die OrtSgruppenführung hat ausdrücklich versichert, daß eine scharfe Ueberwachung aller derjenigen, die als «Schädlinge bemerkt worben sind, erfolgen wird und hat bie Mitglieder zu lebhafter und aufmerksamster Kontrolle aus. gefordert. Die von der Ortsgruppe des Reichsverbandes getroffenen Festlegungen gelten für den gesamten Fach, handel, also für jeden, ganz gleich, ob Mitglied oder Nicht- Mitglied. Mit der Errichtung de» Schiedsgericht» ist der Orts- gruppe ein Machtmittel in di« Hand gegeben, da» Gewähr dafür bietet, baß auch die Bürobebarfsbranche, die unter unverantwortlichen Preisunterbietungen empfindlich zu leiben hatte, nunmehr gesunden wird. Pflicht eine- jeden Fachhänbler» ist, sich darüber zu unterrichten, waS künftig, hin erlaubt und nicht erlaubt ist. Auskunft erteilt der Schriftführer der Ortsgruppe, Herr Direktor Milbncr t. H«. der Firma G. H. Rehfeld u. Sohn G. m. b. H., Dresden, Gerichtssaal. Gefängnis für ««vorsichtigen Radfahrer. Der immerhin seltene Fall, daß sich ein Radfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht zu verantworten hatte, ereignete sich jetzt in Dresden, wo der 81 Jahre alte Schlofser Rudolf G. vor der Große« Strafkammer des Laudgericht« unter Anklage stand. — Am 11. Juli ereignete sich an der Ecke der Johann-Meyrr-Strahe und Windmühlen, ftraße in Dresden ein bedauerlicher Unfall. Der Ange- klagte, der nach link» in die Winbmühlenstraße etnbog, fuhr mit seinem Fahrrad so hart an der Bordkante de» Fuß- wrgeS, daß er mit einem bejahrten Rentner R., der eben den Fußsteig verlassen und die Straße kreuzen wollte, zn- sammenstieß. Der Rentner, der erst einen Fuß aus die Straße gesetzt hatte, siel durch den Anprall so unglücklich nach hinten, daß er mit dem Kopf auf den Stein aufschlug und sich einen Schäbelbruch und Gehirnverletzungen zuzog, an deren Folgen er vier Tage später im Krankenhaus ver- starb. Der Angeklagte machte geltend, daß er den Ver unglückten erst im letzten Augenblick sah, daß er zwar nicht schnell gefahren sei, aber den Zusammenstoß nicht mehr habe vermeiden können. Die Strafkammer erblickte in dem Ver» halten de» Angeklagten, der trotz der Uebersichtlichkeit der Fahrbahn, die völlig frei von Hindernissen war, eine Fahr lässigkeit und vertrat die Auffassung, daß bei Beobachtung der nötigen Vorsicht seitens des Angeklagten der Zusammen, stoß vermieden worden wäre. Das Urteil lautete auf fünf Monat« G«sä«g»tS. I)a« schwere Mraflnragenunglück an der Irockenkalstrahe Di, Dritte Strafkammer de« Landgericht, Plauen ver urteilte den zwanzigjährigen Gefchäftsgehilsen Thoß au» Plauen wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten Gesang- ni«. Damit ist das schwere Kraftwagenunglück gesühnt, da« sich am 26. Februar d». Is. an der Trockentalstratze ereignete und «ick Todesopfer forderte. Der Angeklagte war mit dem von ihm geführten Lastkraftwagen, in dem sich etwa zwanzig Fußballspieler befanden, trotz der Schneeglatt« die abschüssige Straße ziemlich schnell hinabgefahren, und zwar mehr aus der linken Seite. Der Wagen rutschte ab und streift« «ine die Straße abwärts gehende Frau Anna Reiher, di« schwer verletzt wurde. Dann fuhr da» Auto gegen da, die Böschung schützende Geländer, durchbrach es und wurde vor dem Ab- stürz nur durch die Bäum« bewahrt. Dabei geriet der Bru- ver de« Angeklagten, Albert Thoß, zwischen den Wagen und einen Baum und erlag bereits auf dem Weg zum Kranken- hau» seinen schweren Verletzungen. Die übrigen Insassen wurden mehr oder weniger schwer verletzt. Mit achtzehn Jahren in, Zuchthaus Da» Schwurgericht Bautzen verurteilt« den achtzehn Jahre alten Arbeiter Lasaq wegen einfachen und schweren Diebstahl«, unbefugten Wassenvesitzes und versuchten Tot schlag» zu fünf Jahren Zuchthaus und Ehrenrechtsverlust. Der Verurteilt«, unehelicher Sohn einer polnischen Landstrei cherin, war bereit» frühzeitig auf die abschüssig« Bahn gera ten. Schon al, Schüler war er in mehreren Zwang,erzie- dungsanstalten unteraebracht gewesen. Bettelnd trieb er sich später umher und geriet, nachdem er au, der Anstalt Bräun«, darf entwichen war, völlig in di« Verbrecherlaufbahn. In Lawalde stahl er im Juni d». I». Geld und Schmucksachen, in Großhennersdorf einen Revolver nebst Munition. Als er am 20. Juni in Oberseiferrdorf wieder bei einem Diebstahl überrascht wurde, gab er auf den Gemeindrdiener Herzog, der ihn au» einem Versteck heraus verhaften wollte, «inen Schuß ob, durch den der Beamte schwer verletzt wurde. Auf der Flucht zog er sich nackt au», konnte aber schließlich völlig verwahrlost festgenommen werden. sie MWWram „Entsagung nennt um» das Vergnügen An Dingen, welch« wir nicht kriegen , Spricht Busch, und die Verdrießlichkeit Macht dann noch hinterher sich breit. Zu Dingen, di« gern gehen schieß Gehört zumetst d» SchreibeLrief. Oft kommt er pünktlich mit Elan, Oft gar nicht, oft verspätet an. — — — Genau so war'» mit dem Paket! Wie ging Loch alle» ganz verdreht, Da fern au« Pommern Onkel Han- Rach Dresden schickt' di« Weihnacht»»««» Sie sauft durch Deutschland kreuz und «uer, Und nach der Ankunft ?. . riecht st« sehr. Die Hausfrau zürnt und ruft erbost: „Die Schuld trägt ganz allein bie Post!" — — — Der Hausherr al» «in kluger Mann Beschaut» Paket, spricht ernsthaft bann: „Man kann den Ort vielleicht für „Drüsen* Doch ebenso für „Dessau" lesen. Die Schrift ist schlecht und ziemlich krau». De» Hause» Nummer lieb er au» — Mein Kinbll Di« Poft ist schuldenfrei, Dem Han» gedührt dein Weheschreil* Der warb ihm: ^Jst die Sendung wichtig. Dann setze auch bie Anschrift richtig. Schreib' stark und kräftig, nicht so krau«, Bring' an di« Nummer auch vom HauS, Vergiß nicht Titel und nicht Stand, Bestimmungsort, Bestimmungsland, Dann kommt, ich gebe dir Gewähr, Die Sendung prompt zu uns auch Herl* Der schuldbewußte Onkel HanS Packt nun die zweite Weihnachtsgans. Vergnügt schreibt er und seclcnssroh: „Na, seht ihr wohl, jetzt mach' ich» so!" — ES slteh'n bei guter Anschrift weit Entsagung und Verdrießlichkeit.