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^-174. 2. Beilage znm Riesaer Tagevlatt. Freitag, 28. Juli 1833, abeuvs. 8«. Jahr«. Gerichtssaal. Vas MMkkW M WIM zwei ASesmieile belMien! * Leipzig. Dem Ferienstrassenat -es Reichsgerichts lagen am Donnerstag wieder zwei Todesurteile zur Nach prüfung vor. Der Senat hat beide Revisionen verworfen, weil sie völlig unbegründet waren. Die Todesurteile sind damit rechtskräftig geworden und müssen vollstreckt werden, wenn die selbstverständlich noch einzureichenden Gnaden gesuche der Mörder erfolglos bleiben. Im ersten Fall handelte es sich um einen Mord, der am 10. November vergangenen Jahres am Rande des Stadtgebietes Leipzig an dem Kraftwagenvertrcter Sonnen kalb verübt worden ist. Der mit Zuchthaus wegen Raub überfalls auf den eigenen Vater erheblich vorbestrafte Händ, ler Fritz Kunze aus Benndorf bei Frohburg hatte unter der Vorspiegelung, einen Lastkraftwagen gegen Barzahlung kaufen zu wollen, den Vertreter Sonnenkalb zu einer bis in die Nacht sich hinziehendcn Probefahrt verlockt. Svnnen- kalb wurde dann ermordet aufgefunden. Als Täter konnte nur Kunze in Betracht kommen. Er leugnete zwar un entwegt, doch daS Schwurgericht Leipzig trug so viele eindeutige Beweise für die Täterschaft des Kunze zusammen, daß er am 13. März dieses Jahres wegen Mordes zum Tode verurteilt werden konnte. Er legte gegen dieses Urteil Berufung ein mit der Begründung, es fehle an aus reichendem Nachweis dafür, daß die Tat selbst mit Ueber- legung begangen worden sei; nach den vom Schwurgericht zusammengetragenen Beweisen könne höchstens Totschlag in Frage kommen. Das heißt also, der Mörder Kunze leugnet heute nicht mehr, den Vertreter Sonnenkalb getötet zu haben, er möchte jedoch in einer neuen Verhandlung vor dem Schwurgericht die Sache so barstellen, als ob er einen Angriff des Vertreters Sonnenkalb abzuwehren gehabt hätte ober zum mindesten doch, als ob er den Vertreter bei einem Wortwechsel im Zorn erschlagen hätte. Angesichts der revisionsfesten Begründung des Urteils vom 13. März hat der Ferienstrafsenat diese Revision verworfen. Das Todes urteil gegen Kunze ist rechtskräftig. Hier sei, so sagt der Senat, die Ueberlegung bei der Tat vollkommen einwand frei festgestellt. Der rechtliche Begriff der Ueberlegung bei der Tat sei nicht verkannt. Selbstverständlich habe das Schwurgericht nicht genau feststellen können, wie die Tat sich äußerlich im einzelnen abgespielt habe; es habe aber ausreichend nachgewiefen, daß ein Mord geschehen sei. Der zweite Fall betraf den Maurer Eduard Wicsian auS Schwente Kreis Flatow. Wiesian hat am 8. Fcbr. dieses Jahres die ledige Gertrud Fonsa aus Ruben Kreis Flatow durch Messerstiche in die Brust getötet, nachdem er sie in den Kutaner Wald gelockt und dort vergewaltigt hatte. Wiesian wurde am 30. Mai dieses Jahres vom Schwurgericht in Schneidemühl wegen Mordes zum Tode verurteilt; außerdem erhielt er noch wegen Notzucht Zucht hausstrafen und EhrenrechtSvcrlust auf Lebenszeit. Auch seine Revision bemängelte in dem angegriffenen Urteil, daß die Ueberlegung bei der Tat nicht ausreichend nachgewiesen sei. Der Ferienstrafsenat hat sich dieser Revision ebenfalls nicht angeschlossen; er hat sie verworfen und hat damit das Todesurteil bestätigt, das nun rechtskräftig geworden ist. * Degen Beschimpfung des Reiches verurteilt Die Große Strafkammer des Landgerichts Dresden ver- handelte wieder in zwei Strafsachen, in denen die Angeklag ten sich grobe Beschimpfungen der Haksnkreuzfahne und eine Verächtlichmachung des Reiches und seiner Regierung gelei stet hatten, die sie setzt mit mehrmonatigen Gefängnisstrafen büßen mußten. Der 30 Jahre alte Arbeiter Gustav Rudolf Freitag, ehemaliges SPD-Mitglied, hatte sich wegen über Schimpfereien zu verantworten, die er mit 2 Gesin- nungsgenossen auf der Straßenbahn am Abend des 7. April vollsuhrt und nicht unterlassen hatte, obwohl er von Fahr gästen wiederholt ermahnt worden war. Er verflieg sich sogar zu der unglaublichen Behauptung, daß alles wahr sei, was das Ausland über die Terrorakte in Deutschland schreibe. Die Strafkammer verurteilte ihn zu fünf Monaten G^äng- nis. — Im zweiten Fall hatte der 35 Jahre alte Kraft wagenführer Alfred Röntsch aus Dresden am 21. April eine schwere Beschimpfung der Hakenkreuzfahne begangen. Er bezeichnete die Hakenkreuzfahne, die ein anderer Kraft droschkenführer an seinem Wagen angebracht hatte, als Mas- kerade. Geradezu unflätige Beschimpfungen leistete er sich zwei Monate später in einem Lokal, wo er in Beziehung auf einen auf einem Tisch stehenden Hakenkreuzwimpel die aller übelsten Ausdrücke gebrauchte. In diesem Fall erkannte die Strafkammer auf vier Monate Gefängnis. Drei Mouake Gefängnis für einen Angeber Dem Zittauer Schöffengericht wurde ein 32 Jahre alter Schaltwärter -er ASW Hirschfelde vorgeführt. Der Ange klagte, der sich seit vier Monaten im Schutzhaftlager Haine walde befindet, hatte im April angezeigt, daß zwei seiner Kollegen verbrecherische Anschläge auf die Starkstromleitung des Werkes geplant hätten. Einige Tage später hatte er diese Anschuldigungen, die sich als völlig aus der Luft gegriffen herausstellten, vor den Behörden bekräftigt und außerdem gegen einen Kömmunistenführcr Anzeige erstattet. Als Grund zu der gemeinen Angeberei gab er an, er habe ge fürchtet, al» tschechoslowakischer Staatsbürger von seiner Arbeitsstelle entlassen zu werden. Durch die Angeberei habe er sich seine Stellung erhalten wollen. Eine Ausweisung aus Deutschland in diesem Zusammenhänge hätte ihn hurt betraf- fen, da er sich in der Tschechoslowakei der Dienstpflicht ent zogen habe und zu vier Jahren Festung verurteilt worden sei. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu drei Mona ten Gefängnis ohne Anrechnung der Schutzhaft. In der Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende, daß die verwerf liche Tat des Verurteilten die allerschwerste Sühne erfordere. Allein mit Rücksicht darauf, daß Angst vor Erwerbslosigkeit und Ausweisung aus Deutschland die Gründe gewesen sind, habe däs Gericht die verhältnismäßig geringe Strafe ausge- worfen. Gefängnis für unbefugtes Tragen des NSVO-Abzejchens Das Dresdner Amtsgericht verhandelte gegen den be reits häufig vorbestraften 26 Jahre alten Händler Karl Max Rudolf Hofmann aus Dresden, der sich wegen unbe fugten Tragens eines Abzeichens einer nationalen Organi- Mm »er StEMMler Weil, dann wird er durch seine Bemühungen Neugierige anlocken, die sich ein kostenloses Vergnügen schassen wollen, aber nie mals ernstlich daran denken, zu kaufen. Man hat nicht das rechte Vertrauen zu solchen VerkausSmethoden, auch wenn daS Angebotene noch so praktisch und billig erscheint. Ernst hafte Käufer haben gewisse Vorurteile und lassen sich von einem noch so redegewandten Straßenverkäufer nicht beein flussen. Darum bietet der erfolgreiche Geschäftsmann nichts durch Schreien an. Er wirbt zielsicher und vornehm durch Werbedrucksachen und kleidet sie in ein Gewand, daS dem Geschmack des Schönen entspricht. Er schasst Vertrauen durch die Art und Weise, wie er das Angebotene darstellt. Eine schlechte Druckarbeit hat für ihn keinen Zweck, darum läßt er sich von einer bekannten und leistungsfähigen Druckerei beraten. Der erfolgreiche Geschäftsmann kommt zu uns, wenn er Arbeiten zu vergeben hat. Tageblatt-Druckerei. sation zu verantworten hatte. Der Angeklagte war am Aben de» 15. April in angetrunkenem Zustand mit dem Abzeichen der NSBO anaetroffen und festgcnommen worden. Er ae- hörte der NSBO nicht an und behauptete, er habe das Ab zeichen in einer Weinstube gefunden und sich angesteckt, ohne sich dabei etwas zu denken. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu fünf Wochen Gefängnis, wobei es noch um eine Woche über die Mindeststrafe hmausging. KWMMM NllWMMeit« M W SMergM. NLP. Chemnitz, 27. Juli l033. Das Londergericht für das Land Sachsen tagte am Dvnnerstag im Lchwur- gerichtesaale des Landgerichts in Chemnitz. Die Anklage richtete sich gegen den Zimmerer Max Brand, Schachtmcistcr Kurt Ettelt, Schlosser Alfred Kranz, Dreher Kurt Bach mann, Badcgchilfcn Otto Neubcrt, Schlosser Adalbert Janka, Mctallpvlierer Arthur Lobet, Bauarbeiter Richard Stenzel, Dreher Walter Schubert, Schlosser Ha»s Günther, Vorarbeiter Guido Kctzel, Arbeiter Otto Mctzncr, Kunst glaser Richard Schreiber, sämtlich aus Chemnitz, wegen Verbreitung kommunistischer Flugblätter und Teilnahme an einer verbotenen Versammlung. Die Angeklagten haben als Mitglieder der kommuni stischen Zelle LI im Stadtteil Ost -t in Chemnitz im März und April im Zeißigwald an mehreren kommunistischen Versammlungen teilgenommen. In diesen Versammlungen wurde über die „politische Lage" gesprochen und besonders darüber, in welcher Weise im geheimen die Kommunistische Partei weiter sortgesührt werden könne. Auch über die Ersatzbeschaffung von Zeitungen an Stelle des verbotenen „Kämpfers" wurde verhandelt. Der Angeklagte M e tz u c r, der nach dem'5. März 1033 Organi- sationslcitcr der KPD. wurde, wie auch der Angeklagte Schreiber haben größere Mengen verbotener kommu nistischer Druckschriften, wie „K ämpfe r" und „R vtcs E ch o", an andere Angeklagten zur Weiterverbreitung über geben. Von der illegalen Leitung der KPD. in Leipzig ist die Anweisung herausgegeben worden, die Zeitschrift „Sach sensport" zu beziehen, die allmählich zu einer „ver feinerten" kommunistischen Zeitung ausgebaut werden sollte. Bei der Vernehmung der Angeklagten verwickelten sich diese in Widersprüche und nahmen nach der bekannten Ver- teibigungsweise der Kommunisten einen Teil der vor der Polizei gemachten Angaben zurück. Die beiden als Zeugen vernommenen Kriminalbeamten bestätigten aber unter Eid, daß das von ihnen seinerzeit aufgenommene Protokoll in allen Punkten richtig sei. In wieweit bereits die ille gale Tätigkeit der KPD. in Chemnitz vorgeschritten war, beweist, daß der Angeklagte Mctzncr den „Kampfbund gegen den Faschismus" in einen „Sparverein Chemnitz Ost" umgewandelt hatte, um von hieraus die verbrecherische Tätigkeit fortzusetzen. Der kommunistischen Maulwurssarbeit muß jetzt durch exemplarische Strafen ein Ziel gesetzt werden. Es erhielten die Angeklagten Ettelt, Mehner und Schreiber je 2 Jahre, Brand, Bachmann, Janka, Schubert und Günther je 1 Jahr 3 Monate, Neubert, Löbcl, Stenzel und Kctzel je 1 Jahr Gefängnis. Der Angeklagte Kranz wurde in vollem Umfange freigesprochcn. Der Angeklagte Schubert, der sich auf freiem Fuße befand, wurde in Haft genommen. Bei dem Angeklagten Janka handelt es sich um den Vater des früheren kommunistischen Abgeordneten Janka, der nach der nationalen Revolution versuchte, in die NSDAP, hineinzukommen und sich später bas Leben nahm. SIMM llr sie Mel del Mell. )( Berlin. Der Vorstand der Anwaltskammer Berlin bat aus der Sammlung der Berliner Rechtsanwaltschaft für die Stiftnna „Für die Opfer der Arbeit" einen weiteren Betrag von 1OOVV RM. zur Verfügung stellen können, so daß die Gesamtsumme der der Stiftung überwiesene» Beträge bereits Skvva RM. ausmacht. <4. Fortsetzung.) »Aber wenn du mal heiratest? Dann hat deine Frau hier doch überhaupt keinen Verkehr!" „Ich und heiraten? Davor bewahre mich der Himmel in GnaLenl Das Leben ist so schon schwer genug und nun noch 'ne Frau..." „ »Du bist ja außerordentlich liebenswürdig! »Nicht wahr? Aber di« Anwesenden sind selbstverständlich immer ausgenommen." »Nein, du, jetzt mal im Ernst, es wird nachgerade wirklich Zeit, wenn du den Anschluß nicht verpassen willst, mit acht- unddreißig Jahren..." , „Ist man zum Ehekrüppel längst verdorben, ergänzte er, ,ich habe meine Tapferkeit im Felde hinreichend bewiesen, nun möchte ich mein« Ruhe haben." „Mit dir kann man überhaupt ketn vernünftiges Wort reden!" „Nu eben! Sprechen wir also von etwas anderem. Du wolltest einen Bock für die Küche haben, nicht wahr?" „Ja, lieb wär mir's schon, sonst müßte ich für den Sonntag «in« von den Pekingenten nehmen." »Um Himmels willen! Die sind mein ganzer Stolz, na — ich will mal sehen, vielleicht erwische ich den alten Geheim rat an der Romolkowitzer Grenze doch noch; manchmal klappt «s am hellichten Tage, und ich wollt« nachher sowieso mal zu Förster Rinkleib wegen der neuen Kulturen." Der Halaer vertiefte sich in den Leitartikel über die Er höhung der Goldzölle, trank langsam seine Tasse aus und orannte sich eine Zigarre an. „Mit dem zweiten Frühstück brauchst du nicht auf mich zu warten, Hannele — gibt's sonst noch etwas?" „Nein, nur... sei ein bißchen vorsichtig!" „Vorsichtig? Wieso denn?" „Ach, du weißt schon, wegen der Drohbriefe, den Polen ist alles zuzutrauenl" „Unsinn!" Er schob seinen Stuhl zurück, „Hunde, die bellen, beißen nicht." „Ja, das sagst du so, aber man liest doch täglich von lieber- fällen auf Deutsche, und wenn du so ganz allein aus fährst . . ." „Habe stets meinen Revolver bei mir, heute außerdem noch die Doppelbüchse." „Die schützt dich aber nicht vor «iner Kugel aus dem Hinterhalt!" Ernst lachte. „Denk dir bloß nicht solche Räubergeschichten aus. Hannele, im Felde konnte man auch nicht immer fragen: „Steckt der böse Feind vielleicht hinter einem Baum?" „Aber jetzt leben wir im Frieden!" beharrte sie. „So—o? Das ist mir neu! Bisher war ich immer der Ansicht, daß wir hier als Vorposten des Deutschtums stehen." Frau von Wiedemann schwieg; sie wußte aus Erfahrung; in diesem Punkts ließ ihr Bruder nicht mit sich reden, und das Wort „Furcht" fehlte in seinem Lexikon. Der Diener trat ein, um abzuräumen. Herr von Stein schob die Zeitung und das Schreiben des Jagdschutzvereins in die Tasche seiner Joppe. „Meißner, sagen Sie mal Schlimpert, er soll den Pürschwagen anspannen, aber gleich!" Dann ging er nach seinem Arbeitszimmer hinüber. Zehn Minuten später fuhr draußen vor dem langgestreckten Herrenhaus« das leichte Korbwägelchen vor. „Also, Hannele, auf Wiedersehen!" Ernst griff nach dem Fernglas und der hahnlosen Doppelbüchse. „Ich fahre selbst, schlimpert, Sie können heute vormittag die beiden Rappen beschlagen lassen — komm!" Ein leichter Lufthieb mit der Peitsche, der starkknochige Ungar zog an, knirschend mahlten die Räder den Kies des Hofes. Eine Schar Gänse, die auf der durch den anhaltenden Regen zu einem grundlosen Morast verwandelten Dorfstraße herumwatschelte, stob kreischend auseinander, schmutzige Kinder mit straffen, schwarzen, glanzlosen Haaren starrten dem Gefährt nach, und hier und La stand in der Tür einer windschiefen, strohgedeckten Kat« die Frau eins Komorniks. „Echt polnische Wirtschaft," dachte Stein, und seine Züge hellten sich erst auf, als er die deutsche Kolonie erreicht hatte. Da sah es freilich anders aus! Kleine, freundliche Einsami- iienhäuser, zweckmäßig, aber -ockr ansprechend in der Bau art, mit grellroten Ziegeldächern, einem Stückck>en Garten land, jungen Obstbäumen, die erst Früchte tragen sollten. — Der Halaer Gutsherr ließ den Braunen Schritt gehen. — Unwillkürlich wanderten seine Gedanken zurück zu dem Tage, an dem er hier eingezogen war, und mit ihm zwanzig ent lassene Freiwillige des baltischen Korps, zwanzig frische deutsche Jungen und Männer. Jedem hatte er ein eigenes Heim bauen lassen, eine eigene Scholle gegeben, damit di« Wurzel schlagen sollten im fremden Lande, in slawischer Erde, gerade wie die Bäumchen, die Gravensteiner und Kalvillen, Parmänen und Reinetten, die aus der alten, fränkischen Hei mat stammten . . . Würde es gelingen?! Unzählige Opfer hat Lies Land schon gekostet, unzählige . . . Und doch war die Ostmark jedem Deutschen ein Symbol, ein Wahrzeichen germanischer Kulturarbeit, Las verteidigt werden mußte bis zum letzten Hauch. Ernst von Stein blickte auf. Endlos weit dehnte sich die Ebene, flach wie ein Tisch, nur ganz fern im Norden ragten die Schornsteine der Löbauer Zuckerfabrik, der Eisenwerke und Hütten empor, zogen träge, graubraune Rauchschwaden nach Westen, gleich schweren, wehenden Schleiern. So öd« war es hier und einsam . . . „Di—i—lütt! Di—i— lütt!" klang der langgezogene, klagende Ruf des Brach vogels über die abgeernteten Stoppeln. „Girr—ittl — Girr—ittl" lockte irgendwo in dem abgestorbenen, bräunlich grünen Kartoffelkraut «in Rebhahn, und nun tauchten drüben, in dem Rübenschlag, bunt« Flecke auf: Di« roten Blusen der polnischen Komorniks, di« weißen Hemdärmel der deutschen Arbeiter. Der Halaer Gutsherr lächelte; bei ihm wurde noch geschafft, währen- auf den meisten Gütern ringsum ein Streik den anderen jagte und Schlägereien, Sabotageakte an -er Tages ordnung waren. Aber es kam wohl auch darauf an, wie man die Leut« behandelte. Einmal hatten die Farnals, die polnischen Pferdeknechte, sich geweigert, früh anzuspannen. Da war er ganz allein in den gemeinsamen Schlafraum, in dem die fünfzehn Kerls beisammen lagen, gegangen, hatte dem nächsten die Pferdedecke weggerissen und dem Burschen einen ordentlichen Jagdhieb übergezogen. „Pascholl!" Erst wollten die anderen aufmucken, doch als sie in die schwarze, runde Mündung der kleinen Mehrladepistole sahen, hatten sie sich schnell eines Besseren besonnen. „Lrckim ckc» näg.l