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- Erscheinungsdatum
- 1933-06-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193306080
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19330608
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19330608
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Riesaer Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1933
-
Monat
1933-06
- Tag 1933-06-08
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Monat
1933-06
-
Jahr
1933
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MW« ist litt. Zum Deutsche« Rottreuzta, am 11. Auut.' Bereitsein ist alle»! Die« Wort trifft den Kern de» Wesens de« Roten Kreuzes. Das gesamte Material, da« nach Satzung und Verpflichtung des Roten Kreuzes für den Kriegsfall vereitstehen soll, da, gesamte Santtäts- und Schwesternpersonal, daS dafür ausgebildet iit und weiter ausgebildet wird, alles ist in steter Bereitschaft zu erster Hilfeleistung bei allen Arten von Unglttckssällen, die das Lebei, täglich Mit sich bringt. Bei Katastrophen wie Erd. beben, Gruben- und Eisenbahnunglücken. Eprbemien ist da» Rot« Kreuz sofort am Platze. Der Rettungsdienst für Un- säll« auf der Landstraße und auf dem Wasser, besonders an Sonntagen, ist von ihm bis ins letzte genau burchorganisiert. Es stellt die Rettungsstellen bei allen großen und kleinen öffentlichen Veranstaltungen, wie Kundgebungen, Feiern unter sr«i«m Himmel und in Sälen, Sportveranstaltungen, Fluatagen, Wettkämpfen usw. Bereitsein ist alles! steht auch als Leitstern über der gesamten WohlfahrtSarbeit des Roten Kreuz«s und seiner MitgliebSvereine. Wo Fiirsorgeeinrtchtungen sich al» notwendig erweisen, wo eine Aufgabe, eine Pflicht sich zeigt, eine Lücke vorhanden ist, wo Hilfe im einzelnen nottut — immer ist das Note Kreuz bereit, einzugreifen, auszubauen, zu helfen, mitzuarbeitcn. Was wäre das flache Land ohne die Gcmeindekrankenpflegestationen, die Städte und Dörfer ohne die Krippen, Kindergärten, Mütterberatungsstellen, die Küchen und Wärmcstnben und ohne die anderen ungezählten Fürsorgeeinrichtungen der Frauenvereinc vom Noten Kreuz?! Die Notwendigkeiten nationaler Dienstverpflichtung erkennend, ist das Mote Kreuz selbstverständlich bereit, bei allgemeinen öffentlichen Maßnahmen mitznwirkcn. So beteiligt es sist, mit eigenen Einrichtungen an der Durchführung des HilsSwerks der Deutschen Jugend, des Freiwilligen WerksahrS der Abitu rienten und des Freiwilligen Arbeitsdienstes. Bereitsein ist alles! Nach diesem Grundsatz handeln all die Tausende und aber Tausende von freiwilligen Helfern und ehrenamtlichen Mitarbeitern im Noten Kreuz. Wenn sie gebraucht werden, wenn man sic ruft, sind sie zum Mithelsen, znm Mitarbeiten da. Am Tage der natio nalen Arbeit, am 1. Mai. bedurfte cs keines besonderen Alarms, um sic inmitten der Mnssenanszüge bis in die Nacht znm Rettungsdienst bereit zu halten. Wie manche Hausfrau und Mutter sieht ihre besten Frei- und Er- holungSstundcu darin, in den Flirsorgeeinrichtungcn des Noten Kreuzes mitzuarbeitcn und sie dadurch erhalten und fördern zu helfen. Kein Rotkrcuzvcrein, und sei es auch im kleinsten Flecken, dein nicht stets genügend Aerztc ihre freien Abende nach anstrengender Berufsarbeit zur Ab haltung von Ausbildung,- lind Fortbilbungslchrgängen, von Vorträgen und Hebungen opfern. Den Tausenden von Sanitätsmännern und Rotkreuz schwestern und außer ihnen d-n vielen tansenbcn jungen und alten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Noten Kreuze» ist ihr Dienst am Noten Kreuz Lebensinhalt und Lebensaufgabe geworden. Es wird wohl kaum jemanden in Deutschland geben, der mit diesem Dienst nicht dankbar in Berührung gekommen wäre. Mögen sich alle Dankschul» digen am Rotkreuztag um ihre große Wohltäterin versam meln und ihr durch eine Spende helfen, das, sie weiter helfen kann! Denn einmal im Fakire nimmt das Note Kreuz Dank und Anerkennung für sich In Anspruch — um ihn selbstlos In neuen Segen für die umzuwandeln, die seiner in Not und Hilflosigkeit bedürfen. Die Sammlung zum Motkreuztage ist behördlich ae- nehmigt. Bereitwilligst haben wir in nnserer Zeitung eine eigene Sammelstelle zur Entgegennahme von Spenden eingerichtet. Dank der ansgebreitetcu ehrenamtlichen Tätigkeit zur Durchführung der Sammlung kommt deren Ertrag restlos den Einrichtungen des Noten Kreuzes und damit unmittelbar den Hilfsbedürftigen zugute. Oertliches «nd Sächsisches. Riesa, den 8. Juni 1933. Wettervorhersage für den 9. Juni 1933 lMttaeteilt von der Sachs. LandeSwetterwarte zu Dresden.) Meist schwache Winde au« Michtunaen nm Nordost, vor wiegend schwach bewölkt. Temperaturverböltnisse wenig «rindert. Störungen von gewitterartigem Charakter nicht auSgeschloffrn. —* Daten für den 9. Juni 1933. Sonnen aufgang 8,38 Ubr. Sonnenuntergang 20,20 Uhr. Mond aufgang 22,30 Ubr. Monduntergang 4,01 Ubr. 1672: Zar Meter der Große in Moskau geb. West. 1725). 1870: Der englische Dichter Charles Dicken« auf Gab« ibill Ware bei Rochester gest. (geb. 1812). 1918: Eroberung de« Höbengelcinde« südwestlich Noyon durch die Armee von Hutter. I. MW AM Mik«. )l Leipzig. D. Ludwig JhmelS, Professor der systematischer» Theologie an der Universität Leipzig, Lande»« btschos von Sachse«, Geheimer Kirchenrat, ist gestern abend gegen K8 Uhr in der Wohnung seine» Lohnes, de» Mis- sionSdtrektor» Earl JhmelS, in Leipzig verstorben. Landes« bischos JhmelS stand im 7S. Lebensjahre. * —* 78 Jahre, alt. Der Rentner Herr Emil Jäger, langjähriger Bezieher unseres „Riesaer Tage blattes", Goethestraße 7 wohnhaft, feiert morgen, am S. Juni, seinen 75. Geburtstag. — Wir gratulieren herzlichst! —* Jahrmärkte betr. Der Rat der Stadt Riesa veröffentlicht im amtlichen Teile eine Bekanntmachung, Platz Überlassung zu den Riesaer Jahrmärkten betr. —* Das Finanzamt Riesa veröffentlicht im amt lichen Teil vorliegender Tageblattnummer eine öffentliche Mahnung an die Einkommen- und Körperschaftssteuer- vorauSzahlung der Gewerbetreibenden, an die Umsatzsteuer vorauszahlung der Mouatszahler und an die Gewerbesteuer für den ersten Termin 1983. —* Ehorveretn Riesa. Nach dem überaus wohl gelungenen HimmelfahrtsauSslug nach Priestewitz—Wante- wttzer Höhe—Laubach—Seußlitzgrund—Diesbar—Löbsal- Golk setzt ber Chorverein am kommenden Sonntag, den 11. Juni, seine sonntäglichen Hetmatstretfen fort nach folgendem Programm: 18.80 sntcht 11.30!) ab Riesa Bhf. bis Stauchitz; Wanderung über die Altsatteler Höhe nach Lommatzsch. Deutscher Tanz im Ratskeller. 20.10 (nicht 20.22) ab Lommatzsch Bhf. nach Riesa. Näheres unter VercinS- nach*^^*EhestandS da riehen. In den letzten Tagen sind im Reichsfinanzministerium sehr viel« Anträge auf Gewährung von Ehestandsdarlehen eingegangcn. Es wird dkMlj MsOMAK dstü dix ülcht an da» Reicksfinanzministerium, sondern an die Gemeinde de» Wohnsitze» de» künftigen Ehemannes zu rich ten sind. Die im Reichsfinanzministerium bereit» einge- gangenen Anträge werden an die zuständigen Gemeinden zur weiteren Behandlung abgegeben. Die Gemeinden geben die Anträge im Falle der Befürwortung an da« zuständige Finanzamt weiter, das über den Antrag endgültig ent scheidet und gegebenenfalls die AuS-zahlung des Ehe standsdarlehen» durchführt. Mit den Auszahlungen kann nickt vor August 1933 begonnen werden; denn die zur Beschaffung der Mittel erforderliche Ehestandshilfe wird erst mit Wirkung ab 1. Juli 1933 erhoben. Bei der Stel lung von Anträgen auf Gewährung von Ehestandsdar lehen sind nur die Bordrucke zu verwenden, die ab 1. Juli 1933 bei den Gemetndekanzleien erhältlich sein werden. —vdz. Vergünstigung fttr Schwerkriegs beschädigte zum Deutschen Turnfest. Wie die Deutsch« Durnerschast amtlich mitteilt, wird beabsichtigt, den schwerkriegsbeschädigten Turnbrüdern, die am Fest- zug und an den Freiübungen deS 15. Deutschen Turnfestes in Stuttgart nicht aktiv teilnehmen können, für beide Gelegenheiten Sitzplätze kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es kommen nur solche Turner in Frage, die im Besitze de» amtlichen Ausweises der zuständigen Fürsorgestelle, d. h., die 50 Prozent oder mehr erwerbsunfähig sind. Die Meldungen dürfen von den Vereinen unmittelbar an den Hauptfestausschuß de» 1b. Deutschen Turnfeste», Stutt gart, Büchsenstraße 19, bi» spätesten» »um 10. Juli ein gesandt werden und müssen Prozentsatz der Erwerbs unfähigkeit und Namen de» schwerkriegSbesck>ädigten Tur ners enthalten. Bei Abholung der Platzkarten sind amt licher Fürsorgeausweis mit Lichtbild und Turnfestkarte vorzulegen. —vdz. Neuregelung zur NDDAP.-Uni- fvrmierung. Der Reichsschatzmeister der NSDAP, veröffentlicht eine Verordnung, wonach vom 1. August 1933 ab nur solch« Firmen berechtigt sind. Parteiamtliche Uniformen und Ausrüstungsgegenstände für die Forma tionen der NSDAP, herzusteilen und zu vertreiben, die von der Reichsleitung der Partei dazu ermächtigt sind. Andere Hersteller und Verkäufer haben strafrechtliche Ver folgung zu gewärtigen. Diese Verfügung gilt auch sinn gemäß für Herstellung und Vertrieb von Parteiabzeichen der NSDAP, und der ihr angeschlosscnen Verbände und Formationen. —* Rechtzeitige Bezahlung der Fern- s p r e chr c chn u n ge n. Die Nachrichtenstelle der Ober- postdirektion Dresden teilt mit: Fernsprechteilnehmer ver meiden während der Dommerreise Unzutrüglichkeiten, die aus der nicht rechtzeitigen Bezahlung der Fernlprechrech- uuugen entstehen können, wenn sic die Begleichung der Rechnung einem Familienangehörigen oder 'Angestellten übertragen oder die Nachsendung der Rechnung in Dresden beim Fernsprechamt, in den übrigen Ortsnetzen beim zu ständigen Vermittlungsamt, beantragen. Es genügt aber auch, einen für die Deckung der fällig werdenden Fern sprechgebühren ausreicl>enden Betrag auf das Postscheck konto de? Vermittlungsamt? einzuzahlen, wobei auf dem Abschnitt der Postanweisung, Zahlkarte oder Ueberweisung die Fcrnsprechvermittlungsstellc und die Rufnummer des Anschlusses anzugeben sind. Das Postscheckkonto ist unter dem Namen jeder Vermittlungsstelle im amtlichen Fern- sprcchbuch angegeben. —* Erleichterung I i der Fahrpreiser mäßigung für Jugendliche. Das Sächsische Ar- Veits- und Wohlfahrtsministerium teilt mit: Die Reichs bahn hat mit Wirkung vom 15. Mai 1933 folgende Er leichterungen bei der Fahrpreisermäßigung für Jugend liche durchgeführt: „Das Lebensalter der zur Inanspruch nahme der Ermäßigung berechtigten Jugendlichen wird vvm 20. auf. das 22. Lebensjahr heraufgeletzt. Die Mindestteil- nehmcrzahl beträgt wie bisher 5 Jugendliche und 1 Führer. Für weitere 5 Jugendlich«, auch wenn diese Zahl nicht voll erreicht ist, wird noch ein Führer oder eine andere Person zur Begleitung zugclassen. Eine größere Zahl von Führern oder anderen Begleitpersonen bis zur Zahl der teilnehmenden Jugendlichen kann der Abgangsbahnhof auf schriftlichen Antrag zulassen. Außerdem wird noch folgende Vergütung gewährt: Bei Bezahlung von 20 bis 39 Er wachsene wird ein Teilnehmer, bei Bezahlung für 40 bis 99 Erwachsene «in 2. Teilnehmer und bei Bezahlung für ie weitere 50 Erwachsene, auch wenn diese Zahl nicht voll erreicht ist, noch em weiterer Teilnehmer unentgeltlich be fördert." —* „Bitte ein st eigen!" Amtliche Winke fttr den Reiseverkehr. Dem Reiseverkehr, der nun bereits eingesetzt hat, schenkt die Ncichsbahnverwaltung natürlich die größte Aufmerksamkeit. Sie ist ständig bemüht, -en Verkehr mög lichst übersichtlich und praktisch zu regeln. Dabei sind oft scheinbare Kleinigkeiten wichtig. Das gilt u. a. von der Aufforderung zum Einstcigcn. Durch eine besondere Ver fügung werden jetzt, wie die „Wandelhalle" meldet, die Eisenbahnbeamteu darauf aufmerksam gemacht, daß die Auf forderung zum Einsteigen unter Vermeidung verschiedener und beliebiger Redewendungen, wie sie vielfach besonder» in sogenannten „gemütlichen" Gegenden üblich waren, einheit lich durch die Worte „Bitte eiusteigcn" zu erfolgen hat. Bei Verspätungsfällen sollen ebenfalls alle weitschweifigen Mit teilungen wegbleiben und gerufen werden: „Bitte schnell einsteigen, Zug hat Verspätung!" Im übrigen werden die Netchsbahndirektorcn ersucht, anläßlich des bevorstehenden stärkeren Reiseverkehrs durch sorgfältige Auswahl und Unterweisung des beteiligten Personals für eine glatte Ab wicklung de» Reiseverkehrs zu sorgen. DaS Bahnhofs- und Zugbegleitpersonal ist angewiesen worden, bei der Unter bringung der Reisenden mit größter Umsicht vorzugehen. —* Bekämpfung des öffentlichen Bet telns. Wie der amtliche preußische Pressedienst mit teilt, lind den Polizeibehörden in einem Rundcrlaß des preußischen Ministers des Innern Anweisungen zur Be kämpfung des öffentlichen Bettelns zugegangen, iu denen es heißt, daS Betteln habe in den letzten Jahren einen der artigen Umfang angenommen, daß darin eine ernstliche Ge fahr für die öffentliche Ordnung zu erblicken sei. Der Bekämpfung des Bcttelunwelcns sei daher erhöhte Be deutung bciznlcaen. Als Beiteln sei dabei auch das An bieten von minderwertigen Leistungen oder Waren anzu sehen, sofern damit augenscheinlich die Erlangung von Almosen bezweckt wird. Werden Personen angetroffen, die ohne die vorgcjchricbeue Genehmigung Straßenhandel trei ben 'oder auf öffentlichen Ltzegen, Straßen oder Plätzen Schaustellungen oder deral. veranstalten, so sei gegen diese ebenso unnachsichtig einzuschreiten, wie gegen die Bettler. Mit Rücksicht darauf, daß die Bettler zum größte» Teil aus wirtschastliü>er Not gehandelt haben, sei dem Publi kum durch geeignete Hinweise in der Presse nahezulegen, die Beträge, die bisher den Bettlern verabreicht seien, Organisationen der öffentlichen vder privaten 'Wohlfahrts pflege zu überweisen, damit diese mehr als bisher in die Lage versetzt werden, in Fällen unverschuldeter Notlage helfend einzugreifen. —vdz. Nur Handwerker mit Meisterprü fung dürfen Lehrlinge anleiten. Das Preu ßisch-« Oberverwaltungsgericht hatte eine bedeutsame Frage für die Lehrliugshaltung zu entscheiden. Der Kläger, der, ohne die Meisterprüfung abgelegt zu haben, ein Friseur geschäft betreibt, beschäftigte darin eine jugendliche Friseuse. Eines Tages erhielt er eine polizeiliche Verfügung, in der ihm unter Bezugnahme auf die ssteichsgcwerbeordnung mit dex Begründung, daß er zum Anleiten Völl LMlinaen nüdt befugt sek, ausaegeden wurde, ven weiblichen Lehrling zu entlassen und Lehrlinge nicht wieder auzunehmen, solange die Berechtigung zur Lehrlingsausbildung nicht bestehe. In der hiergegen erhobenen Klage erklärte der Klüger, daß ihm nur die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen fehle, dagegen das Halten von Lehrlingen nicht verboten sek. Im übrigen sei die junge Friseuse überhaupt kein Lehrling, da sie einer Ausbildung nicht mehr bedürfe, «ich kein Lehrvertrag mit ihr abgeschlossen sei. Der Bezirksaus schuß, gab dem Friseur recht, worauf die Polizeiverwaltung Berufung einlegte und mit ihrer Ansicht beim Oberver- waltuugsgcricht durchdrang. — Diese entscheidende Instanz weist darauf hin, das; die Reicksgeweröeordnung kerne Be stimmung des Begriffs „Lehrling" gibt. Die Frage, ob durch einen Vertrag ein Lehrlingsverhältnis begründet wurde, sei vielmehr nach den Umständen deS Einzelfalles zu beurteilen. Nicht entscl-eidend sei dabei, ob Lehrgeld gezahlt wird, oder die Arbeitsleistung gegen Lohn erfolgt, ebensowenig, ob die Beteiligten ein Lehrverhältnis im Rechtssinne begründen wollten. Vielmehr komme es darauf an, ob dem Arbeitsverhältnis die Absicht zugrunde lag, daß der Arbeitnehmer sich noch nickt vorhandene Kennt nisse und Fertigkeiten erwirbt und daß der Arbeitgeber ihm den Erwerb dieser Fähigkeiten und Kenntnisse vermittle. Daß diese Voraussetzung im vorliegenden Falle gegeben war, habe die Polizei ermittelt. Die junge Friseuse hatte nur eine mangelhafte Ausbildung erhalten und auch ledig lich ein Taschengeld bekommen, da» nicht annähernd au den Lohn einer Gehilfin heranreichte. Immer aber, wenn ein Unbefugter den Lehrling 'selbst anleite, könne die Polizei ihn zur Entlassung des Lehrlings anhalten. —vdz. GehaltSherabletzung durch Drohung ist ungültig. DaS ReichSarbeitSgericht hatte iich mit der Klage eine» Angestellten zu beschäftigen, dem der Arbeitgeber unter Drohung mit der Kündigung eine Ge haltskürzung aufgezwungcn hatte. Der Direktor eröffnete dem Angestellten eine» Tages, daß sein Gehalt bereits« vom nächsten Ultimo ab gekürzt werden müsse und daß der Angestellte gekündigt werden würde, wenn er mit der Kürzung nicht einverstanden sei. Als ber Angestellte seine Zustimmung verweigerte und der Direktor die schriftliche Kündigung vorberciten ließ, erklärte sich der Angestellte mit der Kündigung einverstanden und unterzeichnete. Wenige Tage später focht er aber diese Erklärung an und ver langte, daß ihm sein ungekürztes Gehalt mindestens bis znm nächsten zulässigen Kündigungstermin gezahlt werde. Das Berufungsgericht sowohl wie das Reichsarbeitsgericht ist dem Standpunkt des Arbeitnehmers beigetreten. Das ReichSarbeitSgericht brachte zum Ausdruck, daß der Begriff der widerrechtlichen Drohung bei derartigen Angelegen heiten eine Rolle spiele. Widerrechtlickse Drohung sei jede rechtswidrige Anvrdnung eines Nebels, durch die der Be drohte zu einem Handeln veranlaßt werden solle, wie es der Drohende begehre. Rechtswidrigkeit liege nicht-nur vor, wenn mit einer unzulässigen Handlung gedroht wird, son dern auch wenn das angedrohte Tun an sich erlaubt sei, die Drohung aber als Mittel benutzt werde, um eine Er klärung" zu erzwingen, auf die der Drohende kein Recht habe. Der Arbeitgeber wäre berechtigt gewesen, unter Ein haltung der Fristen des Kündigungsschutz-Gesetzes zu kün digen. Er habe aber bereits für die vorherliegende Zeit eine Kürzung der Bezüge des Arbeitnehmers erstrebt. > Darauf habe er keinen Anspruch gehabt. Dann habe der Arbeitgeber die Kündigung angedroht, um den Arbeit nehmer zum Verzicht auf seine Rechte bis zum normalen Ablauf der Kündigungsfrist zu veranlassen. Das sei wider rechtlich gewesen. —* Die deutsch«? Mode, eine Existenzfrage für die sächsische Wirtschaft. Reichskanzler Adolf Hitler will in seinem Vierjahresplan den deutschen Bauern retten um des übrigen Volke» willen. Der deutsche Bauer kann aber nur gerettet werden, wenn Ablatz für seins Produkte geschaffen wird. Der größte Abnehmer aber ist und bleibt Sachsen, Deutschlands Werkstatt. In Sachsen gibt es jedoch« Industrien, die deshalb schwer darnieder liegen, weil ihre Ausfuhr verloren gegangen ist und dis ausländische Mode, die vom Judentum gemacht wird, sis lahmlegte. Da ist insbesondere die Plauener Spitzen- und Stickerei-Industrie, die das Vogtland ernährt, da ist dis künstlich« Mumerundustrie der Sächsischen Schwei». Der Nationalsozialismus ist LebenSbeiahung in höchster Potenz nach den Worten des Reichsminrsters Dr. Goebbels. Der Nationalsozialismus muß und wird der deutschen Frau auch etne neue deutsche Mode, unabhängig von der Aus länderei schaffen. Diese Mode soll lebensbejahend und damit nicht schlicht sein. Sie soll den Erzeugnissen deut schen Gewerbesleißes einen Ehrenplatz anweisen! «sie soll naturverbunden sein! Die deutsche Frau hat das Verlangen in sich, wieder deutsche Spitzen und deutsche Stickereien zu Ehren kommen zu lassen. Die deutsche Frau will an ihrer Kleidung wieder Blumen sehen. Diesem Wollen kommt auch die Schicksalsfrage des sächsischen Volkes und damit des deutschen Volkes entgegen und macht das Tragen von Spitzen und Blumen, diese Sehnsucht der deutschen Frau naa, guten deutschen Formen, zu einer großen nationalen Pflicht! —* Das Korn blüht. Davon kann man sich über zeugen, wenn man jetzt an den recht gut anstehenden Korn feldern vorübergeht. Wie kleine Glöckchen hängen die seinen Blüten an -en Aehren. Nur noch einige Tage, und ein starker Geruch des blühenden Kornfeldes wird bemerk bar. Dazu noch ein lebhafter Luftzug und Rauchschwaden ziehen über das Feld. Dann lacht das Herz des Sand mannes. Möge der Wcttergott die Fluren vor allzu starken Niederschlägen bewahren, denn vor der Blüte sich legendes Getreide wird immer meist Streu werden. —* Heuduft schwingt wieder köstlich durch die Luft. Wie würzig ist sein Aroma auf Bergwtesen, wenn man htnaufsteigt inS grüne Hügelgelänbe, dem Gebirge zu! Doch auch bas Heu im Tal hat oft einen berauschenden Duft, und der Wanderer weilt gerne, wo Heu gewendet oder mit kühnem Schwung auf den immer höher sich türmenden Wagen gebracht wird. ES ist nicht immer so einfach, den rechten Moment zum GraSschneiden abzupassen. Kam zur Nacht ein Gewitter von Osten her, so empfiehlt es sich, in aller Morgenfrühe mit dem Schnitt zu beginnen, da aus Regen aus Ost gewöhnlich schönes Wetter folgt. Wie rauscht dann der Sense blanker Stahl im Morgensonnenscheiu durch die saftstrohenben Gräser; wie traulich dringt das Dengeln der Sensen überS Feld! Heu und Heu ist jedoch ein großer Unterschieb! Berteselungswiescn oder gar Sumpfwiesen geben nicht erste Qualitäten, wenn auch das Quantum befriedigen mag. Alles Futter, das Heu werden soll, muß bei beginnender Blüte oder zur Zeit der Vollblttte geschnitten werben, und cS ist sehr von Vorteil, wenn die Reisezeit der Gräser und Kräuter dieselbe ist. Zu früh ge schnittenes Futter gibt zu geringen Ertrag; wird jedoch das Gras erst bann gcjchnitten, wenn sich Samen bildete, so ist die Qualität nicht mehr die beste. Die Heubereitung ist sehr vom Wetter abhängig; bas Trocknen kann in ein bis zwei Tagen oder erst nach Wochen beendet sein. Vom Regen ausgewaschene» Heu verliert an Farbe, Dust «nd Geschmack, wird vom Vieh nicht gern genommen und erhitzt sich manch- mal während der Aufbewahrung bis zum vollen Verderben. Bei nicht ganz gutem Erntewcttcr empfiehlt eS sich, daS Heu mit Dal» zu bestreuen (für jeden Zentner bis 1 Kilogramm Salz) ober mit Stroh zu schichten. In ber Regel wählt man die Zeit vor ober nach Johannis zur Henbereitung. * Deutsche Botaniker in Dresden. Aus Anlaß der von der Deutschen Botanischen Gesellschaft ver- anüslteten Tagungen in Dresden, Pillnitz und Tharandt
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