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M „IMk MMMW" WMkt. vdz. Berliu. Im Interesse einer Einheitlichkeit der Schulungsarbeit ist von den verschiedenen Bauern-Hoch- schiilverbänden eine Reichsarbeitsgemrinschaft „Deutsche Bauernhochschule" gegründet worden. Der ReichSministcr für Ernährung und Landwirtschaft hat namhafte Reichs mittel für die Förderung dieses DchulungSwerkes bereit- gestellt. Die Deutsche Bauernhochschule wird in Zukunft nach Richtlinien arbeiten, die gemeinsam vom ReichS- ernährungSininisterium, dem Preußischen Kultusministerium und den Bauernhochschulen festgelegt wurden. In den Richt linien heißt es u. a., daß der Bauernstand der Grundstand des Volkes ist. Zu ihm gehören alle in der landwirtschaft lichen Gtttercrzeugung mitwirkenden Deutschen, sei es als selbständige Unternehmer, als Arbeiter, mitarbeitcndc Fa milienangehörige, Beamte oder Angestellte. In die ständische Neuordnung gliedern sich die Bauernhochschulen als Ber- antwortungsträger ständischer Erziehung und Bildung ein. Das Erziehungsziel ist nicht der einzelne Mensch, sondern der völkische verantwortungsbewußte Bauer, der sein Erbe aus Blut und Boden wehrhaft zu wahren weiß. Alle Er ziehungsarbeit der Bauernhochschule geht von Familie und Hausstand aus. Sie führt von hier aus zur Einordnung und Mitarbeit in Gemeinde, Berufsstand, Volk und Staat. Ans dem Willen zur Nanmbchauptung und aus der Sorge für die Nachgcborenen erwächst der Wille zur bäuerlichen Siedlung. Den auslandsdeutschen Volksgenossen will die Bauernhochschule die Treue bewahren. Alle Bauernhoch schularbeit ruht auf der festen Grundlage des Christentums. Eine Nntcrstiihung aus Neichsmittcln können nur solche Schulen erhalten, die der Ncichsarbeitsgemeinschast „Deutsche Banernhochschnle" angeschlossen sind. Auch müssen die Lehrgänge sich nach den erwähnten Richtlinien ordnen. Ein Lehrgang soll in der Regel nicht weniger als drei Monate in einem halben Jahre dauern. Die Zahl der Heimschiiler soll in der Regel mindestens fünfzehn betragen. Leiter der Schule soll eine wissenschaftlich gebildete und mit den ländlichen Verhältnissen sowie mit den Bedürfnissen -eS Landvolkes vertrante Krast sein. Ist WM Zk. SuMkl« in M. )( Rom. Ncichsminister Dr. Goebbels hat im Lause des gestrigen Nachmittag mehreren faschistischen Verbände« nnd Einrichtungen einen Besuch abgestattet. Die Besich tigung galt besonders dem italienischen Filminstitnt Luee, dem Gocthchaus und dem italienischen Institut für ger manische Studien. Ferner hatte der Reichsminister eine lange Unterredung mit dem Generalsekretär der Faschisti schen Partei, Starace. )( Nom. Ncichsminister Dr. Goebbels überbrachte bei seinem gestrigen Besuch bei dem Generalsekretär der Faschistischen Partei, Starace. ein in Leder gebundenes Exemplar von Hitlers „Mein Kamvf". Nach dem Besuch wurden Goebbels im Hol und ans der Straße non Jung faschisten begeisterte Ovationen dargebracht. Die Jung faschisten hoben in ihrem Jubel den Ncichsminister auf die Schultern nud trugen ihn zu der Ehrenhalle der gefallenen Faschisten, in der Dr. Goebbels nach völligem Verstummen des Beifallssturmes einige Zeit in ehrfurchtsvollem und ergriffenem Lchmciaen verweilte. ff Nom. Anläßlich der Anwesenheit des Reichs ministers Dr. Goebbels unb seiner Gattin gaben am DieuStng abend der deutsche Botschafter und Fra« non Haksell ein Essen, au dem u a. auch der italienische Regierungschef teUuahm. — Nach dem Essen fand in der Botschaft ein Emvsang unter Beteiligung einer großen Anzahl italienischer und deutscher Persönlichkeiten statt. ?L're!M MrmWeWU liir in KA. Md 6K. in WOen. Berlin. lFinikspruch.) Wie das VDZ.-Büro meldet, bat dao preußische Innenministerium die Vorschriften über die Erteilung polizeilicher Fübrnngszengnisse ergänzt. Danach müssni von den Polizeibehörden besondere Füh rungszeugnisse für diejenigen ausgestellt werden die in die LA.- und die SL.-Formationcn cintreten wollm. Die Anwärter müssen die Absicht ihres Eintritts in SA.- und LT.-Fvrmativnen nachweisen. Solche besonderen Füh rungszeugnisse und auf Antrag noch den Personen zu er teilen, die bereits Angehörige der SA.- und SL.-Vc''bände stud. Gleichzeitig hat das preußische Innenministerium das Formular für die polizeilichen Führungszeugnisse dieser Art der neuen Zeit entsprechend geändert. Den Anwärtern zum Eintritt in die SA.- und SS.-Forma tionen muß auf dem polizeilichen Zeugnis unter anderem bescheinigt sein, daß sie strafrechtlich makellos sind, daß ste geistig zurechnungsfähig sind und welcher Art von Er- ziehnug sic genossen haben. An Stelle des bisherigen Nachweises, daß der Anwärter sich nicht im versassungS- seindlichen Sinne betätigt habe, ist nun der Nachweis vor geschrieben, daß der Anwärter sich nicht in staatsfeindlichem Sinne betätigt hat. SMWli im SwIIiiel „WenW"-viMkl. vdz. Berlin. In ihrem Kampf gegen die verbreche rischen Elemente, die sich in Berlin vielfach in Ringvereinen znsammengcschlossen haben, hat die Berliner Polizei am Dienstag einen großen Schlag geführt. Einige Seiten straßen um den Alexanderplatz herum und das Gebiet der Grenadierstraße waren der Schauplatz eines Großangriffs von Kriminalpolizei und Schutzpolizei auf das Verbrecher tum. Es handelt sich bei diesen Straßenvierteln um das sogen. Ochscukopf-Biertel, bas, wie die Beobachtungen der Polizei ergeben haben, seit einiger Zeit ein besonders be liebter Aufenthalt organisierter Verbrecherkolonnen ge- vorden ist. Bor allem findet man dort auch vielfach die Schlupfivinkel internationaler Mitglieder der Diebeszunft, nicht zuletzt internationale Taschendiebe. Nachdem die Be amten die Straßen abgesperrt hatten, wurden sämtliche Häuser snstematisch und gründlich durchsucht. Die Polizei nahm mehr als 39 Verhaftungen vor, wobei zum Teil Per sonen gefaßt werden konnten, die steckbrieflich gesucht wurden; zum Teil konnte man auch lästige Ausländer und Unangemeldete sestnehmen. Von den Fnnden, die die Polizei sonst noch machte, sind u. a. Vereinsbanner von Ring vereinen zu erwähnen, sowie Mitgliederverzeichnisse dieser höchst zweifelhaften Organisationen, für die die Polizei naturgemäß ganz besonderes Interesse zeigte. Auch Schrift wechsel zwischen einzelnen Ringvereinen konnte sichergestellt werden, so daß die Polizei auf diese Weise sehr wichtiges Material für ihren Kampf gegen bas organisierte Ver brechertum in die Hände bekam. Weiter wurde Diebesgut sichergestellt. So fand man in der Betstube einer Sekte, in die man nur nach Hindurchschreiten durch ein Kolonial warengeschäft gelangt, ganze Ballen Bettwäsche, Handtücher und Taschentücher, Schmucksachen, Uhren, Fahrräder usw. Zur Ausreisesperre gegen Sesterreich VMreise »mtz Seslmell» Mi ednWs IM MM. öMre SWen »ei llM»M »er verMls. MMNIWVMWW ikN »kl MdkkW M MlltW. )( Berlin. Im Reichsgesetzblatt von heute erscheint ein Gesetz der Neichsregierung über die Beschränkung der Reise« nach der Republik Oesterreich, ferner eine hierzu vom Reichsminister des Innern erlassene Durchsührungsver» ordnang. Das am 1. Juni 1938 in Kraft tretende Gesetz sieht die Erhebung einer Gebühr von 1099 für jede Reise vor, die ein Reichsangehöriger mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Inland« in ober durch das Gebiet der Repu blik Oesterreich unternimmt. Die Gebühr ist vor Antritt der Reise bei der zuständigen Sichtvermcrksbehörde zn entrich ten, welche die Entrichtung im Paß vermerkt. Aus den kleinen Grenzverkehr, soweit er durch besondere Bestim mungen für die in de« Grenzgebieten ansässige Bevölke rung geregelt ist, findet das Gesetz keine Anwendung, wohl aber trifft cs auch den Ausslugsvcrkehr an der Grenze. Mit Geldstrafe nicht unter 3999 er? « oder mit Gefängnis werden die Reichsangehörigen bestraft, die entgegen de« Vorschriften des Gesetzes ober der Durchführungsverord nung aus dem Reichsgebiet unmittelbar oder ans einem Umwege nach oder durch Oesterreich reisen. Ans der gleichfalls am 1. 6. 1938 in Krast tretenden Durchführungsverordnung ist hervorzuhebcn,' daß der Ncichsminister des Innern eine Befreiung von der Reise gebühr nur siir folgende Personengruppcn zngelassc» Hai: Selbständige Gewerbetreibende und deren Angestellte, denen die zuständige Ortspolizcibehörde nach Anhörung der zu ständigen Berufsvertretung (Handelskammer usw.) beschei nigt, daß es sich um eine geschäftliche notwendige Reise han delt; Personen, die mit Rücksicht ans ihre dienstliche Tätig keit oder in Ausübung bestimmter Berufe die Grenze nach Oesterreich überschreiten müssen (Beamte bei Dienstreisen, Eisenbahn-, Zoll-, Post- und Polizeibeamte, bas Personal von Schiffahrts-, Luftverkehrs- und Kraftwagcnunterneh- mungcn sowie von Schlafwagen- nnd Spcisewagcngescll- schaften, gewerbsmäßiger Schiffahrt oder Fischerei tätige Personen); schließlich Arbeitnehmer, die sich zur Arbeits ¬ aufnahme oder zur Erfüllung eines Diestst- oder Werkver trages nach Oesterreich oder über Oesterreich in das Aus land begeben. Die Durchführungsverordnung bestimmt ferner, daß für die Erhebung der Reisegsebühr und für die Eintragung der erforderlichen Vermerke (EntrichtungSvcr- merk, Befreiungsvermerk) in den Paß in erster Linie die Sichtvermcrksbehörde im Inlands zuständig ist, in deren Bezirk der Reisende seinen Wohnsitz, seinen ständigen Aufenthalt ober eine gewerbliche Niederlassung hat. Neben den besondere« Vermerken für Reisen nach und durch Oesterreich ist im Einzelfalle die Beschaffung des für Reichsangehörige bei Auslandsreisen allgemein erforder lichen Ansreisestchtvermerks notwendig. * Der Wortlaut des Gesetzes. )( Berlin. Die Neichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: 8 1 1.) Für jede Reise, die ein Reichsangehöriger mit Wohnsitz oder ständ. Aufenthalt im Inlands in oder dnrch das Gebiet der Republik Oesterreich unternimmt, wird eine Ge bühr von 1999 erhoben. Die Gebühr ist vor Antritt der Reise bet der zuständigen Sichtvermerksbehörde zu ent richten, welche die Entrichtung im Paß vermerkt. Die Ge bühr fließt in die Rcichskassc. 2) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden auf den kleinen Grenzverkehr keine Anwendung. 8 2 Ein Rcichsangehöriger, der entgegen den Vor schriften dieses Gesetzes oder den dazu ergehenden Durch führungsbestimmungen ans dem Reichsgebiet unmittelbar oder ans einem Umwege in das Gebiet der Republik Oester reich reist, wird mit Geldstrafe nicht unter 5990 c?.« oder mit Gefängnis bestraft. 8 3 Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen, er kann Ausnahmen von den Vorschriften des 8 1 Absatz 1 zulassen. Das Gesetz tritt am 1. Juni 1983 in Kraft. Berlin, 29. Mai 1933. Der Reichskanzler: Adolf Hitler. Der Reichsminister des Innern: Dr. Frick. Um -en ErcheeheitSpaU. In der sicherheitspolitischen Aussprache des Hauptaus- fchusses der Abrüstungskonferenz wurde Dienstagnachmittag die Beratung des besonderen europäischen Sicherheitspaktes behandelt. Dieser Pakt bestand ursprünglich aus zwei Teilen, einem Uebereinkommen aller europäischen Staaten zur Verpflich tung, künftige Konflikte unter keinen Umständen mehr unter Anwendung von Gewalt auszutragen, ferner der Organ,- sation der gegenseitigen Hilfeleistung, die auf die kontinental europäischen Staaten beschränkt sein soll. Zu dem ersten Teil gab der amerikanische Delegierte Norman Davis eine Erklärung ab, in der er betonte, daß dieser Gedanke der Nichtanwendung der Gewalt mit dem Rooseveltschen Vor schlag eines allgemeinen Nichtangriffspaktes übereinstimme und daß die Vereinigten Staaten infolgedessen keinem allge meinen Aufbau des Nichtgewaltanwendungspaktes zustimmen könnten. Infolge dieser amerikanischen Erklärung wurde be schlossen, diesen Plan aus dem europäischen Sicherheitspakt herauszunehmen und ihn gesondert im allgemeinen Rahmen zu behandeln. Die Besprechung über die Organisation der gegensei tigen Hilfeleistung, ein Gedanke, aus den bekanntlich insbe sondere Frankreich besteht, zeigte, daß hier noch außerordent- lich große Schwierigkeiten vorhanden sind. Die deutsche Dele- gation hielt sich in der Aussprache zurück. Eine etwaige Beteiligung Deutschlands am Sicherheitsübereinkommen kommt nur dann in Frage, wenn es nicht bei der als Haupt element namentlich von Frankreich geforderten Gleichschal tung der Heeressysteme bleibt, sondern wenn diese Gleich schaltung sich auch auf das Kriegsmaterial erstreckt. Bei einer Organisation gegenseitiger Hilfeleistung müssen dann auch alle Staaten, die an einem solchen Pakt teilnehmen, die glei chen Waffen besitzen, damit jeder Staat in der Lage ist, sich wenigstens jo lange selbst zu verteidigen, bis in einem allge meinen Konfliktssall die allgemeine HUseleistung einsetzen kann. Außerordentlich bedenklich ist der gleichfalls behandelte Abschluharlikel des sicherheitspolitischeu lest« des e^HWi Entwurfes, wonach der neuen Fassung nicht» mehr und nicht, weniger als eine Legalisierung des augenblicklich bestehenden europäischen Bündnissystems gefordert wird. Hiermit t«ou sich Deutschland keinesfalls einverskmdsn erklär«. * Das Verdat des Gaskrieges Das Verbot des Gaskrieges wurde vom Hauptausschntz im Rahmen des englischen Konventionsentwurfes behände«. Schwierigkeiten bietet immer noch die Frage der Sanktionen und Repressalien. Der deutsche Vertreter, Botschafter Ra- dolny, erklärte wieder die Zustimmung Deutschlands zu einem uneingeschränkten Verbot des chemischen und des Gas krieges. Auch eine Anwendung als Repressalie dürfte stilb gestattet sein. Die Angst »er Klebte« Der Ständige Rat der Kleinen Entente, der in Pvah tagte, gibt über seine Besprechung zum Viermächtepakt eine Verlautbarung heraus, in der es u. a. heitzt: Die Außenminister der Kleinen Entente nähmen die Versicherung der Vertreter der Westmächte zur Kenntnis, daß die Kompetenz des Völkerbundes durch Aktionen der Signa tare nicht berührt werde. Den Staate« der Kleinen Entente seien von der französischen Regierung formelle Garantien gegeben worden, daß alle Versuche einer Revision der Frie densverträge hintangehalten würden. Deshalb könne der Viererpakt nicht auf eine Revision der Grenzen der Staaten der Kleinen Entente hinauslaufen. Dadurch, daß di« Ver treter der Kleinen Entente den Grundsatz der Vereinheit lichung der kontinentalen Armeen und den Grundsatz der Herabsetzung des Rüstunasmaterials anerkennen, sei ihre Zustimmung zum Prinzip der Gleichberechtigung gegeben, die etappenweise und im Rahmen der Sicherheit für alle Natio nen verwirklicht werden müsse. Dr. Stadler aus der DRBP ausgetreten wie wir erfahren, hat der deulschnalionale Reichskags- abgeordnete Dr. Stadler seinen Austritt aus der deulsch- naionalen Reichskagssraklion und aus der Deulschnalionalen Volkspartei erklärt und um Ausnahme in die nationalsozia listische Fraktion gebeten. Die deutschnationale Pressestelle zum Austritt des Abgeordneten Dr. Stadler. * Berlin. Zum Austritt des Abgeordneten Dr. Stad ler teilt die deutschnationale Pressestelle mit: „In der letzten Fraktionssitzung hatte die Deutsch nationale Reichstagsfraktion dem Abgeordneten Stadler ihre scharfe Mißbilligung über seine parteischädigenden Aeußerungen in seiner Zeitschrift ausgesprochen. Herr Stadler war in Wort und Schrift für das Aufgehen der Deutschnationalcn in die nationalsozialistische Bewegung eingetreten, nachdem er noch im Dezember die National sozialisten in -en schärfsten und herabsetzendsten Formen angegriffen hatte. Aus der Mißbilligung der Fraktion hat er nun die Folgerungen gezogen. Herr Stadler hatte sich vor der Wahl schriftlich und ehrenwörtlich verpflichtet, beim Ausscheiden aus der Fraktion das Mandat nicderzulegen." Deutschnationale Reichstagsabgeordnete vom Reichskanzler empfange«. )( Berlin. Der Herr Reich-kanzler «mpsing eine Abordnung der deutschnationalen Reichstagsfraktion, be stehend aus den Abgeordneten Berndt, Frhrr. st. Aretz- tagh-Loringhov«« und v. Reutorfs. NlisetzM« »rr AMerdMeAWll. )( Berlin. Wie wir eriabren, sind die TranSferbe- spreckmnaen zwischen der Reichsbank nnd den Vertretern der AuslondSglöubiner gestern vor- und nachmittag fort gesetzt worden. Man ist in der Aussprache, die gut vsran- geht, bereits in die Beratung der Sinzelsragen «ingetreten. Der Reichspräsident zu Pfingsten in Neudeck. )l Berlin. Wie wir erfahren, wird sich der Herr Reichspräsident zu Pfingsten nach Neudeck begeben. Die Nachrichten, wonach der Reichspräsident der Stadt Marien werder anläßlich ihres 700 jährigen Bestehens einen Besuch abstatten würde, entsprechen nicht den Tatsachen. Wehrkreispfarrer Müller beim Reichskanzler. )( Berlin. Reichskanzler Adolf Hitler empfing gestern den WehrkreiSstfarrer Müller «u einer Unterredung. In der Besprechung ergab sich, wie mitgeteilt u»ird, die völlige Einmütigkeit in der Beurteilung der schwebenden Fragen. Falschmeldungen über General von Schleicher. 'Berlin. In einem Teile der ausländischen Presse, »ornebmlich der französischen und tschechoslowakischen, wird in großer »nfmachuug di« Nachricht von einer Verhaltung de- ehemaligen Reichskanzler- General a. D. v. Schleicher gebracht. Wie di« Telegravben-Union von zuständiger Stell« erfährt, entsprech«» diel« im Ausland verbreitet«« Nachrichten in keiner Weis« de« Tatsache«.