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M M W SW irr MW« zm Mr »er SMkilr SkklMN Olli MM General von Francois s. vbz. Berlin. Tiner der bekanntesten deutschen Armee- sübrer aus dem Weltkriea, General Hermann v. Franeoi», ist in einem Berliner Sanatorium am Montaa in seinem 78. Lebensjahr verstorben. Der General, der besonder« in den Kämpfen bei Tannenberg mitgewirkt bat, war auch als Militärschriststeller bekannt geworden. Wie sein Name schon andeutet, entstammt er einer der Hugenottenfamilien, die durch den Groben Kurfürsten in Berlin angestedelt wur den. Schon leine Urgroßväter und seither immer die männ- licken Vertreter waren als Soldaten Mr Vrentzen-Deutsch- land tätig. Dem Vater des Generals wurde 1866 der Orden Dour-le-Msrit« verliehen: 1870, hei Spickern, ist er al« KompagniesÜbrer gefallen. Der nun verstorbene Gene- ral Hermann v. Francois, der am 31. Januar 1856 gebo ren wurde, trat 1875 als Leutnant beim 1. Tarderegiment ein. Am 1. Oktober 1913 wurde ihm die Führung de« 1. Armeekorps übertragen. An der Sold« dies«« Armeekorps zog der General in den Weltkrieg. Unter Hindenburg hatte er wesentlichen Anteil am Siege von Tannenberg. Nach dem Krieg« schrieb er mehrere militarwissenschaftliche Werke, darunter »Marneschlacht und Tannenberg", „Zusammenbruch großer Heere" und „Napoleon I. Schicksalswende " Sechs Vorstandsmitglieder einer Berliner Firma verhaftet. vdz. Berlin. Seck« Vorstandsmitglieder der Schrott- strma Schweitzer ck Ovvler A. G. und der Eisenkredit A.-G. in Berlin lind aus Veranlaffuna de« Meickskommlisars Dr. Kleiner seftgenommen worden. Sie sind dem Vrrneh- mungSrichtrr zwecks Erlab eine« Haftbefehl« vorgesührt worden. ES wird ibnen Bilanzverschleierung, Urkunden» ttllckuma. Untreue und Unter! cdikllUlla ooraeworkru. «WNierle «Ws Itt NliMIWlMW LMliWstM«!. Am Montag abend trat die 38 Mann starke national sozialistische Lanbtagsfraktton in Anwesenheit deS sächsischen Gauleiters der NSDAP., Martin Mutschmann, im Land- taa^aebäude zu ihrer ersten Fraktionssttzung zusammen. Sesetz zm MelW Sek WWWmen m der MW zur MtrltMimeWrkW. * Berlin. Durch das im ReichSgefetzblatt vom 18. Mat 1938 veröffentlichte Gesetz zur Befreiung der Hausgehilfin nen von der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung vom 12. Mai 1933, das rückwirkend vom 1. Mai 1983 in Kraft tritt, wirb bestimmt, daß die Beschäftigung als Hausgehilfin von der Arbeitslosenversicherung befreit ist. Bei Haus gehilfinnen, die am 1. Mai 1988 in Beschäftigung gestanden haben, bedarf es einer BofreiungSanzeige für dieses Be- schäftigungsverhältnis nicht. Das Gesetz bestimmt weiter, baß der Präsident der NeichSanstalt den Verzicht auf die Befreiungsanzeige für Angehörige bestimmter Berufe und Gewerbe auch selbst anordnen kann. MWM-MMMI W chkMMIW IlöSV.-MWM. vdz. Berlin. Watte« Schuhmann, der Letter der MSVO., hat folgend« Anordnung erlassen: «In den letzten Tagen haben verschieden« velrgsckaften eigenmächtig« Eingriff, in di» Brtrirbssiibrungrn unter nommen. di« teilwris« zur Stillegung der betroffenen Betrieb« führten. Diese» unverantwortliche Vorgehen ist geeignet, schwerfte Erschütterungen bervorzurufen. Ich verbiet, hiermit allen NZBO.-Mitgliedern auf« strengst«, sich an diesen Aktionen zu beteiligen. Ich fordere von allen NSBO.-Mitgliedern in jedem Betriebe, derartige Versuch» im Keime »n ersticken. Ich erwarte von der Disziplin und Einsicht aller bewährten BetriebSpioniere der NSBO., dab sie versteckte marxistische Sabotage versuche an der nationalsozialistischen Ansbauarbeit klar erkennen. Ich erkläre, dab ieder Varteigenoffr und jedes NSBO.-Mitalird, das sich nicht dieser Anordnung fügt, rücksichtslos au» der NSBO. und der Partei entkernt wird. 8W Len AMsim MW. * Dresden. Die nationalsozialistische LandtagSsrak- tio» hat folgenden Gesetzentwurs eingebracht: 8 1 Einem Antrag auf Einberufung des Landtage« nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung ist stattzugeben, wenn er von mindestens der Hälfte der Abgeordneten ein gebracht ist. 8 2 Ueber Anträge und GesetzeSvorschläae, die «in Abge ordneter beim Landtag eingevracht Hai, ist eine allgemeine Beratung zu eröffnen, wenn der Landtag es beschließt. 8 8 Zu einem Beschlüsse des Landtage» über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 21 der Verfassung ist einfache Stimmenmehrheit erforderlich. 8 4 Entgegenstehende Vorschriften der Verfassung (Art 8 Abs. 1 Satz 2, Art. 2V und 21 Abs. 1 Satz 1) werden außer Kraft gesetzt. 8 ki Dieses Gesetz tritt am Tage der Verkündung in Kraft. In der Begründung deS Gesetzentwürfe» wird aus geführt, daß von den Vorschriften in Art. 8, 26 und 21 der Verfassung in den letzten Jahren wiederholt in einer Weise Gebrauch gemacht worben sei, die den Landtag zu einer völlig unproduktiven Arbeit gezwungen haben. Einem der artigen Mißbrauch des Landtages soll« durch den Gesetzent wurf vorgebeugt werden. WkßW Lu Lu-Wsu. Millionenftaudül aufgedeckt. * München. Zu der polizeilichen Schließung de» Münchener Leo-Hauses erklärt der „Völkische Beobachter", mit dem Zusammenbruch de« Leo SauseS erleb« nun auch Süddeutschland leinen «rosten Skandal. Sämtliche dort in Sparkonten, Rentenkonten nsw. hinterlegte Gelder seien versvekuliert, bezw. verschwunden. Depots seien unterschlagen und uneinlösbare Wechsel leien ausaeaebe« worden. Man nenne eine Summe von S bis S Millionen Mark an Berluften. Erschwerend sei. daß die Leitung de« Leo-HanseS fast ausschließlich in Händen von Geist lichen lag. Neben dem NeichStagSabgeordneten Schwarzer, dem Derbaudsvorsitzenden, war der verantwortliche Leiter, der Prälat Walterback, päpstlicher Gebrimkiimmerer. Die Vreffe de» Leo-HausrS babe sehr gehässige Angriffe aui die NSDAP, gerichtet. Noch unter der Neuerung Held mußten die vom Leo-Hau« herauSgegebeneo Zeitungen auf Woche» verboten werden wegen eines "inu ffs aui de» damals schon zur Macht arlanaten Sübrer Adolf Hitler. Ar «ksetz Mr Lis zimevrlm. * Berlin. Durch bas im Reichsgesetzblatt vom 13. Mat 1988 veröffentlichte Gesetz über bas Zugabewese« vom 12. Mai 1938 tritt mit dem 1. September 19»» et« »oll, stäudige» Zngabeverbot in Krast. Ansprüche aus vorher eingeletteten Zugabegeschäften bleiben unberührt, jedoch dürfen auSgegebene Gutscheine nach dem 31. Dezember 1933 nur noch durch Zahlung des an Stelle der Zugabe angebote nen BarbetrageS eingelöst werden. Reicht die Zahl der im Einzelfall zur Verfügung stehenden Gutscheine zum Bezug deS ganzen BarbetrageS nicht aus, so kann nach dem 81. Dezember 1988 ihre Einlösung durch einen verhältnis mäßig geminderten Betrag verlangt werden.. WMIMLM ikMISlW Lkl MWlSlM. »dz. Berlin. Da« Institut kür Konjunkturkorschnng gsstt in seinem letzten Wochenbericht interessante Ziffern, die di» Holknung auk «ine baldige Besseruna der wirtschaft- ljche« Laa« verstärken. Di« Zahl der Konknrle, »I« im April 1933 neu an«,meldet wurden, war di« niedrigste seit der Markstabilisiernna überhaupt. Am Oktober 1931 wurden 1495 ZablunaSeinstellungen angemeldet, im April 1993 dagegen nur noch 378. Noch stärker gesunken ist di, Zahl d«r ViraleichSvrrfahrrn, nämlich vo« 1010 aus 144. Dir Konkurse sind aber noch kein ganz einwandfreie» Kenn- »eichnnna-mittel für die Zablung«fäbiakeit de« Schuldner» : de, Sückgang der K«nkur«,iffer könnte,. B. mit daranf »«rückgeführt werden, daß sehr viele Konkurs« mangel» Mass, «ar nicht erst eröffnet werden. Eine absolut maß- aebliche Ziffer find aber dir Wechselproteste. Nack dem Bericht dr« Koujunkturinstiiuts ginge« im Monat»durck- schnitt de« vierten Quartal« 1931, da« di« Hochflut der Konkurs« öracht«, 194000 Wechsel zu Protest, und zwar im Sesamtbetraa vo« 97 Millionen RM. Dage««n war im Mär» 19»» di« Zahl der zu Protest gegangrnrn Wechsel auf 7SV00 gesunken, ihr Betrag auf 10520000 RM. Der Bericht «eist auch «eiter noch darauf hin, daß di« tatsäch- lick« Wutmicklung zu der saisonüblichen i« Widerspruch steht r »ährend sonst der Hähepunkt der Konkurs« immer im Frühjahr lag, nimmt di« Zabl der Neuanmeldungen in diesem Jahr schon seit dem Februar dauernd ab. Die Wirtschaftslage ist also in den letzten Monaten zweifellos «eseutlich günstiger „worden. Rwsimrerene «M«« Hn einer Verordnung dw Führer« der deutschen Arbeite- front, Dr. Ley, über die Neuregelung bei den Konsumverei nen heißt er: Die deutsche Arbeitsfront hat am Montag dl« Führung üb«r di« Konsumvereine übernommen. Di« oertrftunaebr- rechjiaten Geschäftsführer der Großeinkaufsgesellschaft deut scher Konsumverein« m. b. H. Hamburg und des Reichsoer band«« deutscher Konsumvereine Köln haben sich bedingungs los und vorbehaltlos unterstellt. Der Leiter der Wirtschafts unternehmungen der deutschen Arbeitsfront, Pg. Bankdirek tor Müller, übernimmt auch die Leitung der Konsumverein«. Di» Aktion selbst ist «in« Abwickeiunasaktton. Da» besagt, daß «in weiterer Ausbau nicht geouldet wird, daß schon jetzt alle« Faule und Belastende in kürzester Zett abgestoßen, und daß im Einvernehmen mit den vertretun- am des Mittelstand«, ein gerechter Ausgleich schon jetzt an- arbahnt wird. Die Dienststellen der NSDAP werden ersucht, ibr« feindliche Einstellung den Konsumvereinen gegenüber abzulegen. Die zukünftig« Organisation der Konsumvereine ist folaend«: Beide großen Reichsverbände der Konsumvereine werdm in «inen Reichsverband überaefüh« und zusammen- aefaßt. Dadurch wird in der Verwaltung größte Ersvarnts erzieu werdm. Grundsätzlich wird in keiner Organisation mehr abgestimmt, sondern oer Leiter, Pg. Müller, ist von mir ernannt und er ist bevollmächtigt, weitere Leiter der einzel nen Bezirk« und Ortsveretne zu ernennen. Der Berwal- tunaerat, der dem Pa. Müller beigegeben ist. wird die Kleine Kammer sein. Außerdem wird ein« Große Kammer gebildet werdm, um da« Verhältnis zwischen dem neuen ständischen Aufbau und den Konsumvereinen endgültig zu klären und um distzkbwickslung sicher und organisch gestalten zu können. „SlLmi ML Mit!" * Berlin. Unter der Ucbcrschrtft „Ordnung «ud «Gelt? schreibt der Preußische Pressedienst der NSDAP, u. a.: Gemäß dem eindcntiacn Mille« von Reichs» «nd Parteiführung kann «8 nicht Slnsgabe irgendwelcher Bünde ««» Vereinigung«« sein, die auf dem Boden der national sozialistische« Revolution stehen» eigenmächtige Aktionen zu unternehmen, Kommissare einzusetzen nsw. Nun, da kräftig geseat warb, muß man daranf achten, daß man di« Diele nicht mit Wegfegt ober den Besen ans der Tenn« in Trüm mer kratzt. Insbesondere muß fern iraendwelchcm reooluzzerhasten Ucberschwang, fern schönen Redensarten über bim Lchmutzstall von gestern, den wir jetzt gesäubert »mb in Besitz halten, die positive Arbeit all der Stelle« be, aftme«, die mit der Partei in gleicher Front marschiere«. SS genügt nicht, daß die Vorsitzenden aller möglichen Kampsbttnde alle zwei Taqe gewaltige Kundqevnngen ltir die gesährdeten Hühnerzüchter, für die befleckte deutsche Kultur «nd ähnliche Dinqe abhaltcn mit Neben und Ge säuge« «nd Heilrufen. Jetzt ist die Zeit der vrobuktiven Arbeit da «nd setzt wird sich anch in diesen Kreisen wie in unseren engen Reihen die Spreu von dem Weizen sondern. Jetzt zeigt sich, wer Schwätzer und wer Fachmann ist! Wer sich Rami« machen will, nnd wer sachliche Qualitätsarbeit leiste« kannl Erschienenen und wies darauf hin, daß für alle alten Par- tetgenossen, die all die Jahre in Opposition im Landtag ge kämpft hätten, es eine Genugtuung sei, nunmehr Regie rungspartei geworden zu sein, und zwar nicht durch Koa litionspolitik, sondern nur durch ureigenste Leistung. In einem Rückblick auf die Zeiten, als die Fraktion noch mit 5 und später mit 14 Mann im Landtag saß, schilderte Dr. Fritsch den Kampf im Parlament selbst und gedachte der aufopferungsvollen Arbeit der alten Kämpfer. Jetzt gilt es, persönliche Arbeit zu leisten und zu beweisen, was wir vom Parlamentarismus halten. Wir haben bas Ermäch- tigungsgesetz eingebracht, das bas Parlament zur Zeit auSschaltct, werben aber trotzdem eine a ew a ltt g e Arbeit leisten müssen, um deu aufgeblähten Vermal- tungsapparat auf das notwendigste Maß zurückzuschrau ben. Sie alle — so erklärte Dr. Fritsch — sind nicht als Parlamentarier hierher gerufen, sondern Sie sind als Vertreter der Bewegung, ja des Volkes, hier. Mit einem Treugelöbnis für Len Gauleiter als Vertreter deS Führers schloß Dr. Fritsch seine Ansprache. Gauleiter Mutschmann begrüßte anschließend die Fraktion und erklärte, daß er durch das Vertrauen des Füh rers zum Statthalter berufen sei, um darüber zu wachen, daß in Sachsen eine einheitlich« Politik durch geführt wird. Dazu brauche er die Mitarbeit aller Partei- genossen. Er werde wie bisher in seinem Leben nur nach Recht und Gerechtigkeit handeln. Nicht die Person, sondern die Bewegung habe auch in Zukunft im Vor- dergrund zu stehen. Jeder einzelne Abgeordnete habe sich als Führer, als Vertreter deS Volkes zu betrachten und müsse sich langsam damit vertrant machen, auch einmal der Vertreter im zukünftigen berufs ständischen Parlament zu sein. Der Landtag soll nun nicht restlos auSgeschaltet sein, sondern müsse möglichst oft zusammentreten, um in fruchtbarer Arbeit daS Bindeglied zwischen Volk und Regierung zu bleiben. Wir müssen zusammen- stehen, um das Dritte Reich zusammenzubauen. Wir wollen unsere Arbeit unserm Gewissen gegenüber der Bewegung und dem Führer gegenüber stet» verantwor ten können und fassen all dies in die Worte zusammen: Unserem Führer, der uns den Glauben wtedergeaeben ^t, b^n^rüßen wir in dieser Stunde mit einem dreifachen Zum FraktionSgeschäftSführer wurde ' bann Pg. Arno Schreiber, zu seinem Vertreter der Pg. ScholtiS, Dresden, ernannt. * Zwei Hospitanten bei der NS-Lan-tagSsraktio»». Der chrtstl.-so»iale Lanbtagsabgeordnete Dr. Böhme, Radebeul, der auf der Liste des Christlichen Volksdienstes in den Landtag gewählt worden ist, hat sich unter Vorbehalt seiner Selbständigkeit der nationalsozialistischen Fraktion als Hospitant angeschlossen. Die gleiche Erklärung hat auch der ZentrumSabgeord- nete Amtmann Müller abgegeben, so baß beide Ab geordnete in Zukunft gemeinsam mit der NS.-Fraktion im Sächsischen Landtage vorgehen werden. Dieser Schritt ist um so bedeutsamer, als zum ersten Male gleichzeitig zwei Abgeordnete, die durch rein konfessionelle Listen gewählt wovden sind, sich der Bewegung anschließen, deren Kampf und Werden immer nur von einem höheren Gesichtspunkt au», nämlich Dienst am ganzen Volke, geleitet worden ist. Möge dieses Beispiel für das gesamte Reich symbolisch ge wertet werden, daß über die längst überholten Zersplitte rungen beruflicher und konfessioneller Art sich daS ganze Volk unter einer großen, zwingenden und packenden Idee zu^ammenfinbet und geschlossen der Fahne Adolf Hitler» darf» ««tersagt wer»«« kg««, wenn ff» a«S einer rechts, kräftigen Verurteilung des Handeltreibende« wog«« Be- truges, Wuchers oder schweren Verstoßes gege« daS Gesetz gegen den unka«tere« Wettbewerb seine Unzuverlässigkeit i« be»«s a«f de« Gewerbebetrieb ergibt » Berlin. Ick ReichSgesetzdlaft vom 1». Mai wird nunmehr da» von der RekchSrrgierung »eschloflene Sesetz »«« Sch«tz »«» Einzelhandel» vom 12. Mat 19SS veröffent- licht, baS der Abwehr der -em Einzelhandel au« der gegen- wärtigen wirtschaftlichen Not drohenden Gefahren und zur Sicherung de» Bestände» der mittelständtschen Betriebe dienen soll. Das Gesetz enthält u. a. die Bestimm««», -aß da» Ver bot -er Errichtung, Erweiterung ««» «erleg««« «»« Sin- hei^rei^eft^lfte« «icht ««r »iS z«m 1. April 1994, so»-«»« Ferner dürfen nach dem Gesetz BerkausSftelle«. in denen Ware« zum «erkauf seilgehaltea wer»««, tn der Zeit bi» zum 1. November 1999 «icht errichtet «»erde«. In diese» Verbot sällt u. a. auch die Uebernahme einer Verkaufsstelle durch rin mehrere Verkaufsstellen betreibende» Unter nehmen, bi« Uebernahme durch ein« andere Person, sowie die Aenberung der Betriebsart. Auch die AnS-eh«»»« b«S Berkaus» aus Lebens- ««d Genußmittel i« Verkaufsstelle»», in -«««« ander« War«« zum Berka«f feilgehalte« »»erben, wird hierdurch »erboten. Die Vorschriften finde« auch aus Konsumvereine «nd Werkkonsumanstalten Anwendung. Von diesen BerLotsvorschriften könne« vor der Reich», reaierung Ausnahmen zugelaffen werde«, die in der Durch- ftihrungSverordnuna des Gesetzes näher angeführt sind. Danach sind Ausnahmen zulässig, wenn ein besonderes Be dürfnis für die Errichtung einer Verkaufsstelle vorliegt, unter anderem z. B. in Kur- und Badeorten, wo die Errich tung zur Förderung de» Fremdenverkehrs gerechtfertigt sein kann. Weiterhin bestimmt da» Gesetz, daß selbständige Handwerksbetriebe in Warenhäusern, Einheitspreisgeschäf te« «nd Konsumvereine« nicht mehr errichtet werden dürsen. Die Reichsregierung kann bestimme«, daß Handwerks betrieb«, bi« i« derartige« Betrieben bereit» bestehen, ge« schloff«« werbe«. Die vorsätzliche oder fahrlässig« Zuwider handlung gegen baS Gesetz wirb mit Geldstrafe bestraft. Ein« Entschädigung wegen des Schadens, der durch die an geordneten Maßnahmen entsteht, findet nicht statt. Din zweiter Artikel deS Gesetzes bestimmt noch, daß die Ausübung des HanLelS mit Gegenstände« deS tägliche« Be-