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Die VurchWrungSbestimmungen zur Arbeitsbeschaffung. vo« s. Januar IS». Aus Grund der §8 2 und 6 der Verordnung beS ReichS- präsidenten über Maßnahmen zur Förderung der Arbeits beschaffung und der ländlichen Siedlung vom 1ö. Dezember 1932 (Reichsgesetzbl. 1 S. 543) wird hiermit verordnet: I. Allgemeine Grundsäfte. 8 1. Kür Arbeiten im Rahmen des ArbeitSbeschasinngS- programmeS kann Trägern der Arbeit auf ihren Antrag von der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten ober der Deutschen Rcntenbank-Kreditanstalt ein Darlehn ge währt werden. 8 2. Träger der Arbeit können nur Reich, Länder, Ge meinden, Gemeindeverbändc, sonstige Körperschaften beS öffentlichen Rechts sowie gemischt-wirtschaftliche Unter nehmungen sein. 8 3. Die Arbeiten müssen: 1. für die Volkswirtschaft wertvoll sein, 2. möglichst im Laufe des Jahres 1938 beendet werden, 3. sich vorwiegend auf Instandsetzung, Verbesserung und Vollendung vorhandener Anlagen ober auf die Förderung der Vvdenkultur erstrecken, 4. die durch den Kapitalaufwand entstehenden Zukunfts lasten rechtfertigen. Cs muß sich demnach insbesondere nm Arbeiten handeln, die aus Mangel an Geldmitteln bisher nicht auSgesithrt werden konnten und anch in absehbarer Zeit ans Haushalts mitteln voraussichtlich nicht ausgeführt werden können. CS muß festgestellt werben, daß der Träger der Arbeit nicht aus eigener finanzieller Leistungsfähigkeit, insbesondere nach Prüfung seiner Steuer und sonstigen Cinnahmeguellen, in der Lage ist, die Arbeiten zu finanzieren. Ist er hierzu teil weise imstande, so kann ihm für den Nest ein entsprechendes Darlehn gewährt werden. 8 4. Bei gleichwertigen Arbeiten sind Bezirke mit be sonders großer Arbeitslosigkeit bevorzugt zu berücksichtigen. 8 5. Die Gewährung des Darlehns erfolgt unter fol genden Voraussetzungen: 1. Der Träger muh nach der voraussichtlichen Entwick lung von Wirtschaft und Finanzen in der Lage fein, die ans der Darlehnsausnahme und der Ausführung der Arbeit ent stehende zukünftige Belastung zu tragen, 2. das Darlehn darf nur für die Arbeiten verwendet werden, für die es bewilligt ist, 3. die Arbeiten müssen den technischen Anforderungen genügen, 4. die Vergebung der Arbeiten an Unternehmer ist der Ausführung in eigener Regte grundsätzlich vorzuziehcn. Die Arbeiten sollen möglichst nicht freihändig vergeben, sondern ausgeschrieben werden. Die Vergebung und Aus schi eibung hat in der Regel auf der Grundlage der Ver dingungsordnung für Baulcistnngen sVOB.) zu erfolgen. Bet der Vergebung der Aufträge hat der Träger die mitt leren und kleineren Betriebe ausreichend zu berücksichtigen. Dabei können, soweit erforderlich, mehrere Unternehmer zusammengefaht werden. Gencralunternehmer sind grund sätzlich auszuschaltcn, soweit das nicht möglich ist, sind auch sie zu verpflichten, die Austragssumme auf möglichst viel mittlere und kleinere Betriebe zu verteilen. 5. Der Gewinn des Unternehmers ist auf ein möglichst geringes Mah zu beschränken. Solange an Unternehmer Lteuergutscheine sttr Mehrbeschäftigung von Arbeitnehmern (Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirt schaft vom 4. st. 32 I.Tcil, Kap. 1, 2. Abschnitt Reichsgesetzbl.! 5. 425) zugeteilt werdest, ist diese Zuteilung bei der Preis gestaltung zu berücksichtigen, 6. alle Arbeiten sind, soweit dadurch keine wesentliche Verteuerung etntritt, durch menschliche Arbeitskraft auszu führen, 7. auherdeutsche Baustoffe dürfen nur dann verwendet werden, wenn geeignete inländische Baustoffe nicht vor handen find, 8. bei Ausführung der Arbeiten müssen in weitestem Umfange Arbeitslose eingestellt werden. Cs muh sich um inländische Arbeitslose handeln, die durch die Arbeitsämter vermittelt sind: vornehmlich sind langfristig Erwerbslose, vor allem Kinderreiche und Familicnernährer, zu berück sichtigen. Erwerbslose, die in andere, insbesondere in land wirtschaftliche Arbeit vermittelt werden können, sind nicht zuzuwciscn. Der Träger hat sich möglichst frühzeitig mit den Arbeitsämtern in Verbindung zu setzen. st. Die Arbeitnehmer sind bei den Arbeiten unter den Bedingungen des freien Arbeitsvertrages zu beschäftigen,- die Arbeitszeit soll 40 Stunden wöchentlich nicht über schreiten. Ist. Die Aufträge dürfen nickst dazu führe«, da« ein Mangel an Arbeitskräften innerhalb eines Bezirks oder eines Erwerbszweiges besteht. II. DarlehnSbedingungeu. 8 st. Die Laufzeit eines DarlchnS soll der voraussicht lichen Lebensdauer der Arbeit angcpaht werden, jedoch 25 Jahre nicht überschreiten. Die Laufzeit beginnt für den Darlehnsnehmer am 1. Juli 1935. Ausnahmsweise kann der Ausschuß der McichSrcgierung lvgl. 8 2, Zweiter Absatz, Ziffer 2 der Verordnung vom 15. 12. 32 Reichsgesetzbl. I S. 543) den Beginn der Laufzeit um ein weiteres Jahr hinauS- schieben. Die Zahlungen sind von dem Darlehnsnehmer in gleichen HalbsahreSraten (Renten) nachträglich zu leisten. Bei einer Tilgungszeit von 2st Jahren sind st v. H. des ur sprünglichen Darlehnsbetrages fiir daS Jahr als Rente zu zahlen. Bei längerer oder kürzerer TilgungSzcit tritt eine entsprechende Verminderung oder Erhöhung der Rente ein. Die übrigen Lasten aus der Darlehnsgewährung trägt daS Reich. 8 7. Für Anlagen, die Nutzungen in wirtschaftlich ange messener Hohe ermöglichen, hat der Darlehnsnehmer an Stelle der im 8 6 genannten Rente die vollen Zins- und TilgnngSlasten zu tragen. Dies gilt insbesondere für die gemischt-wirtschaftlichen Unternehmungen. Weist der Dar lehnsnehmer nach, daß der Ertrag der Anlage die normalen ZinS- und Tilgungslasten nickst rechtfertigt, .so kann eine andere Regelung des ZinsendicnsteS erfolgen. Die Laufzeit des DarlehuS beginnt für den Darlehnsnehmer mit Fertig stellung der Anlage, spätestens an« 1. April 1934. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Reich die Kosten der Finanzie- rung übernehmen. 8 3- Die Darlehen sind, soweit erforderlich, in geeig neter Weise sicherznstellcn. Verfahren. 8 9. Die Darlehnsanträge sind von den Trägern der Arbeit an den ReichSkommissar für Arbeitsbeschaffung zu richten. Sic sind einzureichen: 1. von dem Reich, den Ländern und der Deutschen Reichs bahn-Gesellschaft dem ReichSkommissar für Arbeits beschaffung, 2. im übrigen bei der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr im Einvernehmen mit dem Reichs kommissar für Arbeitsbeschaffung bestimmten Behörde unter gleichzeitiger Uebersendnng einer Abschrift an den Präsidenten des Landesarbeitsamts. 8 19. In dem Antrag hat der Träger unter Beifügung der notwendigen Unterlagen nachzuweisen, daß die Erforder nisse der allgemeinen Grundsätze lll erfüllt sind. 8 11. Die oberste Landesbehörde oder die von ihr be stimmte Behörde prüft die Anträge vor (Vorprüfung). Gleichzeitig prüft der Präsident des LandeSarbeitSanstS die Anträge und teilt seine Stellungnahme der fiir die Vor- vrttsung zuständigen LandeSbehörde mit. Diele hat den Antragsteller zu bescheiden, wenn mit dem Präsidenten des LandeSarbeitsamtes Uebereinstimmung über die Ablehnung besteht. Die übrigen Anträae werden von der für die Prü fung zuständigen LandeSbehörde mit ihrer Stellungnghme und der deS Präsidenten des LandeSgrbcitSgmtS unmittelbar dem ReichSkommissar für Arbeitsbeschaffung übersandt. Die näheren Anweisungen sür die Prüfung der Anträge erläßt der ReichSkommissar für ArbeicSbeschgfsnna. 8 12. Der Neichcstommiüar für Arbeitsbeschaffung leitet die Anträge der Deutschen Gesellschaft kür öffentliche Arbei ten oder der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt zu. Sie entscheiden über die Zuteilung der Darlehen. Dem MeichS- kommissar für Arbeitsbeschaffung steht gegen ablehnende Entscheidungen das Einspruchsrecht zu. Macht er hiervon Gebrauch, so kann er die Entscheidung dcs Ausschusses der Reichsregierung herbeifiihren. 8 13. Die Landesregierung kann im Einvernehmen mit dem ReichSkommissar fiir Arbeitsbeschaffung erforderlichen falls anordncn, daß der Zahlungsverkehr zwilchen dem Darlchnsgeber und dem Träger der Arbeit durch Vermitt lung einer von der Landesregierung bestimmten Kasse stattfindet. Soweit Steuerlasten bestimmt werben, darf eine Ausrechnung mit Steuerschulden nicht erfolgen. Berlin, den 6. Januar 1933. Die Neichsrcgierung. gez. von Schleicher, Reichskanzler. Fugendnotwerk und Arbeitsdienst. Sine Reie -es MAMeitMiWns i» vielem )( Bielefeld. In seiner gestrigen Rede im West- sälisch-lippischen Wirtschastsbund über das Jugcndnotwcrk und den Freiwilligen Arbeitsdienst zeichnete der Reichs arbeitsminister einleitend in knappen Strichen die allge meine Lage ans dem Arbeitsmarkt, die ausschlaggebend be stimmt wird von der Tatsache, daß im Deutschen Reich sechs Millionen arbeitsfähiger nnd arbeitswilliger Mensche« ans dem Arbeitsprozeß ansgeschieden sind, die mit Frauen und Kindern zusammen annähernd ein Fünftel der Gesamtbevöl- kerung ousmachen. Der Minister betonte, daß wirkliche Hilfe gegen die Arbeitslosigkeit nur ans der natürlichen Gesundung der Gesamtwirtschast kommen könne und wies daraus hin, daß sich jeftt deutliche Zeichen eines Abschlusses der Deflation mehrten. An diesem Gesamtbilde ändere auch daS unver meidliche Anwachsen der Arbeitslosenzahl während ärS Winters nichts. Entscheidend sei nur das Maß des Zu ganges. Die beiden Wochen vor dem Jahresende hätten in früheren Jahren sehr große Zunahmen gebracht, 1930 400 000, 1931 320 000 Köpfe. Der Redner erwarte, daß der Auslauf des Jahres 1SSL nur etwa die Hälfte dieser Zu nahme bringen werde. Man dürfe also hoffen, daß das Jahr 1933 endlich den ersehnte« Aufstieg bringen werde. Aber dieser Ausstieg werbe nur Schritt für Schritt errungen wer den und seine Mühseligkeit zwinge dazu, nichts unversucht zu lassen, um die seelische, moralische und wirtschaftliche Not der Jugend zu mildern» wozu, wie der Redner mit Nachdruck betonte, der Freiwillige Arbeitsdienst in erster Linie geeignet sei. Die volkserzieherische Ausgabe des Freiwilligen Arbeits dienstes liege im wesentlichen bei der arbeitsdieuftwilligen Jugend selbst. Das erstrebte geistige Leben im Lager könne nicht durch Vorträge Außenstehender geweckt werden, son dern müsse unter sachgemäßer straffer Leitung aus der Lagergemeinschaft selbst heraus erarbeitet werden. Aus die ¬ sem Wege gelinge es, wie Erfahrungen bewiesen, Gegen sätze unter der Jugend zu lösen, gegenseitiges Verständnis zu erleichtern und die volkspvlitische Erziehung der Jugend aus eigenem Wollen — über parteipolitische und weltan schauliche Bindungen hinweg — in die richtigen Bahnen zu lenken. Der Freiwillige Arbeitsdienst müsse aber troft seiner äußeren zahlenmäßigen Erfolge innerlich noch geraume Zeit um seine beste Form und sinnvolle Gestaltung ringen Die Neichsrcgierung, erklärte der Minister weiter, sei von der Notwendigkeit zu Siedeln überzeugt, nnd geeignete Arbeitsdienstwillige würden auch die gebührende Berücksich tigung finden Siedlungsmöglichkciten werden aber nur in begrenztem Umfange Hilfe schassen können. Dagegen sei daS Bestreben der ArbeitSdienstwilligen besonders beach tenswert, die Dicnstkameradschast anch nach Beendigung des Arbeitsdienstes in der Form der Selbsthilfe und der Kamc- radschaftshilfe fortzuscften. Aus dem Gedanken der Selbsthilfe sei daS Notwcrk der Deutschen Jugend entstanden, zu dem der Reichspräsident und die Neichsrcgierung ausgcruscn haben. Tas Notwcrk solle die öffentliche und die freie Hilfsarbeit sür die arbeits lose Jugend zusammenfasscn und durch Netchsmittel för dern. Zuschüsse dieser Art seien an die Voraussetzung ge knüpft, daß jnnge Arbeitslose außer zn gemeinsamer Mahl zeit durchschnittlich mindestens vier Stunden am Tage zu sammengehalten werden, wovon zwei Stunden der beruf lichen Fortbildung, die übrigen sportlicher und geistiger Bildung gewidmet sein sollen. Die für diesen Winter vom Reich bcreitgestcllten Mittel genügten, um 500 000 junge Leute in der gedachten Weise laufend zu unterstützen. „Aus dem Widerhall", schloß der Reichsarbeitsminister seine Aus führungen, „den der Entschluß der Neichsrcgierung in allen Kreisen der Bevölkerung gesunden hat, habe ich den Ein druck gewonnen, daß der Weg, der mit dem Notwerk der deutschen Jugend zum ersten Male eingeschlagen ist, allge mein gebilligt wird. Dabei darf es aber nicht bleiben. Nur tatkräftige Mitarbeit und opferwillige Unterstützung aller »olkssÄchte«, insbesondere auch der Wirtschaft und ihrer Führer, verbürge« den Erfolg." WWWeilMkWMMM. La» Jahr 1932 schloß mit einer Asbellsuchendenzahl von 701 ooo am 31. Dezember, die den Stand zur gleichen Zeil de» Vorjahre» um 25 7SS oder 3,S v. h. übertraf. Am 31. August betrug die Unterschiedsspanne zwischen 1932 und 1931 noch rund 150 000 oder 28 Prozent, so daß man trotz der im ganzen ungünstigeren Arbeitsmarktlage in diesem Jahr von einer Verflachung des steilen Anstiegs der Arbeitsuchenden kurve reden kann. Wenn auch berücksichtigt werden muß, daß in der bei den Arbeitsämtern gemeldeten Zahl nicht sämtliche Arbeitsuchende enthalten sind, sondern ein Teil der nicht unterstützten Arbeitslosen nicht mehr regelmäßig beim Ar beitsamt erscheint, so berechtigen doch verschiedene andere Anzeichen — Rückgang der Stillegungsanzeigen gegenüber 1931, Rückgang der Konkurse und Vergleichsverfahren, Zu nahme des Absatzes an Industriekohle. Zunahme der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer bis Ende Oktober nach der Krankenkassenstatistik — zur Hoffnung, daß der Schrump fungsprozeß der sächsischen Wirtschaft zu einem gewissen Stillstand gekommen ist. In der Zeit von Mitte bis Ende Dezember 1932 hatte sich die Arbeitsmarktlage ungefähr im gleichen Ausmaß ver schlechtert, wie in der ersten Dezemberhülfte, und zwar in erster Linie aus saisonbedingten Gründen. Nicht nur die saisonmäßigen Entlassungen aus den Außenberufen, insbe sondere Landwirtschaft und Baugewerbe, nahmen in der Berichtszeit ihren Fortgang, sondern auch in mehreren Zwei gen der Verbrauchsgüterindustrien ist die vorweihnachtlich« Saisonbelebung beendet, wodurch größere Entlassungen her vorgerufen wurden. In erster Linie warön davon Trikotagen- und Strumpfindustrie, Schneiderei, Kürschnereigewerbe und teilweise die Schuhindustrie betroffen, ferner die Süßwaren- und Zigarrenindustrie sowie die Zuckerfabriken. Auch die Be- schäftigunasmöglichkeiten in der Metallwarenfabrikation, in der Möbel- und in der Holzspielwarcnindustrie, die vor Weih nachten zum Teil recht gut waren, haben sich nun aus sai sonbedingten Gründen verringert. Auf den Arbeitsmarkt der Industrie der Steine und Erden wirkte die teilweise Beendi gung der Arbeiten aus dem Arbeitsbeschafsungsprogramm der Reichsregierung ungünstig ein. Aus der Steigerung der Zahl der Hauptunterstützungs empfänger in der Arbeitslosenversicherung, die sich in der Zeit vom 15. bis 31. Dezember von 70 096 auf 78 400, d. i. um 8304 oder 11,8 v. H., also wesentlich stärker vollzog als in der ersten Dezemberhülfte, läßt sich die Folgerung ziehen, daß sich doch im Laufe des Sommers infolge der saison- und konjunkturbedingten Belebungserscheinungen eine ganze Reihe von Arbeitnehmern eine 'Anwartschaft zum Bezug der Arbeitslosenunterstützung erwerben konnte. Die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der Krisenfürsorge hat auch etwas mehr zugenommen als im vorhergehenden Berichts zeitraum, und zwar von 138 599 auf 148 030, d. i. um 9431 oder 6,8 v. H. Hier spielt eine Rolle, daß nach dem Erlaß vom 7. November 1932 Aussteuerungen aus der Krisenunter, stützung erst wieder nach dem 31. März 1933 vorgenomme» werden dürfen. ZI» WkMll beim MWMkk. RH. Ter Reichskanzler empfing am 5. Januar im Beisein des Rcichswirtschaftsministers, des Reichskommjssars sür Arbeitsbeschaffung und des Rcichskommisscus für das Handwerk und Kleingewerbe Vertreter des Rcichsverbandes des deutschen Handwerks unter »Führung des Reichstags- Vizepräsidenten Esser zu einer Aussprache über die vor dringlichsten Fragen der Handwerkswirtschast. In gründ lichen Verhandlungen wurde weitgehende Uebereinstimmung über die Notwendigkeit baldiger positiver Maßnahmen hauptsächlich auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaf fung, vor allem der Instandsetzung des Altbausbesjßcs er zielt. In Verbindung bannt wurde auch die Frage der Schwarzarbeit erörtert. Außerdem betonten die Vertreter des Handwerks die Notwendigkeit einer möglichst beschleu nigten abschließenden Hilfsaktion für die gewerblichen Kreditgenossenschaften. Ter Reichskanzler sagte beschleunigte Entscheidung hierüber zu- Hinsichtlich der vom Tcutschen Genossenschastsverbgnd in Verbindung mit den gewerbl-chen SplyeinKreditinstitu- ten und den Bernssvertretnnaen d s Handwerks geforderten mittelbaren Reichsunterstützung lür eine zn gründende Mobilisiernngskasse fiir die gewerblichen Kreditgenossen schaften wurde von den Vertretern der Reichsregierung wohlwollende Prüfung zugesagt. Tie Vertreter des Hand werks begründeten schließlich unter Hinweis aus ibrc frühe reu Verhandlungen mit dem Reichspräsidenten noch einmal die Forderung nach einer stärkeren organisatorischen Ver bindung der Spitzenbcrtretnngen des Handwerks mit der Reichsregierung. Ter Reichskanzler bedielt iich seine Ent scheidung hierüber nach voranfgcgangenen Verhandlungen mit den zuständigen Ressortministern vor. MeilerWm beim ReMMler. )i Berlin. Reichskanzler von Schleicher empfing am Montag abend die Vertreter der christlichen Gewerkschaften Schmitz, Schlimmer und Kaiser zur Erörterung der wirt schaftspolitischen Lage der rbeinischcn Metallindustrie, ins besondere auch der Metallindustrie des bergischen Landes. An diese Erörterung schloß sich eine eingehende Aussprache der wirtschaftlichen und politischen Gesamt läge an. Zer WllMU i» AWtimeii. )( Buenos Aires. Das Innenministerium teilt mit, daß in Verbindung mit den gescheiterten Umsturz versuchen in der Provinz Eorricntes verschiedene Gruppen versucht haben, die Telegraphenämter nnd andere öffent lichen Gebäude in mehrere» Ortschaften der Provinz Buenos Aires zu besetzen, jedoch durch Polizei an ihrem Vorhaben verhindert wurden. 25 Teilnehmer seien ver haftet worden. Tic Ordnung sei überall wieder hcrgestcllt. )( Madrid. Der Ministerpräsident erklärte den Vertretern der Presse, daß die Ertrcmisten in Tabcrnes, Valdigna und Pedralva (Provinz Valencia) die Rathäuser besetzt hätten, die Ordnung aber wicderhergcstellt worden sei. Die Zusammenstöße zwischen Polizei nnd Aufständi schen hätten den Tod von 13 Personen, 3 Polizcibeamten nnd IN Zivilpersonen zur Folge gehabt. In Barcelona kündigten die Aufständischen Handstreiche gegen die Elek trizitätswerke an. Ob alle Führer der Ausstcmdöbewegung