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Neueste RachrMenmiS rekefiramme vom IS. November 1923. -Heute Beerdigung der Münchner Ovfer. )( M ü n ch e n. Die Beerdigung der Ovfer der lebten Zusammenstöße zwischen der Reichswehr und den National- sozialistc» bei der Residenz soll deute stattfindeu. )( M ii n ch e n. (Amtlich.) Au dem Aufruf de« Stellver treter« de« Ministerpräsidenten Dr. Matt vom 9. November wird noch berichtet: Der Ausruf wurde in München erst gegen Mittag gemeinsam mit jenem des Geueralstaats- konnniffars angeschlagen. Diese« Zusammentreffen erhöhte die Unklarheit über die bestehenden Machtverbältnisse. Der Aufruf wurde bereits nachts um 2 Uhr erlassen. Auf die Kunde der Festhaltung der Minister im Bürgerbräu batten sich die übrigen Minister mit Dr. Matt versammelt in dem Entschlns;, die verfassnuasmäßige Gewalt unter allen Umständen bochzubalten. Sie wnhten zwar, daß der Genrralttantskommiffar mit allen Mitteln den Hitlerputsch bekämpfen werde. Angesichts der Vorgänge im Bürger« bräukeller war jedoch die Sachlage für die übrigen Minister zu jener Stunde noch nicht geklärt. Da sie aller Macht mittel beraubt und außerstande waren, sich an die Bevölke rung Münchens rind an das übrige Land zn wenden, andererseits die Gefahr bestand, daß da? übrige Bayern irregeleitet würde, entschlossen sie sich, an den Sitz einer anderen KreiSregieruug (Regensburg) zu geben, um von dort ans die Rcgiernngsaewalt in den Händen zn haben. Nock in der Nacht hatten sie durch Funksprnck eine Bekannt machung erlassen, das; die verfassungsmäßige Negierung weiter bestehe und daß die Beamten ihr zn folgen Hütten. In einem nur für München bestimmten Ausruf wandten sie sich außerdem an die Bevölkerung mit der Aufforderung, Widerstand zn leisten einem Plan, der der nationalen Sacke Deutschlands nickts nützen konnte, für Bayern aber daß Ende bedeuten mußte, obwohl es an diesen von Nichtbayern gehegten Plänen keinen Anteil batte. Krise im sranzösischen Bergbau. )( Paris. Ter Nationalrat der französischen Berg arbeiter lehnte die Abmachungen mit den Grubenbesitzer» ab. Fm Norden keS Va» Rsv^r^Rr». s bet» Ist, diese» Vsrfayr«, au« weiter«« Üeihehalke«! wird, lichung de» ««gekündigten Streiks der einem Nicktznstand«. Voraussetzung ist dabet allerdings, daß der Arbeitgeber dt, s Der Steuerabzug Sei Loh«» «ud Gehalt-zahluu-e«. Infolge der besonderen wirtschaftliche» Verhältnisse find Betriebe und Behörden, nm die Arbeitnehmer vor Geldent wertung möglichst zu schützen, dazu übergegangen, die Lohn- und Gehaltöbeträgc nicht mehr nach Ablauf einer Lohnzah- lnngSperiode in der vollen, dem Arbeitnehmer zukommen den Höhe zu zahlen, sondern schon innerhalb der Sohn- zahlnngSperiode fortlaufend Abschlagszahlungen zu gewäh ren. Dabei sind Zweifel darüber entstanden, in welcher Weise -er Steuerabzug vorzunehmcn ist. Grundsätzlich muß nach 8 81 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes der Steuerabzug bet jeder Lohn- oder Gehaltszahlung an den Arbeitnehmer vorgenommeu werden. Es müßte also grunbiätzlich auch von den Abschlagszahlungen der Steuerabzug unter Berück- sichtigung der jeweils geltenden Ermäßigungen vorgenom- men werden. ES ist nicht zu verkennen, daß die Vornahme dcS Steuerabzuges in dieser Weise den Arbeitgeber sehr be lasten würde. Deshalb soll nichts dagegen etngewnndt wer de», daß in Betrieben, in bene» bisher die Zahlung der Löhne oder Gehälter für bestimmte, vertraglich vorgesehene ober sonst übliche Lohnzahlungsperiode» erfolgt und der Steuerabzug erst bei der letzten Zahlung innerhalb der Lohnzahlungsperiode (Abschlagszahlung) vorgcnommen wor- kovimen übereinstimmender Regelunsen bi» zum 1V. Nvvem- der, Wilson a« du» amerikauis«« Volk. )s London. Reuter meldet au» Washington: Der ehe malige Präsident Wilson richtete gestern auf radiotelrgraphi« schem Wege eine Botschaft an das amerikanische Volk, in der er erklärte, die einzige Art und Weise, in der die Bereinig ten Staaten wirkliches Bewußtsein der Bedeutung des Waf fenstillstandes zeigen könnten, würde sei,;, daß sie sich ent schlössen, ihre Selbstsucht beiseite zu stelle» und nach höchsten Idealen der internationalen Politik zu handeln. Abschlagszahlung nur in einer solchen Höh« bemißt, dt« es gestattet, von dem verbleibenden Rechnungsbetrag den g«. .samten Steuerabzug zu decken. Im andere« Salle würbe die Haftung de» Arbeitgeber» au» 8 82 dr» Einkommensteuer- gesotze» in Anspruch zu nehmen sein. Unzulässig würde die se» Verfahren auch dann sein, wenn «S lediglich zum Zwecke der Htnau-schlebung der Steuerleistung etngeführt worden ist. — Die Frag«, welch« Ermäßigungen für den Steuerabzug vorzunehmen sind, verursacht keine Schwierigkeiten, wenn sich die Ermäßigungen für die GteuerabzugSbeträa« währenl der Lohnzahlungsperiode nlcht geändert haben. Den« bann sind diejenigen Ermäßigungen an-lnvenden, die zur Zeit be« Abschlußzahlung gelten. Haben sich dagegen die Ermäßt. gungen während der Lohnzahlungsperiode geändert, so sind nach einer Anordnung de» Herrn Reichsministers der Ft. nanzen die Ermäßigungen zu berücksichtigen, die in der Woche gelten, in der mehr al» 80 Prozent des gesamten, aus die Lohnzahlungsperiode entfallenden Lohnes ober Gehaltes gezahlt worden sind. Würde also beispielsweise eine Lohn. zahlungSperiobe vier Wochen umfassen und würden in der ersten Woche 80 Milliarden, in der zweiten Woche 100 Mil. starben, in der dritten Woche 180 Milliarden und in der vierten Woche 280 Milliarden gezahlt werden, dann würde der Gesamtlohnbetrag der Lohn^hlungsperiode 850 MU. starben auSmachen. Bo» diesem Betrage waren bis zum Ab laufe der dritten Woche 800 Milliarden gezahlt, also mehr als 60 Prozent des Gesamtlohnbetrages. Mithin würden bei der Berechnung Les Steuerabzuges von dem gesamten Lohn- ober Gehaltsbetraße in der vierten Woche die i« der dritten Woche geltenden Ermäßigungen anzuwenden sein. Hierbei wird darauf hlngennesen, daß Versicherungsbeiträge nnd sonstige Leistungen vor der Berechimng des Steuerab. zugeS nicht vom Lohn ober Gehalt abgezogen werben bür. fe». Der Steuerabzug ist vielmehr vom Bruttolohn oder Gehalt vorzunehmcn. Die Versicherungsbeiträge >Uw. wer den durch die Ermäßigungsbeträge für WerbungSkosten mit abgegolten. Diese Regelung gilt auch für die Berechnung nnd Abführung der BcjricbSsteuer. A m Nichts Vereiusuachrichteu ! Die beutige Nr. umfaßt «Seit«. Lmtb-ertcht den 7»Novemb«1S23. -^ brim.KoÜ. c Auf Blatt 666 des Handelsregisters ist die Firma Richard Arnold in Riesa und al« deren Inhaber der Kaufmann Friedrick Hermann Rickard Arnold in Riesa eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Großhandel mit Holz und. Eise». Amtsgericht Riesa, den 10. November 1923. Such« sofort «in tüch tig««. erfahrenes Hausmädchen (fortbildungsschulfrei). Frau Dr. Thieme Glanbitz. Ein sauberes, ehrliches MLiIvkvn zur Aufwartung gestickt Zu erfr. im Tagebl. Riesa. kl.As ».«Wist Sie müsse« lachen! Auf Blatt 301 des Handelsregisters. Glasfabrik Langenberg, Paul Lamberts L Co., Ges. m. b. H. in Langenberg betr., ist heute eingetragen worden: Der Gesellsckastsvertrag ist durch Beschluß der Ge- sellsckafter vom 21. August 1923 laut Notariats protokolls von diesem Tage abgeändcrt und danach neu gefaßt worden. Gegenstand des Unternehmens ist: -0 die Herstellung und der Vertrieb von Glas und Glaswaren, sowie der Handel damit, d) die Er- richtimg und Erwerbung solcher Anlagen, die zur Erreichung und Förderung dieses Zweckes geeignet sind, c) die Errichtung und Erwerbung verwandter FabrikationS- und Handelsgesckäste, ä) die Be teiligung an lir ternebmungen der unter be zeichneten Art, s) die Begründung von Zweignieder lassungen. Ter Gesellschastsoertraa in seiner neuen Fassung ist durch Beschluß der Gesellschafter vom 11. Oktober 1923 laut Notariatsprotokoll von diesem Tage abgeändert worden. Sind mehrere Ge schäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden der mehreren Geschäftsführer allein vertreten, dafern nicht bei der Bestellung des Geschäftsführers etwas anderes beschlossen wird. Die Zeichnung der Firma geschieht in der Weise, daß der Zeichnende zu der geschriebenen oder ans mechanischem Wege hergestellten Firma der Gesellschaft seine Namens unterschrift beifügt. Die Geschäftsführer Lamberts und Neu (Nr. la nnd 3) sollen die Gesellschaft ge- meinschaftlick vertreten. Amtsgericht Riesa, den 7. November 1923. UNÄ L'rivat-öanlL Hamburg-Berlin UllllöllsikSöHSLÜöH Lsgrülläst 1§79 Livs«, KnMlM dm slkumbW M Meiislch« bklr. Die Verhältuiszahl, mit der die in der zweiten septcmbcrhälfte 1923 in Geltung gewesenen Er- mäßigungssätze beim Steuerabzug vom Arbeitslohn zu vervielfachen sind, beträgt für die Zeit vom 11. bis zum 17. November 1923 Die cinzubehaltenden Beträge sind auf volle Milliarden nach unten abzurnnden. Riesa, am 12. November 1923. Tas Finanzamt. Msnleilie slr ÄßlmgMiM Lm äis Mllsübruvg äsr Loiäaoisibs als 2abluuxs- Mttsl ru köräsrn, babsn vir «olckauIvIIie-ILoot«» eingerwbtst. Livlagsn auk äioss Konten in sinssobsin'lossr anlsibs verzinsen vir in lZoläaulsibs je vaoir Lauer äsr Lünciigung. vis kükrung äsr Konten erkolgt völlig pro- tisionskrsi. vis ersts kinlags soll minässtsns § 10.— betragen. vobsr äis Vurbaben kann äurob (Quittung, Lobsolc oäsr vebsrveisung auk ein anäsres 6olä»nIeibo-Lonto unserer 300 Filialen uuc! 130 vspositsnkasssn in vöutsoklanä verkügt voräen. vis Lmsäsbnuug äss veber- veisuogsvsrlrskrs aut anäers Lanken ist vorgvssksn. Leber alle kinrölbeiten geben vir an unseren Schaltern unä äurob kernspreeber (kr. 65 vnä 61 bsreitvilligst ^uskuult. Riss», am 10. November 1923. ^Ktlcogesellsebalt Milser Sekslinlmsvkiing. Vir wsedell Ssrsuk sufmorirssm. üsss üls von nn§ sm 25. vor. Ws. llusgogsveoon Kulsedslns bis rum LS. Asovviukelp 1SSS dkl üor Lllgkmelnkn vsotsebon Lroätt-Lnstsll, äsr Lomworr- unü krlvstbsoil unä dkl üsr Ulssssr SsM slnrulüsso sIM. «1883. Son 12. »ovsmbsr 1823. UM-»üfWini-l.Meb1iWiiiiir L-K. Vsrtc »los«. «'Seefische. Carl Jlgner, Gröba. Goldmarkgiroverkehr. Die Girozentrale Sachsen, öffentliche Bankanstalt, Dresden, hat in Gemeinschaft mit den sächsischen Girokassen den Goldmarkgiroverkehr eröffnet. Die unterzeichnete Girokasse ist bereit, Goldmarkkonten gegen Einzahlung von Goldanleihe nnd Dvllarschatzanweisungen, wertbeständigem Notgeld der Handels- kammern Dresden und Leipzig und son stigem nach der Verordnung der Reichs regierung vom 26. 10. 23 herausgegebenen wertbeständigen Notgeld zu eröffnen. Die Eröffnung eines Goldmarkkontos kann auch gegen Einzahlung von Papiermark er folge», für welche Goldanleihe zum jeweiligen Kurs beschafft wird. Als Scheidemünze im Goldmarkverkehr gilt vorübergehend das von den Handelskammern Leipzig und Dresden herausgegebene wertbeständige Not geld. Hiervon stehen Stücke zu 10 und 50 Gold- Pfennigen, ferner zu 1 und 2 Goldmark zur Per- fügung. lieber die Goldmarkbestünde kann durch Uebermeisung unmittelbar an den Empfänger oder auf ein anderes Goldmarkkonto, durch Gutschrift des Umrechnungswertes auf Papiermarkkonto oder Zahlung in Papiermark auf Grund eines vom Teil nehmer zu stellenden besonderen Perkaufsauftrages verfügt werden. Wir empfehlen besonders den Industrie- und Handelskreiseu der Stadt, von der Neueinrichtung regen Gebrauch zu machen. Stadtgirokasse Riesa, am 10. November 1923. Gastwirt-Verein Riesa und Umgeg. Mittwoch, 14. d. PH, nachm. V.S Uhr Monatsversammlung briffOSsll. Serm. Boarl- Narkkchl. Wckt. T§O. Wir suchen für unsere preisw. l» Madie.Schuh. er«me usw. erstkl. welcke eigenes Lager balten. Leutritz L Cie., G. m. b. H., DreSden-A. 24. kske«i>egoksueko mit Keller (evtl, stillgelegte Brauerei usw.). Nähe Bah», für Konservenfabrik geeignet, zu kaufe« ge- sucht. Angebote unter v 9t an Ala, Haasen- stein L Vogler, Dresden, erbeten. I Forst Glaubitz, Post und Bahn Langenberg Sa. Sonnabend, den 17. November 1923, sollen zirka S da «iniüdrige Korbweide« zur Selbstwerbung parzellenweise unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend ver- steigert werden. Gebote in Goldmark. Bezahlung am Tage der Versteigerung in wertbeständigen Zahlungsmitteln. Beginn 1 Uhr an der Försterei. Bezirks-Notgeld wird in 5-Milliardcnsckcineu Nr. 83001—88000 und 2O.Milliardr:iickc>ncu Nr. 30001-35000 Nr. 36001-38000 Nr. 40001-43000 (durch Ilcberdruck früherer 5- und 20-M.-Gutsckeine hergestcllv durch die Sradtairokasse hier ausaegeben. Großenhain, am 12. November 1923. Die Amtöhauptmannschost. Aus Blatt 83 de« Haiidclsreaisters, die offene Handelsaesellsckast in Firma „Riesaer Waagen- fabrik Zeidler k Co. in Riesa" ist beute einae- lragen worden: Die Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Die Firma lautet küustia: Riesaer Waaacufabrik Zeidler L Co., Aktieugesellschäst in Riesa. Ter GrsellsckaftSvcrtraa der Aktieugesellschäst ist am 9. September 1923 sestgestellt. Gegenstand de« Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb oon Waaneu und sonstigen Erzeugnissen des Maschinenbaues, einschließlich aller hiermit unmittel bar oder mittelbar in Verbindung stehenden Hilfs oder Nebeuaeschästr. Die Gesellschaft führt das von ihr bei der Gründung übernommene, bis dahin unter der Firma Riesaer Waageniahrik Zeidler L Co. in Riesa betriebene Handelsgeschäft weiter. Die Gesell schaft ist bcfngt, zu diesen Zwecken im In- nnd Aus land Zweigniederlassungen zu errichten, Grundstücke zu erwerben und zu veräußern, fick bei ähnlichen anderen Unternehmungen zu beteiligen und über haupt alle Maßnahmen zu treffen, die zur Er reichung oder Förderung ibreS Zwecke« angemessen erscheinen. Da« Grundkapital beträgt zwölf Millionen Mark und ist einaeteilt in 3400 Stück Stammaktien und zwar 2000 Stück zu se 1000 Mark, 800 Stück zu je 5000 M. und 600 Stück zu je 10000 M., sämtlich auf den Inhaber lautend. Zum Vorstand ist bestellt der Diplomingenieur Fritz Zeidler in Riesa. Die Gesellschaft wird rechtrverbindlich ver- treten: 1. wenn der Vorstand au« einer Person be steht, durch diese, 2. wenn der Vorstand aus mehreren Mitglieder besteht, entweder durch zwei Vorstands mitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied und «inen Prokuristen. Stellvertretende Vorstandkinit- glieder stehen in Bezug auf die VertretungSbefug- nis den ordentlichen VorstgndSmitgliedern gleich. Gesamtprokura ist erteilt: ») dem Ingenieur Eugen Hering in Gröba, b) dem Kaufmann Karl Julius Scharr« in Riesa. Sie dürfen die Gesellschaft nur gemeinsam vertreten und die Firma zeichnen. Weiter wird bekannt gegeben: Die Bestellung und Abbe rufung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsratsvorsitzenden im Einverständni« mit seinem Stellvertreter. Di« Generalversammlung be ruft der Aussichtsrat oder der Vorstand, unter An gabe der Tagesordnung, mittels öffentlicher Bekannt machung und zwar so, daß zwischen dem Tag« der Bekanntmachung und dein Tage der Versammlung, beide Tage nicht mitgerrchnet, ein Zeitraum von mindestens 18 Tagen liegt. Die öffentlichen Be kanntmachungen der Gcsellschgft erfolgen rechtS- zültig durch einmalige Bekanntmachung im „Deutschen Reichranzeiger", soweit nicht im Gesetz abweichendes oorgrschrieben ist. Die Gesellschaft behält sich vor, ihre Bekanntmachungen außerdem durch vom Anf- sichtSrat jeweilig zu bestimmende ander« Blätter zu veröffentlichen, ohne daß jedoch von der Veröffent lichung in diesen Blättern die Nechtsgültigkeit der Bekanntmachung abhängt. Die Aktien sind sämtlich von den Gründern übernommen worden. Diese find Ingenieur Emil Zeidler, Diplomingenieur Fritz Zeidler, Bankdirektor Alfred Romberg, Fabrikbesitzer Fritz Horde sämtlich in Riesa und Direktor Heinrich Koppenberg in Gröba. Emil Zeidler und Fritz Zeidler überlassen der Gesellschaft ihr bisher unter der Firma Riesaer Waagenfabrik Zeidler ä Co. be triebenes Unternehmen. Außerdem überträgt Emil Zeidler der Gesellschaft da« Eigentum an den Grund stücken Blättern 642, 1049, 1197 des Grundbuchs für Riesa. Emil und Fritz Zeidler erhalten für diese Sacheinlagen 9000000 M. in Aktien zum Nennbetrag«. Die übrigen Aktien werden bar ge leistet, mit einem Aufgeld von 4900°/,. Mitglieder des ersten Aussichtsrats sind Fabrikbesitzer Emil Zeidler. Fabrikbesitzer Fritz Horde, Bankdirektor Alfred Romberg, sämtlich in Riesa und Direktor Heinrich Koppenberg' in Gröba. Von den mit der Anmeldung «ingercichtcn Schriftstücken, insbesondere von dem Prüsnnosberichte des Vorstands und de« Aussichtsrat« sowie der Revisoren kann bei dem unterzeichneten Gericht, von dem Prüfungsbericht der Revisoren auch bei der Handelskammer Dresden Einsicht genommen werden. * -