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Das Riesaer Tageblatt enthält die amttichen Bekauatmachuagen V°sts4-ckk°nt°- Dresden iss» ' der »«tthaa-tmannschast Srokeuhal«, des Amtsgerichts, der AmtSanwaltschaft beim Amtsgerichte und des Rates der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa und des Hau-tzollamtS Meiden, sowie de» Gemeinderates Gröba. Donnerstag, IS. Angnst 1923, abends 76. Aahrg UeuNxvr vollarkiirs (»mtUek): 27067,10 Alk Fernsprechmeldung, ohne Gewähr. Bekanntmachung. Die Entwendung von Feldfrüchten von Getreide- und Kartoffelfeldern bat in den letzten Tagen immer mehr ,»genommen. Wir machen darauf aufmerksam, daß dadurch und durch die dabei gewöhnlich eintretend» Verwüstung von Lebensmitteln die allgemeine Versorgung der Bevölkerung außerordentlich gefährdet wird. Wir sehen uns gezwungen, unsere Volizeiorgane anzuweisen, scharf gegen diese Uebergriff« «inzugreifen. Gröba (Elbe), am 15. August 1923. Der Gemeiudevorftand. schäft besteht weitere Nachfrage nach gelernten jungen Burschen und nach Mägden. .Gesucht bleiben auch weiter- Zur Zwangspensionierung von Prä- DD r. Böhme und, Landesbtschof D. Zwischen der sächsischen Stäatsregierüng 7mö der evange lisch-lutherischen Landeskirche ist eme Meinungsverschie denheit darüber entstanden, ob und inwieweit dis Vor schriften des sächsischen Altersgrenzcngesetzes vom 29. Mai dieses Jahres auf die ordentlichen Mitglieder des Evange- lisch-luth. Landeskonsistoriums anzuwendeil find. Während die Staatsregierung auf Grund dieses Gesetzes sich für die ohne weiteres «intreteude Pensionierung des jetzigen Präsidenten und Vizepräsioenten des Landeskonsistoriums ausgesprochen hat, hat das Evangelisch-lutherische Landes- konsistorinm gegen diese seines Erachtens rechtsirrtüm liche und mit der Reichsverfassung und dem sächsischen Konsistorialgesetz nicht zu vereinbarende Auffassung Wider« ivruch erhoben und die Entscheidung dec Rcichsbehördcn, eventuell des Reichsgerichts, angerufen. Das Reichs ministerium des Innern hat sich deshalb bereits mit der sächsischen Staatsregierung in dieser Frage ins Ver nehmen gesetzt. Dar Airchenregimentskollegium hat sich Oertliches und Siichstsches. Riesa, den 16. August 1923. —* Bargeldnot bei der Post. Die Nachrichten stelle der Oberpostdirektion teilt mit: Die allgemein einge tretene große Bargeldknappheit macht sich naturgemäß in erheblichem Maße auch bei der Post und besonders beim Geldzustelldienste und bei den Schalterstellen bemerkbar. Die Postanstalten sind trotz eifrigster Bemühungen leider nicht immer in der Lage, das zur Auszahlung von Barbeträgen nötige Geld rechtzeitig heranzuichasfen. Zur Linderung dieser Schwierigkeiten hat die Obervostdirek- iion Dresden für kurze Zeit zugclassen, daß das von den Gemeinden usw. auSgegeoene Notgeld auch bei den Post anstalten am Orte und in der Umgebung als gültiges Zahlungsmittel angenommen und natürlich auch bei den Zahlungen wieder mit verwendet wird. Es ist zu hoffen, daß dadurch die Zahlungsmittelknappheit etwas behoben werden wird. Namentlich un Schalter- und Geldzustell- dienste wird sich die Zulassung des Notgeldes günstig bemerkbar machen, sodaß die um ihren schweren Dienst nicht gerade zu beneidenden Schalterbeamten und Geld briefträger, die jetzt leider vielfach mit ungerechten Vor würfen überhäuft werden, bald wieder das Publikum wer den voll befriedigen können. — Erhöhung der Abzüge von der Lohn steuer. Der Steuerausschuß des Reichstags beriet gestern über einen Antrag auf Erhöhung der sozialen Abzüge bei der Einkommensteuer entsprechend der Geldentwertung, und zwar für den Steuerzahler und seine Ehefrau monat lich 129000 Mark, für jedes Kind monatlich 1,3 Million Mark, für die Werbungskosten 1,2 Million Mark. Das bedeutet für den Steuerzahler und sein« Ehefrau eine Ver- fünffachung, für Kinder und Werbungskosten mehr als eine Versechsfach»»«. Seitens der Regierung wurde eine Ver fünffachung für ausreichend gehalten. Eine Beschlußfassung erfolgte noch nicht. Sie ist erst am Freitag nächster Woche zu erwarten. — Die WohnungSbauabgabe. Der Reichstags- auSschuß für das Wohnungswesen beschloß, daß die WohnungSbauabgabe vom 1. Juli d. I. bis 31. Dezember 1924 45000 Prozent des NutzungSwerteS betragen soll. —* Arbeitsmarktbericht vom ö. bis 11. Aug. 1923. Die allgemeine Arbeitsmarktlage war auch in dieser Berichtswoche durch das weitere Sinken der Mark, des teilweise eintretenden Mangels an Rohstoffen sowie die im Kohlenbergbau ausgebrochenen Teilstreiks ungünstig beeinflußt. Das Angebot offener Stellen hat nachgelassen. In verschiedenen Betrieben ist bereits zur Kurzarbeit über gegangen worden. Volle Arbeit leisten zwar noch die feinkeramische Industrie, die Ziegeleien und die Papier- industrte, doch sind auch diese Industrien nicht mehr aufnahmefähig für Arbeitsuchende. Nur In der Landwirt schaft besteht weitere, „Nächste nach gelernten jungen hin Hausangestellte. —* Zur Zw< sident .. " ..... Jhmels erfahren wir von zuständiger Stelle folgendes: Gewerbesteuer 1923 in Gröba. Für di« Veranlagung zur Gewerbesteuer auf das Rechnungsjahr 1923 «erden alle Gewerbeunternehmer, di« im Grmeindebezirk Gröba ein E-wrrbe betreiben, aufgefordert, biS »uni 31. August ISS» der Stenerkasse schriftlich anzugeben, welchen Betrag sie an Gehältern und Löhnen in ihrem Gewerbebetriebe im Kalenderjahre 1922 oder bei besonderen, vom Kalenderjahr« abweichenden Betriebsjahren in dem im Kalenderjahre 1922 endenden BetriebSjahre ver ausgabt haben. Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantiemen, Gratifikationen, Brook- stonen, Naturalbezüge sowie alle sonstigen mit Rücksicht auf eiu Arbeit-Verhältnis gewahrten Vergütungen und Gegenleistungen. Die Angaben sind getrennt nach den in dar gewährten Vergütungen «nd den Naturalleistungen zu machen. Für die Naturalleistungen ist außer dem die Zahl der Empfänger und die Art und Menge der Leistungen anzugeben. Als in dem für die Veranlagung maßgebenden BetriebSjahre gezahlt gelten auch die Tantiemen und sonstigen Vergütungen, di« erst nach Ablauf diese» BetriebSjahreS von dem in ihm erzielten Ertrage gewährt (anSgezablt oder gutgrschrieben) worden find. Anzugeben sind in allen Fällen die Nohbeträge, also nicht die nach Kürzung der Steuerabzugs- und Ver sicherungsbeiträge verbleibenden Beträge der Gehälter und Löhne. Gehen die geforderten Angaben nickt oder nicht fristgemäß rin, so kann nach 8 21 Absatz 3 des Gewerbesteuergesetze» «in Zuschlag bis zu 10 vom Hundert der endgültie festgesetzten Gewerbesteuer auferlegt werden. Außerdem haben di« Steuerpflichtigen zp gewärtigen, daß die Summe der von ihnen gezahlten Gehälter und Löhn« schätzungswelsi veranlagt wird. Gleichzeitig bringen wir noch in Erinnerung, wer mit der Abgabe feiner Steuer, erklärung im Rückstand ist, diese» nunmehr bi» zu dem oben angegebenen Termin nach« zuholen. Gröba (Elbe), am 15. August 1923. Der Gemeiudevorstaud. kirchlichen Aemtern bis zur Entscheidung des zuständigen Reichsgerichtshofs entschieden. — Die sächsischen T eu er u n g? z a h len Im Juli, errechnet vom Statistischen Landesaint, sind, im Gegensatz zu den Ziffern vom Juni, fast aus das 41'. fache, gestiegen. Es ergeben sich folgende Durchschnittszahlen: Ernährung 2 263 225 (Juni 495 818s Mark, Heizung und Beleuchtung 221662 (64 030) Mark, Wohnung 11132 b,2) Mark, zusammen 2 496 019 (565 350) Mark. Danach stie gen die von der Statistik erfaßten Lebenshaltungskosten einer fünfköpfigen Familie in vier Wochen «Teuerungs zahl) nm 341,5 Prozent. Das ergibt umgerechnet eine In dexzahl von 27 489 rm Juli gegen 6226 m: Juni. Einschließ lich Bekleidung ergibt sich sogar eine Verteuerung auf das 29 629 fache (Juni 6840 fache). Im einzelnen belief sich die Steigerung für Ernährung allein auf das 38 295 fache (8389), für Heizung und Beleuchtung auf das 31666 fache (9147), für Wohnung auf das 451 fache (223) und für Bekleidung auf das 42 495 fache (10530). —* Brote st des Gast Wirtsgewerbes. Der in Mittweida tagende Sächsische GastwirtSoerband faßte folgende einstimmig angenommene Entschließung: „Die in Mittweida versammelten Vertreter des gesamten sächsischen Gastwirtsgewerbes erheben gegen die bisherige BierpreiS- Politik der Brauereien scharfen Protest. Sie verurteilen mit der Gesamtheit des biertrinkenden Publikum» die in einem Atem erfolgte BierpreiSerhöhung. Das Bier wird aus JnlandSerzeugniffen gewonnen, und es hat aus diesem Grunde keine Berechtigung, derartig hohe Preise zu nehmen, wie sie jetzt von den Brauereien gefordert werden. Wenn die Höhe der Zolltarife den Brauereien zu diesen Preis- forderungen Veranlassung gibt, dann hätten sie die Pflicht, in Gemeinschaft mit den Gastwirten und dem biertrinkenden Publikum bei der Regierung um Verbilligung vorstellig zu werden. Da die Brauereien nicht das geringste in dieser Beziehung getan haben, müssen sie die Verantwortung und die Folgen ihrer Preispolitik auf sich nehmen. Die Ver sammelten fordern weiter, daß zur Bierpreisregelung im Ausschank ein gleichmäßiger Mindestpreis nach dem Index festgestellt wird und daß die Brauereien verpflichtet werden, denjenigen, die die festgesetzten Ausschankpreife nicht ein halten, kein Bier mehr zu liefern. Sollten sich einzelne Brauereien weigern, diesem berechtigten Wunsche, der nur aus GelbsterhaltungSintereffe entspringt, Rechnung zu tragen, so verpflichten sich die Anwesenden, dafür besorgt zu sein, daß der Bierbezug von solchen Brauereien aus der ganzen Linie eingestellt wird. Kerner soll der Versuch an- gestrebt werden, daß da» Flaschenbier nur an konzessionierte Gastwirte zum Verkaufe überlassen wird." —* Geldstrafen und Geldentwertung. Die Vorschriften des Gesetzes zur Erweiterung des Anwen dungsgebietes der Geldstrafe und zur Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafen vom 21. Dezember 1921 geben auch weiterhin sür die vor dem 1. Mai 1923 verübten Straf taten den Gerichten die Möglichkeit, be» Bemessung aller Geldstrafen in weitem Umfange der Geldentwertung Rech nung zu tragen. In noch erhöhtem Matze ist dies nach dem Geldstrmengesetze vom 27. April 1923 der Fall, das mit dem 1. Mai 1923 in Krast getreten und auf die seit diesem Tage begangenen Straftaten anznwenden ist, unter Umständen auch (vergl. Art. 9 Abi. 4 dieses Ge setzes) auf frühere Fälle Anwendung finden kann. Wie das Justizministerium wahrgenommen hat, werden jedoch von ocn Gerichten noch immer Geldstrafen festgesetzt, die bei ihrer Geringfügigkeit in keinem richtigen Verhältnis zur Schwere der Tat, ja nicht einmal zu ven durch das Verfahren erwachsenen Kosten stehen und daher von der Bevölkerung nicht verstanden werden, auch erscheinen sie dem Ansehen der Gerichte wte der Bedeutung der Gesetze abträglich. Ganz besonders hat sich dies in Strafsachen wegen Ärbeitszeitüberschreitung, Nahrungsmittelfälichung, Preistreiberei, Schleichhandel, verbotener Ausfuhr lebens wichtiger Gegenstände und wegen Verfehlungen gegen die Bestimmung der LebensMittübewirtüüattuua uerelat. Las Justizministerium hat darum tn einer Verordnung vor» 2. Juni ds. IS. über die Bemessung der Geldstrafen dar auf hingewiesen, daß es Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei, durch entsprechende Anträge darauf hinzuweiscu, daß die Gerichte weit mehr als bisher bei Auswerfung von Geldstrafen die eingetretene Geldentwertung berücksich tigen. Ist gegen einen auf Geldstrafe lautenden Strafbe fehl Einspruch erhoben worden, so wird in der daraufhin abzuhaltenden Hauptverhandlung dafür einzutreten sein, daß die seit Erlaß des Strafbefehls etwa erfolgte wei tere Geldentwertung bei der Straffestsetzung im Urteil in Rechnung gezogen wird. Das gleiche gilt für volizei- liche Strafverfügungen oder bel Strafverfügungen vov Verwaltungsbehörden, falls dagegen gerichtliche Entschei dung beantragt ist. Auch hat sich die Staatsanwaltschaft in allen Fällen, tn denen gegen ein auf Geldstrafe lau tendes Urteil durch den Verurteilten Berufung ein gelegt wird, diesem Rechtsmittel anzuschüeßen. Die Verordnung des Justizministeriums begegne: also wirksam allen Ver- suchen, die Strafvollstreckung zu verschlevpen und durch die fortschreitende Geldentwertung die Wirkung der Strafe abzuschwächen. Auch bei Bewilligung einer Stundung und bei Gestattung von Teilzahlungen ist Verschlepvungsver- suchen mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten. —* Diesächsische Sozialdemokratiegege« die große Koalition. Der Dresdner „Volkszeitung" zufolge wurde in Dresden in einer gemeinsamen Sitzung des engeren Bezirksvorstandes mit Vertretern der Unter bezirke Ostsachsens der BSPD. nach eingehender Aussprache mit 11 gegen 2 Stimmen eine Entschließung gefaßt, in der gegen die große Koalition Stellung genommen wird und der Beschluß der sozialdemokratischen ReichstagZfrak« tion, in das Kabinett einzutreten, als oer deutbar unglück lichste bezeichnet wird. Es wird die unverzügliche Einbe rufung einer Reichskonferenz verlangt. Mit derselbe« Mehrheit wurde eine Entschließung gefaßt, Vie die Dresdner Vertreter im Parteiausschutz verpflichtet, di« Einberufung eines Parteitages oder einer Relchs'on'erenz zu beantragen und zu diesem Zwecke mit den anderen Be zirksorganisationen der Partei in Verbindung zu treten. —* Militärische Hebungen. Am 17. und 18. ds. Mts. finden Fahrübungen der Krastfabr-Abtülung 4 zwischen Königsbrück und Stremberg start: ihnen folgt cm 20. und 21. August eine Fahr- und Geländeübung der kraft' fahrabteilung 4 und eines Bataillons des Fnfanterieregi- ments 10 zwischen Königsbrück, Bautzen und Schirgis walde. —* Beschlagnahme von Daumaierialicn. Dis wirtschaftlichen Verhältnisse der letzten Zeit haben erneut zu einer außerordentlichen Preissteigerung für all« Baustoffe und in deren Verfolge zu einer völligen Un sicherheit der Preisbildung geführt. Das bringt di: Ge fahr mit sich, daß in Einzelfällcn für Baustosse Preise gefordert werden, die auch unter Anerkennung aller für die Preisbildung maßgebenden Faktoren nicht gerechtfertigt sind. Das Ministerium des Innern — Landeswobnungs- amt — weist darum erneut auf die Bestimmung n des Paragravh 10 der Reichsverordnung zur Behebung der dringenden Wohnungsnot vom 9. Dezember 1919 rin, w-se nach den Bezirkswohnungskominissaren daS Recht zur Be schlagnahme von Baustoffen zusteht, wenn die für be stimmte Wohnungsbauten benötigten Bansrosse nicht recht zeitig und zu angemessenen Preisen beschafft werden können. Dies ist vor allem für alle aus öüenll.chen Mitteln unterstützten Wohnungsbauten wichtig. In Fällen unangemessener Preisforderung ist unverzüglich heim zu- ständigen Bezirkswohnungskommijsar Antrag auf Beschlag nahme der in Frage kommenden Baustoffe zu stellen. —* Notmarktlage aus dem Schlachtvieh- markt. Entgegen anderen Darstellungen wird mitee- teilt, daß das Sächsische Wirtschaftsministerium den Stand punkt vertritt, daß z. Z. auf den: sächsifchen Sch!a.d..vie.h> markt eine Notmarktlage besteht. Niemand, der iu der Praxis des Schlachtviehhandcls steht, wirv das ernsthasi bestreiten können. Wenn in einer Verhandlung vor dem Leipziger Wuchcrgerickt neulich behauptet worden ist, daß das Wirtschaftsministerium das Vorhandensein einer Not- marktlaae aur dem LLlaMpMhoke bestreite, ko ist dies« ISS Da« Stiesaer Tageblatt erscheint jede» Le» abends '/.« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, sür die Zeit vom I«. bis öl. elugun 450000.— Mar! ems'chl' vringerlohn. Für den Fqll des Eintreten» von ProduklionSoerteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns das Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. 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Ferdinand Teichgräber, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Mittwoch, de» SV. August 1V23, vormittags v Uhr wird im Sitzungssaal« der unterzeichneten Amtshäuptmannsckaft öffentliche Bezirksausschußsitzurrg abgehalten. Großenhain, am 15. Auaust 1923. Amtshaoptmaunschast. Schuttabladeplatze. Unter Aufhebung unserer früheren Bekanntmachungen bestimmen wir hiermit, daß für die Benutzung der Schuttabladeplätze bei der Firma Mossbach an der Lommatzscher Straße und bei Herrn Gutsbesitzer E. Zieger in Poppitz von jetzt ab folgende Gebühren zu entrichten find: 5000.— M. für eine Zweispännerfuhre, 3000.— M. für «ine Sinspännerfuhre, 1000.— M. für einen Handwagen. Die Karten hierzu sind auch weiter in der Stadtkass« zu entnehmen. Für diejenigen, die einen weiteren Weg nicht scheuen, ist überdies argen mäßigere Gebühren Gelegenheit zum Abladen von Schutt und Asche in der Ziegelei Poppitz geboten, starten werden hierfür nicht ausgegeben. Die Gebühren sind an Ort und Stelle zu bezahlen. ——Der Rat der Stadt Riesa, am 15. August 1923.