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Riesaer G Tageblatt ««d A«r»is»r MrdlM iwd Arytiger). !» L LL Vostsch-KöM«: «ml, «d für die KSnlgl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Kvnigl. Amtsgericht und den Rat der Gtadt Riesa, sowie den Gemein-erat Grvda. SIS. Mittwoch, IS. Oktober 1S18, aveovö. 71. Fahr«. Da« Riesaer Tageblatt erschetttt je««» Ta« abend» '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Bezug-pret«, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger srei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiserl. Postanstalten vierteljährlich 8.60 Mark, monatlich 1.20 Mark. Anzeigen siir die Nunimcr de« Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 nun breite Grundschrift-Zeile (7 Gilben) 30 Pf,, OrtSvrelS 25 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sa» ent- sprechend Höker. Nachweisung»- und DermittelungSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — In» Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise». Rotationsdruck und Berlaa: Lanaert Winterlich, Riesa. Geschäfts siele: Goetbestraste öS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. 8. 15. S.5O 5.— . , 7. 5 16. 12. 9. 23. 16. 8. 7. 31. — frei Bahnwag. (vertrags freie Warr) 3.75 7- 6.50 7.- Großh.- Preis 7.50 11.50 11. - 12. - 10.75 8.50 6.- 16.50 11- 5 — 4.50 23.50 Kleinh.- PreiS 11.- M. je Ztr. 16.— - . 16. — - - 17. - . - . 6.50 4.75 3.- 12.- 7.- 2.25 1.75 Sack 14.50 3. Wirsingkohl 4. Grünkohl 5. Rote Möhren u. längl. Karotten (ohne Kraut) 6. Gelbe Möhren (ohne Kraut) 7. Weihe Möhren (ohne Kraut) 8. Kleine runde Karotte» 9. Rote Rübe» (rote Beete) 10. Gelbe Kohlrüben 11. Weiße Kohlrübe» 12. Zwiebeln (ohne Kraut) mit Sack 13. Herbst-, Wasser-, Stoppelrüben, Mairüben., sowie Runkelrüben (Futterrunkelrüben) 1.50 Großenhain, am 14. Oktober 1918. 323 d vi. Der Koinmunalverbaud. Nachstehende Verordnung der Reichsstelle für Sckuhversoraung über die «Versorgung von Sinder» mit bedarfssckeinpflichtigem S «Hubwerk vom 1. Oktober 1918 wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, 14. Oktober 1918. 894 lll Lr. 14. Ministerium deS Inner«. 4728 Bekanntmachung über die Bersorgnng von Sinder« mit bedarfsscheinpflichtigem Schuhwerk. Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Schnbversorgung vom 28. Februar 1918 (Reichsgesetzblatt S. 100) wird in Abänderung der Bekanntmachung über Schubbedarfsscheine vom 27. März 1918 (Mitteilungen der Reichsstelle Nr. 1 S. 4) und der Bekanntmachung über Vordrucke für Schuhbedarfsscheine und Abgabebescheinraungen vom 15. April 1918 (Mitteilungen der Reichsstelle Nr. 1 S. 6) folgendes angeordnet. 8 1. Für Kinder bis zu 6 Jahren ist gegen Abgabebescheinigung über nur ein Baar gebrauchsfähiger Schube oder Stiefel, deren Sohlen mindestens im Gelenk oder in der Dorderfläche ganz aus Leder besteht, innerhalb jeden Jahres seit Ausgabe des letzten ohne Abgabebescheinigung ausgestellten Schuhbedarfsscheines auf Antrag ein weiterer Schuhbedarfsschei» auszustellen.') 8 2. Bei Ausstellung der Abgabevescheinigungen ist der Vordruck 1. in der Ueberschrift durch den Zusatz „für Kinder bis zu 6 Jahren" zu ergänzen, 2. im Wortlaut dahin zu ändern, daß an Stelle von „zwei" Paar „ein" Paar noch gebrauchsfähiger Schuhe oder Stiefel ««setzt wird. 8 3. Die Ausfertigung von Schuhbedarfsscheinen für Kinder bis zu 6 Jahren gegen Abgabebescheinigung über nur 1 Paar Schuhe ist in den Personallisten (-karten) als solche besonders -) zu vermerken. , 8 4. Die Bekanntmachung tritt am 15. Oktober 1918 in Kraft. Berlin, den 1. Oktober 1918. Reichsstelle für Schnbversorgung. Wallerstein. vr. G ü m b e l. Thurmann. ') Die Bestimmung des 8 4, Ziffer 2 der Bekanntmachung über Schuhbedarfsscheine rom 27. März 1918, nach der jeder Verbraucher, welcher eine Abgabebescheinigung über 2 Paar gebrauchsfähiger Schuhe oder Stiefel übergibt, bedarfsscheinberechtigt ist, bleibt unberührt. ! ") Der Vermerk hat zu lauten: „Gegen Abgabebescheinigung über 1 Paar". Höchstpreise für Gemüse. Auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 10. Okto ber 1918 werden für den Bezirk des Kommunalverbandes Großenhain nach Gehör der Preisprüsungsstelle folgende Gemüsepreise festgesetzt: Erzeugerpreis: — frei Bahnwag. od. Schiff — (Vertrags- wäre) 4- 7.50 7.- 7.50 Abgabe von Schilfheu. Um den Mangel an Heu und Stroh einigermaßen heben zu können, hat der Kom- munalverband sich Vie Aberntung des Schilfes westlich der Bahnlinie Berlin-Dresden Vorbehalten. Da der Nährwert von grünem Schilf in lufttrockenem Zustande gleich mittlerem Wiesenheu ist, wird nochmals auf die Verwertung von Schilfhe» zu Futterzwecken hin gewiesen. Die Firma Bruno Burghardt-Gröditz, die die Aberntnng des Schilfes übernommen hat, gibt, soweit der Vorrat reicht, Schilfbeu in lufttrockenem Zustande den Ztr. zu 6.50 Mk. ab Koielitzer Teichen ab. Bestellungen sind unmjttelbar sofort an diese Firma zu richten. Großenhain, am 18. Oktober 1918. VII1122 ä. Der Kommunalverband. Berkans von Franenuuterröcken. In den einschlägigen Geschäften kommt, und zwar nur für Einwohner des Kom munalbezirks, ein kleiner Posten von Frauenunterröcken zum Preise von M. 9.10 zum Verkauf. Die Abgabe erfolgt nach vorschriftsmäßiger Ausfüllung eines Bestandsfragebogens gegen: 1. einen Bezugsschein und 2. einer Bescheinigung einer Ortsbehörde LeS hiesigen Bezirks (Stadträt, Bürgermeister, Gemeindevorstand oder Gutsvorsteher) darüber, daß der Antragsteller der Gegenstände dringend bedürftig ist und den Bedarf nur durch Kauf der dem Kommunaloerband zur Verfügung stehenden Reichs ware decken kann. Die Händler haben die unter 2 genannte Bescheinigung unaufgefordert am 1. eines jeden Monats der Königlichen Amtshanptmannschaft — BekleidnngSstelle — vorschrifts mäßig entwertet einzusenden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen, insbesondere Verkauf zu höheren Preisen oder an Personen, die außerhalb des Bezirks wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, werden auf Grund von 8 20, Absatz 1, Ziffer 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. 6. 16/23. 12. 16 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15 000 Mark bestraft. Großenhain, am 15. Oktober 1918. 430 s L. Der Kommunalverband. Die satzungsgemüße Versammlung der im Schulaufsichtsbezirk Grostenham zum Besten der Hinterlassenen ständiger Lehrer bestehenden Begräbniskasse findet im Anschluß an die amtliche Hauptkonferenz Mittwoch, am SS. Oktober d. I., mittags IS Nhr im Saale des Gasthofs Stadt Dresden zu Priestewitz statt. Großenhain, am 12. Oktober 1918. Der Königliche Bezirksschulinspektor. Bei dem unterzeichneten Amtsgerichte wird vom 21. Oktober d. I. ab die durL- gebende Geschäftszeit (8 Uhr vorn,, bis 4 Uhr, Sonnabends bis 3 Uhr nachmittags) «in- geführt. Königliches Amtsgericht Riesa. Der 1. Nachtrag zum allgemeinen Ortsgesetz für die Gemeinde Gröba vom 14. Juni 1918. die Abänderung der Bestimmungen in den 88 8, 17, 23, 24 und 29 betr., ist von der Königl. Amtshauptmannschast in Großenhain mit dem Bezirksausschuß genehmigt worden und liegt zur Einsichtnahme für die hiesigen Einwohner in der Zeit vom 17. bis 30. Oktober ds. Js. im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 4 während der Geschäftszeit öffentlich aus. Gröba, am 15. Oktober 1918. Der Gemeindevorttand. Die Ausstellung von Bezugsscheinen für Web-, Wirk- und Strickwaren und Schuhwaren erfolgt künftighin Dienstag und Freitags von vormittags 8 bis abends S Uhr. Bezugsscheine können nur von Erwachsenen beantragt werden. Weida, am 16. Oktober 1918. Der Gemeindevorstand. Freibank Poppitz. Morgen Donnerstag abend von 7—8 Uhr Verkauf von Rindfleisch, V, i-s 1 M. und Kalbfleisch, V, Ke 80 Pf. auf Fleischmarken o. Der Gemeindevorstand. Antwort Wilsons ans die deutsche Note vom IS. Oktober. Washington, 14. Oktober. (Reuter.) Der Staats sekretär hat heute nachmittag dem interimistischen Geschäfts- träger der Schweiz und Vertreter der deutschen Interessen in den Vereinigten Staaten folgende Note bekanntgegeben: Staatsdepartement vom 14. Oktober. Mein Herr! In Beantwortung der Mitteilung der deutschen Regierung vom 12. Oktober, welche Sie mir heute übergeben haben, habe ich die Ehre, Sie um die Ueber- mittelung folgender Antwort zu ersuchen: - Die uneingeschränkte Annahme der von dem Präsiden ten der Vereinigten Staaten in seiner Botschaft an den Kongreß der Vereinigten Staaten vom 8. Januar 1918 und in seinen folgenden Botschaften niedergelegteu Bedingungen vonseiten der jetzigen deutschen Regierung und einer großen Mehrheit des deutschen Reichstages berechtigt den Präsi denten, eine offene und direkte Erklärung seines Entschlusses hinsichtlich der Mitteilungen der deutschen Regierung vom 9. und 12. Oktober 1918 abzuaebrn. Es mutz Klarheit da rüber bestehen, daß die Durchführung der Räumung und die Bedingungen eine- Waffenstillstandes Angelegenheiten find, welche dem Urteil und dem Rate der militärischen Be rater der Regierung der Vereinigten Staaten und der alli ierten Regierungen überlasten werden müssen, und der Präsi dent fühlt sich verpflichtet, zu erklären, daß keine Regelung von der Regierung der Vereinigten Staaten angenommen werden kann, die nicht völlig befriedigende Sicherheiten und Bürgschaften für die Fortdauer der gegenwärtigen mili tärischen Ueberlegenheit der Armeen der Bereinigten Staaten und der Alliierten im Felde schafft. Er hat das Vertrauen, daß er als sicher annehmen kann, daß dies auch das Urteil und die Entscheidung der alliierten Regierungen sein wird. Der Präsident hält es auch für seine Pflicht» hinzuzufügen, daß. weder die Regie rung der Vereinigt«« Staaten, noch er dessen ganz sicher ist, ' daß die Regierungen, mit denen die Bereinigten Staaten als Kriegführende assoziiert find, einwilligen werden, einen Waffenstillstand in Erwägung zu ziehen, solang« die Streit kräfte Deutschlands fortfahren, die ungesetzlichen und un menschlichen Praktiken auSzuüben, bei denen sie noch ver harren. Zu vertelh«« Zett, wo die deutsche Regierung an die Regierung der Vereinigten Staaten niit Friedensvor schlägen herantritt, sind ihre U-Boote damit beschäftigt, auf der See Paffagierschiffe zu versenken und nicht nur die Schiffe, sondern auch die Boote, in denen die Passagiere und Besatzungen versuchen, sich in Sicherheit zu bringen. Die deutschen Armeen schlagen bei ihrem jetzigen erzwun gen«: Rückzüge aus Flandern und Frankreich einen Weg mutwilliger Zerstörung ein, der immer als direkte Ver letzung der Regeln und Gebräuche der zivilisierten Krieg führung betrachtet wurde. Die Städte und Dörfer, wenn sie nicht zerstört sind, sind von allem, was sie enthielten, oft sogar ihrer Einwohner beraubt. ES kann nicht erwartet werden, daß die gegen Deutschland assoziierten Stationen einem Waffenstillstände zustimmen werden, solange die un menschlichen Handlungen, Plünderung und Verwüstung fortgesetzt werden, auf die sie mit Recht mit Schrecken und empörtem Herzen Hinblicken. Es ist auch notwendig, damit keine Möglichkeit eines Mißverständnisses entstehen kann, daß der Präsident mit großem Nachdruck (vsr? solsowh) die Aufmerksamkeit der Regierung Deutschlands auf die Fassung und die klare Absicht (to lös IwrgusM «wä plaiu mtsoy einer der Friedensbedingungen lenkt, welche die deutsche Regie rung jetzt angenommen hat. Sie ist enthalten in der Bot- schäft des Präsidenten, die er am 4. Juli d. I. in Mount Vernon gehalten hat. Sie lautet wie folgt: Die Vernichtung jeder willkürlichen Macht überall, die für sich geheini und nach eigenem Belieben den Friede» der Welt stören kann oder, wenn sie jetzt nicht vernichtet werden kann, mindestens ihre Herabminderung zu tatsäch lichem Unvermögen und (folgt eine Telegrammverstümme lung.) Die Macht, welche bisher die deutsche Nation be herrscht hat (oootrolloä) ist von der Art, wie sie hier be schrieben wird. Die deutsche Nation hat die Wahl, dies zu ändern. Die eben erwähnten Worte des Präsidenten bilden natürlich eine Bedingung, die vor dem Frieden erfüllt werden muß, wenn der Friede durch das Vorgehen (bx tk« aotion) des deut schen Volkes kommen soll. Der Präsident hält sich für verpflichtet, zu erklären, daß die ganze Durchführung des Friedens seiner Ansicht nach von der Bestimmtheit und dem befriedigenden Charakter der Bürgschaften abhängen wird, welche in dieser grnndlegendeu Frage gegeben iperden können. ES ist unumgänglich, daß die gegen Deutschland assoziierten Regierung«» unzweideutig wissen, mit wtm fie verbandeln. Der Präsident wird eine besondere Antwort an die kaiserlich-königliche Regiernng von Oesterreich-Ungarn abseuden. Empfangen Sie, mein Herr, die erneute Versicherung meiner Hochschätzung. * Robert Lansing. Ehe nicht der amtliche Wortlaut vorliegt, wird es sich empfehle», mit dem Urteil zu warten. Feststellen läßt sich nur allgemein, daß die Tonart weit schroffer ist als in der ersten Note. Offenbar hat Wilson in den letzten Tagen in einem besonder» lebhaften Gedankenaustausch mit Paris und London gestanden, so daß er das Rohmaterial für seine Antwort schon fertig hatte, ehe die deutsche Note ein traf. Besprechungen in London. König Georg von Eng land hat sich nach London begeben, wo er im Buckingham- palast mit dem Premierminister konferierte. Später fand eine lange Beratung zwischen dein König, Lloyd George und Henry Wilson, dem Chef des Generalstabes, statt. Oesterreich und Amerika. Der in Paris für den 10. Oktober anberaumte „Kongreßder unterdrückten Ratio- nalitäten Oesterreichs" ist auf Wunsch der französischen Regierung auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Nach Mitteilungen der Pariser Presse ist die Maßnahme auf einen Schritt der amerikanischen Regierung znrückzuführen, die von den Beschlüssen dieses Kongresses eine Behinderung ihrer politischen Aktion befürchten. Wiener Hofkreise wollen aus Washington einen Wink erhalten haben, man solle den Nationalitäten nicht zn viel versprechen, weil Wilson keine Zerstückelnng Oesterreichs wolle. In gewissen Kreisen fetzt man anscheinend Hoffnung darauf, Latz der frühere amerikanische Botschafter in Wien, Penfield, der Oesterreich sehr liebte und ein Bewunderer der Ungarn war, auch beute noch zugunsten der Donaumonarchie eintreten wolle. Tie im Wachsen begriffene serbische Opposition sttcht nachdrücklich wirtschaftlichen und politischen Anschluß an Oesterreich-Ungarn nach dem Kriege. Bereits für die Nächste Zeit sind Verhandlungen zu erwarten. Die Neiwrbmuig im Reiche. Die Abänderung der ReichSverfafluug. Der Bundes- rat stimmte gestern vormittag einem Gesetzentwurf zur Ab-,