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A««nl KL *v 201 Donnerstag, 2 V. August 1918 aoenos v»Mche«o«t»r Setpzlg «»gfi «Koka«, «tesn Nr. «. AmtsbtcrLt ftr die Kvniftl. Amtshautztmannschast Grosienhain, das KSniql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrSba. Bollmilchkarten auf die Zeit vom 2. bis 2S. September 1918 erfolgt Freitag, den SV. August 1S18, nach«. S btS V Udr in den bekannten Ausgabestellen im Rathaus. Kinder im V. und 8. Lebensjahre find »nm Bezug« von Vollmilch nicht mehr berechtigt. Bei verspäteter Entnahme der Bollmilchkarten ist eine Gebühr von 5V Pf. für besondere Abfertigung zu entrichten. Der Rat der Stadt Riesa» am 28. August 1918.F. Barauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bel Abholung am Schalter ,eben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr slir -Zeil» (7 Silven) 2L Pf., Ortsprer« 20 Ps.; zeitraubender und tabellarischer Satz enr- der Betrag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Da« viirfaer Tageblatt erscheint jede» Ta» abenb« '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn» und gesttag« Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unsere dar Katserl. Postanstalt«« vierteljahrlich 8 Mart, monatlich l Mart Anzeige» für di« Nummer des Ausgabetage« sind bi« 10 Uhr vormittag« aufzug, d«s Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 nun breit« Grundschrtft»Z«il« (7 Silben) 2L Pf., Ortspreu strechend HLber. Nachweisung«- und B«rmittelungSa«bühr 20 Pf Fest« Taris«. Bewilligter Rabatt erlischt, w«nn der Betrag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kon brr« gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Ri«sa. Vierzehn tägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an d«r Elb«". — Im Fall« Höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen de« Betriebes der Druckerei, d«r Lieferanten oder der BeförderunoSeinrichlungen — hat ver Bezirher keinen Anspruch auf L1«f«rung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und B«rlag: 8 an g er t Wi n »«» l i ch, R i , s a Geschäftsstelle: Raethesteah« 59 Verantwortlich für Redaktion- Arthur Hähnrl Riesa; für Anzeigenteil- Wilhelm Dittrich, Riol» Bekanntmachung öder denReichsftempel fürGeldumsütze. 1. Die Geldumsätze im inländischen Betriebe eines der Anschaffung nnd Darleihung von Geld dienenden GeschäftsunternehmenS unterliegen für die Zeit nach dem 30. Juni 1918 dem ReichSstrmpel nach den bis zum Schluffe des Geschäftsjahres berechneten Haben- »insen, auch wenn diese einem im Ausland wohnhaften Kunden berechnet werden (Reichs- ftempelgesetz 88 76, 77 und Tarifnummer 10 in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juli 1918 — RGBl. S. 799 — Reichsstemvel-AuSführungSbestimmungen 8 158 ff — Z. Bl. f. d. Deutsche Reich S. 315 —). Steuerstellen für diese Abgabe sind: die Hauptzollämter Bautzen, Chemnitz, Dresden ll, Leipzig II, Plauen, Zittau und Zwickau je für ihren Bezirk, überdies das Hauptzollamt Chemnitz für die Hauptzollamtsbezirke Annaberg und Freiberg, das Hauptzollamt Dresden II für die Hauptzollamtsbezirke Dresden I, Meißen, Pirna und Schandau, das Hauptzollamt Leipzig II für die Hauptzollamtsbezirke Grimma und Leipzig I, das Hauptzollamt Plauen für den Hauptzollamtsbezirk Eibenstock. 2. Wer im Inlands Geschäfte der bezeichneten Art betreibt, wird nach den Reichs- fiemvel-AusfLhrunasbestimmungen in der Fassung vom 29. Juli 1918 8 160 Abs. 2 (Z. Bl. f. d. Deutsche Reich S. 315) aufgefordert, fein Geschäftsunternehmen nebst sämtlichen Zweigstellen spätestens bis zum 15. September 1918 oder wenn das Unternehmen am 1. August 1918 noch nicht bestanden bat, binnen zwei Wochen nach Eröffnung Les Betriebs der zuständigen Steuerstelle anzuzeigen. 3. Anzeigepflichtig sind auch Sparkassen und Genossenschaften. 4. Die Anzeige bat den Namen (Firma und Inhaber) und den Wohnort (Sitz der Firma) des Anzeigepflichtigen, die von ihm betriebenen Zweigstellen und den Geschäftssitz dieser Stellen, die Art des GeschäftsunternehmenS und tue Angabe des Geschäftsjahres zu enthalten. Zweigstellen sind unter Angabe der Hauptniederlassung und ihres Sitzes auch der Steuerstelle anzuzeigen, in deren Bezirk die Zweigstelle ihren Sitz hat. 5. Oeffentliche Sparkasse» haben die Abgabe nur für denjenigen Geldumsatz zu ent- richten, der auf die dem eigentlichen Sparkaffenverkehr fremden Geschäfte entfällt (Tarif- nummer 10 Befreiungen Absatz 2) Als Geschäfte, die dem eigentlichen Sparkaffenverkebr im Sinne des Reichsstempelqesetzes fremd sind, sind die Geschäfte in demjenigen Gcldverkebre der Sparkasse anzusehen, für welchen Sparbücher nicht ausgestellt sind und bei dem über das Guthaben durch Scheck verfügt werden kann. Geschäfte in laufender Rechnung mit Krediteinräumung fallen unter die dem eigentlichen Sparkassenverkehre fremden Geschäfte auch dann, wenn eine Verfügung über das Guthaben oder einen eingeräumten Kredit mittels Schecks ausgeschloffen ist. Unterhält die Sparkasse neben dem eigentlichen Spar verkehr einen Verkehr der vorstehend bezeichneten Art, so findet die Befreiung für den ersteren nur statt, wenn über den Sparverkehr und den vorstehend bezeichneten Verkehr getrennte Konten geführt werden. 6. Eingetragene Genossenschaften sind abgabepflichtig, falls ihr Geschäftsverkehr über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht (Tarifnummer IO Befreiungen Absatz 3). 7. Öffentliche Sparkaffen und Genossenschaften sowie deren Verbandskassen, für die nach der Art ihres Geschäftsbetriebs eine Steuerbefreiung besteht (Tarifnummer 10 Be» freiungen Absatz 1), haben dies unter Einreichung ihrer Satzungen und Geschäftsbedingungen hei der Erstattung der Anzeige nachzuweisen. 8. Abgabepflichtige haben jede Veränderung des Geschäftsjahres, der Zweigstellen, des Inhabers des Geschäfts sowie die Aufgabe des Geschäfts und jede Aenderung des Geschäftsbetriebs, die nach Tarifnummer 10 Befreiungen Abs. 2, 3 den Eintritt der Steuerpflicht begründet, binnen zwei Wochen nach Eintritt in gleicher Weise anzuzeigen. Binnen der gleichen Frist ist eine Verlegung des Geschäfts der bisherigen, und sofern das Geschäft in einen anderen Steuerbezirk verlegt wird, auch der neuen Steuerstelle anzu- zeigen. 9. Die Anzeigepflichtigen sind berechtigt, die Anzeigen in doppelter Ausfertigung einzureichen und eine Ausfertigung mit Bestätigung der Anzeige zurückzuverlangen. 10. Wer der Anzeigepflicht in 8 76 Absatz 1 des ReichSstemvelgesetzeS zuwiderhandelt, bat nach 8 78 eine Geldstrafe verwirkt. die dem zehnfachen Betrage der hinterzogenen Abgaben gleichkommt. Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe, von 150 M. bis 100000 M. ein. Dresden, am 23. August 1918. Königliche Generalzolldirektion. Die Chemische Fabrik von Heyden in Nünchritz beabsichtigt, auf' ihrem dortigen Grundstücke ein Kreosotaebäude zu errichten. Gemäß 8 25 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung vom 26. Juli 1900 wird dies mit der Aufforderung bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. Großenhain, am 23. August 1918. 804 ü ri. Königliche AmtSbauvtmannschaft. — Die Ausgabe der Viehzählung. Nm 2. September dieses Jahres findet eine Viehzählung statt. Sie erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziege«, Federvieh und zahme Kaninchen. Die Zählung erfolgt durch Umfrage bei den einzelnen Viehbefitzern und wird durch die hiesige Schutzmannschast voraenommen werden. Den Zählern sind die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgetreu zu machen. Wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Der Rat der Stadt Riesa, den 26. August 1918. Gßm. Milchkarten-Ausgulre in Gröba. Freitag, den 30. August 1918. nachmittags 6—7 Uhr, werden im Gemeindeamt die Milchkarten auf die nächsten 4 Wochen ausaegeben. Die Ausgabe erfolgt in Zimmer Nr. 2, Buchstabe A—L und in Zimmer Nr. 6, Buchstabe M—Z. Die jetzigen Milchkarten find vorzuleaen. Für Milchkarten, die nicht zur angesetzten Zeit abgeholt werden, find 50 Pfg. Gebühr zu entrichten. Gröba, Elbe, am 28. August 1918. Der Gemeindevorstand. Ungelöste Oftfragen. Der Zusatzvertrag, zu dem Brcst-Litywsker Friedens vertrage bedeutet zwar insofern «inen wichtigen Fort schritt, als er die Trennung Estlands und Livlands von Großrußland endgültig ausspricht, aber über die Zukunft dieser Länder wie des ganzen Baltentums ist damit in positiver Beziehung recht wenig entschieden. Ob und wie sich eine Bereinigung mit Deutschland vollziehen wird, ist noch völlig ungewiß. Wenn der Chef der Militär verwaltung der baltiscl-en Länder, Herr von Goßlar, be- dem Besuch des Haushaltsausschufses des Preußischen Ab geordnetenhauses in Riga die Hoffnung aussprach, daß die Balten am Ziel ihrer Hoffnungen seien, der dauern den Vereinigung mit dem Acutterlande, und wenn der stell vertretende Landesbcvollmächtigte der Erwartung Aus druck gab, daß der neue Herzog bald in die Hariptstadt des Landes einziehen werde, so ist dem gegenüber zu betonen, daß über die künftige Staatsform der baltischen Provin zen und die Form ihres Anschlusses an das Deutsche Reich noch nichts Abschließendes und Authentisches bekannt geworden ist. Aehnlich verhält es sich mit den Gerüchten über eine bevorstehende Lösung der polnischen Frage. An dieser wird zweifellos- gegenwärtig fieberhaft gearbeitet, aber weder über die austropolnische Lösung noch über die Kü- nigsfrage, die Grenzfcstlegung und andere Grundlegung des polnischen Staatswesens ist augenblicklich eine endgül tige Verständigung erzielt worden, und es dürfte noch et liche Zeit dauern, bis der künftige Polenstaat in deut lichen Umrissen in die Erscheinung tritt. Auch die Zukunft Finnlands ist noch im Nebel. Einige Meldungen wollten wiisen, daß lne Frage der Wahl eines Herzogs schon entschieden nnd Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg dazu ausersehen sei. Dieser läßt aber er klären, daß davon keine Rede sein könne. Einer auf ihn etwa entfallenden Wahl würde er nicht entsprechen. Dorf, das in Wirklichkeit ja seit langem aus nichts besteht außer einer Tafel mit der Inschrift: Dies war „ProzlereS", oder: Dies war „Martinpuich", mutz vom Feinde mit rmp- findlichen Opfern gezahlt werden und fuhrt dabei nur immer weiter in eine Wüste, ohne Unterkunft, ohne Wasser, ohne jede Hilfsmittel. — Am 26. August setzten die Eng länder ihre Angriffe auf der ganzen Front nördlich der Somme fort. Von 7 Uhr früh ab hetzte ein Ansturm den anderen. Artillerievorbereitung und Jnfanterieangrisf gingen ineinander über. Um Mittag bog die deutsche Verteidig»«« einem starken englischen Angriffe aus. Die Engländer kamen bis Longueval und den Felville-Wald. Aber ein deutscher Gegenstoß warf sie wieder zurück. Weiter südlich griffen sie wiederholt von Suzanne heraus an. Allein die flankierenden deutschen Batterien zerschlugen jeden englischen Angriff. Das stürmische Wetter behinderte erheblich die englische Flugtätigteit. Die deutschen Jagd staffeln sanden in der Luft kaum Gegner. Sie gingen des halb auf 100 Nieter herunter und nahmen die englischen Gräben unter das Feuer ihrer Maschinengewehre. In fanterieflieger versahen die deutschen vorderen Linien mit Munition und Verpflegung. Auch Kraftwaaengeschiitze griffen erfolgreich in den Kampf ein. Einzelne fuhren bis dicht hinter die Schützenlinie vor und beschossen feindliche Fesselballone und Blinkerstationen und unterstützten mit ihrem Feuer wirksam die eigenen Vorstöße. Von einem militärischen Mitarbeiter wird uns ge schrieben: Auf dem alten Schlachtfelds zwischen Scarpe und Somme haben die Engländer am Dienstag eine blutige Niederlage erlitten. Unter Aufgebot starker Infanterie- massen und dem Einsatz gewaltiger Materialmengen, wollte Marschall Haig den Durchbruch rittlings der Heerstraße Arras—Cambrai versuchen. Unsere Truppen fingen den Gewaltstoß in der Linie Polves—Croisilten auf. Der Vor stoß wurde am Nachmittag wiederholt, trotz des Massen aufgebotes von Panzerwagen. Weiter südlich bis zur Somme griff der Engländer ebenfalls vergeblich an. Schwere Verluste auf der ganzen Schlachtfront bilden sein einziges Ergebnis. Die Armee Otto von Belows hat sich wieder einmal glänzend bewährt, denn ihr Abwehrsieg über einen an Zahl und Material weit überlegenen Gegner ist eine der stolzesten Ruhmestaten dieses Krieges. Zwischen Somme und Oise haben wir im Rahmen unserer beweg lichen Verteidigung die Linien vom Feinde abgelebt. Diesem sind dadurch Trümmerbause» zugesallen, die ehe mals Roye und ChaulneS hießen. Wir konnten sie den Franzosen ruhig überlassen, da mit ihrem Besitz kein tak tischer und strategischer' Vorteil verbunden ist. Solange der Feind in der Offensiobewegung steht, ist es wichtiger, daß unsere Linien überall einheitlich und geschlossen bleiben. Wenn die Gegner die „Eroberung" dieser armseligen Schutt- bansen mit vielen Worten feiern, können wir das ruhig geschehen lassen. In dieser Form fällt die Entscheidung nicht. Das wird auch der Feind noch erkennen. An der Vesle erlitten die VankeeS bei erfolgreichen Unternehm»». Kriegsnachrichte». Deutscher Abendbericht. Amtlich wird aus Berlin vom 28. August abends gemeldet: Südöstlich von Arras find erneute Turchbruchsversuche des Feindes gescheitert. Nördlich von Bapaume und nördlich der Somme brachen englische Angriffe unter schweren Verlusten zusammen. Zwischen Somme und Oise Vorfeldkämpfe vor unseren neuen Stellungen. Französische Angriffe nördlich der Aisne wurden blutig abgcwiesen. Die englische Niederlage. Schritt für Sckritt mühen sich die Engländer die Sommewüfte zurückzuerobern, aus der sie März d. I. von dem mächtigen deutschen Ansturm so eilig herausgeworfen wurden. Anders als die Eng ender versteht, die deutsche Verteidigung die taktischen Lorteile der TrichterwildmS zu nutzen. Jedes gewonnene gen unserer Truppen erhebliche Einbußen. Mit der Fort dauer der englischen Angriffe an der Somme ist zu rechnen. Ein« englische Kampsschildernng. Der an der Front des Generals Bying weilende Sonderkorrespondent der Agentur Reuter teilt in einem Pariser Telegramm über die in der Nacht vom Montag zum Dienstag stattgefunde nen Gefechte mit, daß es dabei zu schweren Nahkämpfen zwischen Deutschen und Engländern kam, in denen mit Handgranaten und Bajonett beim Scheine verschiedener brennender Tanks, deren Benzin infolge des deutschen Granatfeuers in Brand geraten war, gearbeitet wurde. Die Flammen, die eine Höhe von 90 Fuß erreichten, beleuchteten den Himmel weithin, und man konnte Hunderte von Flie gern beobachten, die trotz des herrschenden Sturmes und Platzregens sowie des heftigen MaschincngewchrfeuerS durch die Luft sausten, während sich unten Hunderte von Menschen in furchtbarem Ringen gegenüberstandcn. Versenkt. Aus Berlin wird amtlich gemeldet: Im Sperrgebiete westlich Englands wurden von unseren U-Booten 18000 Br.-R.-T. versenkt. Oesterreichisch-ungarischer Heeresbericht. Amtlich wird aus Wien verlautbart: An den Gebirgsfronten des italienischen Kriegsschauplatzes rege Erkundungstätigkcit. In Albanien wurde unter Nachhutkämpfen neuerlich Boden gewinn erzielt. Der Chef des GcneralstabS. Amtlicher türkischer Tagesbericht. Palästinafront: Geringes beiderseitiges Artilleriefeuer; rege Fliegcrtätigkeit. Westlich Mezran und auf dem Lstjordanuser hatten mir erfolgreiche Vorfeldgesechte, iu denen der Gegner vertrieben wurde. Einige Gefangene wurden eingebracht. Ein Vor stoß von Rebellen gegen die HedschaSbahn bei Zat-el-Hatesch wurde von unseren Posticrungen abgcwiesen. Bei Maidon an der persischen Grenze wurde ein englisches Werbe kommando aufgehoben; es erlitt schwere Verluste. Der Führer, ein englischer Hauptmann, fiel. — Entgegnung auf den englischen Heeresbericht vom 13. August: Die Eng länder meldeten in ihrem Heeresbericht einen erfolgreichen Angriff in dec Nacht vom 12. zum 13- August an der Straße Jerusalem—Nabulus. Worin dieser Erfolg besteht, wird verschwiegen. Durch Angabe einer Zahl gemachter Gefangener und erbeuteter Maschinengewehre soll der Miß- crsolg-verschleiert werden. Tatsache ist, daß wir den Eng länder vor und in unserer Stellung znsammengeschossen und daß wir'frrner im vollen Besitz unserer Stellungen sind. Nach englischen Gefangencnanssagcn sind bei dem Angriff 400 bis 500 Mann des Feindes gefallen. Unsere Verluste sind erheblich geringer. Verhandlungen zwischen Deutschland nnd Spanien. Nack einer Timesmeldung aus Santander soll die deutsche Regierung die Bedingungen der spanischen Notifikation an genommen und zugestimint haben, daß die in manischen Häfen liegenden deutschen Schiffe als Kompensationen sür die Verluste der spanischen Handelsflotte abgetreten würden. Diese Meldung ist unrichtig. Wie bereits am 23. d. Mts. mitgeteilt, hat die deutsche Regierung gegen das angekün: