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Dem Kommunalverband ist ein kleiner Poften Weistkohlsanerkrant zngewiesen worden, der zu einer allgemeinen Verteilung nickt auLreicht. Das Sauerkaut kommt daher nur in den Orten Riesa, Gröba, Nünchritz, Röderau und Weida zur Verteilung. Es entfallen ca. 75—100 er auf den Kopf. Die Ausgabe erfolgt vom 10. lsd. Mts. ab gegen Vorlegung der gelben Wareube- zugSkarte H, auf der der Abschnitt 7 zu durchstreichen ist. Grobenhain, am 7. Juni 1918. 424 o lll. Der Kommunalverbaud. Zwecke werden an die hiesigen Einwohner Obstsperrkarten anSocgebcn. Die Ausgabe erfolgt in den bekannten MarkenausgabesteUe» Sonnabend, den 8. Juni 1818, nachm. «—7 Uhr. In Gröba dürfen Kirschen nur gegen Hergabe eines Abschnittes der Obst sperrkarte geliefert werden. Die Belieferung der einzelnen Abschnitte dieser Karte wird noch bekannt gegeben. Zunächst wird der Abschnitt Nr. 1 mit 1 Pfd. Kirschen beliefert. Der Verkauf der Kirschen beginnt voraussichtlich Montag, den 10. Juni und richtet sich im übrigen nach den Witterungsverhältnisscn. Für den Verkauf find 3 Verkaufs- stellen eingerichtet worden und -war in der Kirsckbude in der Alleestrabe, im Konsum verein, Georgplatz 5 und bei Herrn Calle, Kirchstratze 32. Auherdem wird Frau Jlgner, Georgplatz 9, Kirschen auf Sperrkarte verkaufen. Papier, Körbe nnd sonstige Gefäße sind mitzubringen. Gröba. Elbe, am 8. Juni 1918. Ter Gemeindevorstand. La» N«e>aer Tageblatt erscheint teile» Lag abend» h,7 Uhr «ft Ausnahme der Sonn- und Festtage Bezugspreis, gegen Borauszahlung, durch unser- Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter dar tkailerl. Postanstalten vierteljährlich S Mark, monatlich l Mark Anzeigen für dir Nummer oe» Ausgabetages sind bi» 10 Uhr vormittags aufzuaeben und im voraus zu bezahle»; «ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breite Grundschrift-Zeil» (7 Silben) 2d Pf., OrtSprerS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent- sprechend höher Nachweisung»- mW BennittelunaSgebühr 2l> Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Mage eingezogen werden muß ober der 'Auftraggeber in Konkurs gerät ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg vdcr sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaScinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise?. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Win terlich. R i»sa ReschöftSstele: Goetheftratze 58 Verantwortlich für Redaktton: Arthur Höhnet Rieta: für An.etaenteil- >i»>lhelni Dittrich. Nietn. Lebensmittelvertettnnjl. Von Montag, den 10. laufenden Monats ab kommt auf Abschnitt 27 der gelben Warenbezugskarte lll Marmelade zur Verteilung. Es entfallen ISS x auf den Kopf. Der Preis beträgt 92 Pf. für das Pfund. Großenhain, am 6. Juni 1918. 53 o lll. Der Kommunalvervand. Kasfee-Grsatz für Großverbraucher. Die Großverbraucher von Kaffee Ersah (Anstalten, Schankwirtschaften, Cafts nsw.) haben sich wegen der Zuteilung von Kaffee-Ersatz sirr die nächsten 6 Wochen an denjenigen Kleinhändler zu wenden, bei dem sie sich seinerzeit angemeldct haben. Den Großverbrauchern wird ausländischer Kaffee-Ersatz zur Verfügung gestellt. Die Kleinhändler sind verpflichtet, an dem Behälter, in dem der Kaffee-Ersatz zum Verkauf ausgestellt wird, den Preis in deutlich sichtbarer Schrift anzubrinqen. Großverbrauchern, die glauben übervorteilt worden zu sein, bleibt überlassen, sich über die Preise Auskunft bei der Königlichen Amtshauptmaunschaft zu erbitten. Die Abholung der auf jeden Großverbraucher entfallenden Menge hat bis spätestens den 15. Juni 1S18 zu erfolgen; eine weitere Zuweisung wird voraussichtlich nicht statt finden können. Tie in Frage kommenden Kleinhändler haben bis spätestens zum 18. Juni 1V18 ihrem Grosthändlcr zu melden, ob und wieviel sie noch Bestände von dem zugewicsencn teueren Kaffee-Ersatz haben. Letztere haben diese Anzeigen bis z»m S«. Juni 1S18 hierher weiterzugeben. Ein Verkauf der von den Grostvcrdraumrrn nicht abgenommene» Mengen ist »«zulässig. Zuwiderhandlungen werden nach der VundeSratsverordnung vom 25. September 1915 in Verbindung mit der Nachtragsverordnuug vom 4. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Großenhain, am 3. Juni 1918. 624 st lll. Der Kommunalverband. Bekämpfung Ver Blutlaus. Wir weisen hiermit alle Besitzer von Obstbäumen nochmals auf die in Nr. 56 des Niesaer Tageblattes vom 8. März 1918 von uns erlassene Bekanntmachung über Bekämp fung der Blutlaus bin mit dem erneuten Veranlassen, die zur Vertilgung der Blutlaus erforderlichen Arbeiten ausS energischste durchzuführen. 'Auf die Strafbestimmungen in der eingangs erwähnten Bekanntmachung machen wir besonders aufmerksam. . Der Rat der Stadt Niesa, am 7. Juni 1918. F. Berkaus von Feintalg. Durch Herrn Flcischermeistcr Karl Reichest, -Sanptftraste 4S, gelangt Montag, den 1v. Juni 1K18, vormittags 8 bis nachm. 4 Uhr wiederum ein Posten Fcintatg zum Preise von 2 M. 30 Pf. für das Pfund zum Verkauf. Feintalg erhalten diesmal nur diejenigen, die ihre Lebensmittelkarten in der „Earola- schule" und im „Realprogvmnasium" abholen. Jede brotkartenbezugsberechtigts Person erhält 50 Gramnff' Feintalg. Dio Brot ausweiskarte ist vorzulegcn. Kleingeld und Papier sind mitzubristgen. . Der Rat der Stadt Riesa, den 6. Juni 1918. Gßlft. Mrscheimbgaöe in Gröva. Die Gemeinde Gröba will aus ihren eigenen Kirschennutzungen und den noch hier- zugekauften Kirschen die hiesigen Einwohner möglichst gleichmäßig beliefern. Zu diesem Kartoffellieferung in Gröba. Da tu der jetzigen Jahreszeit erfahrungsgemäß die Kartoffeln schwer haltbar sind, wenn sie in gröberen Mengen gelagert werden muffen und um eme bessere Lagerung bei den hiesigen Händlern zu erzielen, werden die hiesigen Einwohner ersucht, ibre auf Wochen- kartoffelkarten bis Ende Juni fälligen Kartoffeln schon jetzt von den Händlern entnehmen zu wollen. Die kleinen Meiigcn lassen sich in den Haushaltungen leichter übersehen und auslesen, wodurch an Kartoffeln wesentlich gespart werden kann. Gröba, Elbe, am 6. Juni 1918. Der Gemeindcvorstand. Nacheichnng in Gröba. Die in diesem Jahre vorzunehmcnde Nacheichung findet nach einer Anordnung für die hiesige Gemeinde am 11. Juni 1918 vorm. 11—12 und nachm. 2—6 Uhr, am 12. Juni 1918 vorm. 8—12 und nachm. 2—6 Uhr und am 13. Juni 1918 vorm. 8—12 und nachm. 2—6 Uhr im Gafthanse zum Anker statt. Jeder, der eichpflichtige Längenmaße, Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssig- ketten, Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, Gewichte und Wagen mit Ausnahme der rn den nächsten zwei Abschnitten bezeichneten, im öffentlichen Verkehre ver wendet, hat sie in der von uns noch zu bestimmenden Zeit in reinlichem Zustande pttnkt- lich zur Nacheichnng vorznlegen. Für Wagen, die für ciue grösste zulässige Last von SVKV kx und darüber be stimmt find und für sestfundamcntierte Wagen ist die Nacheichung nach Ablauf der dreijährigen Frist bei dem Haupteichamtc zu beantragen. Die Nacheichung der Meßgeräte, die am Gcbrauchsorte in nicht oder nur schwer lös barer Weiss befestigt sind, oder deren Herbeischaffung zur Nacheichungsstelle wegen ihrer Größe und sonstigen Beschaffenheit mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, erfolgt an Ort und Stelle. Die Besitzer solcher Meßgeräte haben sie aber bei Beginn der Nach eichung dem Eichbeamten anzumelden, der die Zeit der Nacheichnng bestimmen wird. Im übrigen ist auch jeder Landwirt, der die Erzeugnisse seiner Wirtschaft (Feld- früchte, Obst, Vieh, Milch, Butter usw.) zn verkaufen und hierbei z« wiegen oder »« messen Pflegt, verpflichtet, die Nacheichnng seiner Wagen, Gewichte und Maste vor nehmen zn lassen. Auf den gröstcren oder geringeren Umfang kommt es hierbei nicht an. Der von den Landwirten und vielen anderen Personen häufig erhobene Einwand, daß sie ihre Wagen usw. nicht in Gebrauch nehmen, vielinehr ihre Erzeugnisse ohne vor heriges Abwiegen verkaufen, wird der Regel nach als unbeachtet zurückgewiesen. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß die Nacheichnngsgebnhre« sofort bei der Nacheichung zu entrichten sind. Gröba, Elbe, am 7. Juni 1918. Der Gemeindevorstand. Bottmilchkarteu werden Montag, den 10. Juni, vormittags 8—10 Uhr im Gemeindeamte ausgegeben. Weida, am 7. Juni 1918. Der Gemcindcvorstand. Die elektrischen Stromgelder für die Monate Mai und Juni sind spätestens bis bis 8. Juni zn entrichten. Weida, am 6. Juni 1918. Der Gcmeindevorstand. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 8. Juni 1918, von vormittags '/»8 bis 8 llhr gelangt auf der Freibank im städtischen Scklachthof Rindfleisch zum Preise von 1.25 Mi. für das Pfund gegen Fleischmarkcn an die Inhaber aller noch außen stehenden weißen Freibank marken zum Verkauf. Riesa, am 7. Juni 1918. Die Direktion des städt. SchlachthofeS. werden, denn durch die Verteuerung der LcbenSverhältniffe um durchschnittlich 150 Prozent bedeute ein Einkommen von 2000 Mark nicht mehr als ein solches von 800 Mart vor dem Kriege. Er beantragte demgemäß, den Rat zu ersuchen, 1. in Verbindung mit anderen Gemeinden beim Kriegsministerinm nm Erhöhung der Entschädigungen für Einquartierung nachzusuchen, 2. zu erwägen, ob es möglich ist, Personen mit weniger als 2000 Mark Einkommen von der Quartierpflicht zu befreien. — Ter erste Teil des Antrages wurde einstimmig angenommen, der zweite Teil fand nicht die Mehrheit. —88 KeinMittel gegen denSchleichhandeL Neber die zukünftige» Ernährungsmöglichkeiten entwarf das Mitglied des Kriegsernährungsamtes in Berlin, Generalsekretär Stegewald gelegentlich eines in Dresden gehaltenen Vortrages ein recht trübes Bild. Stegewald bezeicknite die mangelhafte Erfassung der landwirtschaft lichen Erzeugung als die Quelle der Wucberpreise, des Schleichhandels und der ungleichmäßigen Verteilung. Die verschiedensten Kreise seien bemüht gewesen, ein besseres System ausfindig zu macken, das eine bessere und restlose Erfassung der landwirtschaftlichen Produkte gewährleiste. Ein solches System gäbe es aber nicht, ganz besonders nicht bei Milch, Butter, Getreide usw. In den kleineren Dörfern sei erfahrungsgemäß alles miteinander verwandt und verschwägert und da sei eben mit einer strengeren Er- fassnug nicktS zu erreichen. An Schweinefleisch sei auch in diesem Herbste nicht zu denken. Mit der Nindfleisch- versorgnny stehe cS ebcnsallS nicht günstig. Um einen noch lieferen Eingriff in die Milckvichbestände zu verhüten, wäre die Einführung mehrerer fleischloser Wochen am Platze. Diesen Standpunkt teile auch das KriegSernähcnngüamk. Als Ersatz für den Ausfall des Fleisches müsse etwas Magermilch verteilt werden. Bezüglich der Fettvcrsorgung teilte der Generalsekretär mit, daß einige neue Methoden zur Margarineberstellnng ausfindig gemacht worden seien, so daß mit einiger Wahrscheinlichkeit auf eine größere Zu- Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 7. Juni 1918. —* Auszeichnung. Der Jäger Otto Kleber, Sohn des Tischlers August Kleber, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet; er ist bereits im Besitz der Friedrich-August-Medaille. —y Landgericht. Vor der fünften Strafkammer des Dresdner Kgl. Landgerichts hatte sich der 24 Jahre alte mehrfach bestrafte Geschäftsreisende Sch. wegen Dieb stahl und Rückfallbetrugs zu verantworten. Der Ange- klagte stahl eine goldene Uhr nebst Kette nnd machte sich in der Umgegend von Großenhain, Meißen, Riesa und Dres den dadurch in 52 Fällen Schwindeleien schuldig, indem er Leuten vorlog. er wolle ihnen Lichtbilder vergrößern, Ehren- blätter für gefallene Krieger und Blumenständer ansertigen lassen. Sch. erlangte hierbei in sämtlichen Fällen als Vor- schuß Geldbeträge in je 2 bis 20 Mark, insgesamt mehrere hundert Mark. Das Urteil lautete auf 1 Jahr 8 Monate Gefängnis und 5 jährigen EhrenrechtSverluft. — Außerdem er hielt der aus Riesa gebürtige, in Lösten bei Meißen woh nende Gutsbesitzer Kr., der bei dem Verkauf von Runkel- rüden Preise forderte und erlangte, die einen übermäßigen Gewinn enthielten, wegen Kricgsvergehen 800 Mark Geld strafe oder 80 Tage Gefängnis. —* Auf zur Ludendorff-Spende! Luden dorffs Name glänzt über einer neuen Mahnung an das deutsche Volk, Wer der Mahnung, der Männer zu ge denken, die ihre Gesundheit, ihre Glieder für Deutsch land verloren haben. Den Kriegsbeschädigten gilt das hochherzige Merk! Alle, die gesund und blühend in den Kvmpf Zogen und herrlich« Laten zn Deutschlands Ehre und zu unser aller Wohl verrichteten und die im Tosen der Schlacht wund und krank wurden, sie alle sollen wissen, wie Deutschland ihnen dankt. Die Glieder, die sie verloren, sollen ihnen durch künstliche ersetzt werden. ihre Krankheiten sollen heilen, ihre Wunden vernarben. Dazu wurde die Ludendorff-Spende geschaffen. Aus al len Teilen Deutschlands müssen Summen zusammenströ men, damit den tapferen Helden, unseren Vätern, Löh nen, Brüdern, geholfen werden kann, damit jeder ein zelne der Tapferen wieder dem wahren Leben, sei ner Arbeit zurückgegeben werden kann. Was bedeutet Geld gegen die Taten, gegen die Leidet« unserer Kriegs beschädigten? Nichts! ES ist nur ein kleines äußeres Zei chen unseres Dankes, aber dieses Geld soll zum Glück spender werden. Die Ungezählten, die der Krieg aus der Werkstatt, aus den Bureaus, von der Feldarbeit fortries, und die nun wund und krank heimlehrten, sie alte müs sen ihrer Tätigkeit wieder zugeführt werden. Ihnen die wahre Heimat, für die sie bluteten, wiederzugeben, das will die Ludendorffspendc. Und das wäre ein schlechter Deutscher, der seine Brüder leiden ließe! J'm ganzen deutschen Reich wird jeder freudig seine Gabe bringen, mutz jeder seinen Dank bezeugen, daß wir glücklich sind und daß wir leben in unserem unversehrten, unangetaste ten deutschen Vaterland, daS danken wir ihnen. Dte Ludendorff-Spcnde soll ihnen sagen, wie tief wir ihnen danken, wie groß unsere Liebe, zur heimatlichen Scholle ist, die wir ihnen 'zum glücklichen Hafen bereiten «vollen. In Sachsen ftndcii am. 15., und 16. Juni 1918 Qpfertcige für die Ludendorff-Spcnde statt. Mögen sie einen reichen Ertrag bringen. —"Mit der Frage derEinquartierungS- lasten beschäftigte sich in seiner letzte«« Sitzung auch das Döbelner Stadtverordnetenkollegium. Ter dortige „An zeiger" berichtet darüber: Stadtv. Riedel regte eine Aende- rung des OrtSgeietzeS, welches die Eiiiqnartteriingslast regelt, an. Tie VergütungSsätze seien in Friedenszeiten festgesetzt und entsprächen nicht mehr den heutigen Ver hältnissen. Ferner wünschte er, daß Einwohner mit Ein kommen unter 2000 Mark nicht mit Einquartierung belegt Riesaer A Tageblatt rrnd Anzeiger Meblatt und Aryelger). »aymschMr Ra*«*» «4», «»«. S««-s Re. «L «trokass. Riesa Nr. KL für die Köniql. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie-en Gemeinderat GrVVa„