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- Erscheinungsdatum
- 1918-06-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191806037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180603
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180603
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Riesaer Tageblatt und Anzeiger
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Jahr
1918
-
Monat
1918-06
- Tag 1918-06-03
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Monat
1918-06
-
Jahr
1918
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Die V»rq-n«« 1« Irland. Der Berichterstatter der -Daily New«" meldet au» Dublin: Vater Macbrennan. Pfarrer zu Caltra in Eornty Galway, erklärte: Al« Priester und Mitglied der Sinusein-Erekuttve während de« lebten Jahre« gebe ich Ihnen mein Ehrenwort, daß die Erklärung der Regierung, daß zwischen der Exekutive der Ginnsein. Organisation und Deutschland Verhandlungen stattgefunden basten, eine scheußliche Unwahrheit ist und daß eine deutsche Invasion von der Sinnsrin - Exekutive niemals erörtert wurde. TageSgeschichte. Devtschr« Reich. Die neue SraLnzung de- Wehrpffichtgesetzes. Dieser Lag« wurde gemeldet, daß der Bundesrat außer dem Ent. wurf über den Arbeitsdienst Heeresunwürdiger auck noch, eine Vorlage über eine Abänderung des Gesetze« vom 11. Februar 1888 angenommen babr. Hiermit verhält es sich folgendermaßen: Nach dem Gesetz vom 11. Februar 1888, betreffend Aenderunge» der Wehrpflicht, treten die Wehr, pflichtige», die im Frieden dem Landsturm ersten Aufgebots überwiesen oder aus der Ersatzreserve (Marine Ersatzreserve) »u ihm übergetreten, während des Krieges aber zum Dienste im Heere oder in der Marine herangezoge» worden sind, bei Auflösung des Landsturmes wieder zum Landsturm zu- rück. Der Krieg hat den Beweis erbracht, daß sich unter ihnen eine große Zahl von Leuten befindet, dl« sich al« völlig kriegsbrauchbar erwiesen haben. Bleibt die bisherige Be stimmung (Artikel ll 8 86 des Gesetzes) bestehen, so würden di« militärisch ausgebildeten Landsturmpflichtigen ersten Aufgebots bei Auflösung des Landsturmes ohne Rücksicht auf thr Alter weiter in ihrem Landsturmverhältntffe ver- bleiben und den, Landsturm ersten Aufgebots dann nicht nur, wie bisher, unausgebildete, sondern auch eine große Zahl militärisch ausgebildeter Leute «„gehören. Im mili tärischen Interesse liegt es aber, diese gerade durch den Krieg besonders wertvoll ausgebildeten KrLste für den durch die Kriegsverluste geschwächten Beurlaubtcnstand nutzbar zu machen, sofern sie sich bei der Auslösung des Landsturmes noch in dem entsprechenden Alter befinden. E« sprechen hierfür auch sachliche und Billigkeitsgründe, indem diese Mannschaften' dann auch im Frieden an Stelle solcher, die dem Beurlaubtenstande bereits angehören und den Krieg mitgemacht, also bereits iu größerem Umfange Heeresdienst geleistet haben, zu Ucbuugen herangezogen werden können. Das am 2V. Mai 1918 vom Bundesrat angenommene Gesetz siebt daher vor, daß die im Frieden dem Landsturm ersten Aufgebots überwiesenen Landsturm- pflichtigen und die zu ihm übcrgctretenen Ersatzreservisten (Marine-Ersatzreseroitten) im Zeitpunkt der Auflösung des Landsturmes, soweit sie militärisch ausgebildet sind, ie nach ihrem Alter zur Reserve oder Landwehr (Seewehr) übergc- führt werden. Der Rcichsanzciger veröffentlicht eine Bekanntmachung betr. Aenderung des Aus- und Durchfuhrverbots für Waren des 6. Abschnittes des Zolltarifs, die RcickSgetreideordnung für die Ernte 1918 und eine Verordnung über Ernte» schätzung im Jahre 1918. Der Etaatsanzeiger veröffent licht das Kriegsgesctz zur Vereinfachung der Verwaltung. Heranziehuna von Heeresunfähiqcn zum militärischen Arbeitsdienst. Wie schon mitgctcilt, hat der Bundesrat dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes zugchen lassen, nach dem „während der Taner einer angcordneten Kriegs bereitschaft Wehrpflichtige, die infolge eines strafgerichtlichen Urteils zum Dienste im Heere und in der Marine unfähig sind, zum militärischen Arbeitsdienst in besonderen Verbän den herangezoge» werden können. Auf sie finden die für die Personen der 2. Klasse des SoldatenstandcS geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung." Halbamtlich wird zu lnesem Entwurf ausgesübrt: Damit wird einer allgemein als gerecht und billig erkannten Forderung stattgegeben. Wiederholt batte an der Front und in der Heimat Miß stimmung erregt, daß die im wehrpflichtigen Alter stehenden HeereSunsähigen, daß heißt diejenigen, die infolge ihrer strafgerichtlichcn Verurteilung dauernd oder zeitweilig vom Heeresdienste ausgeschlossen sind, in keiner Weife zur Ver teidigung des Vaterlandes hcrangezogeu werde» können, sondern ihrem Erwerbe ungehindert nachgchcn, frei von allen den ehrenhaften Wehrpflichtigen obliegenden Pflichten. Diese Mißstimmung ist um so mehr berechtigt, als eine große Reche Lieser wehrpflichtigen, aber heereSunsähigen Personen, die jetzige Zeit dazu benutzt, sich herumzutrciben und ihren Unterhalt durch strafbare Handlungen zu suchen. An der Zunahme des Verbrechertums, die durch den Krieg heruorgrrufcn ist, haben gerade auch diese Kreise einen er heblichen Anteil; ihre Fcrnhaltung von dem verbrecherischen Treiben kommt der allgemeinen Sicherheit zugute. Um Härten und Ungerechtigkeiten in einzelnen Fällen zu ver meiden, hat bereits zu Anfang des Krieges der Minister des Innern und der Kriegsministcr den HeereSunsähigen, die sich seither gut geführt hatten und nichts zuschulden kommen lassen, den freiwilligen Eintritt ins Heer gestattet. Auch durch das neue Gesetz, dessen AuSsührungSbcstim- munacn vom Kaiser erlassen werden, soll dahin Vorsorge getroffen werden, daß der Zwang des Gesetzes gegenüber solchen Personen ausgeübt wird, die trotz erlittener Vor strafe gegenwärtig ein geregeltes Leben führe» nnd nutz bringende Arbeit verrichten, also zu ihrem Teil schon jetzt dem Staate durch ihre Arbeit dienen. Die von dem Gesetz Betroffenen werden in die zweite Klaffe des Soldatenstan- des eingerciht werden, da man sie unseren ehrenhaften Wehrpflichtigen weder glcichstcllen noch diesen ihre Gesell schaft an der Front zumuten kann. Das neue Gesetz be- stimmt ferner, sie zu besonderen Verbänden zusammenzu- stellen und militärische Arbeitsdienste leisten zu lassen. Sie unterliegen dann den sür die zweite Klaffe des Soldaten- standeS geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie unter stehen, ohne Angehörige des Heeres und der Marine zu sein, nicht nur den militärischen Straf- und Diszivlinargesetzen in vollem Umfange, insbesondere auch insoweit, als diese «in militärisches Vorgesetzten- und UntergebrnenverhälrniS oder eine militärische Dienstpflicht vorauSsetzen, sondern sie haben auch die besondere rechtliche Stellung der Personen der zweiten Klasse des SoldatenstandcS in allen übrigen Beziehungen, wie z. B. in der MannschaftS- und Hinter- bliebrnenversorgung, der Familirnunterstützung und der- gleichen. Auf dem Wege »um Reichsjugendgesetz. Durch seine Jugend soll das deutsche Volk nach Friedensschluß zu dem ttaftvollen Wachstum der Vorkriegszeit gelangen. In er- höhtem Grade verdient ihr Gedeihen gerade jetzt die Auf- merksamkeit und Sorge weitester Kreise. Wieviel da noch nachzuholen ist, beweist allein der Umstand, daß die Jugend gesetzgebung im Reiche bisher nur sür Strastechtsachen ziemlich einheitlich geregelt war. Das Bewußtsein gemein- samer Verantwortung gegenüber der Heranwachsenden Jugend war bei uns nur insoweit geweckt, als es sich darum bandelte, die Gesellschaft vor Ausschreitungen ungezügelter sugendlicher Temperamente zn schützen. Bet den neueren Bestrebungen für die Schaffung eines einheitlichen Jugend recht« handelt es sich um etwas grundsätzlich anderes: um Schutz und Förderung der Juaendwohlfahrt in wirtschaft- kicher und sittlicher Hinsicht. Dazu muß vor allem die Zer- splttteruna überwunden werden, die noch im bürgerlichen Jugendrecht überall herrscht. Die Erweiterung der Zustän- digkett de« Reiches auf dem Gebiete der Juaendgesetzgevung rechtfertigt sich, wie Amtsgerichtsrat Dr. Stern auf der in Berlin soeben ftattaehabtcn Versammlung der Abteilung für deutsches Jugendrecht des Freiwilligen Erziehungsbet- Deutsche «eeerelftavsverichte. (Amtlich.) Große- Hauvtqunrtier, S. Juni LdlS. Westlicher Srieg-ichnnnInA. Hrere-grnvdeHronvrtn» Rupprecht. Artilleriekämpfe an vielen Stellen der Front. Englische Teilangriffe südlich der Lv« und nördlich von Albert schei terten unter schweren Verlusten. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Südöstlich von Novon dränaten wir den Feind trotz heftigen Widerstande« auf den Wald von Carlevont nnd von Montagne zurück. Wir nahmen die Höhen östlich von Moultn-souS-Touvent und stark verdrahtete feindliche Linien westlich von Mouvron. Im Angriff beiderseits de« Onreq- Flnffes warfen wir deu Feind über den SaviereS-Abschnitt zurück und eroberten die Höhen von Vaffy und Courchamp«. Au der Marne ist die Lage unverändert. Der auf dem Nordufer des Flusses gelegene Teil von Chateau-Tbierry wurde vom Feinde gesäubert. Nordöstlich von Berneuil und beiderseits der Ardre heftige Gegenangriffe der Fran zosen. Unter blutigen Verlusten wurde der Feind zurück geschlagen. Oestlich von Reims drangen wir in örtlichem Vorstoß in französische Gräben bei St. Leonard ein und nahmen die Besatzung des vorübergehend von un« besetzten Forts Pompelle gefangen. Französisch.amerikanische Lager von gewaltiger Aus- dehnung fielen bei Fere-en-Tardenot« in unsere Hand. Weit über eine halbe Million Schuß Artillerie, unermeß liche Bestände an Pionier- und Fernsprechgerät. mehr als lausend Fahrzeuge wurden hier erbeutet. * * * (Amtlich.) Große- Hauptquartier, S. Juui LV18. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Zeitweilig auflebender ArtMeriekampf. Feindliche Teilangrtffe westlich von Baillcnl und nördlich der Ltz- wurden abaewtefeu. Sccre-gruvve Deutscher Kronprinz. Zum Ersatz der in unserem Angriff zerschlagenen französischen und englischen Armeekorps und »uv Stütz ung der bisherigen von deren Nachbar-Armee« eiligst aus das Schlachtfeld herangefübrte« ««d ftarkgelichteteu Divisionen sind neue französische Verbände wett abge legener Fronten iu den Kampf eingetrete». Nördlich de« Aisne versuchte» sie vergeblich, die Ihnen angewiesenen Stellungen zu ballen. Wir schlugen sie in hartem Grabenkampfe auS Mouliu-sous-Louvent—St-Ebristoph« -Binare zurück. Südwestlich von Sotffous wurde Chan« du» genommen. Wir stießen im Angriff über den Savicres-Grund biS aus den Oftraud der Wälder von VMers-Cotterct- vor. Südlich des Durra führte der Feind heftige Gegenangriffe; sic wurde« blutig abge- wiese«. lieber CourchampS u«d MontkierK hinaus ge wannen wir Bode« und «ahmen die Höben westlich von Chateau Tbierrv. An'der Marne »wischen Marne und Reims ist die Lage unverändert. Die auf daS Schlachtfeld führende», mit Druvven- bewegnngen stark belegten Bahnen wurden durch unsere Bombengeschwader erfolgreich angegriffen. Wir schaffen SL feindliche Flugzeug« ab. Leutnant Menkboff errang feinen S«. und »0., die Leutnants Löwenhardt und Udet ihren SS. Luftsieg. Der erste Generalauariiermeister: Lubeuborss. rats treffend anssührte, aus dem Geist« der Verfassung. Bei der Gründung des Reiches waren militärische und wirt schaftliche Gedanken leitend, mit dem Ausbau des Reiches aber kam der sozialpolitische Gedanke hinzu. In einer Ent schließung forderte die Vertreterversammlung ein „großes, die KriegSersabrungen verwertendes ReichSjngendgesetz". Auf der Tagung der Wirtschaft-verbäude in Wie« wandte fick der ReichStagSabgeordnete Dr. Stresemann in seinem Referat -»nächst gegen jene, die im Ostfrieden den Schlüssel für einen Annektionsfrieden erblicken und von der irrigen Ansicht ausgingen, daS ein annektlonSloser Friede die Sicherheit für die Zukunft verbürge. Diesem Standpunkte gegenüber sei die Frage berechtigt, ob auch nur einer der Gegner, wenn ihnen der Sieg beschiel)«« ge wesen wäre, aus dem Standpunkte des annektionslosen Friedens gestanden hätte. Auf dem Balkan bereite sich eine Neuordnung vor und Bulgarien schwinge sich zur Balkanvormacht auf. Rumänien werde den Anschluß an die Mittelmächte suchen. Der Ostfriede habe Deutschland und Österreich-Ungarn zu praktischer gemeinsamer Arbeit ge zwungen. Sie müssen enger verbunden als je in die neue Situation hineingehen. Redner bekannte sich schließlich al« Anhänger einer gemeinsamen Handelspolitik Deutschlands und Oesterreich - Ungarns. DaS geplante Bündnis dürfe nicht von vornherein gegen die Feinde gerichtet sein. Ein Boykott der Mittelmächte auf dem Weltmärkte nach dem Plane Wilsons sei nichts als ein Bluff. Stresemann trat schließlich für ein Schutzbündnis mit der Tendenz völliger Vereinheitlichung beim Abbau der Zölle ein. Fricdcnsrüstung der (Slbsischeret. Die großen Häfen der Elbfischcrci rechnen für die Zeit nach dem Kriege mit einem bedeutsamen Aufschwung des Fischhandel» und einer dementsprechenden Ausdehnung der Fischindustrie. Um daher den gesteigerten Anforderungen genügen zu können, werden die größeren Elbfischereihäfen demnächst einen neu zeitlichen Ausbau erfahre». So will, wie der „Prometheus" berichtet, die Stadt Altona, deren Fischmarkt im Jahre ISIS einen Umfaß von mehr als 12 Millionen Mark erzielt bat, ihren Fischereihafen mit einem Kostenaufwand von 2'', Millionen Mart erweitern. In Hamburg, dessen Um satz an Fischen sich 1910 auf nahezu 23 Millionen Mk. belief, ist eine Erweiterung des Fischereihafens durch Ein richtung eines der Hamburger Handelshäfen als Fischerei- Hafen gefordert. Die stärkste Entwicklung scheint dem Fisch markt jedoch in Cuxhaven beoorzustehen. Mit einem Kostenaufwand von 6 Millionen Mark sollen die gegen wärtige» Fischereieinrichtungen der kommenden Zeit an- gepaßt werden. Oesterreich-Husar«. DaS Frauenstimmrecht in Ungar«. DaS Ungar. Telegr. Korr.-Büro meldet: Der Ministerpräsident Vr Wekerle hat im Hinblick auf di« im WahlrechtSauSschuß erfolgte Ab- lehnung des Frauenstimmrechts erklärt, er werde bei der Verhandlung im Plenum die Aufrechterhaltung der au das Frauenstimmrecht bezüglichen Bestimmungen beantragen. Die Reichs-etreideordnnng für die Ernte 1918. Die am Freitag ausgegebene Nummer 73 deL Reichs- Gesetzb.atteS enthält die am 29. Mai vom Bundesrat er lassene Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918. Die neue ReichSgetreideordnung unterscheidet sich von der ReichSgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 nur unwesentlich. Diese hat sich in der Praxis be währt; inöbcsonbe.e hat die Uedertragung der Bewirtschaf tung von Futtergeireid- und Hiftft'nfrüchten auf die ReichS- aetreibcstelle den an sie geknüpften Erwartungen ent sprochen. Die Barsch.isten der vorfäh.igen Reichsgetrei.e- vrdnung konnten da.,ec im allgemeinen aach für das neue Wirtschaftsjahr beibeha.ten werden: vor allem ist an dem bisherigen System der Bewirtschaftung festgehallen wor den. Von wichtigeren Neuerungen seien fassende hervor- haben: Zunächst sind Mais und Lupinen in die neue Reichs- aetretdeordnung embezogen worden. Bei der Knappheit der Lebensmittel mutz grundsätzlich darauf hmgewtrkt werden, den Mais, dessen Anbau in Deutschland sich »n» Kriege erl>eblich vermährt hat, zur menschlichen Ernäh rung h-ranzuziehen und ihn ebenfalls durch die Retchs- getretdestelle bewirtschaften zu lassen. Ferner sind mit Erfolg Versuche gemault wvr.cn, die Lupinen nach Ej'> bitterung zur menschliche» Ernährung zu vc.wc te". a' Bewirtschaftung der Lupinen durch die Reichsgetreideste.ls ist daher ebenfalls erforderlich Da die Beschlagnahme erst mll der Trennung vom Boden cintritt, wird die Ver wendung von Lupinen zur Gründüngung durch ihre Ein beziehung in die Rciäiegetreideordnung nicht berührt. Die Grünfütterung von Mais und Lupine» bleibt nach wie vor zulässig. - In Anlehnung an die Brotgetreideverordnung vom Jahre 1916 werden die zur Ernährung der Selbstversorger und zur Bestellung der Grundstücke den Landwirten zu belassenden Mengen in der neuen Verordnung selbst ge nannt. Die Sätze entsprechen im allgemeinen denen des Vorjahres. Hinsichtlich der zur Fütterung bestimmten Mengen erschien es zweckmäßig, die Festsetzung dem Reichs kanzler zu überlassen, die im August getroffen werden wird. Zur sicheren Erfassung der Früchte hat eS sich al- wünschenswert herausgcstellt, daß die Verpflichtung eine kaufmännisch eingerichtete Geschäftsstelle zu unterhallen, die bisher nur für die selbstwirtschaftenden Kommunalver- bände bestand, ausgedehnt wird. Die Geschäftsführung der Reichsaetreidestelle wird da durch besonders erschwert, daß am Ende des Wirtschafts jahrs die Zahl der von ihr zu versorgende» Bezirke durch den Zuwachs der Teilselbstbcwirtschafier wächst. Daher ist eine Beschränkung des Rechts der Sclbstwirtschaft auf solche Kommunalverbände erfolgt, die nach den Erfah rungen der Wirtschaftsjahre 1916 und 1917 mit ihrer Brot getreideernte ihre Bevölkerung wenigstens bis zum 18. Juni 1919 ernähren können. Die übrigen Neuerungen sind überwiegend technischer Natur. Wirtschaftliche TemoMisiermig. Tie Frage der wirtschaftlichen Demobilisierung ist von den zuständigen Behörden seit langem erwogen. Ueber ihre Pläne hat die Regierung lange geschwiegen, neuerdings aber einige kurz- amtliche Mitteilungen an die Presse ge macht, die einen Ueberbtick über ihre Absichten im allge meinen zulasscn. Mit Beendigung deS Krieges wird das freie Spiel der Kräfte ^war nicht ohne weiteres und bei allen Handelszweigen wieder einsetzen. Dagegen wird die staatliche Organisation auch nicht mehr auf allen Gebieten nötig bleiben, man hofft vielmehr, einen großen Teil des Wirtschaftslebens von jedem Zwange freilassen und dem freien Handel wiedergeben zu können. Während berm Reedereigeschäft das Mindestmaß von Zwang stattfinden wird, ist bei der Textilindustrie das Höchstmaß von Regu lierung beabsichtigt. Der Grund hierfür liegt zunächst an der außerordentlichen Knappheit an Rohstoffen. So steht z. B. die Wolle unter fast völliger Kontrolle Eng lands, da es die Ernten von Südafrika und Australien auf gekauft hat. Aehnliches gilt von Jute und anderen Er zeugnissen. Wenn dies auch im Hinblick auf unsere hoch entwickelte Ersatzstosfindustrie keine große Gefahr für die Versorgung unseres Volkes mit sich bringt, so ist doch spar samstes Wirtschaften mit den nach dem Kriege einzuführen- den Rohstoffen geboten. Diese Sparsamkeit läßt sich nur durch stresse Organisation erzielen. Man will deshalb sür ine verschiedenen Zweige der Textilbranche, so für Baumwolle, Wolle, Jute, Hanf, Flachs, Seide usw. Wirt- schaftsstellen errichten, denen die Kontingentierung der Fabrikate, die Verteilung der Rohstoffe usw. obliegt. Ueber allen diesen Wirtschaftsstellen steht die Reichsstelle sür Tex tilwirtschaft. Aehnliche Wirtschaftsstellen werden für ge wisse Kolonialwaren, Gummi, Felle, Oele, Häute, Leder gebildet. Die dabei für ein bestimmtes Gebiet in Betracht kommende Industrie soll durch ihre Fachverbände Dele gierte als Mitglieder der Wirtschaftsstellen benennen. B«i der Webstoffindustrie werden die Spinner, die Weber, die Konfektionäre, die Großhändler und Kleinhändler, neben ihnen auch die in der betreffenden Industrie beschäftigten Arbeiter und Angestellten herangezogen werden. Den Wirt schaftsstellen liegt in erster Reih- die Verfügung über di« Valuta ob, sie haben die für den betreffenden Geschäfts zweig zur Verfügung stehrnden Beträge in angemessener Weise zu verteilen, wahrscheinlich werde» diese Wirtschafts stellen auch di- Befugnis erhalten, die Preise festzulegen. Einfacher werden sich die Verhältnisse bei den Kolonial waren stellen, da hier auf dem Weltmärkte nicht Mangel, sondern Ucberfluß herrscht. Für Kaffee soll als Wirt schaftsstelle ein Kasfee-Einfuhr-Berein in Hamburg und für Tee eine Tee-Wirtschastsstellc ebendaselbst gegründet werden. Ebenso sür Kakao. Straffer soll die Organisa tion für Reis sein, da sich die holländischen Mühlen zu- sammengeschlossen haben; hier wird eine Reichs-Einlaufs- gesellschaft ins Leben gerufen werden. Äm freiesten von allen Geschäftszweigen wird voraus sichtlich di- Reederei bleiben. Nur die mit dem Schiffs raum zusammenhängenden Fragen sind für die Regelung der Einfuhr so wichtig, daß sie staatlicher Kontrolle be dürfen werden. Der deutsche Tonnagebestand und die Be- sörderungsaufgaben in der Uebergangszeit liegen völlig im Dunkeln, und eS soll daher eine Stelle geschaffen wer den, die unter Oberaufsicht eines fachkundigen Kommissars deö ReiSswirt'chaftsamteS die Verwendung der Schisse, die Metz- und Frachiverträge beaufsichtigt und darauf ach tet, daß die deutsch- Tonnage vornehmlich für unser Ein- fuhrbeditrsnis verwendet wird und daß die Güter nicht nach Willkür, sondern nach Maßgabe der Dringlichkeit deS Be darfs befördert und eingeführt werden. Differenzen zwi schen Reedern und Verfrachtern gleicht der Staatskommis- sar aus. In sonstiger B-z'ehung vlcibt das Reedereigeschäft von staatlicher Aufsicht ganz frei. Praktische Winke. Hartgewordene Gummiringe macht man wieder elastisch und gebrauchsfähig, indem man die Ringe in einem Bade von zwei Teilen kaltem Wasser und einem Teil Ammoniak Vz bis »l Stunden schwimmen läßt. Sie werden dann in klarem Wasser gespült, abgetrocknet und find für die Emmachgläer wieder benutzbar. Helle Sonnenschirme reinige man jetzt, da Seife fehlt, nicht durch vollständiges Waschen, sondern versuche, Flecke und Staubstrcis-n, dle sich an den Brücken finden, mit Spiritus oder Kartoffelmehl zu entfernen. Der Spiri tus muß im Wasserbadc erwärmt werden, dann mit einem Wattebäuschchen oder einem zum Ball geformten Leinen lappen strichweise von der Spitze nach dem Rande aufge rieben und gut getrocknet. Ebenso verfährt man mit dem Kartoffelmehl. AuS Papier ge webe lassen sich mit leichter Mühe Schutzglock n für den Ti ch nnd d e Svelftkammer h-rstellen. Sie sind ein guter Ersatz für die früher erhältlichen Gaze- j giorken.
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