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- Erscheinungsdatum
- 1918-05-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191805141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180514
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180514
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Riesaer Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1918
-
Monat
1918-05
- Tag 1918-05-14
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Monat
1918-05
-
Jahr
1918
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WWW Beilage zam „Riesaer Tageblatt «otakkonebrn» mrb Vikaar Sasa»- » «interttch, «iasa. «R»ß«1w»,r »e«1»»f»r«E, »». »««ttnwrtllch für «adaktt«« «rttz»e Hähnel, Riesa; für Anzeigen teil r DMr»q' «les» DieaStag, 14 Mai 1S18, adeuds 71. Jahrg H IlO Bedürfnisse de» Reiches, wotlten diesem leine direkten Steuern überlassen. Da» ist falsch, wie eine Reihe von ReichS-Gteuer- gesehen beweise». Der noch nicht vorliegende Antrag will nicht wie bisher einen BermägenSzuwach», «inen Hauptteil der Steuern, nehmen, sondern mehr da» Einkommen heranliehen. Bet der Heranziehung der Vermögen ist zu beachten, daß der Geldwert bedeutend gesunken ist, 100000 Mark nicht mehr die Bedeutung haben als früher. Ich wende mich nicht gegen die Heranziehung de» Vermögens, aber die Frage soll letzt nicht in Angriff genommen, sondern aus eine ruhigere Zeit vertagt werden, bi» eine richtige Bewertung der Frage sich ermöglichen läßt. Eine neue Steuerquelke mit organischer Neuordnung ist schon im Hinblick auf die Personalverhältnisse schwer durchführ bar. Im Hinblick auf die grossen Bedürfnisse Preußens sind wir dennoch gezwungen, im Herbste dieses Jahres mit einer Steuernovrlle an den Landtag heranzutreten, einen Leistungs ausgleich und eine Vertiefung de» Anlageverfahrens herbei beizuführen. Wenn nun das Reich seinerseits eine direkte, da» Einkommen betreffende Steuer machen wollte, so würde dadurch die Reform m Preußen gewissermaßen durchkreuzt. Den Burgfrieden auch zwischen den Einzelstaaten und dem Reiche aufrechtzuerhaltcn, dadurch, daß mcht ei» Steuerzwtst entfesselt wird, ist nötig im Interesse deS Reiches und der Bundesstaaten. Wir wollen dem Reiche entgegenkommen, die Interessen der Bundesstaaten dürfen aber nicht außer acht gelassen werden. > Abg. Stresemann snl.) erkannte an, daß der Finanz minister nicht ein prinzipielles Nein gegen die Heranziehung des Besitzes durch da» Reich ausgesprochen hat, und führte weiter aus: Ich habe aber eine entsprechende Würdigung der Finanz lage des Reiches in der Gegenwart vermißt. Wir müssen die Verzinsung der Kriegsschulden sichern. Was an neuen Steuer- gesehen vorgelegt ist, erfüllt diese Ausgabe nicht. Das Brannt weinmonopol, die Kakaosteuer usw. bringe» nichts in einer Zeit, wo es keinen Branntwein zu verkaufen, gibt, kein Kakao zur Einführung kommt. ES handelt sich also mehr um einen pa- piernen LluSgleich. Die beschlossenen Kricgssteuern wollte der Reichstag zur Schuldentilgung verwendet wissen. Jetzt handelt es sich darum, den ReichShaushalt in Ordnung zu bringen. Durch den Wehrbeitrag sind die Einzelstaaten nicht geschädigt worden. Wenn hier neue Vorschläge gemacht werden, so handelt es sich nicht darum, eine grundsätzliche organische Neuordnung herbeizuführe». ES ist nicht theoretisch zu differenzieren zwischen direkten und indirekten Steuern. Die Frage ist die: Wie wird der Ausgleich gesunden zwischen den Besitzenden und den mit den Verbrauchssteuern belasteten LolkSlreijc»- Meine» Freuuden toürde eS außerordentlich schwer sein, den Verbrauchssteuern zu- Mstimmen, wenn nicht der Besitz, insonderheit das Mehrem- kommen, - entsprechend mitbesteuert wird. Moralische Gründe sprechen dafür. Die vom Abg. Müller-Fulda angeführten Zahlen zeigen, wie eine große Zahl oft gar nicht produzierender Leute ihr Vermögen und Einkommen während des Krieges vermehrt haben. Diese find anzuhaltcn, dem Reich eine Abgabe zu zahlen. «Einen Weg der Verständigung Mit den Bundesstaaten zu gehen, sind wir gern bereit. Aber die Bundesstaaten müssen auch positive Vorschläge machen. Wollen die Bundesstaate» den Betrag durch -Matrikularbeiträge aufbriugcn, so ist das zu diskutieren, ebenso lvie der Gedanke, daß dis Bundesstaaten einen Teil der Kriegskosten übernehmen und dann im Besitz ihrer Finanzhoheit -bleiben. Mer dem Reich die ganze» Kriegskosten aufzubürde» und vonseiten der Bundesstaaten zu sagen: '„In meinen Steuergarten darf niemand hinein", ist ein für die Reichsfrnanzen unerträglicher Zustand. Man soll auch nicht glauben, daß die Umsatzsteuer in jeder Höhe er hoben werden kann, wenn wir sie überspanne», dann binden wir den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft. Wir sollten den besitzlichen Mittelstand, den Rentner», die OffizierSwitwe schonen, aber die großen Mchrcinkommen scharf erfassen. Die bisherige Kriegssteuer, die nur Len Sparer, der Vermögen zurücklegt, faßt und den Verschwender frei läßt, hat zu Ver hältnissen geführt, die sehr zu beklagen find. Wir sind Gegner des Staatssoziali-smus und sollen Ler 'Pcioatw-irschaft auch die Möglichkeit Lev Gewinne lassen, denn diese Möglichkeit hat unsere Umstellung in die Kriegswirtschaft erleichtert und unser« Produktionstätigkeit gesteigert. Wer aber ein verstärktes Ein kommen und Vermögen über Len Krieg hinaus sich erhält, der sott es auch als Ehrenpflicht ansehen, zur Deckung der Bedürfnisse des -Reiches beizutragen, und dem Gedanken sollten die Bundesstaaten Lei dem Eharakter der Steuer als einer Kriegsabgabe nicht entgegentreten. Ti« große Auseinander setzung über den Gedanken der Neichseinkommcn-, Vermögens und Erbschaftssteuer wollen wir dann gern bzs zupr.Frieden vertagen. . > < Hierauf begründet Abg. Gröber den bereits gemeldete» Antrag und führte aus: Die Ausführungen des preußischen Finanzministers waren nach Form imd Inhalt so, daß, wie mir scheint, wir ohne heftigen Kampf und Streit zu einer Ent scheidung über eine Äesitzsteuer kommen werden. Er hat die Frage: direkte Steuern den Bundesstaaten, die indirekte» dein Reiche, nicht weiter verfolgt. Der Standpunkt ist auch längst durch die Entwicklung überholt. Als daS Reich auS dem Zollverein nervorging, hat man selbstverständlich die Einnahmen quS den Zöllen für die Zwecke deS Reiches nutzbar gemacht, den Einzelstaaten di« übrigen Steuerquellen zur Ausbeute über- lassen. Inzwischen sind die Aufgaben und Lasten des Reiches gewachsen, das jetzt den Krieg auch für die Bundesstaaten führt und die Kriegsausgaben zu tragen hat. Die Kosten können nicht allein dem Reiche überlassen und nur durch Steuern auf den Verbrauch und den Verkehr gedeckt werden. Ein Ausgleich durch eine entsprechende Besitzsteuer ist nötig, wir könnten uns ja sonst vor dem deutschen Volke nicht mehr sehen lassen. Um was es sich in diesem Kriege handelt, das wissen die Einzelstaaten; die Feinde wollen die Rheinland«, die Rheinpfalz. So muß da» Reich käinpfen für die Interessen Preußens, Bayerns usw. Wenn es sich um die Ausbringung der Mittel handelt, bür,en die Bundesstaaten nicht versagen und dem Reiche sich hindernd in den Wea stellen. Antrag ans Ausbau der Retchserbschaftssteuer. Abg. »eil tzSoz.) begründet den Antrag: Der Ausschuß wolle beschließen: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, als bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Ausbau des Reichserbschaftssteuergesetzes in folgender Richtung zu bewirken geeignet ist: I. Einbeziehung der Erbschaften der direkte» Ab kömmlinge und Ehegatten von einer Mindestgrenze an unter Freilassung solcher Falle, in denen der Tod des Erblassers mit der Erfüllung der Wehrpflicht zusammenhängt; S. Verschärfung der Steuersätze und stufenweise Steigerung derselben nicht nur nach der Hohe der Erbschaft und dem Grade der Verwandtschaft, sondern auch nach der Höhe des Gesamtvermögens und nach der Kinderzahl de» Erbenden; S. Einführung eines abgestuften / Pflichtteils de» Reiches bet kleiner Änderzahl oder Kinder- losigkett de» Erblasser»; 4. Einführung de» Erbrecht» des Reiches, wenn die Erbschaft «an entfernte Verwandte oder blutfremd« Personen fallen würde. Staatssekretär Graf v. Roedern: Wenn «in Teil der in direkten Steuern im Jahre ISIS, wie der Abg. Keil gesagt hat, höhere Erträge brachte, al» erwartet worden war, so- hatte Redner in seiner angegriffenen Berechnung die Erträge für da» erste Jahr eben nur zur Hälfte, für da» folgende aber voll ein gesetzt, eva» wieder ein Zuviel enthielt. Wen» die indirekten Steuern alle» gebracht hätten, was man erhofft habe, woher kämen denn die Defizits? Die Mehreinnahmen der Steuern werden anfgezehrt durch die Mindereingänge «r anderen. Die Verkehr-steuern haben auch im vorige« Jahre nur die Hälfte erfolgen. Von alle« Seiten ist verlangt, daß, nachdem die großen «olk»masfen so stark herangezogen werden, zum Au»- gleich de» Besitz in höherem Maße, 1n»b«s»nder« die Krieg»-, gewinne, heranzuztehen. Die 1LOO Millionen Mart, die auch nach Annahme der 13 Steuervorlagen zur Deckung de» Fehl-! betrag» aufgebraucht worben sind, solle» durch Besitzsteuern! aufgebracht werden. Man könnt« an eine Reichs-Vermögen«- und -Einkommenssteuer denken, auch dann die fehlenden 1200 Millionen Mark den Einzelstaaten auf die MatrÜularbelträge zu legen. Aber dadurch würde in die Finanzen «ine große Verwirrung htneingebracht werden. E» muß also «in anderer Weg zur Deckung des Fehlbetrages gesucht werde» durch eine richtige Krieg-gewinnsteuer. Die «ermögen«zuwach»steuer bat sich in dieser Richtung nicht bewährt. Sie hat zwar etwa vier Milliarden abgeworfen, jedoch demoralisierend gewirkt. SS müssen die Mehreinkomme» während de» Kriege» entsprechend gefaßt werden. Von ISIS bi» 191« sind die Über 100000 Mark liegenden Einkommen in. Preußen um 86 Prozent gestiegen. Hier kann entsprechend ßugefaßt werden. ES ist ei» dahin gehender Antrag in Vorbereitung, der im Laufe der Sitzung noch in Vorlage gebracht werde« wird. Ich empfehle ihn jetzt schon dpr wohlwollenden Berücksichtigung. Im Anschluß daran verliest der Vorsitzende einen An trag der Sozialdemokraten auf Ausbau der Reichs-Erb schaft» st euer Antrag auf Srheßung einer antzerordentliche« Srie-Sah-abe vorn Einkommen rmd Vermöge». ' Zum Entwurf de» KriegS-SteuergesetzeS liegt folgender An- trag Gröber (Z.) u. Gen. vor: > Der Ausschuß wolle beschließen: In de» Gesetzentwurf über die Kriegssteuer Bestimmungen auszunehmen überfeine zugunsten deS Reiches für das Rechnungsjahr 1918 zu erhebende außer ordentliche Kriegsabgabe vom Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen, welche einen Gesamtertrag von 1200 Mil lionen Mart zu erbringen hätte, und für welche nachstehende Grundsätze gelten sollen: I. Kriegsabgabe vom Einkommen. 1. Die Abgabe wird erhoben von den natürlichen Personen mit einem Jahreseinkommen von mindestens 20000 Mark. Die Abgabe wird nicht erhoben, soweit dieselbe einen Betrag über- steigt, durch den das Jahreseinkommen nach Abzug der Ab gaben unter 20 000 sinken würde. 2. Das Einkommen der Ehegatten ist zuiammenzurkchnen und vom Ehemann einheitlich zu versteuern, sofern die Ehegatten nicht dauernd voneinander getrennt leben. 3. Gewährt der Abgabepflichtige Kindern auf Grund gesetz licher Verpflichtung (Bürgerliches Gesetzbuch 83 1601 bi» 161b) Unterhalt, so ermäßigt ;ich die Abgabe für daS dritte und jedes weitere minderjährige Kind um fünf vom Hundert ihres Betrags, jedoch nicht um mehr als SOOO Mark für ein Kind. 4. Unverheiratete Abgabepflichtige und verheiratete, kinder lose Abgabepflichtige haben eine angemessene Erhöhung der Ab gabe zu entrichten. 5. Die Abgabe ist in durchgestaffelten Steuersätzen zu erheben, beginnend mit drei vom Hundert für die ersten 30 000 Mark Einkommen, abschließend mit 20 vom Hundert als Höchststaffel. 6. Im übrigen sind die Bestimmungen des Landesgesetzes über die Einkommensteuer für die Bemessung der Kriegsabgabe und das bei der Feststellung und Erhebung der Steuer einzu haltende Verfahren maßgebend. Die Feststellung des Einkommens für die Einkommensteuer bildet zugleich die Grundlage der Fest stellung des Einkommens für die Kriegsabgabe. 7. In den Bundesstaaten, in denen eme Einkommensteuer nicht besteht, trifft die Landesregierung die Vorschriften über die Ermittlung des Einkommens. II. Eine erhöhte KriegSabg'abe wird erhoben von der während des Krieges erzielten Einkommensvermehrung gegen über den in der Friedenszeit erzielten Einkommen. 1. Maßgebend ist das Mehreinkommengegenüüer der letzten Friedensveranlagung. Auf Antrag des Abgabepflichtigen tritt an Stelle der letzten Friedensveranlagung das festgesteltte durch schnittliche Einkommen der Jahre 1912, 1913 und 1914. 2. Die Steuersätze für die Einkommensvermehrung sind burchzustasfeln, beginnend mit fünf vom Hundert für die ersten 80000 Mark Mehreinkommen, abschließend mit SO vom Hundert al» Höchststaffel. M. Als Ergänzung-abgabe wird eine Abgabe vom Vermögen erhoben. 1. Abgabepflichtig ist ein Vermögen im Mindestbetrag von NVOO Mark. S. Die Abgabe ist in durchgestaffelten Steuersätzen zu er hebe», beginnend mit ein» vom Tausend für Vermöge» bi» zu iOO OOO Wart und schließend mit drei vom Lausend als Höchst- ftaffel, - ... ß. s. Für die Bemessung der Abgabe wird zugrunde gelegt dis Feststellung deS Vermögens, welche für die Besitzsteuern (Reichsgesetz vom S. Juli 1913) auf 31. Dezember 1916 er- folgt ist. Einer besonderen VermögenSfeststellung bedarf eS nur, wenn eine VermögenSfeststellung sür die Äesitzsteuern auf 31. De zember 1916 nicht erfolgt oder nachträglich eme wesentliche Aen- derung deS BermögenSstandeS eingetrete» ist; in diesen Fällen wird das Vermögen auf 31. Dezember 1917 sestgestellt. IV. Zuständig zur Feststellung und Erhebung der Kriegs- abgabe vom Einkommen und Vermögen sind die Landesbehor- den, die zur Feststellung und Erhebung der Besitzsteuer be rufen sind. Abgg. Gröber (Z.) und Dr. Stresemann (nl.) äußern den Wunsch, die Minister der Einzelstaaten möchten sich zur Sache äußern. . . Staatssekretär Graf v. Roedern verwert bezüglich der zahlenmäßigen Darlegungen de» Aba. Müller-Fulda auf seine Ausführung im Plenum, besonders m seiner Antwort auf die Rede des Abg. Waldstein (Fortschr. Vp.). Im übrigen könne er dem Vorredner bezüglich der Bedeutung der neuen Steuer vorlagen für den Etat im ganzen zustimmen. Die neuen in direkten Steuern würden in diesem Jahre «och nicht viel bringen, besonder», da in den Kommissionen noch Abstriche gemacht worden seien, von denen er allerdings annähme, daß in den zweiten Lesungen manche noch wieder rückgängig gemacht werden würden. Die durch den Krieg veranlaßten Mindereingänge seien bet seiner im Plenum vorgetragenen Berechnung über in direkte und direkte Steuern aber auch voll berücksichtigt worden, sowohl für die letzten drei Finanzjahre, wie für da» Jahr 1918. Glücklicherweise fänden die Ausfälle an indirekten Steuern Deckung in den Ergebnissen der Kriegssteuer. Die k,7 Milliarden Mark al» Ergebnis der KrteaSsteuer würden hoffentlich einen Uebergang in da» Finanzjahr 19IA ohne rechnungsmäßige» Defizit ermöglichen. Finanzminister Herat betont mit den vom Staatssekretär im Plenum gegebenen Erklärungen über da» Verhältnis der Bundesstaaten zum Reiche einverstanden zu sein. Die Bundes staaten wehren sich nicht au» purer Negation und Unverstand gegen eine Einschränkung ihrer Steuerrechte, sonder« au» der eigenen Rot und den Bedürfnissen der Bundesstaaten heraus. Den Bundesstaaten dürfen die Einnahmequellen zur Erfüllung ihrer kulturellen Aufgaben nicht verstopft werden, nicht daß die finanzielle Ordnung gestört wird. Die Bundesstaaten können verlangen, daß nach wie vor die laufenden direkten Steuern, die Einkommens- und Vermögenssteuern al» auSnützungSfähige und ausbaufähige Steuern ihnen belassen werden. Die Presse geht von falschen Voraussetzungen au», wenn sie bet diesem Standvunkt laat. die Bundesstaaten hätte« keinen Sinn kür die Deutscher Reichste». 1-4. Sitzung, Montag, den 13. Mat 1918, «achmitktkgt > Vhr. Am «undesratstisch: Graf Roeder«. Der Etat der Martneverwaltung wird zu End« geführt. Angenommen wird der Antrag de» Ausschüsse» auk/Schas- ftmg »o» Beamten- und AngestelltenauSschüssen bei den Marine- betriebe», ferner eine sozialdemokratische Entschließung, daß die den Angestellten der Marine zustehenden Pauschsätze auf di« KrtegSteuerungszulagen nicht angerechnet werden. Ein Antrag, die vom Ausschuß gestrichenen fünf Jutendauturräte wieder «erzustellen, wird abgelehnt. > S» folgt die Beratung de» SkeichOfcha-amt««. Hierzu schlägt Abg. Prinz HU Schvenaich-Larokath sn!.) «di« von allen Parteien unterstützte Entschließung vor, aalen Teil nehmern der Kriege 1861, 1366, 1870/71, welche «In Ehrensold von' ISO jährlich empfangen, baldtunlichst «ine Teuerungs zulage zu gewähren. Abg. Bärwinkel (nl.) verlangt Einzkehung der un- NNsehnlich gewordenen Torlehensrassenscheine. Abg. Wer »er-H«rS feld (Fortschr. Bp.) bedauert, daß die Gewährung von Teuerungszulagen an die RetchSbeanrten g» dem Widerstand Preußens gescheitert sei. Abg. Bogtherr (U. Soz.) führt Beschwerde, daß aut Arbeiter und Soldaten ein Truck auSgeübt worden sei, die Kriegsanleihe zu zeichnen. «bg. Dr. Zimmermann (nl.) lobt die Werbetätigkeit b«S Reichsschatzamts für die letzte Kriegsanleihe. Abg. Prinz z u Schoenaich-Larolath (nl.) begrün- bet seme Entschließung und weist darauf hin, daß dre meisten Kriegsteilnehmer sich jetzt schon in den siebziger Jahren be- finden und angesichts der traurigcu Ernährungsverhältnisse nicht mehr für sich sorgen könnten. Nachdem Redner verschiedener Parteien für diese Ent- Meßung eingetreten waren, wurde sie einstimmig angenommen. Damit war der Haushalt des ReichSschatzamts erleklm. Es folgt der Sausbalt deS Reichsjuftizamtes. Abg. Belzer (Ztr.): Dem neuen Staatssekretär kom men wir mit Vertrauen entgegen. Angesichts der Geld entwertung müssen auch die Geldstrafen wesentlich erhöht werden. In gewissen Fäll.'n sollte auf Konfiskation er kannt werden. Die Autorität der Gerichte muß gehoben werden, am besten durch Hinzuziehung van Laienrichtern auch in Zivilstreittällen Wann kommt die Reform des KriegSwucherrechtS? Die Kriminalität nimmt gewal tig zu. Wenn ein Arbeiter wegen Diebstahls von Treib riemen wegen Landesverrat zu Zuchthaus verurteilt wird, viel schwerere Fälle aber straflos bleiben, so leidet das Rechtsempfinden darunter. Abg. Heine (Soz.): Der Glaube an das Recht ist zerstört, in einer Zeit, wo alles auf Gewalt ausgeht, in der hohen Politik, wie im kleinen. Verordnungen ver sperren allenthalben den Rechtsweg. Die Pfändbarkeits grenzen müssen erhöht werden. Die Unterstützung pon Kriegsteilnehmern und ihren Hinterbliebenen müssen un pfändbar bleiben. Die bedingte Begnadigung muß zur gesetzlichen Institution ausgebant werden. Gerade jetzt, wo so viele Menschen zum ersten Male bestraft werden. Von welchem Schicksal sie sonst verschont geblieben r ären. Abg. Müller, Meininaen (f. V.): An eine große Rechtsreform ist nicht zu denken. Es können immer nur Notgesetze werden. Di' Assessoren und Referendare im Felde müssen rücksichtsvoll behandelt und für den Zeitver lust entschädigt werden. Die Zunahme der Kriminalität der Jugendlichen ist das traurigste Kapitel des Krieges. An die Stelle des Strafrichters sollten vielfach Vormund- schaftsrichler treten. Die Generalkommandos haben mit ihren drakonischen Verordnungen nichts erreicht, vor allem nichts gegen die Schundliteratur. Der Krieg ist die Ne gation deS Rechts. Heute weiß, bei den Tausenden von Verordnungen, niemand mehr, was in Deutschland recht ist. Durch sie werden die Rechtsgefühle untergraben und die Generalkommandos tragen daran die Schuld. Welcher Staatsbürger, auch wenn er Minister oder Staatssekretär ist, übertritt nicht täglich diese Menge von Verordnungen? Der Neuköllner Fall hat das allergrößte Aufsehen erregt. Auf diese Weise wird das Rcchtsgefühl gänzlich unter graben. Wir müssen der Vernunft wieder das Wort ge ben, dann schützen wir untere Jugend vor Verrohung. Abg. Straek (Hospitant der Natt.): Die Zunahme der Kriminalität der Jugendlichen muß nicht zu strenger Bestrafung führen, sondern zu erhöhten erzieherischen Maß nahmen. Unter 14 Jahren sollte überhaupt niemand auf die Anklagebank kommen. Staatssekretär Dr. von Krause: Der geschiedene Staatssekretär Lisco war ein Vorbild an Pflichttreue und mit seinem reichen Wissen und Können hat er seinem Amt gedient, daß wir ihm alle zu großem Dank verpflichtet find. (Bravo.) Das Rcichsjustizamt hat ein gewaltiges Arbeitsfeld auf allen Gebietei:, und auch bei den Friedens verträgen hat cs mit zu arbeiten. Es ist ein Glied der Gesellschaft des Volkes. Es darf keine trockene, rein ju ristische Behörde sein. Der Auwaltsstand muß weiter ge hoben werden. Das Gesetz wegen der Anwaltsgebühren kann kein definitives sein. Eine große Rechtsreform ist jetzt nicht möglich. Die Vorarbeiten sind aber im Gange. Die Gesetzgebung für Jugendliche ist eines der wichtigsten Kapitel. Wenn der Reichstag vielleicht in Form eines Jni- tiativgesetzes den Anstoß dazu gibt, so wird die Reichsregte- rung ihre Mitwirkung nicht versagen. Beim Strafrechte find die Vorarbeiten so weit gediehen, daß der Entwurf demnächst der öffentlichen Kritik übergeben werden kann. Die Verordnung gegen den Wucher von 1915 hat sich im allgemeinen bewährt. In Verbindung mit den Bestim mungen, daß bei Verstößen gegen die gute Sitte Schaden ersatz eintritt, genügt diese Verordnung durchaus. Wenn auch zugegeben werden muß, daß das Rechtsbewußtsein gelitten hat, so kann doch nicht von einer Rechtslosigkeit gesprochen werden. Abg. Bohtz (kons.): Durch die ZwangskriegSwirtschaft ist eine große Rechtsunsicherheit geschaffen worden. Das Rechtsbewutztsein, namentlich der Landwirtschaft, leidet dar unter. Die eidesstaatlichen Versicherungen müssen einge schränkt werben. * Weiterberatung: Dienstag um 2 Uhr. Hanptausschntz des Reichstages. Berlin, den 1». Mat ISIS. Der HauptauSschutz de» Reichstag» setzte heute die Be ratung der Steuervorlagen bet den Best-- steuern fort. Außer dem Vizekanzler v. Payer, dem StaatS- fekretär kür das ReichSkchatzamt Graf v. Roedern wohnten die Fmanzmmister der Bundesstaaten der Sitzung bei. Berichterstatter Abg. Müller-Fulda (g.) leitete die Er- örterungen ein mit dem Hinweis auf das Defizit von 287S Mil- stone« Mark. Deren Deckung loll d»rcb Belast»», de» Verkehr»,
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