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- - '' - Wesaer G Cagcklatt V..- > N.'Ä'tr«. gear wer! Op erfreudigkeit d Gefangenen nicht lassen. Dem gesui Bon diesen werden vorzuasweise beruckfichngt igelt, die durch ihren Berus mehr als andere zu geben gewnnge« sind, ligen, die wegen Kuß-, Bein-oder anderer Leiden der Zuweisung aus lddeittiche« Griiuve» dringend bedürfen. igt «erden, i aller Schn dem Älter wie bisher auch nach der Beschäftigungsart in Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und Industrie, in Privat« und öffentlichem Besitz 'festgeftellt werden, damit für die Haferzuweisung an die Arbeitspferde bessere Grundlagen gewonnen werden. Die Zahl der Schweine, die sonst nur nach Altersklaffen getrennt ermittelt wird, wird durch die - ' ' ' festgestellt, als die Zuchteber zählen sind. Dies ist nötig. kDerfütteruna von Körnern und Kartoffeln an e verhindern soll, rechtzeitig Gebrauch zu machen. Heber die Höchstpreise Ar Gemüse vielfach Unklarheit zu bestehen. Der Höchstpreis Mohren und längliche Karotten beträgt für den Vekamttmachmm für Pack-, Laaer» «ad Streustroh. Das Königliche Ministerium des Innern weist in Uebereinstimmung mit der Reichs futtermittelstelle darauf hin, daß Stroh, das sich nachweislich nicht mehr zu Futterzwecken eignet, vW jeder Beschränkung, also auch von dem Sperrkartenzwange frei ist. Der Be darf an Back- und Lagerstroy ist aus den Beständen an solchem zur Fütterung unge eignetem Stroh zu decken. Futterstrob darf grundsätzlich nur gegen Sperrkarte abgegeben werden. Grvßenhain, am 13. November 1917. VUI20 b.Der Kommunalverband. ihre» selbsterbauten Vorräten aus den Kopf für die Zeit vom 1. November 1VL7 ab an Brotgetreide monatlich nur «och 8/, l-g verwenden. We erhalten demgemäß nach der im hiesige» Bezirke für die. Brotversorgung der Selbstversorger in Abschnitt v der Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 2. August 1917 getroffenen Regelung von» 1. November 1917 ab pro Kopf monatlich statt 16V, Pfd. Mehl und V, Pfd. Kleie uur noch 18'/, Pfd. Mehl und V, Pfd. Kleie zuge wiesen. > Da die Zuweisung für den Monat November noch mit IS'/, Pfd. Mehl und V- Pfd. Kleie pro Kopf erfolgt rst, wird die für diesen Monat zuviel gewährte Mehlmenge an 1 Pfd. pro Kopf der zu versorgenden Personen bet den Zuweisungen in den Monaten Dezember und Januar je zur Hälfte mit gekürzt werden. Die Selbstversorger werden demgemäß für die Monate Dezember und Januar für den Kopf der von ihnen zu be köstigende» Personen nur 18 Pfd. Mehl und V, Pfd. Kleie zugewiesen erhalten. ES empfiehlt sich deshalb im eigenen Interesse der Selbstversorger, bei dem Mehr verbrauch im Monat November bereits hierauf mit Rücksicht zu nehmen. Da im übrigen die Selbstversorger das Getreide bereits nach der seitherigen Der- brauchSmenge von 9 kg pro Kopf und Monat bis zum IS. September 1918 an den Kommunalverband bez. an die betr. Mühle abgeliefert haben, ist das gegenüber dem vor stehend neu festgesetzten Verbranchssatze mehr abgelieferte Getreide an 5'/, Pfd. für den Kopf der zu versorgenden Personen von den betr. Mühlen vorläufig für den Kommunal- verband zu übernehmen. Wegen der Bezahlung dieses Getreides ergeht s. Zt. weitere Anordnung. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Bekanntmachung werden auf Grund 8 79 der Reichsgetveideordnung für die Ernte 1917 vam 21. Juni 1917 mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 M. ober mit einer dieser Strafen bestraft. Grob en Hain, am 13. November 1917. 128 »l. Der Kommunalverband. JL HkanrrL. Poflanfrauen meru^ayru ML baß sstscheinen an bestimmten Tag« , NL streMnd Höker. Nachweisung«- und Vermittel »L N Kontur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort' Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Notation«bruck und Verla«: Langer* Winter Oertliches und Sächsisches. Riesa, de» 16. November 1917. . Auszeichnung. Der Gefr. Paul Diebe von hier wurde mit dlr Silbernen Friedrich-August-Medaille ausgezeichnet. — Dem Ober-Poftschffner Morgenstern ist das Kgl. Preutz. Verdienstkreuz für KriegShilft verliehen worden. „ —FelndlicheAn schlüge. Die Nordd. Allg. Ztg. schreibt: Zu den Mitteln aller Art, die vom Verband an gewendet werden, um Kriegsmüdigkeit in, deutschen Volke «t säen, tritt in letzter Zeit ein neues. Unsere Feinde ver- svchtn, die in ihrer Hand befindlichen deutschen Gefangenen datzin zu bringen, daß sie durch die Abfassung ihrer in die Heimat gesandten Briefe ihre Angehörigen in einem uns nachteiligen Sinne beeinflussen. Bor allem sind eS übertrie bene Schilderungen ihrer schlechten Lage, Betonung ihrer Sehnsucht, nach Hause zurückzukehren, Borwäkfe, daß Deutsch land noch immer nicht zum FriedenSschluß geneigt sei, daß die maßgebenden deutschen Stellen nichts für die Kriegsge fangenen in Feindesland täten, sowie falsch« Angaben über die Zustände in den feindlichen Ländern, die in einer An zahl Briefe immer wtederkebren. und die das Mitleid der Angehörigen erwecken und das Zutrauen zu einem «ndgül- tiaest Siege schwächen sollen. Das Unwahre undAbsicht- liche dieser Mtteilungen ergibt vielfach schon der Vergleich mit ander«, Gesangrnenbriefen aus derselben Gegend und aus demselben Lager, die.ganz anders lauten. In vielen iefen findet sich sogar in bewundernswerter eit die Ermahnung, sich durch die Lage der in dem Willen -um Siege beirren zu - gesunden Sinne unseres Volkes, der sich in der Ablehnung gleichgerichteter Bestrebungen in der Note Wil- sonserstkürzlikb wieder so glänzend -Offenbart hat, bleibt —.. """ — . dieser Art «wandt«, >brn, daß das Los , Mittel» ntni« der Di« ent« Verordnung vom 27. März 1916 ermächtigt worden, in Fällen, wo die Viehbestände, einschließlich des Kleinviehs im offenbaren Mißverhältnis zu den verfügbaren Futter mitteln stehen, die Abschaffung eines entsprechenden Teiles des Viehes in die Wege zu leiten. Hinsichtlich der Gänse ist hierbei wichtig, daß die Verordnung vom 3. 7. 17 eine gewerbsmäßige Mast zum Wiederverkauf überhaupt nur bis SS. November zuläßt, so datz die Abnahme der Gänse vor diesem Termine nötig ist. —* Zur Viehzählung am 1. Dezember 1917 hat der Bundesrat eine Ausführungsverordnung erlassen, die eine genauere Zählung der Pferde und Schweitre an- opdnet. Die Zahl der Pferde soll hiernach außer nach " ... -I- 2'2^— -.2, 2-, ^-'^"."„—2-2 mdwirtschaft, Handel, Gewerbe und Industrie, in Privat« id öffentlichem Besitz festaestellt werden, damit für die iferzuweisung an die Arbeitspferde bessere Grundlagen gewonnen werdc.. D' "" " - - nach Altersklassen getv Verordnung insofern genauer s . und Zuchtsauen besonders zu zählen find. »rr» »n nv«g, da diesen besondere Hartfutterzulagen gewährt «erden und die Behörden ein Interesse an Feststellung der in jedem Fall« zu erhaltenden Zuchtbestände haben. —MI. Günstige Scyweinepreise. Die vieh haltenden Kreise werden darauf aufmerksam gemacht, daß bis zum 30. November d. I. beim Verkauf von Schlacht schweinen durch den Biehhalter auch für Schweine unter 85 tg der Preis von 78 Mark für den Zentner Lebendge wicht bezahlt werden darf, daß diese Vreisvergünftiguna jedoch mit dem genannten Tage voraüsfichtlich in Wegfall kommen wird. EL wird sich empfehlen, von der günstig«, Preisgestaltung, die mit Rücksicht auf den Füttermangel da« Abstoßen auch mindergewichtiger Schweme befördern und die Verfüttern»« von Körnern und Kartoffeln an Schweine verhindern soll, rechtzeitig Gebrauch zu mächeu. —* Ueber die Höchstpreise für Gemüse cheint vielfach Unklarheit zu bestehen. Der Höchstpreis ür rot« Möhren und längliche Karotten beträgt für den Bretverforg««» der Selbstversorger betr. Auf Grund der Anordnung des stellv. Reichskanzlers von, 25. Oktober 1917, Reichs gesetzblatt Seite 971, wird im Anschluß an die Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 2. August 1917, Abschnitt L, folgendes bestimmt: Selbstversorger dürfen für sich und die von ihnen zu beköstigenden Personen aus Nach 81 der Verordnung des BundeSratS. über Rübensaft vom 6. Juli 1916 (Reichs- aesetzvlatt Seite 672) darf Rübensaft nur mit Genehmigung der KriegS-Rübensaftgesell- schast m. b. H. in Berlin abgesetzt werden. Dies gilt auch für Hersteller von Rübensaft, deren Jahresberstellung nicht mehr als 100 Doppelzentner beträgt. Die Bekanntmachung des Ministeriums vom 9. August 1916, wonach die in Absatz 1 Satz 2 dieser Verordnung genannten Hersteller von Rübensaft von der Absatzbeschriinkung befreit worden sind, wird aufgehoben. 651 HvIv Dresden, den 14. November 1917. 5498 Ministerium des Innern. Das Königliche Ministerium des Innern hat durch Verordnung vom 18. August diese« Jahres behufs Beseitigung von aufgetauchten Zweifeln nachträglich ausdrücklich alle Bestimmungen von Steuerordnungen der Gemeinden des Bezirks genehmigt, die aus Grund bereits früher ergangener Verordnungen von der Königlichen AmtShauptmann« schäft in seinem Namen genehmigt worden sind, sowie alle diejenigen Ausnahmen von de» Bestimmungen des Gemeindesteuergesetzes erteilt, die von der Königlichen AmtShaupt- Mannschaft in seinem Namen ausgesprochen worden find und zwar in jedem Falle mit Wirkung vom Tage der betreffenden Entschließung der Königlichen Ämtshauptmännschaft an. Gin Nachweis über diese Bekanntmachung ist von jeder Gemeinde zu den Akten über die Gemeindesteuerordnung zu nehm«,. Großenhain, am 5. November 1917. 2772 kL Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Entwertung und Ablieferung der Bezugsscheine durch die Gewerbetreibenden. Auf Veranlassung der ReichSbekleidungSsteÜe wird eindringlich darauf hingewiesen, daß die Verkäufer von Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren die von ihren Kunden empfangenen Bezugsscheine gemäß 8 13 der Bundesratsverordnung vom durch deutlichen Vermerk (Lochen und dergl.) ungültig zu machen, die ungültigen Bezugs schein« zu sammeln und am 1. eines jeden Monats an die zuständige Behörde ihres Wohn orts abzultefern haben. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15000 Mark bestraft, auch kann die Schließung des betreffenden Gewerbebetriebes folgen. Großenhain, am 14. November 1917. 1068 » L. Königliche Amtshanvtmannschast — BekleidnuaSstelke —. Höchstpreise für Karpfen an» Schleie«. Die Kriegsgesellschaft für Teichfischverwertuna hat mit der Zuweisung von Karpfen und Schleien begonnen. Gemäß der von, Königl,che» Ministerium des Innern festge setzten Preise wird für Fische aus dieser Lieferung der Klcinhandelshöchstpreis für Karpfen auf 2.40 Mark und für das Schleie« auf 2.7« Mark für das Pfund erhöht. Großenhain, am 15. November 1917. 147 K V Die Königliche Amtshauptmaunschast «Nd bi« Stadträtc zu Großenhain und Riesa. die von feindlicher Seite gemacht werden, fchon zu wesent liche» Erfolgen geführt. —*ZurSchlachtviebhaltung. Wenn auch die Zahl der Schwein«? infolge des Mangels an zur freien Ver fügung stechenden eiweißhaltigen Futter von der Landwirt schaft verringert worden ist und die Ferkelschlachtnng grö ßeren Umfang erlangt hat, steht doch noch ein Bestand zur Verfügung, der die Versorgung von Heer und Marine er laubt und den notwendigsten Bedarf der bürgerlichen Be völkerung deckt, selbst wenn das gepinaere Durchschnittsge wicht der zur Schlachtung kommenden Schweine berücksich tigt wird. Dies geht auch aus der Zwischenzähluna vom Io. Oktober hervor. Die ReichSfleischstelle hat für die lau fende Versorgungsperiode eine Umlage zur Aufbringung von Schweinen, die in erster Linie für die Versorgung unserer Truppen dienen, ausgeschrieben, die auszubrtngen notwendig und möglich ist. um die zur Hausschlachtung erforderliche und zur Abgabe verfügbare Zahl an Schweinen festzustellrn. ist vom KriegSernährungSamt angeordnet wor den , daß ViehaufbringungSkommisnonen überall geschaffen werden, die die Bestände zu prüfen haben. Sie können eine genane Nachweisung des zulässigen HauSschlachtungS- bedarf- fordern und sollen auch darauf achten, daß insbeson dere dort die Schweine unverzüglich abgenommen werden, wo erlaubtes Futter nicht »ur Verfügung Keht. Die Land wirte werden aut tun, die überschüssigen Schweine und all?, für die ausreichendes erlaubtes Futter nicht zur Verfügung steht, bis 80. 11.17 ab-ustohen, da nur bis dahin die Preise für alle Klaffen, auch für die gering gewichtigen, aus den Preis der lOO^-Klaffe einheitlich festgesetztsiud. Im üb rigen ist i»it Rücksicht auf die Futterlaae vaäigst« Vor nahme der Hausschlachtungen geboten. Die kühle Witter ung ermöglicht jetzt schon ohne Nachteil di« Von,ahme der Hausschlachtungen und die Konservierung des Fleischs. Der Tierhalter ist jetzt auch in der Lage, die Hausschlach- ttrng ohne Schaden porzunrbmen, auch wenn die im Frieden üblichen Gewichte infolge Mangels an Eiwtißfutter nicht erreicht werden, .da-ihnen gering gewichtige Schlachttiere günstiger auf d,e Fleischkarttn angerechnrt werden. Die überlassen, dafür zu sorge», daß Mach wirkungslos bleiben. Zur Beruhig», unserer Gefangenen zu erleichtern darauf M dringen, daß Mißstände Heeresverwaltung > Melangen, befett MarkevavSgabe i« Gröba. Sonnabend» den 17. November 1917, nachmittags 6 bis 7 Uhr werden in den be kannten Markenausgabestellen mit den Brotmarken die Fleischkontrollkarte« ausgegeben. Di« Fleischkontrollkarten find bis spätestens Dienstag, den 2«. November bei eine» Fleischer zwecks Kundeuliftenanmeldung abznlirfern. Grob ct, Elbe, am 15. November 1917. Der Gemeindevorftand. ««d irwchstltt Hytizer). Ed«ff« Ä 6 SeruspwchsteLe t R« Nr: 20. str die Königl. Amtshauptmarmschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grüba. Freitag, 16. November 1917, abends. Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Jostraa«. BepWspreW, aeae» «orauezahlung, durch unser, LrSger fwt Hau» »der brt Abholung am Schau« atüch SV Pf. Anzeige« für di« Kummer de« Ausgabetage« find dis 10 Uhr vormittag« aufzuaebrn und im voraus zu bezahlen r «ine ««währ fist Plätzm'wtrd nicht übernommen Preis fist die 4« mm breit, Grundschrift-Zeil, (7 Silben) SO Pf, OrtSprri» IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz <nt- knittelungitgebühr 20 Pf. Jest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, weim brr Betrag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in «ort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Rachliefrrun; der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. lick, Riesa. StefchitttSftele: Gsttdeltraße 89. Verantwortlicher Redaktion: Arthur Hähnel. Riesa; fitr Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich,Riesa. MkllW Mp« MMtts n MündkmMt. Für die hiesigen Einwohner ist wiederum ein Posten billiges Bodenleder zuge« wiesen worden. Bezugsberechtigte find nur Personen, deren Einkommen 15VV M. im Jahre nicht übersteigt. Von Viesen werden vorzugsweise berücksichtigt l-) die ges»>«w»«.»»«»e» vilpurnu pevurirr^, o) diejenigen, denen früher trotz ihres Bedarfs Leder nicht zugewiesen werden konnte. Um eine tunlichst gerechte Verteilung zu erzielen, soll zunächst nur an solche Per sonen, die unter » bis « fallen. Loder verteilt werden, nnd au diese vorläufig auch nur für 1 Paar, ausnahmsweise (bei starker Familie) für 2 Paar Schuhe. Andere Personen werden diesmal auf keinen Fall berückfichtigt. Die Anträge auf Ausstellung von Bezugsscheinen sind Montag, de« LV. November 1V17, nachmittags 2—4 Uhr — aber nur an diesem Tage — im Rathausc, Zimmer Nr. 8, zu stelle» und zwar durch den Haushaltungsvorftand oder ein von ihm beauftragtes HauShaltungSmitglied. Ber Stellung des Antrags sind das anSbeffernngSbedürftige Schuh werk, ein Ausweispapier, sowie der letzte Steuerzettel vorzulege». Für die übrigen Personen erfolgt, soweit der Vorrat an Leder reicht, in den nächsten Tagen eine neue Ausgabe von Bezugsscheinen. Der Tag der Ausgabe wird vorher be- könnt gegeben. Der Rat der Stadt Riesa, den 15. November 1917. Bei der hiesigen Gemeindeverwaltung ist heute der Stadtstcnerkontrolleur. Herr Otto Will» Richter als Gemeinde-Steuerkasfierer angestellt und in Pflicht genommen worden. Gröba, Elbe, am 15. November 1917. Der Gemeindevorstand. «end» '/,7 » Mark, nwnai 20 Pf. Jest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, weim ««-"hier an der Elbe". -. ,.. .. keinen Anspruch auf Lieferung oder Rachliefrrun; der >. Verantwortlick.siir Redaktion: Arthur Hähnel. Riesa; sur Anzeigenteil