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««d Anxrlgrr MebM imd Ayetzrrs. -SNK. Amtsölatt -^7- für die König!. AmtShaupLmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat -er Stadt Riek ' sowie den Gemeinderat Gröba. 228.Montag, 1. Oktober 1917, ntzkliss.'70. Jahr«. Lertliches «nb Sächsisches. Riela. den 1. Oktober 1917. Feier des 7V. GednrtStages HiadenßurgS in Riesa. Pflanz««- einer Hindenburg-Eiche. Die gestern abgehaltene Hindenburgfeier unserer Stadt nahtfl einen wohlgelungenen Verlauf. Heller Sonnenglanz und eine überaus zahlreiche Beteiligung ans allen Kreisen r von Wort und Lied ans- verhalfen in ihrer Gesamt- Avjsave von Teigwaren. Von Dienstag, den 2. Oktober 1917 ab werden in den LebenSmittelvcrtcilungSstcllen auf Abschnitt 8 der grünen Lebensmittelkarte l Nudel« abgegeben. Es entfallen 75 gr auf den Kopf. Die Entnahme hat bis spätestens den 8. Oktober 1917 zu erfolgen. Die Bestaudsanzeigen sind bis spätestens den 10. Oktober 1917 früh der Königlichen AmtSbauptmannschaft einzuserrden. Großenhain, am 29. September 1917. 16 äll. Der Kommunalverband. Erhebung über die Hervstkartoffelernte 1917 bett*. Die Landeskartoffelstelle hat angeordnet, daß die von den einzelnen Kartoffeler- zen-ern auf den ihnen durch die Gemeindebehörden zugeganaencn Vordrucken vorzu nehmenden Anfzeichnunaen der täglichen Kartoffclerntecrgebnisse erstmalig am 5. Okto ber 1917 aufznrcchnen sind. Die Gemeindebehörden werden veranlaßt, die Kartoffelerzeuger noch besonders hier auf aufmerksam zu machen und anzuweisen, das Ergebnis der Aufrechnung am 3. Oktober INI 7 sofort der Gemeindebehörde mitznteile«. Die Gemeindebehörden haben die Er- gebnisse der sämtlichen Kartoffelerzeuger zusammenzustellen und das Gesamtergebnis sofort und spätestens bis zum 7. Oktober 1917 der Königlichen AmtSbauptmannschaft anzuzeigen. Die Listen sind von den Kartoffelerzeugern bis zum S-^pK Hxntc weiter ru führen Großenhain, am 28. September 1917. 91»ll Der Kommunalverband. Unsere Mitbürger fordern wir hierdurch auf, am Dienstag, den 2. Oktober 1917 anläßlich des 70. Geburtstages des Generalfeldmarschalls von Hindenburg die Häuser mit Flaggen festlich zu schmücken. Riesa, den 1. Oktober 1917. Der Rat der Stadt Riesa. Fnd. Verkehr mit Wild. .. Auf Grund der Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers über den Verkehr mit Wild vom 12. Juli 19l7 (Reubsgesetzblatt Seite 607), der Rcichsfleischordnung vom 21. August 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 941), der Bekanntmachungen über die Regelung der Wildpreise vom 24. August 1916 (NeichSgesetzblatt Seite 959) und über die Festsetzung der Prerse für Wild vom 17. September 1916 lReichsgesetzblatt Seite 1046), sowie der Ausführungsverordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 4. September 1917 lNr. 209 der Sächs. Staatszcitung vom 8. September 1917) wird folgendes bekannt gemacht: 8 1- Die Jagdbercchtigten des Bezirkes des KommunalverVandeS Großenhain haben das »er Ablieferung unterliegende Wild an die Abnahmestelle der Stadt Dresden. das ist die Hauptmarkt-alle da selbst, abzugeben. Falls das abzuliefernde Wild nicht am Orte der Jagd durch einen Beauftragten der Stadt Dresden unmittelbar abgenommen wird, ist es an die Inspektion der Hanptmarkthalle Dresden — Station Hanptmarkthalle — zu senden. 8 2. Wer Treibjagden abbält oder abhalten läßt, hat dies spätestens am vorkergehen- de« Tage dem Wildhändler Otto Hartmann in Dresden-Ältst.» Kranzstraste 13, 1. (Fernsprecher 22498) anzuzeigen. 8 3. Die Jagdberechtigten haben allmonatlich die Schußlisten abzuschließen und bis rum 3. eines jeden Monats erstmalig bis zum 3. Oktober nebst Schlußscheinen und den eingenommenen Fleischmarken, Hasenkarten und Hasenkartenabschnitten an die Königliche AmtSbauptmannschaft einzusenden. Außerdem haben die Jagdbercchtigten über diejenigen fleischmarkenpflichtigen Mengen, die sie selbst verbrauchen wollen, unmittelbar nach jeder Jagd ihrer Wohnortsbehörde zwecks Anrechnung auf den Fleischbezug Anzeige zu erstatten. Der Kommunalverband wird, soweit markenpflichtiges Wild an einzelne Personen, Gastwirtschaften und dergleichen verkauft wurde, die Ortsbehörde des EmpfiingsrZ zwecks Ueberwachung des Verbrauchs benachrichtigen. Die in Abschnitt IV. der Bekanntmachung der Königlichen AmtSbauptmannschaft vom 28. Oktober 1916 bestimmte Regelung des Verkehrs mit Wild tritt außer Kraft. 8 4. DaS Muskelfleisch mit den eingewachsenen Knochen von Rot-, Dam-, Schwarz oder Rehwild unterliegt nach der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs vom 21. August 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 941) dem Fleischmarkenzwang wieSchlacht- viebfleisch. Ausgenommen sind der Wildausbruch einschließlich Herz und Leber, sowie Wildköpfe. . Hase« dürfen nur auf Hasenkarten abgegeben werden: dem Fleischmarkenzwang ^Lerliegen sie dagegen nicht. 8 S. Die Hasenkarte wird nur auf Antrag von der Wohnortsbehörde oder den von den OrtSbehörden damit beauftragten Stellen ausgegeben.. Neber die Ausgabe ist eine Liste zu führen. 8 6. Jeder Wildhändler hat aller 2 Wochen seiner Wohnortsbehörde seine Geschäfts bücher und Schlußscheine zur Prüfung vorzulegen und die eingenommenen Hasenkarten, Hasenkartenabschnitte und Fleischmarken abzugeben. 8 7. Die Höchstpreise, die für den Verkehr mit Wild im Bezirke des Kommunalverbandes Gropenhain gelten, sind die in den 88 17 und 18 unter l (für die Stadtgemeindo Radeburg und die Landgemeinden des Bezirks) und ll (für die Städte Großenhain und Riesa) der Ausführungsverordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 4. September 1917 (abgeoruckt in Nr. 210 des Großenhainer Tageblattes, Nr. 210 des Riesaer Tage blattes und Nr. 105 des Radeburger Anzeigers) festgesetzten. 8 8. Vorgeschriebene Vordrucke können von der Königlichen Amtshauptmannschaft, zum Teil unentgeltlich, bezogen werden. aufstellten, in deren Mitte die Vertreter der hiesigen Be hörden, der städtischen Kollegien und der Garnison traten. Franz AbtS „Weibegesang", dargeboten durch die ver einigten Gesangvereine unter Leitung des Herrn Kirchen musikdirektor Fischer, leitete die Feier ein. Hierauf ergriff Herr Pfarrer Friedrich das Wort zur Fest- ««d Weiherede. Als „ein lichtes Bild auf dunklem Hintergrund" führte er Hindenburg der Festversammlung vor Augen. Immer habt sich seine lichtvolle Gestalt vertrauenerweckend von dem dunklen Hintergrund der Kriegsgefahr abgehoben. Wir wollten Hindenburg danken, indem wir Gott die Ehre geben, der ibn uns^ geschenkt und als dessen Werkzeug «» Wirkung der Veranstaltung zu einer eindrucksvollen Kund gebung für den großen deutsche» Heerführer. Die Feier, mit der die Pflanzung einer Hindenburgeiche verbunden war, fand auf dem Platz vor der Handelsschule statt. Die Vereine und die Schulen hatten auf dem Albertplatz zu gemeinsamem Zuge gestellt und zogen gegen 11 Uhr mit Musik durch die Haupt-, Pansitzer- und Friedrich-Äugust- Straße nach dem Festplatz. Außer den SSulfahnen wurden in dem Zuge zehn DereinSfabnen und -Banner mitgeführt. Die Sängerschaft nahm auf den Stufen vor dem Handels- schulaebäude Aufstellung, während die übrigen Vereine und die Schulkinder, sowie die Teilnehmer aus der Bewohner- schäft sich um die den Dlatz schmückende gärtnerische Anlaa« Tagettatt Schelm T», a°«ndr V.7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Fesitaae. VewgSpreiS, gegen ÄorauSzahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter w - Postanstalten viertelinhrlich Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetage« sind bi- 10 Uhr vormittags aufzugcben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für da« «erscheinen an desnmmten Tagen und Platzen wird nicht übernommen. Preis für die 44 mm breite Grundichrift-Zeile (7 Silben! 20 Ps., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender uno tabellarischer Satz ent sprechend hoher. -»s"h"EisungS-und Bernnttelunysgebuhr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezvgen werden muß oder der Auftraggeber in »onnrrS gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der CIbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« ÄerrtebeS der Truckerei, der Lieferanten oder der BefürberungLcinrichlungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachiieseru»-, der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Benag: L an g er L Win te rlich, R ie sa. Geschäftsstelle: Ltortbestratze 59. Berantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. ---------------- .'^1-,,^---------—-—---——-- 8 9- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafe» bestraft. ' Neben dieser Strafe kann auf Einziehung des Wildes, ans das sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied, ob cs dem Täter gehört oder nicht Großenhain, am 27. September 1917. 142kV Der Kommunalverband. Stricklöhne für MilitSrstrlimPfe werden Mittwoch, den 3. Oktober, vormittags von 8—1 Uhr in der Stadthauptkaffe ausgezahlt' ' Der Mat der Stadt Riesa, am 1. Oktober 1917. H. Arbeiter «ud Arbeiterinnen können in großer Anzahl in Betrieben der Heeresverwaltung Beschäftigung finden. Mel ¬ dungen von Arbeitslosen nehmen entgegen die Hilfsdienst-Meldestelle in Grostenhain, in der AmtSbauptmannschaft und die Fraurn-Meldestelle in Grostenhai«, im Amtsgericht. MeMt für MrM tznkMn m Stile, Koks mi Melis. . Der Herr NeichSkommissar für die Kohlenverteilung hat eine erneute Einreichung der Kohlenmeldekarteu durch die gewerblichen Großverbraucher in der Zeit vom 1. bis 5. Oktober 1917 anaeordnet. Meldekarten (Hefte zu 4 Einzelkarten 15 Pfg., Einzelkarte» 3 Pfg.) sind im Rathaus, Ortskohlenstelle, Zimmer Nr. 2. zu entnehmen und zwar bis einschließlich 5. Oktober 1917 in der Zeit von vormittags 8 Uhr bis mittags 1 Uhr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiescn, daß für die Oktobcrmeldungen die alten Meldekarten nicht mehr benutzbar sind, sondern daß neue Vordrucke ausgegeben werden. Der Rat der Stadt Riesa, den 1. Oktober 1917. Gßm. Die Staats-Einkommen- und Ergänzungssteuer auf den 2. Termin dieses Jahres und die Gemeinde-Einkommensteuer ans den 3. Termin dieses Jahres sind am 30. September fällig geworden und spätestens bis znm 22. Oktober dieses Jahre- an unsere Steuerkaffe abzuführen. Die Brandvcrsichcrungsbeiträge mit Reichsstempclabgabe auf den an» 1. Oktober dieses Jahres fälligen 2. Termin sind spätestens bis zum 15. Oktober dieses Jahres zu zahlen. Es werden erhoben: die Gebäudeversicherung nach 1 Pfg., die Mobiliar- Maschinen-) Versicherung nach 1Pfg. für die Einheit und die Prämie für die Mobiliar- (Fahrnis-) Versicherung. Mit der Einkommensteuer sind auch in diesem Jahre von den Handels- und Ge werbetreibenden zur Deckung des Aufwande? der Handels- und Gewerbckammcrn in Dresden Beiträge zn erheben, und zwar für die Handelskammer nach 3 Pfg. und für die Gewerbekammer nach 9 Pfg. auf jede Mark Einkommensteuer, welche auf daS in Spalte <1 deS EinkommenstcuerkatasterS auf 1917 eingestellte Einkommen entfallen würde. Besondere Zufertigungen über diese Beiträge sind im Allgemeinen nicht ausgegebcn worden, wir legen aber die Hebclistcn bis 9. dieses Monats zur Einsicht der Beteiligten in unserer Steucrkaffe aus und geben bekannt, daß den Beitragspflichtigen von diesem Tage an eine 3 wöchige Einspruchsfrist zusteht. Der Rat der Stadt Riesa, am 1. Oktober 1917.