Volltext Seite (XML)
Mittwoch, AS. August 1S17, abends. SS» 7S. Jahrg 1185 L- 0.0. 4053 , aus diesem Dorfe, das il Kat. wieder geworfen. D! Südrand. Ni ros neuerliche» Terlangriff. Zwischen den -erschossenen Häusern der Arbciterkolonie kam es zu äußerst blutigen Kämpfen Mann gegen Mann. Wiederum mußten die Kanadier wie am Tage vorher unter Einbuße zahlreicher Toter und Der wundster zurück. Vor Verdun haben die erbitterten Kämpfe um Beau mont mit einem vollen deutschen Erfolg geendet. Unter völliger Entstellung der Tatsachen spricht die französische Eifelturmmeldung vom 27. August 5 Uhr nachmittags von vergeblichen deutschen Gegenangriffen ans die französischen Stellungen am Südrand von Beaumont. In Wirklichkeit haben sich die Franzosen de» ganzen 27. August über abge» müht, Beaumont zu erobern und sind nach Anfangserfolge, aus diesem Dorfe, das ihnen schon so große Opfer gekostet hat. wieder geworfen. Die Deutschen halten den gesamte, Südrand. Nur am-Ostausgang« des Dorfes ist den Frün rose,» ein Heine» Schützennest verblieben. Diese Erzeuaerhöchstpreise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, und zwar, soweit nickt ausdrücklich ein Termin bestimmt ist, bis auf weiteres. 2. Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. Juni 1917 (Staats- zettuna vom 16. Juni 1917 Nr. 137) und vom 28. Juni 1917 (Staatszeitung vom 28. Juni 1917 Nr. 147) betr. Höchstpreise für Frühgemüse bleiben hinsichtlich der für Blumenkohl in den Kreishaupkmannschafteu Bautzen und Dresden in Geltung. Ebenso bleibt die Ver ordnung des Ministeriums des Innern vom 1. August 1917 (Staatszeitung vom 2. August 1917 Nr. 177) in Kraft, soweit sie den Verkauf von Möhren und Karotten mit Kraut verbietet. 3. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß der Erzeugerhöchstpreis die Kosten der Beförderung zur Ladestelle und der Verladung im Bahnwagen oder im Schiff mit umfaßt. 4. Diese Verordnung tritt am 31. August 1917 in Kraft. DreSden. am 28. August 1917. Ministerium des Innern. Milchkarten betr. Die erneute» Anträge auf Ausstellung von Milchkarte» werden Freitag, den 31. August 1S17, nachm. von V->4 dis 0 Uhr in den bekannten Ausgabestellen im Rathause entgegengenommen. . Soweit Milchkarte» bereits erteilt worden sind, ist die jetzige Milchstammkarte mit- zubriugen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei dieser Ausgabe sämtliche Anträge zu stellen find. Späteren Anträgen wird nur in dringenden Ausnahmefällen entsprochen. Der Rat der Stadt Riesa, ain 29. August 1917.F. „ ohne Kraut Y Tomaten w) Kürbis al Sellerie bis 14. 10. 17 mit Kraut „ v. 15. 10. bü 30.11. 17 ohne Kr. , v. 1. 12. 17 b. 31. 12. 17 . , , v. 1. 1. MS 14. 2. 18 , , stmter «) Meerettick: ») wenn 100 Stangen mindestens 60 Pfd. wiegen, bis 31. 12. 17 vom 1. 1. 18 bis 28. 2. 18 . 1.3.18 . 30.4.18 später l>) wenn 100 Stangen mindestens 40 Pfd. wiegen, bis 31. 12. 17 vom 1. 1. 18 bis 28. 2. 18 ,, 1.3.18 „ 30.4.18 spciter d) fükslUchtere Ware bis 31. 12. 17 p) Rote Rü^en^Rote Beete) bis 31. 10. 17 vom 1. 11. 17 bis 31. 12. 17 später l) Schwarzwurzeln bi» 31.12. 17 - später Ariegsnachrichten. Bon de« Fronten. Vom 28. August wird gemeldet: Trotz aller Mißerfolge und schwerer Verluste setzten die Engländer an der slan- »rtschen Front ihre verzweifelten Angriffsversuche fort. Nachdem am Morgen des 27. beiderseits der Straße Ipern— Menin ein starker tiefaegliederter Angriff blutig zusammen, gebrochen war, setzten die Engländer in dem von Granaten zerrissenen Gelände zwischen den beiden Bahnlinien Boe- »nahe—Staden und Boern—Roulers zwei neue Durchbruchs versuche an. Um 3 Uhr nachmittags brach auf der Front UN Dtaaibank bi« zum Kanal Hollebeke schlagartig ein Fenerorkan au«. Sin schwerer Angriff folgte. Die tiefae- alirderten englischen Jnfanteriemafsen begleiteten Tanks, die fick mühtzM» ihren Weg über die verschlammten Granaten- rrichtrr Mbnten. Infanterieflieger flöoen in niedriger Höhe voraus, um durch Maschinenaewehrfeuer den Sturm wellen einen Weg zu bahnen. Aber »«geschwächt durch das englische Artilleriefeuer setzte die deutsche Abwehrwir- kung em. Ein Granat- und Schrappnellhagel schlug den austürmenden Mafien entgegen. In erbitterten Nahkämp- , fen warfen sich die deutschen Reserven auf die Engländer und warfen sie überall zurück. Um 8 Uhr abends versuch ten die Engländer nach nochmaligem gewaltigen Trommel feuer einen zweiten großen Angriff. Bis 10 Uhr hielten die Kampfe an, in denen bis auf eine geringe Einbuchtung nordöstlich von Frezenberg die deutschen Stellungen restlos behauptet wurden. Das Trichtergelände liegt voll von englischen Toten. Ein - neuerlicher Angriff an der Stabe Ipern-Menin, den die Engländer unter Bereitstellung von Tanks vorbereiteten, kam in dem zusammengefaßten deutschen Vernichtungsfeuer nicht zur Durchführung. Im Artois versuchten die Kanadier bei St. Augusts einen Neue Höchstpreise für Gemüse. —, 1-. Unter Aufhebung der Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend Höchstpreise für Frühgemüse, vom 14. August 1917 — 950 l- o. 0. — werden für die sol lenden Gemüse neue Grzeugerhöchstprelse festgesetzt: ») Erbsen (gedrillt oder gereisert) 40 Pfg. je Pfund d) Bohnen: grüne Bohnen 25 , , , Wachs- und Perlbohnen 35 , , <) Möhren ohne Kraut 12 „ , , ö) Karotten ohne Kraut 18 , , - ») Kohlrabi 20 „ , „ H Früh-Wirfing- und Früh-RotkoHI 15 , , „ Das im Grundbucke für Riesa Blatt 1555 auf den Namen Philipp Sigmund ein getragen gewesene, jetzt herrenlose Grundstück soll am 1«. Oktober l«17, vormittags S Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde«. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 3,4 Ar groß und auf 1530 M. —Pf. geschätzt. ES besteht aus dem Flurstück Nr. 774» des Flurbuchs und liegt in Riesa an der Schützen straße. > Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 13. Juli 1917 verlautbarten Versteigerunysvermerkes aus dem Grundbuchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungsternnne vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots incht berücksichtigt und oei der Verteilung des Verfteigerunyserloses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeseht werden würden. ' Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen standes tritt. Riesa, den 18. August 1917. Königliches Amtsgericht. kldedW Ster WM M Wns m Hnz> M tzremiW«. Auf Grund der Bekanntmachung des ReichLkommissars für die Kohlenverteilung vom 19. Juli 1917 findet am 1. September dieses Jahres eine Erhebung über Heiz- und Brennstoffe, und zwar: 1. den Bestand am 1. September 1917, 2. den Bezug in der-Zeit vom 1. April 1915 bis zum 31. März 1916 und 3. den Verbrauch auf die Zeit vom 1. September 1917 bis zum 31. Mürz 1918 statt. Zur Erlangung der erforderlichen Angaben sind Erhebungsboge» auszufüllcn. Die Austragung dieser Bogen erfolgt in den nächsten Tagen durch unsere Schutzmannschaft an die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter, die um Verteilung an die einzelnen HauS« Haltungen und Mieter von Gewerbe- und Geschäftsräumen ersucht werden. Zur Ausfüllung je eines Erhebungsbogens sind sämtliche Haushaltungsvorstände, Landwirte, Gewerbetreibende, Inhaber von Gewerbe- und Geschäftsräumen, Büros, Läden, Kontorräumen, Pensionen, Werkstätten, Arbeitsräumen und dergleichen verpflichtet. Von der Erhebung werden nicht betroffen : 1. gewerbliche Verbraucher, die der Bekanntmachung des Reichskommiffars für die Kohlenverteilung vom 17. Juni 1917 über die Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts unterliegen; 2. militärische Behörden und Anstalten, die von der Intendantur oder Garnison verwaltung mit Kohlen versorgt werden. Bei der Landwirtschaft sind bei der Angabe der BestandSmengen die Mengen nicht zu berücksichtigen, die für die Zeit bis zum 30. September 1917 zum Dreschen, zum Pflügen, für Molkerei- und Schmiedezwecke gebraucht werden. Die geforderten Angaben find streng der Wahrheit gemäst zu mache». Als Be darf an Brennstoffen auf die Zeit vom 1. September 1917 bis 31. März 1918 ist der gewöhnliche volle Sriedensbedarf, jedoch ohne jede Uebertreibung anzugeben. Bei Fest stellung des Bedarfs find etwaige Vorräte nicht einzurechnen. Der Hauswirt bezw. dessen Stellvertreter hat sich davon zu überzeugen, daß von de» Mietern in Punkt 1 des Fragebogens die vorhandenen Brennstoffmengen richtig angegeben worden sind; er hat dies am Schluß des FromebogenS zu bestätigen. , Die Angaben über die vorhandenen Bestände werden wir diesmal bestimmt durch geeignete Personen nachprüfen lassen. Wer unwahre Angaben gemacht hat, wird nnnach- sichtlich zur Beftrafuug kommen. Nach Vornahme der Destandserhebung am 1. August ist eine Nachprüfung der Bestände lediglich deswegen unterblieben, weil inzwischen durch den Reichskommissar für Kohlenversorgung die Bestandscrhcbung am 1. September unge ordnet wurde. Wer sich über die Ausfüllung des Erhebunasboaens nicht klar ist, kann sich ent- sprechende Aufklärung im Rathaus, Ratshauptkanzlei, Zimmer Nr. 2, einholcn. Der Hauswirt bezw. dessen Stellvertreter ist verpflichtet, die ErhebungSbogcn von den Mietern wieder einzusammeln und von Montag, den 3. September, vormittags 8 Uhr ab zur Abholung durch unsere Schutzmannschaft bereitzuhalten. Den Schutzleuten sind aus deren Aufforderung hin, sämtliche Räume, in denen Brennstoffe vermutet werden tonnen, zur Besichtigung zu öffnen. Diejenigen, welche versehentlich einen Erhebungsbogen nicht zugestellt erhalten, aber im Besitze von Brennstoffen sind und solche zu Hausbrandzwccken oder zum gewerblichen Verbrauche benötigen, sind verpflichtet, sich am 1. September in unserer Polizeiwache einen solchen abzuholen und dorthin ordnungsmäßig ansgefüllt am 3. September wieder abzngebcn. Wer den Erhebungsbogen den Tatsachen zuwider oder unvollständig ausfüllt, wer eine unrichtige Bescheinigung über den vorhandenen Bestand an Heizstoffen ausstellt oder wer sonst den Bestimmungen der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlen verteilung vom 19. Juli 1917 oder den Anordnungen in vorliegender Bekanntmachung zuwiderhandett, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Ferner kann auf Einziehung der Brenn stoffe erkannt werden auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied ob sie dem Täter gehören oder nicht. Der Rat der Stadt Riesa, den 28. August 1917. Gßm. , Pflichtfeuerwehr Gröba, Elve. Donnerstag, den 30. August 1917, nachmittags 8 Uhr, haben sich alle in Gröba, Forbergc, und Unterreußeu aufhältlichen männlichen Personen im Alter von 22 bis 30 Jahren, soweit sie übungspflichtig find, zu einer Feuerwehrübung pünktlich am hiesige» Feuecwehrgeräteschuppen, Strehlaer Straße einzufinden. Ungerechtfertigte und unent schuldigte Versäumnisse werden unnachsichtlich bestraft. Gröba, Elbe, am 28. August 1917.Der Gemeindevorstand. Viehzählung in Gröba. Am 1. September 1917 findet in Gröba eine Viehzählung statt, die sich auf Pferde, Maultiere, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen und Federvieh erstreckt. Sie erfolgt durch frei willige Zähler. Die hiesigen Vichbesitzer werden aufgefordert, den Zählern jede gewünschte Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen. Gröba, Elbe, am 28. August 1917. Der Gemeindevorstand. E A Da« Riesaer Tageblatt erscheint je»« Da« aoends »/,7 Uhr mir Ausnahme der Gönn- und Festrag«. Bezugspreis, arg« der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S,5S Mark, monamch 8S Pf. Anzeige» für di« Nummer de« Ausgabetage« sind «L da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nun breite Grundschrift-Ze «2 sprechend höher. Nachweisung»- und Vermittelum'."s " ' " -«Z. KonmrS gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich, S§ Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrii ML Notattonsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Ries aornd» V,7 >«n Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schatte» .... . z bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für m wird nicht übernommen. Preis für die 43 wm breite Ärundschrift-Zeil« (7 Silben) SO Pf., OrtSpreiS IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent« ungSgebükr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werde» muß oder der Auftraggeber in Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des " " ' wseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung oes Bezugspreises. sa. Geschäftssteller tteethestraße 5V. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähne!, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. 40 Pfg. je Pfund 25 35 12 W 18 W 20 15 10 16 28 4 * »» 30 10 22 33 Eg gg 35 gg 40 45 40 45, U 50 55 »» tt 30 35 Eg gg EE 40 gg Eg 45 gg r» 20 25 »» 10 »» 12 gg 14 gg 44 »» UielaklAMMN ««d Atk-elgor (EldedlM «» AMtzey, Amtsblatt -rr* für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riek , sowie den Gemeinderat Gröba.