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-SM.. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Richa, sowie den Gemeinderat Grvba. 194. ' Mittwoch, 22. August 1917, abeuvtz. 79. Jahrg. GmeWk-SWO WU Wh. DaS Geschäftszimmer der Sparkasse im hiesigen Gemeindeamt ist hente von Nimmer Nr. s nach Zimmer Nr. S verlegt worden. — Auch in Sachsen kein« fleischlosen Wochen! Die Landesfleischstelle schreibt: Am Dienstag fand auf dem LebenSmtttelamt eine Besprechung mit den Vertretern des KriegsernährunaSamteS und der Reichsfleisch- stelle statt. Nach den Ergebnissen dieser Verhandlung wird sich die Notwendigkeit, fleischlose Wochen sür Sachsen fest, zusetzen, erledigen. Uebriaens wurde von den Reichsver tretern betont, daß die Aufbringung des Schlachtviehs zur- zeit in ganz Deutschland auf grotze Schwierigkeiten flöht und vielfach nur im EnteianungSwege möglich sei. Dav, wie in einem Teil der Presse gemeldet worden war, grobe Abschlachtungen infolge Futtermangels stattfünden, beruhe auf Irrtum. — Zwangsweise Erfassung des Obstes. Die Reichsstelle für Obst und Gemüse erlabt in Kürze eine Ver ordnung über eine zwangsweise Erfassung des ObfleS, deren hauptsächlichste Bestimmungen lauten: Im Gebiete des Deutschen Reiches dürfen Aepfel, Birnen. Pflaumen und Zwetschen nur mit Genehmigung der zuständigen Landes stelle für Gemüse und Obst abgesetzt werden. Die Geneh migung wird, soweit es sich um Beförderung mit Eisen bahn, Kahn, Wagen, Karren oder Tieren bandelt, durch Ausstellung eines Beförderungsscheins erteilt. Von den Beschränkungen bleibt unberührt der Absatz an Verbraucher, wenn nicht mehr als ein Kilogramm an den Verbrauchs abgesetzt wird. Diese Mengeneinschränkuna gilt nicht für den Verkehr auf öffentlichen Markten. Die zuständigen Landesstelle» dürfen den Erwerb durch Verbraucher sowie den Handel auf öffentlichen Märkten einer besonderen Re gelung unterwerfen. Der Absatz von Obst zur Erfüllung der von der Reichsstelle für Gemüse und Obst (Geschäfts abteilung) abgeschlossenen oder von der Verwaltunasabtei- lung 1>er Reichsstelle oder einer Landesstelle genehmigten Verträge bleibt zulässig. Die Erteilung des Beförderungs scheines für solches Obst darf nicht verweigert werden. Alle Besitzer der vorgenannten Obstarten haben der zuständigen Landesstelle auf Erfordern Auskunft über die vorhandenen Mengen nach Gewicht und Art zu geben. Der Verbrauch und die Verarbeitung im eigenen Haushalt oder Betriebe bleiben zulässig. Die Besitzer haben die von der Anordnung betroffenen Waren auf Verlangen an die Geschäftsabteilung der zuständigen Landesstelle käuflich zu liefern und auf Abruf zu verladen. Für diese Waren ist ein angemessener Preis zu zahlen. Das Eigentum geht bet abgeernteten Obst über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. Ist das Obst noch nicht abgeerntet, so tritt der EigentumSüber- gang erst mit der Aberntung ein. Die Verteilung des Obstes auf die Marmeladenindustrie und für den Frisch verbrauch erfolgt durch die Reichsftelle. — DieVerwertung von Tierkadavern. Die grotze Knappheit an Futtermitteln und an Fett für tech nische Zwecke macht es notwendig, nicht blotz die Schlacht abfälle, sondern auch die Tierkadaer tunlich restlos zur Ge winnung dieser für die Kriegswirtschaft so wichtigen Stoffe heranzuziehen; mangels genügender Anlagen bleiben noch eine grotze Menge von Tierkörpern unverwertet und müssen vergraben werden. Der Bundesrat hat deshalb die Ver ordnung über die Verwertung von Tierkörpern und Schlacht- abfällen vom 29. Juni dahin ergänzt, dass den Landeszen tralbehörden viel weiter gehende Befugnisse als bisher auf diesem Gebiet eiugeräumt wurden. Sie sind ermächtigt worden, Kommunalverbänden, Gemeinden oder sonstigen öffentlich rechtlichen Verbänden die Errichtung von Abdecke reien und sonstigen Anlagen zur Verarbeitung von Tier- körpern vorzuschreiben; ferner kann eine Anzeige- und Ab- lieferungspflicht für die Besitzer verendeter Tiere festgesetzt, und dabei können die Vergütungen für die Tierkörper und Gebühren für deren Abholung und Verarbeitung geregelt werden. —8 „Frauendank 1914". Der aus dem Gedanken, den vielen Krieasinvaliden die tätige Dankbarkeit deutscher Frauen und Mädchen zu beweisen, hervorgegangene vater ländische Bund „Frauendank 1914" hielt am 19. bis 21. Äug. iir Leipzig im Anschlutz an die Heimatdankausstellung seine Bundestagung ab, bestehend m einem Bearützungs- und Werbeabend und zwei Versammlungen. Bei dem Be- grtttzungsabend versicherte Kreishauptmann Grellen, Wirk!. Geh. Rat von Burgsdorf, Leipzig den „Frauendank" des dancruden Wohlwollens der, König!. Sächsischen Staats- reaierung. Auch in den,Reden der Vertreter der Univer sität, der Stiftung „Heiülatdank" und dec Vereinigung „Sächsische Krteaerstedelung" .kam zum beredten Ausdruck, HZ« groben, «ertschätzung M d« Lrrtliches «n» Sächsisches. Riesa, den 22. August 1917. Verrat geht um! Schon vor einigen Tagen mutzten die Zeitungen darauf Hinweisen, datz in den Fabriken der Rüstungsindustrie sich miedet eine Bewegung bemerkbar mache, die ähnlich wie vor dem 16. April, die Arbeiter zu einem Streik, und zwar zu einem Generalstreik aufzuhetzen versuchte. In den Fabriken wurden Zettel mit aufreizendem und verhetzen dem Inhalte verteilt, die zum Generalstreik am 15. August aufforderten. Zum Glücke gelang es, einige dieser Zettel oerteiler zu fassen und hinter Schloss undlMegel z» bringen. Und unter diesen Zettelverteilern' ist anch der Mann ge wesen, dessentwegen in Magdeburg einige hundert Arbeiter Arbeit niederlegten. Und daß in diesen Tagen, da im Westen der bis aufs höchste gesteigerte Zweikampf zwischen einem Bruchteil der Deutschen mit nahezu der gesamten Kriegsmacht Englands und Frankreichs tobt, da der zweite grotze gewaltige Ansturm der Feinde an dem unübertreff- lichen Heldensinn und der herrlichen Tapferkeit unserer Helden scheiterte. Verrat will uns in den Rücken fallen, setzt, da jeder Deutsche nur mit tiefster Ergriffenheit den Heeresbericht unseres Generalstabs lesen kann, da auf den blutgetränkten Schlachtfeldern Flanderns die Unüberwind- lichkeit unserer grotzen und gerechten Sache von unfern Brüdern aufs Neue bewiesen wurde. Aber, Gott sei Dank! es-sind nur wenige Männer, die es fertig bringen, in dieser Zeit die Arbeit nftderzulegen. Nur wenige Deutsche wer den den Einflüsterungen der Vaterlandsverräter Gehör schenken und vergessen, was sie den Helden da draussen schuldig sind. Unsere Feinde suchen die Entscheidung des Weltkrieges zu ihren Gunsten jetzt mit aller Gewalt, mit allen Mitteln zu erzwingen. Fast die ganze Welt arbeitet für sie und die Bedürfnisse ihrer Heeresmaffen. Die Eng länder und Franzosen setzen jetzt im Westen die ganze Kraft .ihres aufgehäuften Menschen- und Kriegsmaterials «in, dessen Ueberlegenheit sie selbst nicht genug rühmen können. Wir dagegen sind nur auf uns selbst, ganz allein auf uns selbst und auf unsere eigene Erzeugung angewiesen. Was einmal englische Munitionsarbeiter in einem Tele gramm an ihre Petersburger Kollegen aussprachen: „Jede Stunde der Famheit macht uns zu Mördern!", das gilt beute in noch größerem Matze, als jemals in diesem Kriege, auch für uns. Möge darum der Geist, der draussen in höllischem Ar tilleriefeuer, in Schlammlöchern, in Not und Tod deutsche Männer beherrscht, auch uns in der Heimat beseelen, dann werden wir nie vergessen, datz jede Arbeitsstunde teures Leben rettet und jede Stunde der Faulheit zum Mörder macht. Dann werden auch jene Helfershelfer unserer Feinde umsonst ihr lichtscheues Handwerk treiben, dann wird kein deutscher Arbeiter sich mit ihnen schuldig mache»: und auch nur eine Minute der Arbeit versäumen. * * * —* Verleihung. Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preutzen haben geruht, Herr»: Spar- kaffenkassierer Reitz bach das Verdienftkreuz für KriegS- hilfe zu verleihen. —-Auszeichnung. Dem Postschaffner Erdmann ist das Eiserne Kreuz 2. Klaffe verliehen worden. —y Landgericht. Die 3. Ferienstrafkammer des Dresdner Kgl. Landgerichts beschäftigte eine Untersuchungs sache gegen den in Riesa wohnenden Kaufmann Kr. wegen übermässiger Preissteigerung. Der Angeklagte wurde für schuldig erkannt, im Laufe dieses Jahres in Riesa bei dem Verkaufe vor: Pfeffer Preise gefordert und ge währt erhalten zu haben, die einen übermäßigen Gewinn enthielten, insofern er das Pfund, das er für 1 M. 30 Pf. gekauft und für 1 M. 65 Pf. verkaufen durfte, mit 18 Mark abgegeben bat, wodurch er einen Reingewinn von 327 Mark erlangte. Das Gericht erkannte auf 2000 Mark Geldstrafe, al« Ersatz auf 200 Tage Gefängnis. Dieses Urteil ist auf Kosten des Angeklagten im Riesaer Tageblatt und in vier Dresdner TaaeSblättern zu veröffentlichen. — DerNiederelbegau veranstaltet Sonntag, den 2. September eine Gauturnfahrt nach Riesa mit Treffpunkt Stauchitz; vor: da aus gemeinschaftlich durch das herrliche Jahnatal nach Seerhausen, dort kurze Wettkämpfe für Mit glieder und Zöglinge, und zivar 50 Meter-Lauf aus dem Liegen mit Rucksack und Eisenftab, sowie Kugelhandgranat- Weitwur^Hittau^ Marsch biS Riesa, von da Rückfahrt und wie gern man sein Wirken siebt. Den festlichen Grund ton für die Tagung gab ein vaterländischer Vortrag der Schriftstellerin Thea Harbou, in dem -um Durchhalten bis zum Endsiege unserer Feldgrauen mit zündenden Gedanken angeregt wurde. Aus geschäftlichen Mitteilungen erfuhr man, oatz dem Bunde über 50000 Frauen und Mädchen angehören und seine Finanzen, andauernd wachsend, z« einem arotzzügigen Liebeswerk an den KriegSinvaliden eine gute Grundlage bilden. Zur Beschaffung von Eigenheimen sind z. B. schon 250000 M. gesammelt worden. Die Ver handlungen erstreckten sich in der Hauptsache mit der Auf stellung einheitlicher Richtlinien für die weitere Arbeit des „Frauendanks," und seiner Ortsgruppen Diese Arbeit soll vorwiegend die WohnunaSfürsorge durch MietzinSbeihilfen, durch Erleichterung der Erwerbung eines Eigenheimes und durch Unterstützung der KriegSgetrauteu bei der Beschaffung der Aussteuer umfassen und erfuhr durch die Tagung eine wesentliche Förderung. —MI. ErfundeneButtergeschichten. Durch die Presse ging kürzlich eine Mitteilung, wonach die Zen- tral-Einkaufsgesellschaft bei einer Elbinger Molkerei genossenschaft Hunderte von Zentnern Butter habe einlegen lassen, sodann trotz mehrfacher Aufforderung die Butter aber nicht abgenommen und erst, nachdem die Butter un genießbar geworden sei, ihre Abgabe an Seifenfabriken mit gutem Gewinne angeordnet habe. An dieser ganzen Darstellung ist nach den amtlichen Ermittelungen der Reichsstelle für Speisefette keinwahresWort. —-Belieferung von Waschmitteln. Wie die Handelskammer Dresden erfährt, hat die Feldzeugmeiste rei die bisherige Belieferung mit Schmierseife, Seifenpulver und ll. ^.-Serfe eingestellt. Die Einkaufsgesellschaft für Westsachsen in Leipzig hat den Kommunalverbänden der Kreishauptmannschaften all die Industrie-Waschmittel zur Verfügung gestellt, die von diesen Kreishauptmannschaften bei der SeifenherstellungS- und Vertriebsgesellschaft zu Ber lin angemeldet und der genannten Einkaufsgesellschaft zur Verfügung gestellt worden sind. Wegen Belieferung mit Seife usw. haben sich die Beteiligten daher an der» zustän digen Kommunalverband zu wenden. —* De»: Kriegsbeschädigten wie allen Feldgrauen statten die Daheimgebliebenen in der be sten Form ihren Dank ab, indem sie an der Durchführung des Kriegerheimstättenaedankens tatkräftig mithelfen. Nach dem sächsischen Airsiedlungsgesetz sind die gemeinnützigen Bauvereinigungen besonders dazu berufen, Kriegsansiedlun gen in Form von Wohn- und Wirtschaftsheimstätten zu errichten. In zum Teil schon ausgeführten praktischen Bei spielen, die in der Abteilung Siedlungs- und Wohnungs wesen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz auf der Heimatdank-Ausstellung für Kriegsbeschädigtenfürsorge in Leipzig (Kristallpalast 11. August bis 3. September d. I.) gezeigt werden, läßt sich erkennen, wie die Ansiedlung der Kriegsteilnehmer gedacht ist. Hierbei mithelfen kann die Allgemeinheit, indem sie sich den Bauvereinigungen an schließt, ihnen Gelder darleiht oder Stiftungen für diese Zwecke »nacht. Ei»: Besuch der Ausstellung wird zweifellos viele veranlasse»:, sich in diesem Sinne zu betätige»: und dadurch nicht nur der: Feldgrauen eine Dankesschuld ab- statten, sonder»: gleichzeitig in bester Form dem Allgemein wohl zu dienen. —- Unzulässige Belieferung von Be zu g S - scheinen. Vielfach werden von Truppenteilen oder ande re»: militärische»: Stellen Bescheinigungen zum Einkauf vor: Web-, Wirk-, Strick- oder Schtchwaren ausgestellt, die ent weder als „Bezugsscheine" bezeichnet werden oder doch ihrem Inhalte nach die Berechtigung zum Einkauf bescheinigen. Auf derartige Bescheinigungen hin haben mehrfach Gewerbe treibende bezugsscheinpflichtige Ware»» geliefert. Das ist ebenso unzulässig wie die Lieferung auf die von den Diszi» pltnarvorgesetzten ausgestellten bloßen „Notwendigkeitsbe scheinigungen hin. Die Gewerbetreibenden dürfe»: ans- schlietzlich gegen Bezugsscheine liefern, die von den bürger lichen Bezuasschelnausfertigungsstellen oder der Reichsbe- kleidnngsstelle ordnungsgemäss „ausgefertigt" morde»: sind. Vergehe»: hiergegen sind zur Bestrafung zu bringen. —88 Die Ä üterdiebstähle. Die Generaldirek- tion der Sächsische»: Staatseisenbaknen bat auf eine Ein- ggbe des Verbandes Deutscher Schuhwarenhändler, Vor kehrungen zu treffen, daß die Beraubung von Bahnsen dungen vermieden wird, folgende Antwort erteilt, die weit- aebendfte Beachtung verdient: „Es kann leider nicht in MvÄV«,s«ftrllt «krden,_ooA die Beraubüngen von Gütern -! Pstck in MüemÄntei iir MlWe tzckick. Die BezuaSkarten für Kohlen, Briketts und Koks für kleinaewerbliche und kleinland wirtschaftliche Betriebe usw. können soweit dies bisher noch nicht erfolgt ist, nunmehr von Donnerstag, den 23. August 1917 ab, vormittags von 8—12 Uhr iu unserer Kyrtenzentrale (Rathaus, Zimmer Nr. 17) abgeholt werden. Brotausweiskarte ist dabei vorzuleaen. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. August 1917. Gtzm. DA Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tas avrndS '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festu»gr. Bezugspreis, «gen Barauszahlung, durq unser« Träger frei Haus over bet Abholung am Schalter SA der Kaiserl. Postanstalten vierteljährlich 2,SS Mark, monatlich SS Pf. Anzeigen für bi« Nummer oe» Ausgabetages stich bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; ein« Gewähr ftir das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 20 Pf., OrtSvrelS IS Pf.; zettraubenber uno tabellarischer Satz ent» LA sprechend höher. Nachweisung»- und BermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettaa verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in «« Konkurs gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage «Erzähler an der Elbe". — Hm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Brfördrrungseinnchtungen — hat der Bezieher reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. AR Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestratze 59. Verantwortlich für Redaktron: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Ausgabe »er Fleischkarie« ««» »er Fleischkontrollmarken. Freitag, den S4. August 1B1V, vormittags von 8—IS Uhr änbet in den bekannte» Ausgabestellen die Ausgabe der Reichsfleischkarten und der Fleisch- 'ontrollmarken auf die Zei^vom 3. bis 30. September 1917 statt. Gin« svatere AnsgaM der benannten Karten an Ratsstelle kann nur ausnahms weise «rsolgen. . , Gleichzeitig weisen wir besonders darauf hin, dass die Kontrollmarken r und 2 bis spätestens Dienstag, den 28. August 1917, abends, beim Fleischer zwecks Eintragung in »le Kundenliste abziweben sind. „ Der Rat der Stadt Riesa, am 22. August 1917. Gtzm. Grirsskarteiiausgate. Die Ausgabe der Griesskarten auf die nächsten 4 Wochen erfolgt am , ' Freitag, den L4. August 1V17, nachmittags von 4—0 Uhr M der Polizeiwache. Die ÄuSweiSkarten sind bei Entnahme der neuen Karten unbedingt mitzubrinaen. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. August 1917. E.