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für die König!, «mtshauptmarmschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht «nd den Rat der «M «Kd, sowie den Gemeinderat GröLa. 18S. Sovnabev», 11. August 1917 aveuvs. 7V. Juhrg. E « Das Mesa« Tageblatt erscheint jede» Tug avend» V,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, argen 0orauszahiung, durch unser« TrSger frei Hau» od« Lei Abholung am Schalter L der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich >2,55 Mark, monatlich SS Pf. Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für L da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 4S mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortsprei« 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- L A, sprechend höher. Nachweisung»- unHPermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn oer Betrag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in « <A Konkurs gerat. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesin Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Z § Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. SkM Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethrstraste LV. Verantwortlich für Redamon: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Kr. VMM-. Mmckl!> B MMMMesBe i» M. Montag, den IS. August 1»1T von vormittags 8 bis mittags IS Ubr filtdet in den bekannten 'Slusaabestellen die Ausgabe der Brotkarten für die nächste Woche, der Mehlmarken für die Zest vom 13. 8. bis 9. 9. 1917 und der bis 21. Oktober 1917 gültigen Kartoffclkarten statt. Die beide» Abschnitte der Kartoffelkarten auf die Wochen vom 30. 7. bis 5. 8. und 6. 8. bis 12. 8. sind ungültig geworden und dürfen nicht beliefert werden. , Da «egen der Anträge auf Gewährung von Brotzulagen an diesem Tage die Zahl und das Alter der zu jedem Haushalt gehörigen Personen erneut feftzustelle» ist, hat diesmal die Abholung der Karten nur von solchen Personen zu erfolgen, die hierüber genaue Angaben machen können. Um eine schnellere Abfertigung bei der Ausgabe zu ermöglichen, wird ersucht, die zum Haushalt gehörigen Personen ««ter Angabe des Namens und des Alters auf einen Zettel zu schreiben und denselben vorzulegen. Brotauswciskarte ist vorzuzeigeu. Riesa, am 11. August 1917. Der Rat der Stadt Riesa.. . - lgeren Preise als den Höchstpreis abgenommen. Großenhaii», am 10. August 1917. Der Kommunalverband. Ppichtfenerwehr Gröba, Mbe. Donnerstag, den IS. August 1V1T, nachmittags 8 Uhr, haben sich alle in Gröba, Forberge und Uuterreustcn aufhältlichen männlichen Personen im Alter von 22 bis 30 Jahren, soweit sie übungsvstichtig sind, zu einer Feucrmehrübung pünktlich am hiesi- I aen Feuerwehrgeräteschuppen, Strehlaer Straffe, einzufinden. Ungerechtfertigte und unent- schuldiqte Versäumnis wird umiachsichtlich bestraft. I Gröba, Elbe, am 10. August 1917. Der Gemeindevorstand. steWWMk m Wnse ui MI«, st» lZ. AB M. Mit Rücksicht darauf, daß Montag, den 13. Angust 1917 städtische Beamte bei der Ausgabe der Brotkarten und der Kartoffelkarten in den Ausgabestellen mit tätig sein müssen, bleiben an diesem Tage die Ratskanzlei, die Polizeiabteilung, das Armen- «nd Verficherungsamt, das Standesamt und das Meldeamt vormittags fiir den Verkebr geschloffen. > Am Nachmittag werden unaufschiebbare Angelegenheiten erledigt. Im Standesamt werden Anzeigen über Totgeburten und Sterbefälle nachmittags von 4—5 Uhr cntgegengenommen. Der Rat der Stadt Riesa, am 11. August 1917. Kr. Die Bezugskarten für Kohlen, Briketts und Koks sür kleingewerbliche und klein- landwirtschaftliche Betriebe u.s.w. können diejenigen.Betriebsinhaber, die ihre Brotkarten in den Ausgabestellen „Hotel Stern", „Realprogymnasium", „Polizeiwache", „Carolaschule" und „Deutsches Haus" erhalten, nächsten Dienstag oder Mittwoch, den 14. oder 15. August 1917 vormittags von 8—12 Uhr in unserer Kartenzentrale (Rathaus, Zimmer Nr. 17) abholen. Brotausweiskarte ist dabei vorzulegen. Für die übrigen Bezirke werden die Bezugskarten in nächster Zeit ausgegeben. Riesa, am 11. August 1917. Der Rat der Stadt Riesa. Am 1. August werden fällig tje Gemeiudcgrumdfteuer auf 2, Termin nach 50Pfg. fürs Tausend Wertsummc, . , dre Staatsgrundsteuer auf 2. Termin 1917 nach 2 Pfg. für die Einheit und ein mit dieser von den größeren Grundbesitzern tzu erhebender Beitrag für den Landeskultur' rat nach 1 Pfg. für die Einheit. Die Gemeindegrundsteuer ist bis zum 21. August und die Staatsgrundsteuer und der Landeskulturrätsbeitrag bis zum 14. August an unsere Steuerkaffe abzuführen. - Der Rat der Stadt Riesa, am 31. Juli 1917. sorgung, da der starke Futtermangel infolge Dürre einen starken Rüsigang der Milch- und Äuttererzengung mit sich gebracht hat und die Landwirte infolge Futtermangels zu einer stärkeren Abstoßung des Viehes neigen. Die Butter versorgung wird überdies dadurch erschwert, daß die Ein fuhr aus den neutralen Ländern unter dein Drucke unserer Gegner bedeutend zurückgegangcn ist und wir daher die nötigen Winterreserven in der Hauptsache aus den Erspar nissen an der schon ohnehin einaeschränkten inländisches Produktion machen müssen. Verschärft wird der Rückgang der Milchproduktion noch durch die starke Ausmahlung de» Getreides, die dem Rindvieh das einzige noch geblieben« Kraftfutter, nämlich die Kleie, fast vollständig nimmt. Boni Ausfall der Getreideernte erst .wirb es abhängen. ob di» Oertliches «nv Sächsisches. Riesa, den 11. August 1917. —* Fleischlose Wochen. Wie von maßgebender Seite mitgeteilt wird, sind die übertriebenen Befürchtungen, die teilweise in der Bevölkerung über die Einschränkung der Fleischversorgung entstanden sind, unbegründet. Die Fleischration wird zwar vom 12. August ab auf wöchentlich 250 Gramm herabgesetzt; eine weitere Zurückfchraubung ist aber bis auf weiteres nicht geplant. Nur wird voraus sichtlich im September und im Oktober d. I. ie eine fleisch lose Woche zur Schonung der stark angegriffenen Viehbe stände eingeschaltet werden müssen. Gs wird jedoch Sorge getreweu werden, datzdieje Heiden fleischlosen Wochen um 3 Entgraunen der Gerste. Der Reichsgetreidestelle sind aus Müblenkreiseu zahlreiche Klagen darüber zuge gangen, daß die angelieferte Wintergerste nicht vorschriftsmäßig entgrannt ist. Die Land wirte, welche Gerste erbaut haben, werden angewiesen, die Gerste beim Dreschen vorschrifts mäßig zu entgrannen. bis 4 Wochen auseinander liegen. Auch werden die zustän digen Stellen bestrebt sein, während dieser beiden Wochen durch starke Zuweisung anderer Nahrungsmittel einen ge- wiffen Ausgleich. zu! schaffen. Ehe eine reichliche und ge regelte Kartoffelversorguna eingetrete» ist; ivird jedoch eure fleischlose Woche keinesfalls festgesetzt werden- Die Scho nung der Viehbestände ist für Sachsen deshalb besonders notwendig, weil Sachsen mit der Milchversorgung seiner Großstädte in der Hauptsache auf seinen eigenen Viehbe stand angewiesen ist,rund dieser durch die starken Abschlach- tunaen des Frühjahrs und L-ommers bereis stärker ange- griffen worden iL als die« wünschenswert erscheint. Ueber- baupt wird die Fett- - upd Milchversorguna sm kommenden Winter größere Schwierigkeiten bereiten als die Fleischver niedriger«« (" 300ökllL. Höchstpreise für Spanferkel -etr. Der Viehhandelsverband hat sich bereit erklärt, Spanferkel abzunehmen und zu ver suchen, sie als Nutzvieh weiter zu verwerten. Besitzer, welche Ferkel abstoßen wollen, können diese dem Vtebhandelsverband bezw. den Viehhändlern, die Mitglieder des Ver bandes sind, zum Verkaufe anbieten. Der LtehhandelSvcrband wird einen angemessenen Preis, etwa Mk. 1.— für daS Pfund Lebendgewicht, zahlen. Großenhain, am 7. August 1917. 29 » ri. Der Kommunalverband. Verkauf von Fetutalg. Durch Herrn Fleischermeiftcr Karl Reichelt, Hauptstraße 4V, gelangt wiederum eil« Posten Feintalg zum Preise von 2 M. 30 Pfg. für das Pfund zum Verkauf, und zwar: Dienstag, den 14. August an Diejenigen, die ihre Lebensmittelkarten in der Schankwirtschaft „Dampfbad" abholen, Mittwoch, de« IS. August an Diejenigen, die ihre Lebensmittelkarten im Gast haus „Stadt Dresden« abholen, Donnerstag, de« 1«. August an Diejenigen, die ihre Lebensmittelkarten im GastbauS „Deutsches Haus« abholen und Frettäg, de» IT. August an Diejenigen, die ihre Lebensmittelkarten im GastbauS „Stern« abhoken. Jede brotkartenbezugsberechtigte Person erhält 50 gr Feintalg. Die Brotausweis- karte ist vorzulegen. Das Geld ist möglichst abgezählt mitzubriugen. Der Rat der Stadt Riesa, am 11. August 1917. Gßm. Abgabe vo« SpeisekarwffeNl vetr. In der nächsten Woche — vom 18. bis 1V. August 1V1T — erhalten: ») kartoflelversorgungsberechtigle Personen und Kartoffelerzeuger, die Speisekar- tosfeln aus alter Erste nichj mehr besitzen und denen reife Kartoffeln aus «euer Ernte noch nicht zur BMuäung stehen, auf deu betreffenden Abschnitt der grünen Kartoffelkarte je 3 Pfund Kartoffeln und überdies auf eine besondere Mehlmarke (zu vergl. Ziffer 5) 250 er Weizenmehl. Schwer- und Schwerstarbeiter erhalten auf den betreffenden Abschnitt der roten Kartoffelzusatzkarte wettere 8 Pfund Kartoffeln und eine zweite Mehlmarke; l>) Kartoffeleizeuger können aus ihren Vorräten wöchentlich pro Kopf der von ihnen zu versorgenden Personen S Pfund verbrauchen-; s) Gast-, Schank- und Sveisewirtschafte« haben ebenfalls Anspruch auf Zu teilung von Kartoffelkarten, jedoch nur für die nichtständigen Tischgäste. Hier über ergebt noch besondere Anweisung an die Gemeindebehörden. Von den ständige« Tischgästen wird ein Teil der diesen zull-chenden Kartoffelkarten ab zufordern sein. 2. Das Verbot des Ausnehmens derAartoffeln zum Zwecke des Verkaufs wird hiermit aufgehoben; dagegen bleibt nach wie vor die unmittelbare Abgabe von Kartoffeln seitens der Erzeuger an die Verbraucher verboten, soweit nicht einzelne Gemeinden die unmittel bare Abgabe an die Verbraucher anordnen, was nur unter strengster Ueberwachung zu lässig ist. Die Kartoffeln dürfen überdies nur gegen Abgabe des betreffenden Wochenabschnitts der Kartoffelkarte an die Verbraucher abgegeben werden. 3. UeberdieS ist von den Gemeindebehörden dafür Sorge zu tragen, daß nicht mehr Kartoffeln dem Boden entnommen werden, als zur Deckung des augenblicklichen Bedarfs benötigt werden. Kartoffelerzeuger, welche Kartoffeln, für welche innerhalb der Gemeinde ein Bedarf nicht vorliegt, abgeben wollen, haben dies der Gemeindebehörde zu melden. Die Gemeinde behörde hat die Angebote gesammelt auf dem kürzesten Wege der Königlichen Amtshaupt- mannschaft mitzuteilen. 4. Weiter wird nochmals ausdrücklich darauf hmgcimeien, daß vaS Ausnehmen der Kartoffeln in unreifem Zustande verboten ist. 5. Der Kommunalverband wird für die Verteilung des MehleS Matten in blauer Farbe ausgeben. Für rede kartoffelversorgungsberechtigte Person ist eine grüne Kartoffelkarte und eine Mehlmarke, für Schwerarbeiter überdies eine rote Kartoffelzusatzkarte und eine zweite Mehlmarke, für jeden Kartoffelerzeuger — soweit ihm Aartoffeln nicht zur Verfügung stehen — und für jede von ihm zu versorgende Person ein Abschnitt der grünen Kartoffel karte und einö Mehlmarke auszuhändigen. 6. Mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den Bestimmungen in Ziffer 2 und 4 zuwiderhandelt. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, einge zogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Mit Gefängnis bis zu tz Monaten oder mit Geldstrafe bis 15000 M. wird bestraft, wer sich unrechtmäßiger Weise mehr Kartoffeln- und Mehlmatten verschafft, als ihm zu. stehen bez. wer den Versuch hierzu macht. > Großenhain, am 7. August 1917. 1706 s?li L. Der Kommunalverband. Mehl- und Brotpreise. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 2. August laufenden Jahres, Brot- und Mehlversorgung betr., werden nachstehend die auf Grund 8 58 der Reichsaetreideordnung vom 21. Juni 1917 festgesetzten Preise für Mehl und Brot zur öffentlichen Kenntnis gebracht. I. Mehl. ») Großhandel Weizenmehl 94"/. 40 M. — Roggenmehl 94"/. 37 M. 50 Pf. s^r den Doppelzentner. frei Haus ausschließlich Sack L) Kleinhandel Weizenmehl 94°/. - M. 48 Pf. Roggenmehl 94°/. - „ 44 „ das i-, II. Brot. Roggenbrot — M. 38 Pf. für das Kg Weizenbrot — „ 20 „ für 350 gr Zwieback — ,. 10 „ für 45 gr. Zuwiderhandlungen werden nach 8 79 Ziffer 12 der Reichsaetreideordnung vom 21. Juni 1917 mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Früchte oder Erzeugnisse erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob ste dem Täter gehören oder nicht. Großenhain, am 10. August 1917. 1804 okll 4. Der Kommunalverband Mittelfachsen für de» Kommunalverband Großenhain.