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HiesaerHTagelilatt Sonnebend, 4. August 1917, adenus. 17». 7«. Auhrg 2 der Kaiser!. Po Z da» Erscheinen -S sprechend Höhe: -'s- n «rrd Auxrigrr (Eldedlaü >mr A»)ris««. -SM,. Amtsötatt -rr- fllr Vle Mrrkgl. ÄmtShauptmamrschast Großenhain, da- KSnigl. ArntSgertLt und den Rat der Stadt RKK sowie den Gemeinderat Grüba. EA Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Ta« aoenbs '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bez»«Spret«, argen Vorauszahlung, durch unsere LrSger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter AA der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mar monatlich 85 Pf. Anzeigen siir di« Nummer ve« Ausgabetages stno bis ll> Uhr vormittags auszugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nun breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprelS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- o s sprechend höher. Nachweisung«- und-Permittelungsgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt; wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mug oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinnchtungc» — hat der Bezieher keine» Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. KL Rotationsdruck und Aerlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Aoethrstratze öS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. > Gßm. ! W i ! oder in den chtraaö - I. Ausgabe der Brot- und Mehlmarken und der Marken zur Entnahme von Brot »ud Mebl anstelle von Kartoffeln erfolgt Montag, den 6. August 1917 von 8 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags in den bekannten Ausgabestellen. ,Der Rat dev-Stadt Riesa, am 4. August 1917. Grilmmetversteikerunq im Stadtpark Eie diesjährige ISrummetnuhung im hiesige», Stadtparke soll Dienstag, den V. August 1VLT, nachmittags 4 Uhr, gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Die Ablehnung aller Angebote bleibt Vorbehalten. Treffpunkt: Festplatz. Der Rat der Stadt Riesa, nm 8. August 1917. Muss m WM», Mn M Mit» mit Srui. 1. Es ist verbot«,, Mairüben, Möhren und Karotten beim Verkauf nach Gewicht mit »traut zu verkaufen. 2. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird gemäß der Bekanntmachung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Bersorgungsrcgelung vom 25. Sep- tember/4. November 1915 mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. 3. Die Verordnung tritt am 5. August in Kraft. 3654 Ministerium des Innern. Sir. 746 L 6 0. Städt. Sparkasse Strehla. Einlagen werden jeden Wochentag angenommen und alltäglich verzinst zu - . . Geheimhaltung statutarisch verbürgt. * > Gllsabgabe in Gröba rind Weida. Infolge mangelhafter Kohlenzufuhren sind wir leider gezwungen, die Gaslieferung ail Sonnabenden und Sonntagen nachts 12 Uhr, und an de», übrigen Wochentagen nachts 14 Uhr gänzlich einzustellen: erst früh 4 Uhr wird die Gasabgabe wieder erfolgen. Zur Vermeidung von Unglücksfällen bat jeder GaSabnehmer und GrunostückSver- walter mit größter Gewissenhaftigkeit darauf zu achten, daß alle Hähne der Gasleitungen in seinem Grundstück in demselben Augenblick wieder geschlossen werden, in welchem die Gaszufuhr ansbleibt oder daS Ausbleiben des Gases sich dadurch anzeigt, daß die Flam men sich nicht mehr nnzüuden lassen. Durch mehrfache Kontrollen ist peinlichst festzu stellen, daß tatsächlich alle Hähne gut verschlossen sind. Werden diese Vorschriften nicht aufs Strengste beachtet, so können Unglücksfälle durch Explosionen oder Gasvergiftungen eintreten. Gröba, Elbe, am 3. August 1917.Der Gemeindevorstand. Schuhwarcn herbeiführen werden. Bei dem Erlaß der Richtpreise für Schuhwaren waren für Schuhe drei Grup pen, Gruppe I: Arbeiterschuhwerk, Gruppe H: Straßen- schuhwerk und Gruppe III: Luxusschuhwerk festgesetzt wor den. Bei Gruppe I wurden 35 Prozent, der Gruppe II 45 Prozent und bei Gruppe III 55 Prozent zu den Ge stehungskosten des Herstellers geschlagen. Diese Prozent sätze sollten den Gewinn des Herstellers, des Zwischen händlers, des Kleinhändlers und die von den beiden letz ten aufgewandten Betriebskosten decken. Da durch den empfindlichen Mangel an Schuhwerk auch jene, die bil ligere, Arbeiter- und Stratzenschuhe zu tragen pflegten» gezwungen sind, Luxusschuhe zu kaufen, hat die Gutachter kommission für Schuhwaretipreise die Zuschläge für Luxus schuhe beseitigt und als Höchstzuschlag 45 Prozent zuge lassen. Für Auslandsschuhware betrugen die Zuschläge, die der Kleinhändler berechnen dürfte, 26, 36 und 46 Pro zent. Die Kommission hat beschlossen, daß diese Zuschläge von nun an nur 18 uud 25 Prozent betragen dürfen. Die Verbilligung wird sich schon vom 1. September ab fühlbar n achen. — Zur Lage der Elbcs chiffahrt wird geschrie ben: Ans der Elbe blieben bei reichlicheren Brauntohlen- zufuhren die Grundfrachten aus bisheriger Höbe, also n. a. Magdeburg 450 Pf. für die Tonne neben Wasserstands staffelzuschlag. Fm Bergverkehr ab Hamburg wurden f.ir Massengut nach Magdeburg 54 Pf., nach Dresden 92 Pf. für 100 Kilogramm gezahlt, während die Kohlenfracht Hamburg—Berlin sich auf nahezu 7 Mark 50 Pf. für die Tonne stellte. Im recht lebhaft gewordenen Güterdamo- ferverkehr von und nach den märkischen Wasserstraßen rich ten sich die Frachten weiter nach den getroffenen Fest setzungen unter' Hinzurechnung event. Niedrigwasserzu schläge — Tas Oberkommando in den Marken hat zur Regelung der Schiffahrt auf der Elbe für das Gebiet des Kreises Wcst-Priegnitz unter dem 30. Jnli nähere Bestim mungen über die Beladung der Fahrzeuge uach dem je weiligen Wasserstand erlassen. * Gröba. Der Krankenpfleger Karl Feind ist mit dem Sächsischen Ehrenkreuz ausgezeichnet worden. * Jahnishausen. Der Soldat Richard Nünckiert in einem Jnf.-Regt., Sobn des Jagdaufsehers Ernst Räu chert, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausge zeichnet. . Johanngeorgenstadt. Ei»» folgenschwerer Blitz schlag traf das Anwesen der Witwe Ullmann in Oberzügel, zündete und äscherte es ein. Ferner tötete er den zur Som- merfrische im Hause wohnenden Lehrer Peter« aus Zwickau, betäubte dessen Ehefrau und verbrannte sie im Gesicht Auch wurde eine Kuh erschlagen. Oelsnitz i. Erzg. Bei einem Gewitter vorgestern wurden zwei Frauen (Mutter und Tochter) vom Blitz er schlagen. — Magdeburg. Fast unglaubliche Preise werde»» die- ses Jahr für die Kümmelernte irr Kalbe gefordert und ge zahlt , für de», Zentner 1050 M. und mehr. Dgbei bedarf diese Gewürzpflanze nur wenig Pflege und wachst nahezu wild. Das Kriegswucheramt ist gebeten worden, einzu schreiten. Aus Böhmen. Die Druschproben, soweit sie in Böh men bi-her vorgenommen wurden, liefern nicht nur ein zu friedenstellendes, sondern stellenweise.sogar überraschend günstiges Ergebnis. Wenn man auch hinsichtlich der Menge rm allgemeinen bloß von einer Mittelernte sprechen kann, so. ist die Ausbeute hinsichtlich der Güte, namentlich bei Korn, stellenweise aber auch bei Gerste, ausgezeichnet. Auch die Weizenernte ist, was die QuatltSt betrifft, im allge meinen sehr gut ausgefallen. msse bleiben die bisher geltenden Vorschriften bestehen. Der Wortlaut Mer Bekanntmachung ist bei den Polizeibe hörden einzusehen. —^Erzeug er Höchstpreise für Grünkern. Durch Verordnung des Präsidenten des KrieasernährungS- omts vom 31. Juli 1917 sind Erzeugerbochstpreise für Grünkern festgesetzt worden. Der Höchstpreis ist gegenüber dem seitherigen Preis von 80 M. für den Doppelzentner auf 90 M. erhöht worden, nachdem bekanntlich der Weizen- und DinkelhöchstpreiS im laufenden Wirtschaftsjahre eine Erhöhung erfahren hat. Der Grünkern wird von der Reichsgetreidestelle erfaßt, die, wie im Vorjahre, mit dem kommissionsweise» Aufkauf den Einkauf südwestdeutscher Städte in Mannheim beauftragt hat. Die Preise für die Abgabe des Grünkerns an die Verbraucher werden nach de»» von dem KriegsernährungSamt aufgestellten Grund sätzen von den Verteilungsstellen geregelt. Die Gesamt menge»» an Grünkern, die für die Bewirtschaftung in Be tracht kommen, sind gering; er wird fast ausschließlich in Südwest-Deutschland gewonnen. — Verfrühte Aberntung des Herbstge- m üses. Wie die „Dr. N." erfahren, werden in einigen Gegenden Kohlrüben, Mohrrüben, Zwiebeln und andere Herbstgemüse vorzeitig ausqeriffen, um sie schm» jetzt als scheinbare „Frühgemüse" auf den Markt za bringen und auf diese Weise unberechtigt hohe Preise zu erzielen. Die Ware ist jetzt natürlich noch unreif: sie würde, wenn man sie, wie alle Jahre, gehörig ausreifen ließe, einen ganz an deren Wert für die Volksernährung haben, als dies jetzt bei der verfrühten Aberntung der Fall ist. Es handelt sich hier somit um eine Vergeudung wertvoller Volksnahrung. Würde der Unfugs weiter um sich greifen, so würde int Herbst und WintäL ein erheblicher Teil des Herbstgemüses fehle»», auf das wir dann in so hohem Maße angewiesen sein werden. In den Kreisen Calbe a. S. und Wanzleben haben die Landräte die vorzeitige Aberntung der Herbst gemüse bereits verboten. Man darf mit Sicherheit er warten, daß die Behörden überall, wo es erforderlich ist, in gleicher Weise vorgehen werden. Außerdem ist darauf hin zuweisen, daß für Kohlrüben der in der Verordnung des Bundesrates vom 19. März d. I. festgesetzte Höchstpreis vo,» 1,75 Mk. je Zentner schon jetzt Geltung hat. Statt dessen sollen in einigen Anbaugebieten vorzeitig geerntete Kohlrübe»» gegenwärtig zum Preise von 12 bis 15 Mk. je Zentner angeboten und gekauft werden. Es steht außer Zweifel, daß sich durch derartige Käufe Heide Teile einer strafbaren Handlung schuldig machen. Die strengste lieber- wachung fetten« der zuständigen Behörden ist dringend ge boten, da andernfalls aus dem gerügten Mißbrauch gerade zu eine nationale Gefahr erwachsen könnte. —* Niuginschriften. von Ringen vermißter Sol daten könne»» d»e Angehörigen oft in den sächsischen, preu ßischen, bayerischen und württembergische» S ander listen „Unermittelte Heeresangehörige, Nachlaß- und Fundsachen" finden. Das Schicksal oer Vermißter» läßt sich unter Um ständen durch Beachtung dieser Listen ermitteln. Näheres in der sächslfchen Sonderliste Nr. 3 in Verlustliste 424, die gegen Einsendung von.20 Pfennig einschließlich Porto von der Geschäftsstelle der „Sachs. Staatszeitung", Dres- dcn-A , Große Zmingerstraße 16, zu beziehen ist. — Auf neue Kartoffeln kein Wasser trinken! Ebenso wie auf frische Früchte, Kirschen, Bee ren, Pflaumen, Birnen, Aepfel ustv., soll auch auf vene Kartoffeln kern Wasser getrunken werden, da hieraus schwere Magen- und Darmerkrankungen entstehen können. Sogar der Tod kann eiutreten. — Verbilligung der Schuhwareu. DirGrtt- achtcrkommission für Schuhwarenvreije hat in ihrer letz- »—> -g Beschlüsse gefaßt, d»e eine Verbilligung der Oertliches «u» Sächsisches. Riesa, den 4. August 1917. —* Auszeichnung. Der Landsturmmann Kurt Scheibe in einem preußischen Jnf.-Regt., Sohn des Militärpensionärs Hermann Scheibe, hier , wurde mit den» Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet. — Der im öfter- reichischen Heeresdienste stehende Soldat Georg Pankratz, wohnhaft ist Riesa, ist mit dem Eisernen Verdieustkreuz am Bande der Tapferkeitsmedaille ausgezeichnet worden. — Der Landsturmmann Albert Bachmann, früher als Kaufmann in Riesa tätig, Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klasse, erhielt die Friedrich August-Medaille in Bronze. Flaggen schmuck zeigten gesterr» nachmittag und heute die hiesige»» öffentlichen und auch Privatgebäude. Als der Kaiser der Bitte HindenblML entsprach und aus Anlaß der siegreicher» Abwehr im Westen und der großen Erfolge im Osten anordnete, daß Salut geschossen und ge- flaggt werden solle, da war er sich bewußt, daß Hinden burgs Bitte in» Namen von Millionen deutschen Herzen ausgesprochen ist, den»» wenn die Heimat Siege ihrer Söhne, Väter und Gatten feiert, erfüllt sie nur eine Dankespfltcht ihnen gegenüber, die ihr mit dein Sieg den Grund zur Freude in schmerzerfüllte,», fast unerträglich schweren Tage» des Weltkrieges geben. Der anbefohlene Salut wurde in unserer Stadt heute mittag 12 Uhr durch die 4. Ers.-Äatr. Feldart.-Rea. 32 abgegeben. —* Stärkung der wirtschaftspolitischen Stellung Sachsens. Der Verbünd Sächsischer Indu strieller läßt soeben dievon ihm aus Anlaß des Antrages Göpfert und Genossen, betr. „Maßnah,neu zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Stellung Sachsens im Reiche und zur Vorbereitung des nach dem Kriege zu erwartenden Aufschwungs der Volkswirtschaft" ausgearbeitete Denkschrift im Druck erscheinen. Abschnitt 2 und 3 liegen bereits als Sonderdruck vor. Sie behandeln die Reform der mit der wirtschaftlichen Berichterstattung beauftragten Organe des Reiches im Auslande (Konsülarwesen, Institut der Handels sachverständigen, Vermehrung der Berichterstatterquellen usw.» die Reform der für die Bearbeitung und Verwertung des eingeaangenen Materials bestehenden Organisationen in der Reichsverwaltuna und die Errichtung einer obersten Reichsbehörde für Handel, Industrie und Schiffahrt Mit einem besonderen Staatssekretär (Reichshandelsamt.) Die Darstellung stützt sich auf die grundlegenve Arbeit des ftell- oertretend'en Geschäftsführers des Verbandes, Herrn Dr. Johannes März. Der ächte Staatssekretär für Handel, Industrie und Schiffahrt" und stellt in kurzer Ueoerstcht die Gründe zusammen, die für die Notwendigkeit der vor erwähnten Reformen im Nachrichtendienst und für die Er richtung eines Reichshandelsamtes sprechen. 3. 8. 17. Rs. —KM. Beschlagnahme von Flachs- und Hanfstroh. Am 4. August ist ein Nachtrag zu der Be kanntmachung V. lll. 3000/9. 16 L. ir. 4. vom 10. Novem ber 1916, betreffend Beschlagnahme. Verwendung upd Der- iiußerung von Flachs- und Haüfstroh, Bastfasern^ (Jute, Flachs, Ramie, europäischer und außereuropäischer Hanf) und von Erzeugnissen auS Bastfasern, veröffentlicht worden. Durch ihn wird insbesondere die Erlaubnis zuw Verlause der Bastfaser-Halberzeugniffe an Äerarbtitxr aufgehoben. Alle Kaufe und Verkäufe von Bastfaser-Halberzeugniff«» haben nunmehr durch die Hand der Leinengarn-Nbrech- -ungsstelle A. G. zu gehen. Außerdem fallen die in d«i_ S8 4 o und 5 vorgesehenen Ausnahmen des Verarbeitung^ Verbots fort, um de»» Uebergang zu erleichtern, ist die Fertigstellung deri bereits in Arbeit k gestattet, welche bi Grautzenverteiliiiiff. Vor» Dienstag, den V. dieses Monats wird in den Lebensmittelgeschäften auf den über Sauerkraut oder Dörrgemüse lautenden Abschnitt 3 der Warenbezugskarte n Granv en abgegeben. Es entfallen auf die Person 250 §r. Großenhain, am 3. August 1917. 1791 bk ll 4- Der, Kommunalverband. Butter vetr. In der Woche vom ff. bis mit IS. August 1S1T darf auf den fuvdiese Zeit gültiger» Abschnitt der Speisefettkarte «ur V- Stück «,31V« e»') Butter abgegeben werden. Die Milchoiehbesitzer dürfen in dieser Woche »ur die Hälfte der ihnen zusteh enden Menge, sonach nur 62V, er Butter für den Kopf verwenden, alle übrige Butter ist von ihnen abzuliefern. bestraf^Eiberhanbluttgeu werde»» nach 8 16 der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1916 Großenh«in, am 3. August 1917. 805 ii k lkL. Der Kommunalverband.