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««d A«r»rs»r iMMMM Ayttztü. . Awtsötatt -rr- für die «Suhl. Amtshauptmanuschast Großenhain, das König!. SmttgerlLt und dm Rat der Studt sowie den Gemeinderat Gröba. 167. Sonnabend, AI. Juli 1817, abends. -0. Iahrg. §« Das Riesaer Tageblatt «»scheint irtzep T« aoenbs V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. vezug-prew, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger stet Haus oder bet Abholung am Schalte, der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pst Anzeigen für di« Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewahr für x-L das Erscheinest an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortüpre»- 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- »A Hrechend höher. Nachweisung-- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in AL Konkurs gerät. Zahlung-- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gemalt — Krieg ober sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachliefcru»; der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Win terlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestraste öS. Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Nicsa. auf das 3. Vierteljahr Zahl der zu beköstigende« Personen. Mr die Bemessung der Schwer- und Schwerstarberterzu- lagen und deS Mehlersatzes für fehlende Kartoffeln bleiben >ie zur Zeir bestehenden Bestimmungen unverändert. An fang Oktober, 1917 ist auf Grund der bis dahin vorzunesi- wenden Ernteschätzung und Viehzählung d:e zu verteilende Ä»pfmenge an Mehl, Fleisch und Kartoffeln erneut festzw- etzeir. Tie den Getrerdeselbstoersorgern zustehende Menge an Brotgeträde ist durch Beschluß de- BundeLrates vom 1. August ab auf den bis zum 15. April in Geltung gewe senen Satz von neun Kilogramm monatttch wieder erhöht oorden. —* Auszeichnung. Dem Landbriefträoer Roßberg, befreiter beim Schützenregiment, ist daSEisrrne Kreuz L Klaffe verlieben worden, nachdem er schon vor längerer Ausgabe von Brot uns Mehl anstelle vouKartoffrl« betr. In der nächste» Woche — vom LS. bis SS. Juli 1V17 — sollen für je fünf Pfund nicht zur Ausgabe gelangende Kartoffeln auf Antrag 1 Pfund Brot und SOV gr Mehl verabreicht werden. Zur Stellung des Antrags auf Zuteilung der entsprechenden Marken sind alle kartofselversorgungsbsrechtigten Personen, soweit sie Kartoffeln nicht bez. nicht in den ihnen rustehenden Umfange erhalten haben, berechtigt. Kärtoffelerzeuger haben für sich und für die von ihnen zu versorgenden Per sonen keinen Anspruch «ms diese Mchlzuteilung. Der Antrag auf Zuteilung der Marken ist bei den Gemeindebehörden bez. bei den von diesen bestimmten Stellen anzubringen. Der Kommunalverband wird für die Ausgabe des Brotes und des MehleS be sondere Marken in silbergrauer Farbe ausgeben. Die Marke zerfällt außer dem Kopf stück in 2 Abschnitte, von denen der eine^zum Bezüge von 1 Pfund Brot und der andere vertliches und Sächsisches. ' Riesa, den 21. Juli 1917. —* Erhöhung der Brotration ab Mitte A u gusi I Das Kricgscrnährungsamt gibt bekannt: Aktie August 1917 wird die allgemeine Kopfration cm Mehl für die Versorgungsberechtigten von 170 Gramm auf 2Z0 Gramm täglich erhöht. (Bor dem 15. April 1917 betrug die allgemeine Kopfration 200 Gramm, während weitere 20 Gramm in Streckmitteln, soweit solche zur Verfügung standen, gegeben wurden.) Ten Wochentag des Erntritts der Äenderung bestimmen die Kommunen entsprechend ihrer VersorgunaSwoche. Von demselben Zeitpunkt ab kommt die fest Mitte April 1917 gewährte verwilligte Fleisch zulage von wöchentlich 250 Gramm wieder in Fortfall. Mr die Bemessung der Schwer- und Schwerstarbeiterzu lagen und des Mehlersatzes für fehlende Kartoffeln bleiben Butter betr. Mit Rücksicht auf die geringe Butterablieferung und die Verpflichtung zur Abgabe von Butter nach Dresden sieht sich der Kommunalverband veranlaßt zu bestimmen, daß in -er Woche vom SS. bis SV. Juli auf jeden für diese Zeit gültigen Abschnitt der Speisefettkarte nur V« Stück lSI/i er) Butter abgegeben werden darf und daß die Milchviehbesitzer in dieser Woche nur die Hälfte der ihnen zustehenden Menge — sonach nur «S>/2 gr Butter für de« Kopf verwenden dürfen, alle übrige Butter aber abzuliefern habe». b st ^"""dkirhandlungen werden nach 8 16 der Bekanntmachung vorn 5. Oktober 1916 Großenhain, am 20. IM 1917. 303bö'llL. ,Der Bezirksverband der königlichen Amtshauvtmauuschaft. Zeit mit der bronzenen Frkrdrich-Augnft-Medgille ausge zeichnet morden ist. —* Musik folge für die Platzmusik am 22. Juli norm. 11 bis 12 Uhr auf dem Albertplatz. 1. »Sieges Marsch" von B. Stein. 2. Vorspiel „Evangeli- manu" von W. Kinzel. 3. „La Bacarolle" Walzer a. d. Op. „Hoffmanns Erzählungen" von Offenbach. 4. „Das Herz am Rhein." Lied von Hill. 5. „Carmen-Fantasie" von Bizet. —LK. Kleesaat. Infolge der Trockenheit wird mit einem Minderertrag von Kleesaat zu rechnest sein. Den Landwirten ist anzuempfehlen, gutbestandene Kleeschläae für das kommende J»hr stehen zu lasten. Zn Lagen. In denen Erträge an Kleesaat zu erwarten sind, ist nach Mog- lichkeit Klee bis zur Saataewinnung auch über den eigenen Bedarf hinaus stehen zu lasten. — Aufruf. Landwirte Sachsens, nehmt Jungman nen für die Dauer der Ernte auf, bedient Euch ihrer als Hilfskräfte und lehnt sie nicht von vornherein als unbrauch bar ab! Mehr als 1500 im Alter von 15 und IS Jahren stehen Euch zur Verfügung. Sie sind militärisch organisiert, und Ihr braucht deshalb nicht zu fürchten,' daß sie Euch Ungelegenheitsn bereiten. Die Jungmannen haben sich mit dem zu begnügen, was Ihr eßt, sich selbst zu bedienen ihr Nachtlager selbst zu ordnen.. Das KrtegSwirtschaftSamt sorgt füc Brotzulaae und sowckt «S möglich ist, auch fhr Strohsacke und Decken. Die Zungmannen haben sich feder landwirtschaftlichen Arbeit zu unterziehen.die sie, ihren Kräften entsprechend, verrichten können. Als Entgelt ist ihnen 1 Mk Mr den Tag zu gewähren. Diesev Lohn be deutet eine Abfindung für ihre Arbeitsleistung und eine Entschädigung für. die Abnutzung der Kleidung, des Schuh werkes usw. Jedwede Anfrage über die näheren Bedin gungen für die Aufnahme der Jungmanucn sind zu richten an Rektor der Dreikönigschulo rn Dresden Prof. Dr. Rosen hagen (für die Kreishauptmalinschaft Dresden.) —* Nachforschung nach unermittelten und vermißten HeereSan gehörigen. In Verlustliste Nr. 424 der Königlichen Sächsischen Armee ist am 7. Juli die Sächsische Sonderliste Nr. 3 „Unermittelte Heeresange- böriae, Nachlaß- und Fundsachen" erschienen. Diese von der Geschäftsstelle der Sächsischen Staatszeitung, Dresden, Gr. Zwingerstr. 16, gegen Voreinsendung von 20 Psg. zu beziehenden Liste enthält ein Verzeichnis von Nachlaß- und Fundsachen und soll zur Feststellung derjenigen HeereSan- gehörigen dienen, bei denen die Gegenstände gefunden wurden oder von denen jene Gegenstände herrühren. In gleicher Weise werden Sonderlisten auch von der preußischen, bayerischen, württembergischen Heeresverwaltung ausge- geben. Diese Listen werden zum Teil durch bildliche Dar- , stellung von Fundaegenständen ergänzt, die für die Er mittelung ihrer Besitzer besonders geeignet erscheint und sind sämtlich im Nachweiseburo des Königlich Sächsischen KriegSminitteriums, Zentralstelle für Nachlaßsachen, DreS- den, jetzt Kaiser Wuhelmplatz 1 (gegenüber dem Garte» Liehen. sAu^em lie^ sächsischen Sonderllften bei allen sächsischen Auskunft--, Orts- und Hilfsstellen des Roten Kreuzes zur Einsicht aus. Die Listen der nicht sächsischen Armeen sind bei dem größ- ren Teil dieser Stellen ebenfalls einzusehen. Die Bezugs ¬ rum Bezüge von »00 xr Roggenmehl berechtigt. Für jede kartoffelversorgungs- berechtigte Verso«, die Kartoffeln in der nächste,! Woche nicht «halten kann, ist eine solch». Marke auszugebeu. Schwerarbeiter haben S Marken z» erhalten. Tie Abgabe von Weizenmehl auf den einen über 8VV gr Roggenmehl lauten den Abschnitt wird hiermit ausdrücklich untersagt. > An die Gemeindebehörden ergeht noch besondere Verfügung. Wer sich unrechtmäßigerweise mehr Marken verschafft als ,hm zustehen bez. wer den Versuch hierzu Macht und wer auf diese Marken Weizenmehl statt RogaenmehL abgibt, wird mit Gefängnis biL zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Großenhain, am 20. Juli 1917. 1703k ö'll 4. Der Kommnnalverband. Die im amtshauvtmannschaftlichen Bezirk Grosieuhain — einschl. der revidier- ten Städte Grostennai» und Riesa — ansässigen Unternehmer landwirt- fchaftlichpr Betriebe, welche im neuen Erntejahr, d. i. vom 1«. August ab, kinfichtlich der Brotversorgung vou dem Rechte der Selbstversorgung Gebrauch, machen wolle», haben dies sofor t und spätestens bis zum 3V. Juli 1917 unter Angabe der Zahl der von ihnen zu beköstigenden Personen bei ihrer Gemeinde- bebörde (ui deg reo. Städten Großenhain und Riesa sowie in der Stadt Radeburg bei dem Stadtrat, in, übrige» bei dem Gemeindeoorstande) anzumclden. Die Gemeindebehörden wollen die sich meldenden Personen in eine nach dem unten- stehende» Muster anzüleg-nde Liste eintragen, die Lifte am SV. dieses MonatS abends abschliesien uud an diesem Lage an die Königliche AmtShauvtmanuschaft absendeu. Es wird besonders darauf hinaewiese», daß nur solche Landwirte, die ihr Brot getreide selbst erbaut habe» und mit demselben für sich und die zu ihrer Versorgung gehörigen Personen bis zum IS. September 1V18 ausreichen, zur Selbst Versorgung^ zugelasseu werden. Bei Nichteinhaltung der obige« Frist wird das Recht der Selbstversorgung ver wirkt. Spätere Anmeldungen können unter keinen Umständen Berücksichtigung finden. ' ' Die Gemeindebehörde» wollen innerhalb ihrer Gemeinde «och besonders in geeig» neter Weise — durch Umsage, Umlauf usw. — auf diese Bekanntmachung Hinweisen. Großenhain, am 20. Juli 1917. 296 s l>' il -v. Der Kommunalverbaud. Muster. Gemeinde einschl. GutSbezirk ........ Bestellung nnf Marke 8 der grünen Lebensmittelkarte Nr. 1. Auf Marke 8 der grüne« Lebensmittelkarte 1 könne» in' der Zeit vom S8. bis SV. Juli 1V17 bei einem frei zu wählenden Kleinhändler Haferstocken und Sago be stellt werde». Die auf den Kopf entfallende Menge, sowie der Tag der Abholung wird »roch bekanntgegeben. Die BezugSabschnitte sind seitens der Kleinhändler bez. Gemeindebehörden an die in 8 5 Absatz 2 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 19. Mai 1917 bezeichueteu, für sie zuständigen Stellen bis zum 1. August 1V17, seitens der letzteren an de» Kaufmann Herrn Kommissionsrat Ernst Bilke in Riesa bis zum 4. August 1v17 einzusenden. Die vorstehende» Fristen find streng einzuhalte«. Seitens der bezugsberechtigten Personen verspätet eingehende Bestellmmen, sowie seitens der Kleinhändler bez. Unter- verteilungsstellen später einlaufende Abschnitte können nicht berücksichtigt werden. Großenhain, am 20. Juli 1917. —1671 Der Kommnnalverband. > Bekanntmachung. . . Nachdem die Reichsbekleidungsstelle den Kommunalverbänden zur Deckung des dringlichsten Bedarfs der Jnduftriebeoölkerüng 1. Sonntagsanzüge für Männer aus Wollstoffen, 2. Werttagsanzüge (Laufanzüge) für Männer aus halbwollenen Stoffen und baumwollenen Stoffe», 3. Jackenkleider für Frauen aus Wollstoffen, 4. Blusen für Frauen aus Baumwollstoffen, 5. Kleiderröcke für Frauen aus wollenen, halbwollenen und baumwollenen Stoffen, 6. Hemden und Unterhofen aus Barchent für Mänuor und Kraue» «»geboten hat, werden solche in, Bezirke des Kommunalverbands Großenhain wohnende Personen aus der Jnduftriebeoölkerüng, die ohne Kleidungsstücke aus den obigen Gattungen in Not gerate» würden und fick diese Kleidungsstücke auch nicht auf anderem Wege be schaffen können, aufaefordert, ihre» Bedarf sogleich bei ihrer Gemeindebehörde genau anzumelden und nachzuweisen. - Die Gemeid-beyördep haben die Zähl dieser Anmeldungen, nach den obigen Waren- ' gattnnaen geordnet, bis zum 27. ds. MtS. dem unterzeichneten Konununaloerbande anzuzeigen. Da auch zum Erwerbe der obigen Waren Bezugsscheine beizubrmgen sind, find diese Scheine dahin auszustellen, daß ein Fall des dringensten Bedarfs im Sinne dieser Bekannt- fliachunn vorliegt. Großenhain, am 20. Juli 1917. 903 sL.Der Kommnnalverband. 1917 ist längstens bis zum SS. Juli 1V17 au unsere Stadthauptkaffe zu bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 17. Juli 1917. Lt. , AWde M HMM, MM» M stk MIn M Wie m M siM. Wl «M »i SMkä. Montag, den S8. Juli 1V17 vormittags 8—IS Uhr findet in der» bekannten Ausgabestelle» die Ausgabe der Brotkarten und Mehlmarken und der Marken zum Bezüge von Brot bezw. Meist anstelle von Kartoffel« auf die Woche vom 23.-29. Juli 1917 statt. Die Brotaüsweiskarte ist vorzulegen. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. Juli 1917. Gßm. WBe «N M- «Ü MMm «ls KM in SMsskl« ili M«. Die auf nächste Woche zur Ausgabe gelangende» Karten, auf die, als Ersatz für Kartoffeln, Brot und Mehl verabreicht wird, werden Montag, den LS. Juli 1V17. nachmittags 7—8 Uhr in den bekannten Markenausgabestellen ausgegeben. Grob a, Elbe, am 21. Juli 1917. Der Gemetndevorftand. StSSt. Sparkaffe Strehla. Einlagen werden jeden Wochentag angenommen und alltäglich verzinst zu S,S°/<>. Geheimhaltung statutarisch verbürgt. * Lfd. Nr. Name des Besitzers.