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Riesaer O Tageblatt t Ä 7V Jabrg 1S4 , i 4 M H-r^ t Entnahme von Suppen verschiedener Art. Die auf Abschnitt 4 der grynen Lebensmittelkarte I angemeldeteu Snvve« verschiedener Art können vom Sonnabend, den 7. dieses Monats ab gegen Abgabe der Quittungen über den Bezugsabschnitt 4 bei den Kleinhändlern entnommen werden.« Es entfallen auf den Abschnitt 250 xr. Großenhain, am 4. Juli 1917. 1662 o l? in Der Kommunalverband. Für den Leichenfrauenbezirk Gröba, der aus den Gemeiilden Gröba, Merzdorf, Pvchra und Forbcrge, sowie den selbständigen Gutsbczirkcu Gröba, Merzdorf und Pochra besteht, ist Frau Ida Emma Schölzke in Gröba, Stcinstrafie Ä5 durch die Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain als Leichenfrau in Pflicht ge nommen morden. Gröba, Elbe, am 5. Juli 1917. Ter Gemeindcvorstand. ßki Brennesselsammlun-. Auf Truno Der gute» Ergebnisse der vorjährigen Brenneffelsammlüng wird di« Sammlung in diesem Jahre im wesentlichen unter den gleichen Bedingungen wiederholt werden. Die Vergütung für die Sammler ist auf 14 Mark für den Doppelzentner erhöht worden. Als Vertrauensmann der Königlichen Amtshauptmannschaft wird auch diesmal ' der Direktor der Landwirtschaftlichen Schule zu Großenhain vr Freiherr von Rechenberg die Sammlung leiten. Die Gemeindebehörden wollen im Einvernehmen mit den Schulvorständen der Sammlung jede Förderung angedeihen lassen, insbesondere auf die Schuljugend znr Teil nahme einwirken und die in den einzelnen Gemeinden auf Anordnung der Königlichen Amtshauptmannschaft errichteten Sammelstellen benutzen. Großenhain, den 29. Juni 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Verbot, ««reife Kartoffeln anszunehuicn. Nachstehend werden die 88 11 und 17 der Bundesratsverordnung über die Kartoffel- oersvrgung im Wirtschaftsjahre 1917/18 vom 28. Juni 1917 (R.-G.-Bl. S. 569 ff.) zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Hinweise darauf, daß ein Verstoß gegen die Vor schrift. die Kartoffeln sachgemäß zu ernten, vorliegt, wenn Kartoffeln unreif der Erde ent nommen werden. Dresden, den 4. Juli 1917. 1788nLiv Ministerium des Innern. 3144 8 11. Die Kartoffelerzeuger sind verpflichtet, die Kartoffeln sachgemäß zu ernten. Die Landeszentralbebörden oder die von ihnen bestimmten Behörden können nähere An ordnungen treffen. Die Kartoffeler-euger sind ferner verpflichtet, die zur Erkaltung und Wege erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Sie dürfen die Kartoffeln in Höhe der bei ihnen sicheraeftellten Mengen nicht verbrauchen oder beiseiteschaffen. Durch Rechtsgeschäft darf über die sichergestellten Mengen nur zur Erfüllung der Verpflichtung zur Lieferung verfügt werden. Rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen gleich Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollztehung erfolgen. 8 17. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer den auf Grund der 88 2, 13 erlassenen Bestimmungen zmviderhandelt: 2. wer den Vorschriften in 8 11 oder den aus Grund des § 11 erlassenen Be stimmungen zuwiderhandelt; 3. wer die Auskunft, zu der er nach 8 7 Ahs. 3, 8 15 Abs. 2 oder nach den auf Grund des 8 13 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen verpflichtet ist, nicht erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht: 4. wer der Vorschrift in 8 15 Abs. 1 zuwider den Eintritt in die Räume oder die Besichtigung verweigert. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ei'ngezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Bei vorsätzlichem Verschweigen, Beiseiteschaffen, Veräußern oder Verfüttern von Vor räten muß die Geldstrafe, wenn ausschließlich auf sie erkannt wird, mindestens dem zwanzig- sacken Werte der Vorräte gleichkomweii, auf die sich die strafbare Handlung bezieht. —* Mehl f ü r fehlende Kartoffel u. Infolge der anhaltenden Dürre hat sich die Gemüseernte erheblich verzögert und teilweise auch verschlechtert. Ter Präsident des Kriegsernährungsamtes hat infolgedessen ungeordnet, daß für fehlende Kartoffeln Mehl in größerer Menge als bisher zur Verteilung gelangt, solange bis die deutsche Frühkartoffelernte in vollem Umfang eingesetzt bat. —* Entlastung der Eisenbahn durch Be- n u tz un g d es W a s s erw eg es. In einer weiteren Be- fprechung vonVertrctern der Staatsbahn und der Militärver waltung, der Handelskammer Dresden und der Schiffahrts- uud Speditionskreise ist in Aussicht genommen worden, unter Umständen in gewissem Umfang eine Sperre des EiseubahnverkehrS zwischen den Wasserstatiouen einzufüh- ren, nachdem zunächst festyestellt sein wird, um was für Güter und Sendungen es stch dabei im einzelnen handeln wird. Dagegen ist bereits beschlossen worden, für die nach Berlin, Magdeburg, Harburg, Hamburg, Altona, Lübeck und Stettin auf Stationen des Sächsischen Verwaltungs bereiches aufzugcbenden Packpapier, und Pappensendungen in Wagenladungen vom 15. Juli 1917 ab die Wagenge- stellung in der Weise zu beschranken, daß Wagen für solche Sendungen nur zum Umschläge nach Dresden oder Riesa gestellt werden. Diese Maßregel sei notwendig geworden, weil trotz aller Werbearbeit für die direkten Schiffahrtsver- bindungen es uicht gelungen sei, die Absender zur Be nutzung des Wasserweges zu veranlassen. Alle Jnduftrie- und Handelskreise, bei denen nach Art des Geschäftszweiges und der Güter Ueberweisung von solchen auf den Wasser weg zur Entlastung der Eisenbahn in Frage kommt, wer den erneut auf tunlichste Benutzung der Schiffahrtsstraße hingewiesen, um Zwangsmaßnahmen überflüssig zu machen. —* Ären nesseln. Tie vielseitige Verwendung der Brennesseln dürste nunmehr bekannt sein. Immer wich tiger aber wird das Ein,ammcln und Abliefern der Stengel. Restloses Sammeln, sorgfältiges Trocknen der Stengel zur Faseräewinnung ist eine Notwendigkeit gewogen. Tie Nesselfaser ist als sehr guter Ersatz für die fehlende Baum wolle und andere Spinnstoffe anzuschcu. Neuere Verfahren ermöglichen eine immer belfere Verwertung der Faser zu Gesprnnsten. Tas Ergebnis der vorjährigen Sammlung war zwar ein einigermaßen befriedigendes, doch muß un bedingt dafür gesorgt werden, daß es in diesem Jahre ein gutes wird. — Nachdem von der Ncssel-Anbaugeselt- schaft der Anbau der Nessel in die Wege geleitet worden ist, wurde aus den Bezug von Stecklingen bereits im Früh Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 6. Juli 1917. —* Auszeichnung. Die Friedrick-August-Medaille in Silber erhielt Oberschutzmann Otto Thümmler, zur Zeit Feldwebel in einem Landst.-Battl. !-* Beförderung. Herr Eifenbahn-Assistent Baldig beim Bahnhof Mesa ist ab 1. Juli-zum Gütervorsteher in Riesa-Hafen befördert worden. —"Vornstädtischen Scklachthofi Im Monat Juni 1917 gelangten auf dem Städtischen Scklachthof zu Riesa 661 Tiere zur Schlachtung und zwar 5 Pferde, 303 Rinder (davon 7 Ochsen, 85 Bullen, 157 Kühe, 54 Jung rinder) 192 Kälber, 128 Schweine, 29 Schafe, 1 Ziege und 3 Zickel. Von auswärts wurden in den Stadtbezirk cinge- führt und der vorgeschriebenen Kontrollbesichtigung unter worfen: 8 Rinderviertel, 1 Ziege. Für bedingt tauglich erklärt und gekocht auf der Freibank verkauft wurden '"/., Kuh und 3 Schweine. Für minderwertig erklärt und im iahen Zustande auf der Freibank zum Verkauf kamen 6-/i Kuh, 1 Jungrind. An einzelnen Organen wurden verwor fen: 105 Lungen, 12 Lebern, 1 Darmkanal, 21 mal sämt liche Eingeweide. . — * Miljtärlazarett und Privatbeh and- lung. Rentenempfänger aus dem jetzigen Kriege suchen bei eintretender Verschlimmerung ihres Rentenleidens häufig Privatärzte oder Privat-Krankenanstalten auf, anstatt eine Aufnahme in ein Militär-Lazarett bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel zu beantragen. Sie gehen dabet von der Annahme aus, daß die Heeresverwaltung auch zur Erstattung der ihnen durch Privatbehandlung entstandenen Kosten verpflichtet sei. Diese Annahme trifft aber nicht zu. Zur Vermeidung von Mehrkosten für die betreffenden Renten empfänger würde es stch empfehlen, daß auch Privatärzte und die Leiter von Privat-Krankenanstalten usw. vor der Behandlung oder Aufnahme die Kranken auf den oben erwähnten Weg zur Erlangung der Militärlazarett-Behand- lung aufmerksam machen. —* VomLandtaae. Bei der Zweiten Kammer ist folgende nationalliberale Interpellation eingegangen: Sind der Königlichen Staatsregierung die Absichten und Grundsätze bekannt, di» der Württembergische StaatSmini- ster Dr. Pistorius in der Vollsitzung desWürttembergischen Landtages am 25. Juni 1917 für die künftigen Steuerge setze des Reichs und der Bundesstaaten entwickelt hat, und welche Stellung nimmt sie zu ihnen ein? Ausruf zur Obftkernsammluug. Dio im Vorjahre eingeleitete Obstkernsammlung hat dank dem Verständnis und regen Eifer weiterer Bevölkerungskxeisc zu guten Erfolgen geführt. Etwa 4000 Zentner Obstkernöl konnten in Deutschland gewonnen werden. Allein das Ergebnis kann und muß in diesem Jahre um das Vielfache jener Orlmenge gesteigert werden. Dazu bedarf es der eifrigen Mitwirkung der gesamten Bevölkerung, die vaterländische Pflicht ist. Jeder sammle so viele Obstkerne als nur möglich und liefere sie an die nachstehend aufgeführten Sammelstellen ub. Die Sammler erhalten von den Sammelstelleu für das Kilogramm ordnungsmäßig abgelieferter Kerne des Steinobstes 10 Pfg. x Kürbiskerne 15 „ Zitronen und Apfelsinenkernc 35 „ vergütet. Die Kerne der einzelnen Obstgattungen dürfen nicht untereinander vermischt werden und müssen von reifem Obst stammen, gereinigt und getrocknet sein. Das Trocknen der Kerne geschieht, am besten in der Sonne, andernfalls bei gelinder Ofenwärme. Bis zur Ablieferung find die Kerne luftig und trocken aufzubcwahrcn, verschimmelte Kerne sind für die Oelgewinnung wertlos. Es werden, nach Arten getrennt, angenommen: Steinobstkeruc. Kirschen (auch Sauerkirschen», Pflaumen, Zwetschen, Amarcllen, Mirabellen, Reineclauden, Aprikosen. ' 8. Kernobstkernc. Kürbiskerne, Zitronenkerne, Apfelsinen- (Orangen-) kerne. Sammelstelleu sind eingerichtet: 1. in der Polizeiwache (im Rathause), 2. im Realprogymnasium, 3. in der Knabenschule, 4. in der Earolaschule. Riesa, am 5. Juli 1917. Der Rat der Stadt Riesa, jahr aufmerksam gemactzt. Zum Anbau euzrwt. sich jede» moorige Land, das Nabrnngsmittclpftauzen in nicht be friedigender Weise tragen lann. Schattige Plätze, wo sonne verlangende Pflanzen nicht gedeihen, können mit dieser für unsere Bekleidung so wichtigen Pflanze bebaut werden^ Zur Fmergewinnnng eignet sich nur die große, zur Bcr- süttcrung der Blätter natürlich auA die kleine Brennessel. Für das Kilogramm getrocknete «stenget werden in die sem Jahre den Einlieferern 14 Pfg. gezahlt werden. Zu beachten ist namentlich, daß die Stengel nicht beschädigt, nicht geknickt sind. Ueber Ablieserungstage wird später noch Mitteilung gemacht werden. (Siehe auch die amts- hauptmannschaftlichc Bekanntmachung in heutiger.Numumr dieses Blattes.) — Zur Ko blen v e rs or g un g. Tas Ministerium des Innern hat den Kreishauptmannschaften Richtlinien über die Versorgung der Bevölkerung mit Hausbrandkohle im Heizjahre 1917/18 zugehen lassen. Hiernach soll mit Beschleunigung der Bedarf an Hausbrandkohle ermittelt und die dann vorzunehmendc Rationierung entweder inner halb der Gemeinden oder innerhalb der Komm anal ver bände durchgeführt werden. Um eine zweckmäßig erschei nende Regelung der Kohlenversorgung und Kohlenvertei- lung herbeizuführen, wobei weder der Großhandel noch der Kleinhandel ausgeschaltet werden soll, fmrd, wie die „Dr. N." berichten, gestern vormittag in der Kreishaupt- mannschast zu Dresden eine Sitzung statt, au der die Ver treter der Amtshauptmannschaften und der Städte mit revidierter Städteordnung teilnahmen. ^Außerdem waren Vertreter des Kohlengroß- und des Kohlenkleinhandels, so wie die Obmänner des Bezirks eingeladen worden, die bisher die Ortskohlenverteilung geleitet haben. Len Ein ladungen war auch> eine Abschrift der vom Ministerium des Innern aufgestellten Richtlinien beigefügt. Hoffent lich gelingt es den Bemühungen der Staatsregiernna, die Kohlenversorgung Sachsens für den bevorstehenden Wnitcr ficherzustellen. — Eine Volkszählung. Am 12. Juli findet im Königreich Sachsen im Einvernehmen mir dem Kriegs ernährungsamt eine allgeineine Zählung der mit Lebens rnitteln zu versorgenden Bevölkerung statt. Zur Aus führung dieser Ausnahme hat das Mnisterium des In nern Ausführungsverordnungen erlassen. Tic Zählung soll sich auf alle vcrsorgungsberechtigten Personen innerhalb der Landesgrenzen erstrecken, mit Ausnahme der unmit telbar von der Heeresverwaltung versorgten. Me Zäh- Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag avend» '/,7 Uhr mit Ausnahme brr Tonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen für die Nummer oeS Ausgabetages sind bis lO Uhr vormittags auszugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 ww breite Grurcksschrift-Zeile (7 Siloen) 20 Pf., LrtsprecS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent sprechend höher. NachweisungS- und BermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferw-z der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langert Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: lkockhestratze 59. VeranNvo.tlich für Redaktion: Arthur Hähuel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Achrenlesen auf den Fluren des Rittergutes Riesa. Wir mache» darauf aufmerksam, daß das Slekrenlesen nur auf völlig abgeerntete» also auch bereits nachgerechten Feldern unserer Ritterautsslnb gestattet ist. Entwendungen von noch nickt abgeernteten Feldern untcrliegcnxnach den Bestim mungen des Forst- und Jeldstrafgesetzbuchs vom 26. Februar 1909 strenger Bestrafung und werde» unuacksichtlich zur Anzeige gebracht werden. Eltern und Erzieher sind für ihre Kinder und Pflegebefohlenen verantwortlich. Wer auf abgeernteten Feldern Aehren lesen will, Kat sich von der RittergutSver» Wallung einen Ausweis zu holen und deren Weisungen Folge zu leisten. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. Juli 1917. Gßm. ««d Arrxrtger Mtblatt Md Zllyttzey. Amtsblatt fllr die Kvnigl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Künigl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Rietz, sowie den Gemeinderat Gröba. . Freitag, «. Juli 1K17, avriws