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Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der SEM Nicha» sowie den Gemeinderat Grvba. Donnerstag, 28. Juni 1917, »Venus .1- 147 70 Jadra - Ansgave der Fleischkarten und derFleischkontrollmarken. Freitag, de« SV. Juni 1V17, vormittags von 8—12 Uhr nndet in de,« bekannten Ausgabestellen die Ausgabe der Reichssleischkarten und der Fleisch kantrollmarken (weiße und gelbe) aus die Zeit vom 9. Juli—5. August 1917 statt. 1. Avril 1917 9. Avril 1917 7. Mai 1917 6. Juni 1917 22. Juni 1917 23. Juni 1917 Auf Blatt 10 des hiesigen Gcnoffenschaftsregisters, den Spar- und Bau-Verein Riesa, r. G. m. b. H. in Riesa betr., ist beute eingetragen worden: Der Kaufmann Erich Raffe» ist «richt mehr Mitglied des Vorstandes. Der Ltadtbauamtsassistent Ernst Paul Müller in Riesa ist Mitglied des Vorstandes. Zum Stellvertreter für das behinderte Vorstandsmitglied Schäfer ist der Geschäfts- Mrer Richard Richter in Riesa bestellt. Riesa, den 26. Juni 1917. Königliches Amtsgericht. Auf Blatt 530 des hiesigen Handelsregisters, die Baumwollspinnerei in Riesa a. d. Elbe, Aktiengesellschaft in Gröba betr., ist beute eingetragen worden- Der Kaufmann Julius Bruno Dip ist nicht mehr Vorstand. Znm Vorstand ist be stellt der Kaufmann Willi Brunner in Gröba. Riesa, den 26. Juni 1917. Königliches Amtsgericht. Eine spätere Ausgabe der benannten Karten an Ratsstelle kann nur ausnahms weise erfolge». Gleichzeitig «eisen wir besonders darauf hin, daß die Kontrollmarken tz und « bis spätestens Dienstag, den 3. Juli 1917, abends beim Fleischer zwecks Eintragung in die Kundenliste abzugeben sind. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. Juni 1917. Gßm. Als gefunden sind bei uns nm " " nm an« nm an« am am an« abgegeben worden. Die rechtmäßigen Eigentümer werde» hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb eines Jahres, vom Tage der Fundabgabe an gerechnet, bei uns geltend zu machen. Falls sich die Verlierer innerhalb der vorgenannten Frist nicht melden, wird über die Fundgegenstände nach gesetzlicher Vorschrift verfügt werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 26. Juni 1917. Gchdr. Erzeuger; sie sind also in den Höchstpreis eingeschloffen. Vrwatmolkereien zahlen jetzt vielfach noch 20, 22, 22'/, usw. Pfennig für das Liter. Vollmilch. Sie können gehalten werden, wenn nicht besondere Verhältnisse vorliegen. die vorstehenden Höchstpreise zu bezahlen. Wo sie sich weigern, ist es ratsam, sich an den Kommunalverband zu wenden. Dagegen ist es irrige wie man vielfach annimmt, daß dem Erzeuger das Recht zusteht. LieferungSverträg« mit Molke reien zukündigen. Die Milch muh vorläufig wenigstens an die Molkereien wettergeliefert werden; liegen Umstande vor. die aus wirtschaftlichen Gründen zur Kündigung nötigen oder zwingen, die Mllchmenae herabzusetzen, so soll der Er zeuger das Schiedsgericht beim Landgericht anrufen. Wei gert es sich, wie es vorgekommen ist, eine Entscheidung zu treffen unter dem Borwand, daß es nicht zuständig sel. so bitten wir, uns darüber zu berichten. Dr. B. —«Keine Gersteoder Kartoffeln aus de» neuen Ernte zu Fütterungszwecken. Vielfach wird die Beobachtuug gemacht, daß die Landwirte zur Zeit Schweine im Gewichte von mehr als 150 Pfund im Stalle stehen haben, die in der Hoffnung weiter gefüttert werden, daß nach der Ernte wiederum Gerste und Kartoffeln zur Verfügung stehen werden, um die Tiere auf die bei de» Hausschlachtungen in Friedenszeiten gewohnten hohen Ge wichte von weit über 2 Zentner zu masten. Demgegenüber sei darauf aufmerksam gemacht, daß bei der Notwendigkeit, unsere Gerste restlos für die Brotversorgung heranzu ziehen und auch die Kartoffeln ausschließlich für die menschliche Ernährung zu verwenden, von einer Erfüllung . dieser Hoffnung keine Rede sein kann. Es ist jedenfalls wirtschaftlicher, diese schlachtreifen Schweine jetzt abzugeben. —« Die Herstellung von Pflaumenmus. Ob st-und Apfelkraut verboten. Mit Zustimm, ung des Bevollmächtigen des Retchkauzlers und auf Grund der 88 1 uud 2 der Verordnung vom 5. Slugust 1916 (Reichsgesetzbl. S. 911) wird jede Art der Herstellung von Pflaumenmus zum Zwecke des Absatzes sowie jeder Abschluß von Verträgen über Herstellung und Lieferung von Obst kraut, insbesondere Apfelkraut, ohneGenehmigungderKriegs- aesellschast für Obstkonserven und Marmelade m. H. unter- sagt. —MI. Herabsetzung der Nindviehpreise. Die Landesfleischstelle schreibt UNS: Bekanntlich tritt am 3. Juli 1917 die Herabsetzung der Rindviehpreise in Kraft. Nur für solche Tiere, welche bis zum 3. Juli den: Viehhan- delSverband zum Verkauf anqeboten sind, darf noch bis zum 1. August der alte höhere Höchstpreis weitergezahlt werden. Die Landwirte und sonstigen Viehbesitzcr, welche verkäuf liches Schlachtvieh haben, werden deshalb guttun, noch vor dem 3. Juli das Vieh den Haupthäudlern oder Aufkäufern des Viehhandelsverbandes auzubieten. Das 'Angebot hat schriftlich >u erfolgen auf einen« besonderen Vordruck, wel chen der Viehhandelsverband allen seine» 'Aufkäufern zur Verfügung gestellt hat. Kein Viehbesitzer versäume fein Angebot durch Ausfüllung eines solchen Vordruckes zu be urkunden. — Viele Reisende belegen, namentlich in D-Zügen, freie Plätze, um andere Mitreisende von ihrem 'Abteil fern zuhalten. Diese Unsitte hat zur Folge, daß aus den Zmi- schenstationen zusteigende Reisende nicht oder nur mit Schwierigkeiten und nach unliebsamen Auseinandersetzungen untergebracht werden können. Im Interesse des reifenden Publikums haben sich die Ltaatsbahnvcrivaltungen daher veranlaßt gesehen, das unberechtigte Belxgen von Plätzen unter Strafe zu stellen. Jeder Reffende hat nur Anspruch auf einen Platz, uud kann in der ersten bis dritten Wagen klaffe nur auf den« darüber und darunter vorhandenen Raum sein Handgepäck unterbringen. Insbesondere ie< davor gewarnt, dem Schaffner gegenüber freie Plätze al, belegt zu bezeichnen, da die Zugbedlensteten ungciviesen sind ip solchen Fällen unnachsichtlich Anzeige zu erstatten. . —MI. Ueber den Verkehr mit Heu erlassen die stellvertr. Generäle des 12. und 19. Armeekorps folgende Bekanntmachung: 8 1. Heu darf bis auf weiteres mir an Militärverwaltungen und sächsische Kommunylverbände abgesetzt werde». Die Eisenbahn darf Heu zur Beförderung upr annehmen, wenn der Frachtbrief auf ein Proviantamt oder einen sächsischen Kommunalverband als Empfänger lautet. 8 2. Kauft die Militärverwaltung oder ein kächfb Textliches »uS Sächsisches. E Riesa, den 28. Juni 1917. ; Gebt das Gold heraus! Ter letzte Ausweis der Reichsbant bom 23. Juni zeigt, daß zum ersten Male seit Beginn lvü Krieges eine Goldbestandes um den nicht, jnierheblichen Betrag vou 76,47 Millionen Mart-ctnAekretc» ist. Tie Er- svrdetinsse K«S Auslandes fiir Warenlieferungen habe» zu dieser uncrtvllnschteu Erscheinung geführt. BW dahin war cs immer noch gelungen, aus dein Verkehr und vom Privat publikum recht bedeutende Goldzuflüsse, in die Reichsbank zu leiten, so daß deren Gvldvvrrätc von 1253 Millionen Mart bei Kriegsausbruch auf 2533 Millionen.Mark bis Mitte Juni dieses Jahres gestiegen waren. Jetzt aber hat zum ersten Mal der Gvldbcdarf für notwendige Waren einfuhren den Goldzustrvm überstiegen. Tas ist deshalb in höchsten« Maße unerwünscht, «veil bekanntlich nach in- iernätionaleu- Finanzgrundsätzen Hie Kreditfähigkeit eines Landes von der Diöhe der Golddeckung, die cs ausweiscü iain«, abhängt. Nun wissen «vir zwar, daß bei der Bank vou England und der Bank von Frankreich schon wiederholt die Golovorräte angegrisfcu werben müßten, weil der Zu fluß zurückging; aber das ist für uns «loch kein Grund, zu voller Beruhigung. Vielmehr hat der Reichsbankpräsident ausdrücklich Gelegenheit genommen, angesichts des Rück ganges unserer Goldzuflüsse alle diejenigen an ihre, va- krländ'sche Pflicht zu mahnen, die noch mit der Abliefe rung vo:r Goldmünzen und Goldschrüuck zögern. Daß ihre Zahl «richt gering ist, beweisen immer wieder einzelne Vorgänge, über die die Zeitungen berichten. Deshalb ist cs Pflicht, die Mahnung des Rerchsbaukprasidenteic zu beach ten und möglichst wirksam zu verbreiten: „Gebt die Gold münzen und den Goldschmuck den« Vaterlande!" Die Gold- sanHnelstellcn, die überall im Lande eingerichtet sind, und die alles abgeliefcrte Gold ihren« vollen Werte nach be zahlen, müssen in nächster Zeit besonders fleißigen Besuch aus veiseu. Wer irgend dazu helfe» kann, soll sich dieser wichtDcn Aufgabe, der Kriegführung uud der Siegessiche- rnng^nit freudiger Opferwilligkeit unterziehen. -v » » —* Erhöhte Belohuung. Tie polizeilichen Er- örtcrilugen in der Angelegenheit des Brandes der C. C. Brandt'schen Sägemühle smd noch nicht zum Abschluß ge kommen. Tie bisherigen Ermittelungen habe» ergeben, baß Brandstiftung vorliegt und daß als Täter ein Mann in Betracht kommt, der kurz vor Ausbruch des Feuers in der.Nähe des Werkes gesehen «vorder« ist. Die auf die Ermittelung des Täters ausgesetzte Belolplung von 300 Mark ist auf 1.000 Mark erhöht worden. —«ZurJahreSfeiervesÄezirkSnrissionS- Vereins Riesa und Umg. vereinte sich am vergan- genen Sonntage in der Kirche zu Weida eine zahlreiche Lchar von Missionsfreunden und Mifsionsfreundinncn. Dio Predigt des Herrn Pfarrer Hasche aus Strießen ging vor« der Bedeutung des Johannisfestes im ursprünglichen christlichen Sinne aus und stellte mit dem Worte des Jesaja -103—5 dei« Täufer als den Mtssronsprediger vor die Ge meinde hin, der die großen Ausgaben, die großen Schmie- rigkeiten und die hohen Ziele des WetkeS ankundigt. Die kurzen treffenden Ausführungen der einzelne»« Teile waren wohl geeignet, die Liebe zu dem Glaubenswerke der Mission zu beleben und zu festigen. Nach der Predigt trat Herr Professor 0. Paül, der Direktor unserer Leipziger Mission ans Lesepult, au« den Bericht zu erstatten üoer Vie Lage, in die sie durch den Weltkrieg geraten ist. In schlich ter. aber ergreifender und erhebender Sprache redete er von der Stille, in die das Missionshaus versetzt worden ist, seitdem alle seine Zöglinge zum Heeresdienste eingezogen sind; vou den« Tode fürs Vaterland, den fünf von ihnen in ernstem Glquben gestorben sind; von den Leiden der gefangenen und vertriebenen Mission-leut«; von den Wir kungen des Krieges ans die jungen Geineinden der getauf te«« Heiden. So, groß die Sorae um diese hätte sei«« können, so dürste der Leiter der Mission doch darlegen, daß wie durch Wmlder die Gemeinden nicht nur «batten, sondern 15. März 1917 1 Muff, 18. März 1917 1 Taschenuhr mit Kette. - - ------- i Geldbörse «nit Inhal!. 1 Hutfeder, 1 DarlebnSkaffenschein, 1 DarlebnSkaffenschein, 1 Taschenuhr mit Kette und - 1 Geldbörse mit Inhalt Die rechtmäßigen Eigentümer werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche knu Fabres., vom Lage der Fundabgabe an gerechnet, bei uns geltend zu machen. darben. Mit Dank gedachte er auch der Geb«, die gerade m der größte» Not ihre Treue der Mission gezeigt habe««. D«e ganze ^e«er war dazu angetan, mit GlaubenSfreuvig- keit zu erfüllen; das werde» viele ihr danken. Die Kollekte, d^ beim Ausgang gesammelt wurde, ergab den Betrag vor« 62 Mark. In dem Gottesdienste konnte übrigens die Orgel noch eisunal put vollen« Werke gespielt werde»«; am andern Tage amgen die Prospektpfeisen. weg. ! Verlustliste. Eiygeaangen ist die am 27. Jun« 1917 ansaegebene Sächsische Verlustliste Nr. 421, die tu unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme ausliegt. Keine Sammelbüchsen mehr! Die „Deutsch. Krregsn.' schreiben: Bekanntlich ist der Kleingeldmangel auch dadurch verschärft worden, daß an vielen Orten aus gestellte Sammelbüchsen nicht regelmäßig geleert worden sind. Nachdem schon vor einige»« Monaten von seinen der Reichs- finanzverwaltung auf die beschleunigte Entleerung der Sammelbüchse» mkd Automaten in« Interesse unseres Kleinqeldverkehrs hingewiesen worden war, sind nunmehr von der preußischen und von verschiedenen andere» Bundes regierungen die Nachgeordneten Behörde» angewiesen worden, für die nächste Zeit, etwa bis zum 1. August d. I., das 'Aufstellen von Sammelbüchsen i» Gastwirtschaften, Lader« usw. zu verbieten und die bisher erteilte,« Genehmlgunaen ausdrücklich zurückzunehmen. Die ausgestellten Büchsen sind alsbald zu entleeren. Verstöße hiergegen sind je nach Lage des Falles auf Grund des 8 11 der Verordnung des Bun desrats vom 15. Februar 1917 mit Geldstrafe oder mit Gefängnis strafbar; der Ertrag der Sammelbüchsen kam« zur Staatskasse eingezogen werden. Sammlunger« irn Nm- herziehe» ans bestimmten Anlässen solle» hierdurch nicht beemträchtigt werden, sofern Sicherheit gegeben ist, daß die gesammelten Münzen auch sofort wieder in den freien Ver kehr gebracht «verden. —LK. Milchpreise und Privat Molkerei en. Die von« Landeskulturrat für die TageSpreffe herausgc- gebenen Mitteilungen schreiben: Trotz unsere Bekanntma chung in M. 20 der „Sächs. Landw. Zeitschrift" von« 19. 5. 1917 kennt man vielfach auf den« Lande die neue«« Milch höchstpreise, die durch Ministerial-Verordnuna vom 7. Mai 1917 eingesührt smd, nicht» obwohl sie schon seit länger als einem Monat gelten, oder, was noch schlimmer ist, man kümmert sich nicht um sie. Wir geben deshalb eine Ueher- sicht, zu welchen Preisen Milch nach Litern verkauft werde» darf: für den Verkauf nach Gewicht gilt dasselbe. Wegen der Preise nach Liter-Fettprozenten und Grundpreis und Fettprozenten verweisen wir auf die Ministerialverordnung vom 7. Juni 1917. Man «nutz zwischen Verkauf an Ver braucher und Händler unterscheiden. Erzeugerhöchst preis für Vollmilch unmittelbar an I. De,« Verbrau ch e r, ab S t a l l, in Gemeinden unter 10000 Einwohner für das Liter 26 Pfg., b. in Gemeinden über 10000 Ein wohner und ihren Vororte«« Ladenpreis weniger 2 Pfg., o. in Gemeinde»« über 100000 Einwohner und ihren Vor orten voller Ladenpreis, ä. wen» der Erzeuger einen wesent liche» Teil seiner Milch nach Orten über 100000 Ein wohner liefert, für das Liter 28 Pfg., «. bei Lieferungen an Anstalten und andere Großverbraucher bei Tagesliefe- runa von mindestens 20 Liter, für den Liter 30 Pfg. Bei Verkauf von Magermilch mindert sich an allen Orten der Preis unter a—s um 10 Pfg. il Den Händler, a. ab Stall für den Liter 24 Pfg., l>. frei Abgangsstation oder, falls keine Bahnverbindung stattfindet, frei Verbrauchsort oder Molkerei für den Liter 26 Pfg., bei Lieferung an Städte über 100000 Einwohner und ihre Vororte 1. frei Empfangsstation 29Pfa., übersteigt die Fracht für den Liter 1 Pfg-, io darf die Molkerei oder der Händler dem Erzeuger über den Höchstpreis hinaus die Mehrfracht erstatten; 2. durch Achse oder zweimal täglich durch die Bahn 30 Pfg., 3. von molteretmätztger Milch - oeral. Verordnung vom 7. Mai 1917 unter 8-1-Ads.-4-ein Zuschlag zum Höchst preis bis zu 2 Pfg. Für Magermilch ist der Höchstpreis ' 10 Pfg. w e n.i g e r als für Vollmilch, also ». frei Abgangs' s statton usw. wie ll b. für den Liter 16 Pfg., d frei Emv- sangsstätiou usw. wie lt o. unter 1 für den Liter 19 Pig. Mehrfracht kann , wie dort, auch erftattet werden, o. für Achsen- oder Bahnmilch, wie >l unter 2 20.Pfg. Sämt liche Kosten dis zur Verladung am Babnwagen ober bei Ablieferung mit Geschirr an dt« Smpfangsfielle trägt der Das Riesaer Tageblatt erscheint jede«« Tag aorndS ' ,7 Uhr mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen «Vorauszahlung, durch unsere Träger srek Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser/. Postanstalten mcrleljahrtich 2,55 Mark, rnonailuh 85 Pf. Anzeige» für di« Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fiir da» Erscheinen an bestimmten Tagen uud Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breite Grundschrift-Zeile <7 Silben) 20 Pf., OrtSpre«» 13 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent sprechend höher. Nachweisung»- und Lermtttslungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. 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