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Riesaer O Tageblatt ««d A«rrtger «MtblM md LrycheN. .^^7.,. Amtsblatt für die Könlgl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. AmtSgerickt und den Rat der Stadt Rkßg, sowie den Gemeinderat GrSba 142. Freitag, 22. Juni 1917, al'envs. 70. Falirg. Das Niesaer Tageblatt erscheint jede« Tag aoends '/,7 Uhr mit Au-nahnie der Sonn- und Festtag,. Bez«s»prrt», gegen Vorauszahlung, durq unsere TrSger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2.55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen siir die Nummer de« Ausgabetages sind bi» 10 Uhr vormittags aufzugebsn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis filr die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend hoher. Nachweisung«, und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feite Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichtuugen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des BezngspieiseS. Rotationsdruck und Berlag: LangerL Winterlich. Riesa.' Geschäftsstelle: Gorthestraste 5V. B-rantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich. Riesa. H. 250 L- 6.0. 2913 Brot- mW Mehlkarten-Ailsgabe in Grööa. Die Brot- und Mehlkarten auf die nächste Wache werden Sonnabend, den SS. Juni 1S17, nachmittags 6—7 Uhr in den bekannten Markenausgabestellen ausgegeben. Die Karten sind durch Erwachsene abzuholen und bei Empfang sofort nachzuzählen. Die Ab- holung hat unbedingt in der vorgeschriebenen Zeit zu erfolgen, insbesondere ist es nicht angängig, die Marken nachträglich iin Gemeindeamts abzuholen. Gröba, am 21. Juni 1917. Freröauk Mesa. Morgen Sonnabend, den SS. Juni, von vormittags V,8 Uhr ab, gelangt auf der Freibank des städtischen Schlachthofes Rindfleisch zum Preise von 1.50 Mark für das Pfund gegen Fleischmarken an die Nummern 1201—1300 zum Verkauf. Riesa, am 22. Juni 1917. Die Direttion des flädt. Schlachthofes. Holzversteigernull am Donnerstag, den S8. Juni vorm. S Uhr im Gasthofe zur Köuigslindc in Wülknitz. 16 rm tief. Scheite, 10 rm lief. Rollen, 219 kief. Langhaufen 3. Klaffe, aufbereitet im Kahl schlag Abt. 4 zwischen Wafferturm und Lichtensee. » ' Kgl. Garnisonverwaltung Tr.-P. Zeithain. Erzeugerhöchftpreise für Blaubeeren. Der durch Verordnung des Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1917 festge setzte Erzeugerhöchstpreis von 0,25 M. für das Pfund Blaubeeren (Staatsanzeiger Nr. 132 vom 11. Juni 1917) kommt dem Aufkäufer oder Händler zu, der die Beeren von den eigentlichen Pflückern aufkauft. Ten Pflückern selbst darf nicht mehr als 0,22 M. für das Pfund bezahlt werden. Entsprechendes gilt für die Preißelbeeren. Den Erzeugerpreis von 0,35 für das Pfund erhält der Aufkäufer, der Pflücker darf nicht mehr als 0,30 M. für das Pfnnd erhalten. Die Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 21. Juni 1917. Ministerium des Innern, haben. Nicht einmal einen Puff Ivie die Kartoffeln kann das Ei vertragen, und manchmal ist das Rührei schon fer tig, bevor noch die Tier überhaupt den Eisenbahnwagen verlassen haben. Ueberhaupt das Reisen, besonders das weite Reisen, kann das Ei schlecht vertragen, und doch kommen die Eier, die wir jetzt essen, größtenteils weit her, aus Ungarn, Galizien usw. Sind sie» nach wochen langer Fahrt glücklich da, so werden sie zunächst den gro ßen Kisten entnommen, in denen sie zu je 1440 Stück dicht gepackt, nebeneinander die Reise überstanoen haben, werden sortiert, durchleuchtet und umgepackt. Schon das Sortieren ist eine Arbeit, die viel Zeit und Mühe erfordert. Da müssen, sie durch sch'echte Per packung oder durch einen der berüchtigten Rangierstößs der Bahn ausgelaufenen Eier beseitigt, die daneben.iegendttt Eier von dem anhaftenden Eiweiß uno Packmaterial gtt reinigt, die Knick- und Brucheier ausgesonacrt und die manchmal nur taubeneiergroßen Kleineicr ausge,chieden werden. Und nun erst das Durchleuchten! Da fisten in langen Reihen die Arbeiter vor der eiectrischen Glühbirne, über die ein hohler, seitlich mit einer runden Lesfnung ver Wasserverbrauch in Gröba und Weida. In den letzten Tagen ist infolge der anhaltenden Trockenheit eine ständige und außergewöhnliche Steigerung des Verbrauchs von Leitungswasser aus der Gemeindewaffer- leitung zu beobachten gewesen. Da der Wasserwerksverwaltung zur Hebung des Leitungs wassers nur ein monatlich festbestimmter Teil von Dieselmotorenöl durch die Kriegsölgesell schaft zur Verfügung gestellt wird, so muß auch der Wasserverbrauch in Grenzen gehalten werden. Es ist jetzt besonders beobachtet worden, daß in Gartengrundstücken tagelang Rasenplätze, Baum- und Sträuchergruppen und Beete mit LeitungSwaffer berieselt werden, daß während der größten Sonnenhitze Gemüsebeete begossen worden sind, außerdem wird in vielen Fällen LeitungSwaffer aus Nachbargrundstücken oder sonst aus Zapfstellen der Gemeinoewafferleitung, sogar aus Hydranten genommen, ohne daß hierzu eine Ge nehmigung durch die Gemeindeverwaltung erteilt oder eine Anzeige wegen Zahlung des WafferzinseS erfolgt ist. Weiter ist immer wieder beobachtet worden, daß in Grundstücken, die Zapfhähne der Wasserleitungen dauernd tropfen, Klosettanlagen nicht dicht abschließen und fortgesetzt LeitungSwaffer wegläuft, aber auch sonst ein übermäßiger Wasserverbrauch in einzelnen Haushaltungen zu verzeichnen ist. Wir müssen deshalb auf die strengste Beachtung der Vorschriften in der Waffer- werksördnung hinwirken, und verbieten deshalb bis auf Weiteres unter Androhung einer Geldstrafe bis zu 30 Mark für jeden NebertretunqSfall, 1. die dauernd« Berieseln«« von Gartengrundstücken, Rasenplätzen, Baumgruppcn, Gemüse- und sonstigen Beeten mit Leitungswasser, 2. das Begießen der Gürtenaulagen mit LeitungSwaffer in der Zeit vou vor mittags V Uhr ab bis abends K Uhr. Demnach dürfen Gemüsebeete mit LeitungSwaffer nur vormittags vor T Uhr und nachmittags nach « Üb', be gossen werden, 3. die Benutzung von LeitungSwaffer aus Nachbargruudstücken oder sonstigen Zapfstellen zum Begießen von Garten- und Feldbetten usw. in allen Fällen, wo eine Genehmigung durch die Gemeindebehörde nicht eingeholt und der Waffeczins hierfür noch nicht entrichtet worden ist, 4. das unbefugte Weglaufcnlasfen von LeitungSwaffer in Wohnungen, Wasch häusern und bei Klostttanlögen. Das Oeffnen von Wafserleitungshydranteu von den dazu nicht befugten Personen und ohne ausdrückliche Genehmigung des Genieindevorstandeü wird hiermit ausdrücklich verboten, im Uebertretungsfalle ist eine strenge Bestrafung zu erwarten. Tie Verpflich tung zum Ersätze eines etwa an den Hydranten oder den 'Rohrleitungen verursachten Schadens wird durch die Bestrafung nicht berührt. Meldungen über Benutzung von Leituugswasser für Gartenzwecke find, soweit eine Anzeige in der WasserzinS-Hausliste noch nicht erfolgt ist, nuumehr biS spätesten zum Ätt. Juni im Gemeindeamt Gröba, Zimmer Nr. 4 während dec Geschäftszeit vormittags von 8—1 Uhr unter Angabe des Flächeninhalts des Gartens zu bewirken. In alten Haushaltungen ist auf reine» sparsamen Verbrauch von Leituugswasser zu sehen und werden alle Einwohner um Schutz bei Durchführung der vorstehend unge ordneten Maßnahmen gebeten, auch Uebertretungen gegen die erlassenen Vorschriften bei der hiesigen Gemeindeverwaltung ohne jede Rücksicht zur 'Anzeige zn bringen. Die Durchführung der angeordneten Maßnahmen werden wir durch einen Beauf tragten überwachen lassen. Uebertretungen werden ohne jede Rücksicht bestraft werden. Gröba, Elbe, am 21. Juni 1917.Der Gemeindevorstand. Lebensmittelverteilung. Tie EcicoüftS- und sonstigen LebenSmittelverteilungsstellen des Bezirks erhalten hiermit Anweisung, sofort und spätestens bis zum 27. laufenden Monats hierher anzu zeigen, welche Restbcstänüe an Teigwarcn von der letzten Verteilung — zn vergl. Bekannt machung vom,9. Juni 1917 — verblieben sind. Gleichzeitig ergeht«kl»wcisung, seiner Zeit etwa verbleibende Bestände von der mit telst Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 19. Juni dieses Jahres angeordneten Verteilung von Hafcrfadrikaten sowie Graupen bez. Grütze der Königlichen Amtshaupt mannschaft anzuzeigcn. Die verbleibenden Restbestände sind seitens der Geschäfts- bez. Lebensmlttelvertellungsstellen sorgfältig zu verwahren. Uebec dieselben wird seitens des Kommnnalverbands besonders verfügt werden. Großenhain, am 21. Juni 1917. 1573 k l ll Der Koitzumnalverband. Besteümtg auf Marke Z der grünen Lebensmittelkarte I. Auf Marke 5 der grünen Lebensmittelkarte I können in der Zeit vom 23. bis 27. Ium 1917 der einem frei zn wählenden Kleinhändler Teigwarcn bestellt werden. Die auf den Kopf entfallende Menge, sowie der Tag der Abholung wird noch bekanntgegebeu. . Tw Bezugsabschnitte sind seitens der Kleinhändler bez. Gemeindebehörden an die in 8 5 Absatz 2 der Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 19. Mai dieses Jahres be zeichneten, für sie zuständigen Stellen bis zum SV. Juni, seitens der letzteren an den Kaufmann, Herrn KommifsionSrat Ernst Bilke in Riesa bis zum S. Juli dieses Jahres -Äzusenden. . Die vorstehenden Fristen sind streng einzuhalten. Seitens der bezugsberechtigten Personen verspätet eingehende Bestellungen, sowie seitens der Kleinhändler bez. Unter verteilungsstellen später einlaufende Abschnitte können nicht berücksichtigt werden. , Großenhain, am 21. Juni 1917. 1573zk IlL. Der Kommnnalverbaud. sehener Blechzylinder gestülpt ist und lassen nut flinker Bewegung Ei um Ei an dieser Oeffnung vorbeiwanvern. Und das Ei muß sein Inneres enthüllen! Die harte feste Schale wird dürchstchlig und verrät ihre Geheimnisse. Du zeigt cs sich, das; das eine Ei nur zn dreivicrtel gefüllt iI, bei einem zweiten liegt das Dotter seitlich an der -schale an, das dritte hat häßliche schwarze Flecken, das vierte wolkige Stellen, das fünfte zeigt in der Schale haar feine Risse, das sechste ist angebrütet, und das siebente gar völlig undurchsichtig — ein Faulei. Sie alle werden bei seite gelegt und starren einer besonderen Verwendung, so- gar das Faulei ist noch verwendbar; es gibt mit anderen Stossen gemischt, ein vielbcgehrtes Knckenfntter. M -r,ie zum menschlichen Genüsse als brauchbar auer- kMrnten Eier werden nun wiederum verpackt und gehen dann in alle Welt, um schließlich als Rührei mit Spargel gemüse oder als weiches Ei mit Kopfsalat auch zn ihrem Teil zum Lurchhalten bitt im Inlands beizurragcn. Aber auch beim Ei ist der Weg, den cs Ins zum Ver braucher zurückzulegen hat, ein anderer geworden,' wie bei der Mehrzahl unserer wichtigeren Nahrungsmittel. Mit dem Wegfall der Einfuhr aus Rußland: und Italien mußten Auszahlung der Mirtsbeihilfc» für Kriegerfamiüc« Die Auszahlung der Mietsbeihilfen erfolgt: Nr. 1—400 am Montag, den 25. Juni, , Nr. 401—800 am Dienstag, den 26. Juni und Nr. 801-1300 am Mittwochs den 27. Juni 1917 in der Zeit von vormittags 8—1 Ukr in unserer Stadthauptkaffe. Die Zahlungstermine sind unbedingt einzuhalten. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. Juni 1917. WMm m Mrsckililn M 8mW bkM. 8M m) mchMe Mck ii MMmMc. Die ^u> Avw»clrr 2 und 3 der Lebensmittelkarte l angemeldeten Haferfabrikate bez. Graupen oder Grütze können von Montag, den 28. dieses Monats ab gegen Ab gabe der Quittung über den Beznasabsckmitt 2 und 3 bei den Kleinhändlern entnommen werden. Es entfallen auf den Abschnitt 2 125 Zr Haferfabrikate und auf Abschnitt 3 200 Zr Graupen. Für die Stadt Radeburg und die zu den» amtshauptmannschaftlichen Bezirk Großen hain aehörigen Landgemeinden hat die Königliche Amtshauptmannschaft nach Gehör des Ernährungsausschuffes und Bezirksausschusses folgendes bestimmt: Tie Haferfabrikate und Graupen bez. Grütze werden an die miuderbemittelte Bevölkerung in der Stadt Radeburg» sowie in den Landgemeinden des Bezirks unentgeltlich abgegeben. Der Preis für Hafer fabrikate beträgt 44 Pfg. für das Pfund, also 11 Pfg. für 125 xr, für Graupen oder Grütze 30 Pf. für das Pfund, also 12 Pf. für 200 §r. Zur minderbemittelten Bevölkerung sind im vorliegenden Falle lediglich die Personen zu rechnen, deren Einkommen nicht mehr als 2500 M. beträgt. Jeder Haushaltungsvorstand mit ttnem Einkommen von weniger als 2500 M. kann soviel mal 125 xr Haferfabrikate und 2V0 Lr Graupen oder Grütze unentgeltlich gegen Abgabe der Quittungen über den Bezugsabschnitt 2 und 3 der grünen Lebensmittelkarte beziehen, als er Personen in seinem Haushalte zu beköstigen hat. Wer sich zu den Minder bemittelten im vorstehenden Sinne rechnet und Haferfabrikate bez. Graupen oder Grütze unentgeltlich beziehen will, bat sich vorher bei der Gemeindebehörde seines Wohnorts die Quittungen über den Bezugsabschnitt 2 und 3 auf der Rückseite mit dem Gemeindestempel abstempeln zu lassen. ' Die Verkaufsstellen wollen auf die so abgestempelten Quittungen der Bezugsab- schnitte 2 und 3 je 125 xe Haferfabrikate bez. 200 «r Graupen oder Grütze unentgeltlich verabfolgen, die abgestempelten Quittungen besonders sammeln und dec Gemeindebehörde vorlegen, die über die Anzahl der abgelieferten Quittungen eine Bescheinigung auszustellen hat. Die Bescheinigung wollen die Geschäftsinhaber der Königlichen Amtshauptmannschaft einsenden, auf Grund deren alsbald der Preisunterschied vou 11 Pfg. für jede abgestempelte Quittung 2 und von 12 Pf. für jede abgestempelte Quittung 3 erstattet werden wird. Großenhain, am 19. Juni 1917. 1573 Kim Der Kommunalverband. Die Gierversorrlunji. Von zuständiger Stelle wird uns mitgeteilt: Wenn abends nach des Tages Mühe und Plage die vielbeschäftigte Hausfrau die Zeitung durchfliegt, so interessieren sie vor allem neben dem täglichen Heeresbe richte die Bekanntgaben über die Verteilung der Nahrungs mittel, und wenn sie dann an anderer Stelle liest, daß Dresden 4 Eier gibt, während sie in ihrer Stadt we niger erhält, so ist sie schnell mit der Frage bei der Hand: „Warum werden wir m unserer Stadt so benachtei.igt?" Daß diese Unterschiede einesteils unvermeidbar sind und anderenteils eine Benachteiligung im Sinne einer Miickcr- belieferung ans die Dauer durclzaus nicht in sich schlie ßen, sei in folgeüdem ausaekührt. Zunächst darf aber erst über die Beschaffenheit und die BejchasfuM der Eier etwas gesagt werden: Wenn Batocki schon die Kartoffel eine launenhafte Frucht genannt hat, sck kann man noch mit viel größerem Rechte das Li vom, braven Huhn als das wetterwendi chste, launenhafteste, empfindlichste Ding bezeichnen, das jemals «e Seelenruhe derer gestört bat, die mit ihm zu tun