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Montag, 4. Juni 1917, abends gen en»« uns c. 0 färbe mgo 8 428 «erb. ig 4» » er« Mesa. , ist die Bescheinigung ftwert, soweit dies noch inzurcichen, ebenso ein , in denen die Zurück- n können, für nötig, dab mngchcnd alle seit der N'suste- ... -iömmissioucn des Kolnniuualueroands vorgenommcnen eiten der Genrciudcbchördci» scstqcstellt und in ein sofort aufzustcilendes Zn diesem Zwecke baden nie Vichbesitzcr die bisher vorgenommeiien Verkäufe von v o rl ä n fi g belassen werden kann und auch nur dann, wen» keine andere (Stocke Weges» Kunstwertcs u. a. ui. erhalten bleibt. Es besteht ferner die Möglichkeit, auch eine gröbere Läntcglocke nnd in gewissen Fällen tauf Pfarrkirchen) 2 Läuteglockeu zurück znbel,alten, »vcnn an deren Stelle mindestens das gleiche (Setvicht ans Glocken von »nässigcm Krinst»vcrt Gruppe I-) abgclicfert »vird. Für diejenigen Glocken, welche rechtzeitig abgclicfert werden, wird eine Prämie gezahlt nnd zwar für diejenigen Bronzeglocken, welche 1. bis zum 30. Juni 1017 ausgebant und an die Sammelsteklen abgcliefert werden, oder 2. trotz aller ernstlichen Bemühungen der Abliefcrnngspstichtigcn nicht bis znm 30. Fttili (»17 abgcliefert »vcrdc»» tonnten, jedoch spätestens bis znm 31. Juli 1017 abgcliefert werden, außer den Ucbcrnahmepreisen eine Prämie von 1 Mark für das Iv- lieber die Zulässigkeit der Prämienzahlung im Falle 2 entscheidet der Kommunal verband nach Beibringung des Nachweises des AbliefcrungSpflichtigcn, datz die untcr- i " "" "" seine für das »Ritkaer Ta-eblalt" erbitten wir uns bis spcttestens vormittags lO UHr des jeweiligen Ausgabetages. Die «eschiittSstelle» Abgabe der Gnetzkarten seitens der Kleinhändler. Um eine Kontrolle über den Verkauf des den hiesigen einschlägigen Geschäften vom Ausschuß zur Warenverteitung für den Stadtbezirk Riesa zugeteilten Weizengrießes bezw. Hafermehles dnrchzuführen, werden die hiesigen Kleinhändler, denen Weizengrieß bezw. Hafermehl zum Verkauf -ugewicsen worden ist, veranlaßt, die vereinnahmte» Griestkar- ten vom 1». April 1017 ab bis Mittwoch, den «. Juni 1017, mittags 1 Uhr, in» Rathaus, Ratshauptkauzlei, Zimmer Rr. 2, abzugeben. Die Grießkarte»» sind in Bündel»» vor» jedesmal 100 Stück zu verpacken. Bei Ab lieferung der Grießkartcift find die Zahl der vereinnahmten nnd znr Ablieferung kommen den Grießkarten und der Bestand des noch vorhandenen Weizengrießes bezw. Hafermehles schriftlich genau anzuacben. Ter Rat dep Stadt Ricsa, den 4. Juni 1917. Gßm. ES hat wiederholt zu Unzuträglichkeitcn geführt, daß Gesuche nm Verlängerung der Polizeistunde erst kurz vor dein betreffenden Tage hier cingereicht werden. Da die notwendige Prüfung der Unterlagen und Vorlegung der Sache an die Königliche Kreishauptmannfchaft immerhin eine gewisse Zeit in 'Anspruch nehmen, »vird de»» Gesuchsrellern in ihrem eigene»» Jntcreffc cmpsohlen, solche Gesuche rechtzeitig, mög lichst aber 8 Tage vor der beabsichtigten Veranstaitnng bei der Königlichen Ämt-r-houvt- Mannschaft einzllrcichen. Großenhain, an» 2. Juni 1917. 1824 sü Tie Königliche Amtshauptmannschast. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag aveiids V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, c.eaen Vorauszahlung, dura» unsere LrLger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen für dl, Nummer de« Ausgabetages sind dis 10 Uhr vormittags aufzugeben und bn voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmte» Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 43 wm breite Ärundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprei» 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sui; ent- sprechend höher. Nachweisungs- und AermittclungSgebühr 20 Pf. Feste Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werde» mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen dc-j Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BcsorderungScinrichtiingen — hat der Bezieher keine» Anspruch auf Lieferung oder Nachliefeciw.-, der Zeitung oder aus Rückzahlung d-S Bezugspreises. Rotationsdruck und Berjag: Lan ger L Win terlich, Nie sa. ttzeschöftSstelle: Gorlhektraße 5V. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähne!, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelin Dittrich, Riesa. «Md Arrxstgrr Meblatt Md ZüyttzkK. Amtsblatt -rr- für die klnlgl. Amtshauptmannschast Großenhain, da» König». Amtsgericht nnd den Rat der Stadt Riep, sowie den Gemeinderat Gröba. MftkW W Zimdinlns' M 'BmMM, ZimrtklMk« (PkösöMkiskii) m) MWlM. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 14. März 1917 — abgedruckt in Nr. 64 des Großenhainer Tageblattes vom 20. März, Nr. 64 des Riesaer Tageblattes vom 19. März und Nr. 33 des Radeburger Anzeigers vom 22. März 1917 —, Zinngegen- ftäude betreffend, sowie die Bekanntmachung von» 24. März 1917 —, Nr. 69 des Großen hainer Tageblattes vom 25. März, Str. 69 des Riesaer Tageblattes von» 24. März und Nr. 35 des Radeburger Anzeigers vom 27. März 1917, — Bronzeglocke»» betreffend, wird hiermit bekannt gegeben, daß die Ablieferung der ober» bezeichneten Gegenstände »unmehr an folgenden Tagen nnd Orten zu geschehe»» hat: Au, 21. Juni 1017, 8', bis 2 Uhr in Radeburg, Bahnkossrcftaurant von Frau Sichler, für die Orte: Stadt Radeburg, Bärnsdorf. Bürwalde, Berbisdorf, Böden, CunnertSmaldc, Dobra, Freitelsdorf, Großdittmannsdorf, Kleinnaundorf, MarSyorf, Medingen, Niederebcrsback», Niederrödern, O. M. Ebersbach, Oberrödcrn, Stclnbgch, Tauscha, Wölkersdorf, Würschnitz, Zschorna. Am 23. Juni 1017, 8 bis 2 Uhr in Gröditz, Niederlage des«Herrn Leuschncr am Bahnhof. für die Orte: Frauenhaft», Görzig, Gröditz, Kleintrcbnitz, Koselitz, Lichtensee, Marksiedlitz, Nauwalde, Nicska, Pulsen, Raden, Rcppis, Schwcinfurth, Spcmsberg, Streumcü, Tiefenau, Treugcböhla, Wülknitz. Am 23. Juni 1017, ' 8 bis 2 Uhr . in Gröba, Lnftschnppen des «Herrn Fritzsche am alten Hafen, für die Orte: Stadt Riesa, Bobersen, Forberge, Gostewitz, Glanbitz. Gröba, Grödel, .Heyda, Jahnishausen, Kobeln, L'efsa, Leutewitz, Mehltheuer, Mcrgendvrf, Merz dorf, Moritz, Naundörfchen, Nickritz, Nünchritz, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz. Pochra, Poppitz, Prausitz, Promuitz, Radewitz, Rvdcrau, Noda, Weida, Weitzig b. G., Zeit Hain, Zottcwitz, Zschaitcn. Ai» 27. Juni 1017, 8 bis 12 Uhr in Schönfeld Lampcrtswalde, Niederlage des «Herrn Baumeister Roch am Bahnhof, für die Orte: Bieberach, Blocbwitz, Böhla b. O., Brockwitz, Brößnitz, Cunnersdorf, Krauß- nitz, Lampertswalde, Liega, Linz, Lötzschen, Mühlbach, Narurdors b. O., Oelsnitz, Ponickan, Quersa, Sacka, Schönbvrn, Schönfeld, Stölpchen, Thiendorf, Weitzig a. R., Welxandc. V. Am 28. Juni 1017, 8 bis 3 Uhr in G rostend ain, bei «Herr»» Spediteur Broermann, Weststraste SO, für die Orte: Stadt Großenhain, Adelsdorf, Altleis, Baselitz, Baßlitz, Banda, Beiers- darf, Blattcrslcben, Böhla b. G., Colmnitz, Dallwitz, Diesbar, Döschütz, Ermen dorf, Foldern, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Göltzscha, Großraschütz, Hohndorf, Kalk reuth, Klciurascbütz, Kleinthiemia, Kmehlen. Köttewitz, Kranschütz, Laubach, Lauter bach, Lcckwitz, Lenz, Marschau, Medessen. Merschwitz, Nafscböhla, Nauleis, Naun dorf b. G., Naunhof, Neuer Anbau, Neuseußlitz, Niegcroda, Peritz, Porschütz, Priesteivitz. Reinersdorf, Rostig, Seußlitz, Skäßchen, Skassa. Skaup, Stauda, Strauch, Strießen, Ucbigau, Walda, Wantewitz, Weßnitz, Wildenhain, Zabeltitz, Zschauitz, Zfchicschen. Die Besitzer der beschlagnahmten Gegenstände erhalten in den nächste«» Tagen außerdem eine Enteignungsversügung noch zugestellt. In» besonderen »vird noch auf fol gendes hingewiesen: Sinngegvn»1snil« dein. Orgelbaufirmen und selbständige Orgelbauer können bei der Königlichen AmtShanpt- mgnnschaft in Erfahrung gebracht werden. Es empfiehlt sich, mit dem fachgeinästcn Aus bau der Orgelpfeifen (Prosvcktpfeifen) sofort zn beginnen. Zn empfehle»» ist hierbei die Aufnahme einer Skizze, aus der die derzeitige Anordnung der Prospektpfeifcn hervorgeht, welche die Abmessungen der auszubauenden Pfeife»» und alle diejenigen Angaben enthält, die zur Beschaffung der Ersatzstücke, zn ihrer Jntonierung und zu ihrer Stimmnug er forderlich sind, sofern diese Angaben nicht schon vorlisgen und sachgemäßer Verschluß der durch das Fortuchmcu der sprechenden Pfeife» entstandenen freier» Ausblasöffnungcn. Weiter wird hoch darauf hingewiesen (zu vergl. Punkt 5 der obengedachten Bekanntmachung vom 14. Marz), daß die Sammelstellcn verpflichtet sind, folgende etwa freiwillig ab gelieferte Gegenstände anzunehmcn, als - 1. alle Pfeifen, Schalltrichter. Sckmlkröhrcn usw«, ans Zinn von Orgeln, und anderen Musikinstrumenten, sowkit sie nicht Prospektpfeifen find. Es gilt gleich, ob diese Gegenstände bereits im Gebrauch waren oder nicht. Vergütung das kx 4 Mark. 2. Teller, Schüsseln, Schalen. Kumpen, Becher, Krüge, Kanne», Humpen, Zinnrohrc aus Bierdruckavvaraten und Syphons für kohlensäurehaltige Getränke, Mastgefästc kLitermaste, Flüssigkeits-Maste), Kochgeschirre, Küchengeräte, Wärmflaschen, medizinische Spritzen, Mensuren und Jn- fundierbüchscn. Vergütung das tz« « Mark. 8. Andere Zinngegenstände, wie Est und Trinkgeräte, soweit sie nicht unter 2 genannt sind, sowie Hähne, Krähnc, Sstphonsverschranbyngen, Lampen, Leuchter usw. Vergütung das Kx 3 Mark. 4. Löffel und Gabeln (Viele allein ausgeschlossen) und Altmaterial. Vergütung das bg 2 Marl. Konservendosen, Gegenstände aus Weißblech, Wrißblechabfälle usw. werden nicht angenommen. Gegenstände, welche bereits als Altmaterial an Händler, «Handlungen usw. abgegeben waren und den Bestiminungen der Bekanntmachung Lk. 1/4.15. n. 8. 4. unterliegen, dürfe»» von den Sammelstellcn nicht angenommen werden. Zur Ablieferung haben zunächst die in Gruppe ausgeführten Glocken zu gelangen. -Soweit Glocken in Gruppe L bez. 0 gemeldet sind, - des zugelassenen Sachverständige»» über der» geltend gemachten Kuns nicht geschehen, spätestens bis znm 13. Juni dieses Jakres ei Gutachtei» des hiesigen Brandversicherunasiuspektors iu den Fällen, ftellunck.wegen zu hoher Eiubaukoften beantragt worden ist. Auf die Gesuche »un Zurückbehaltung einer Glocke für Läutezweckc wird den Be sitzern nächstens noch ein Bescheid zugehen. ES wird dabei jedoch jetzt schon bemerkt, dast für Läutezweckc nur die kleinste Glocke im Geläute den Ktrchengemeinde« lieber die Zulässigkeit der Prämienzahlung im Falle 2 entscheidet der Kommunal nommenen Bemühungen, den Ausbau bis zum 30. Juni 1917 zu bewirken, nicht durch seine Schuld erfolglos geblieben sind. Neber de» Ausbau der Glocken wird folgendes bemerkt: Während die Besitzer von Geläute»» mit Glocke»» kleineren Gewichts der Kostener sparnis halber, Zimmerleute, Schlosser und Schmiede aus den Ortschaften bez. Baumeister mit dem Ausbau beauftragen werden, sollte für den Ausbau von Geläuten mit großer» Glockcngewichten die Hilfe von erfahrenen Gießern und Fachleuten in Anspruch genommen werden. Es empfiehlt sich, die deswegen erforderlichen Schritte umgehend zu ergreifen, vielleicht auch mit anderen benachbarten Gemeinden wegen gemeinsamer Bcuutzüug der erforderliche»» Hebezengc usw. ins Eiuvcrnchiiieu zu treten, damit durch mehrfaches Ver senden der Hilfsgeräte unnötige Transportkosten für die Glockenbcsitzer und Zeitverlust sür die Ausbausirineu vermieden werden. Die Glocken können ii» zerschlagenem Zustande abgeliefert werden, nur »nutz jede Glocke bez. jeder Glockcnteil mittels haltbarer Farbe derart bezeichnet sein, daß der llr- sprungSort der Glocke deutlich erkennbar ist ('Name der Kirchgemeinde, Ort, Art der Kirche — ob Neben-, Filial- oder Pfarrkirche - - Von den» Zerschlagen dec Glocken — im besonderen der Glocken mit Einzelgewich te»» über 700 kg — möchte weitgehendster Gebrauch gemacht werden. Ein Zerschlagen der Glocken auf dem Turm mit Vorschlaghämmern ist möglich und zwar durch ein un- nnterbrochencS Schlagen auf die Klöppelonsch-agstelle in der Innenseite der »»»»gelegten Glocke. Doch wird eine Zertleincrung der Glocken aus dem Turme nur dann erfolgen können, wenn die Kirchgemeinde ausdrücklich damit eiliverstanden ist oder wenn eine andere Möglichkeit des Ausbaues nicht besteht. Anderenfalls müssen die Glocke»» durch Windei» und Seile hcriintergelasscn oder «aus einen Rcißighauscn) heruntergeworfell werden. Erfahrungsgemäß bleiben auch bei letzterem Verfahre»» die Glocke»» unversehrt. Großenhain, am 31. Mai 1917. 117t Oie. Ter Kommunawerband. Mehnttfkrllrf. Tic Königliche AmtShailptmaunschnft erachtet cs, »in» einen Ueberblick über die bis her norgenommcncn Verkäufe von Vieh zu gewinnen nnd gleichzeitig Maßnahmen sür die künftigen Lieferungen treffen rnng der Viclistückc durch die Verkäufe von Sc' ... T' ' . . nnd von jetzt an dauernd zu führendes Verzeichnis eingetragcu werden. Zn diesen» Zwecke hohen die Vichbesitzcr die bisher vorgenommenen Verkäufe voi» Vichstücken — gleichviel ob durch die Kommissionen angeschnitten oder nicht — binnen 3 Tagen und jeden weitere»» Verkauf am Tage des Abgangs des Tieres oom Hofe an die Ge meindebehörden zu melden. Die Namen der Käufe'- sind den Meldungen tauch denen der bisherigen Verkäufe» beizufügen. Die Verkäufe zn Nutzzweken sind getrennt von denen zu Schlnchtzwccken anszmühren. Tic Gemeindebehörden haben Abschrift der Verzeichnisse bis Sonnabend, den O. Jnni 1017, der Königlichen 'Amtshauptmannschast cinzusenden. Der Koinmunalucrband war bisher in der Lage, die ihn» aufgcgcbenen Lieferungen an die Stadt Dresden in verhältnismäßig geringem Ilmfange zu halten. Mit Rücksicht auf der» zeitweise beträchtlichen ViehauftricI» in Dresden, wohin der Kömmnnalverband zu liefern hat, »vor die Leistung des Kommunaloerbands eine geringere. Da jetzt jedoch höhere 'Anforderungen gestellt werden, so werden die Viehbesitzer aufgefordcrt, eine dem Ergebnis der Biehmusteruug in ihrem Stall entsprechende Zahl von Vichstücken nicht zurückzuhalten, da andernfalls die Gefahr besteht, daß der Kömmnnalverband auf Wei sung des Königliche»» Ministeriums des Innern znr Enteignung schreite»» muß. Großenhain, am 4. Juni 1917. 11l z.. Königliche Amtshauptmannschast.