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7V AaOrg 96 ^7'1 L Da» Mesa« Tageblatt erfchetvt jede« Ta» avrnd» '/,7 Uhr mtt Ausnahme der Sonn- und Festrage. vez«»SP»et», gegen Vorauszahlung, durq unser« LrSger srek Haus oder bet Abholung am Schalte» Ser Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen siir di« Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fiir da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis siir die 43 mm breite Grundjchrist-Zeil« (7 Gilben) 2b Pf., OrtSpreiS lS Pf.;'z«ittaubender und tabellarischer Satz ent brechend Höker. NachweisungS- und Bermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungScinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Worthestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur HSHnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. iesaerD Tageblatt «rrd Arrxrtgrr (Lldeblatt mrd Aytijer). .«NN»,. Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. AmtSgeriLt und den Rat d« GtM Mek, sowie den Gemeinderat Gröba. ' Freitag, S7. April 1917, abends. Freidank Mesa. ' Marge» Sonnabend, den 28. Avril, von vormittags '/«8 Uhr ab gelangt auf der Freibank im städtschen Schlachthof Rindfleisch zum Preise von 1.25 Mark vro V, kg argen Fleischmarken an die Inhaber der dunkelroten Marken vor? 401—500 zum Verkauf. Klein geld ist mitzubringen. Riesa, am 27. April 1S17. Die Direktion des städt. Schlachthofe-. Aufruf au Vie Rüstungsarbeiter. . Der Chef des Kriegsamts hat folgenden Aufruf er lassen: Au die Nirstrm-sarbeiter! Im Westen bei Arras an der Aisne und in der Cham pagne stehen unsere feldgrauen Brüder in der schwersten und blutigsten Schlacht der Weltgeschichte. Unser Heer braucht Waffen und Munition. Habt Ihr nicht Hindenburgs Brief gelesen? „Eine «nsühnbare Schuld nimmt derjenige auf sich, der i» der Heimat feiert statt zu arbeiten. Für Eure Schuld mühten unsere Feldgrauen bluten." Wer wagt cS, der» Rufe Hindenburgs zu trotzen? Ein Hundsfott, wer streikt, solange unsere Heere vor dem Feinde stehen! Hiermit ordne ich an, daß unverzüglich in den NüstungS- betrieben aller Art hochgesinnte Arbeiter, mutige Männer Und Frauen sich zusammcntun und ihre Kameraden aufklä ren, was die Not der Zeit und die Zukunft des Vaterlan- -es von uns allen fordert: Arbeit und wiederum Arbeit bis znm glücklichen Ende dcS Krieges. Diese mutigen Arbeiter sollen rücksichtslos gegen alle diejenigen vorgehen, die Hetzen und aufreizen, um dem Heere die Massen und die Munition zu entziehen. Leset Hindenburgs Brief immer wieder, und Ihr werdet, erkennen, wo unsere schlimmsten Feinde stecken. Nicht draußen bei Arras, an der Aisne und in der Champagne — mit diesen werden Eure feld grauen Söhne und Brüder fertig. Nicht drüben in London. Mit diesen werden unsere Blaujacken auf den Untersees- Booten gründliche Abrechnung halten. Die schlimmsten Feinde stecken mitten unter uns — das sind die Klein mütigen und die noch viel schlimmere«, dis zum Streik Hetzen. Diese müssen gebrandmarkt werden vor dem ganze,» Volke, diese Verräter am Vaterlande und am Heere. Ein Feigling,^ wer auf ihre Worte hört. Leset im Reichsstrafgesetzbuch, was 8 8V über den Landesver rat sagt. Wer wagt es, nicht zu arbeiten, wenn Hstrden- burg es befiehlt? Der Brief Hindenburgs und dieser Aufruf sind in allen RüftungSbetrieben so anzuschlagen, daß jeder Arbeiter tag täglich sie vor Auaey hat als dauernde Mahnung zur ileberwindung des Kleinmuts, zur Erfüllung der Pflichten gegen unser geliebtes deutsches Vaterland. Wir find nicht wett vom Zftl. Es geht ums Dasein unseres Volkes. Glückauf zur Arbeit! Der Chef des KriegSamtS: Grüner, Generalleutnant. Berlin, im April 1S17.. unseren, Auslandsflüchtlingen zugute kommen soll, wird auch aus diesem Grunde ein guter Besuch erhofft. —y Landgericht. Die fünfte Strafkammer des Dresdner Kgl. Landgerichts verhandelte gegen den 47 Jahre alten, in Dobschütz bei Lommatzsch wohnenden Guts besitzer W. wegen Steuerhinterziehung. Dem An geklagten war wegen Einkommensteuerhinterziehung von 120 Mark für das Jahr 1914 und 270 Mark für das Jahr 1910, zusammen 390 Mark, ein auf 1950 Mark lautender Strafbefehl, also dem fünffachen Betrag der hinterzogenen Steuer, zugcftellt worden. W. beantragte gerichtliche Entscheidung. Nach dem Ergebnisse der Be weisaufnahme wurde, der Strafbefehl aufgehoben und der Angeklagte auf gründ von 8 70 des Einkommensteuerge setzes wegen Ordnungswidrigkeit zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt, da er geglaubt hat, daß seine falsche Deklaration zur Verkürzung des Steuerintereffes nicht führen könne. Das Gericht erkannte aber nach Lage der Sache auf die höchste zulässige Strafe. —* Nehmt Rücksicht auf eure Mitmenschen. Ein Vater, dessen Kind von einem Besorgungsganqe unver- richtcter Sache, aber mit zerrissenen Kleidern zurückkehrte, schreibt der „VolkSzta.": Die Mutter sandte ihren Sohn, bevor sie selbst zur Arbeit ging, früh V,7 Uhr nach dem landwirtschaftlichen Produktengeschaft in der Hauptstraße, um etwas Grünzeug cinzukaufen. Gegen °/«9 kam der Junge ohne das Gewünschte, aber mit zerrissener Kleidung zurück. Er hatte etwa zwei Stunden vor dem Laden ge standen, ohne hineingelangen zu können, da er von den eben falls Einkäufe besorgenden Erwachsenen fortwährend zurück gedrängt wurde. Das Gedränge ist so toll gewesen, daß dern» Kinde dabei die Sachen zerrissen wurden. Dann mußte es ergebnislos nach Hause, um die Schule nicht zu versäu men. In dem Schreiben wird weiter gesagt, daß solches Verhalten der Erwachsenen sehr oft beobachtet wird. Statt daß die Bevölkerung selbst auf etwas Ordnung hält und dadurch die Abfertigung der Käufer erleichtert und be schleunigt, benimmt sich ein Teil so sinnlos und unverständ lich , daß eben immer ein Schutzmann dabei sein »nöchte. Aber selbst dieser ist^ bei soviel Unverstand machtlos. Der handeln, für mich alles, für andere nichts, schafft solche un- haltbare Zustände mit. Ja, diese Egoisten macken anderen noch Vorwürfe, wenn sie zur Vernunft und Ordnung er- dadurch die Abfertigung der Käufer erleichtert und be schleuniget, benimmt-üch ein Teil so^innlos und unverständ- Äbe'r selbst dieser ist bei soviel ilnverstand machtlos. Der Unverstand dieser Drängenden, die nach dem Grundsatze handeln, für mich alles, für andere nichts, schafft solche un- ? " —machen anderen ...ch Vorwürfe, wenn sie zur Vernunft und Ordnung er mahnt «erden, und doch könnte ihnen nichts mehr nutzen, als wenn sie wenigstens etwas zu Vernunft kommen wür den. Wenn das geschieht, dann wird vielen unnütze Zeit erspart, die sie jetzt lediglich wegen dieser VernnnftS- und Rücksichtslosen um so länger vor den Geschäften stehe» »küssen. ES ist zu wünschen, daß sich in den Reihen der Be völkerung immer «ehr finden, die gegen diese Leute energisch Front machen. —KM. Verfügung. Die kommandierenden Generale der stellvertr. Generalkommandos des 12. und 19. Armee- korps erlassen unterm 23. April folgende Verfügung: Auf allen Druckschriften mit Ausnahme der in 8 6 Absatz 2 und 8 12 des ReichsgejetzeS über die Presse erwähnten ist der Name und Wohnort des Druckers und, wenn sie für den Buchhandel oder sonst zur Verbreitung bestimmt sind, der Name und Wohnort des Verlegers oder — beim Selbst vertriebe der Druckschriften — der Name und Wohnort des Verfassers oder Herausgebers zu nennen. An Stelle des Namens des Druckers oder Verlegers genügt die Angabe der in das Handelsregister eingetragenen Firma. Auf Grund des 8 9«» de» Preußischen Gesetzes über den Be lagerungszustand und des Retchsgesetzes vom 11. Dezember 1915 wird, wenn die Gesetze keine höhere Straf« bestimmen, mit Gefängnis bis G» einem Jahre oder Haft oder Geld ¬ strafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft,, wer Druck schriften ohne die hiernach vorgeschriebenen Vermerke oder Druckschriften mit einem falschen Vermerke 1.) herstellt oder 2.) verbreitet oder an Orten, die dem Publikum zugänglich sind, ausstellt, anschlägt oder auslegt oder 3.) in Gewahr sam nimmt, sofern aus den Umständen, insbesondere aus der Zahl der Stücke, auf die Absicht einer Verbreiturw zu schliHen ist. Unsere den gleichen Gegenstand betreffend» Verfügung vom 25. Februar 1916 wird aufgehoben. —MI. Nichtgenehinigte Sammlung. Ob wohl dem „Deutschen Verein für Säuglingssürsorge 1916 k.V. in Berlin-Wilmersdorf, Brandenburgische Straße 46" die von ihn» nachqemcüte Erlaubnis, in Sachsen sammeln zu dürfen, ausdrücklich versagt worden ist, bandelt er dem SammlunaSverbote zuwider. Es wird nachdrücklich vor diesen Versuchen gewarnt, in Sachsen für einen Verein zu werben, der nur örtlichen Zwecken in Groß-Berlin dient. Dazu wird bemerkt, daß der genannte Verein weder mit „Deutschlands Spende für Säuglings- und Kleinkinder schutz in Berlin 8, Taubenstraße 16—18" noch mit der „Deutschen Vereinigung für Säugltngsschutz in Berlin" etwas z« tun hat. —"Kriegsgefanaenenkarten fürdieeng- lisch« und französische Armeezo ne. Da bei der Adressierung der Briefe und Karte» an deutsche Gefangene, die sich im Bereiche der englischen Armeezone auf franzö sischem Boden (Prisoner of war Company in France) und im Bereiche der französische,; Armeezone befinden, immer wieder fehlerhafte und undeutliche Angaben gemacht werden, sind Karten mit teilweise vorgedrucktcr Adresse zur Versen dung an diese Gefangenen angefertigt worden. Zur Er leichterung des Postverkehrs wird dringend empfohlen, sich dieser Karten zu bedienen, die beim Landesausschutz des Roten Kreuzes im Königreiche Sachsen, Dresden, Zinzen- dorfstraße 17, sowie bei den Auskunsts- und Ortsstellen vom Roten Kreuz erhältlich sind.. —* Schuhw arenver reilung an die Klein- Händl e r. Der Arbeitsausschuß der Schuhhandelsoerbänd« Berlin C 2, Neue Friedrichstraße 23, l er auf Veranlassung des Reichsamts des Innern Beratungen über eine gerechte Verteilung der fertigwerdenden Schuhwaren an die Klein- Händler gepflogen hat, ist mit seinen Arbeiten zu einem ge wissen Abschluß gelangt. Das Ergebnis dieser Beratuugen 'wurde der Regierung unterbreitet. Für die UebergungSzeit haben die Hersteller eine besondere Regelung der Zuteilung beschlossen. Zur schnellen Durchführung der in Aussicht ge- nommenen Maßnahmen ist es unbedingt notwendig, daß seitens der Kleinhändler die geltenden Bcstimmungcr, be folgt werden und daß insbesondere die in den nächsten Tagen durch die Fachverbände zur Perteilung gelangenden Frage bogen über die Friedensbezüge von den einzelne» Liefe ranten in der Zeit vom 1. Juli 1913 bis 30. Juni 1914 schnellsten« und sorgfältig auSgesüllt werden. Bereits in der nächsten Zeit dürften weitere Mitteilungen erfolge». —* Keine weitere Herabsetzung der Mehl ration. Don unverantwortlichen Elementen wird in letzter Zeit das Gerücht verbreitet, daß eine weitere Herab- setzung der Mehlration für die nächste Zeit geplant sei. Dieses Gerücht ist aus der Luft gegriffen. Die vorhandenen Bestände bieten die völlige Gewähr, daß die zur Zeit den Kommunalverbänden überwiesenen Mehlmenaen weiter ge geben werden können. Das Publikum würde sich ein grobes Verdienst erwerben, wenn es die Verbreiter derartiger be unruhigender Gerüchte zur Anzeige bringen würde. (Amtlich). -MI. Besichtigung des Landeslagers der Hindenbucaspenoe. Die Landesfettstelle schreibt «nS: Wie bereits mehrfach berichtet, ist für die Hindendurgspende in Dresden «in besondere- Landeslagrr eingerichtet wanden, Oertliches >>us Sächsisches. Mesa, den 27. Avril 1917. —* Familien-Abend. Der nächsten Montag in der Elbterraffe stattfindende Familien-Adend der hiesigen grauen- und Mädchen-OrtSaruppe vom Verein für da« Deutschtum im Auslande dürft« allen Besuchern einige sehr genußreiche Stunden bringen. Außer den bereits genannten Damen, Frau Dr. Renaud (Gesang) und Frl. Mohn (Be gleitung), werden auch die Herren Obermusikmeister Himmler (Gillo), Musikmeister-Aspirant Ellbogen (Violine) und Ser geant Schenk (Klavier) ihre gediegene Kunst in den Dienst der guten Sache stellen. Auch auf den Vortrag des Herrn Lehrer Gerhard Günther über „Wandertage in Sieben bürgen" sei nochmals bingewiesen. Zu dem Abend sind auch RtchtmftgUeder willkommen, und da der Reinertrag Ärot- uns Mehlkarten-Attsstabe in Gröba. Die Brot- und Mchlkarten auf die nächste Woche werden Sonnabend» den 28. April 1V1V, nachm. V—7 Uvr in den bekannten Markenausgabestellen ausgegeben. Die Karten sind durch Erwachsene abzuholen und bei Empfang sofort nachzuzählen. Die Abholung hat unbedingt in der vorgeschriebene« Zeit zu erfolgen, insbesondere ist es nicht angängig, die Marken nachträglich im Gemeindeamte abzuholen. Gröba, am 26. April 1917. Der Gemeindevorstaytz. Auf Grund von 8 9 der Bekanntmachung der NeichsbekleidnngSstelle vom 27. vorigen Monats über die Versorgung der in der Kriegswirtschaft tätigen bürgerlichen Personen sowie -er Hilfsdienstpflichtiaen mit Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren (Nr. 9 Seite 2 der Mitteilungen der Reiwsbckleidungsstelle) werden nach Vernehmen mit dem Finanz ministerium als «ständige Stellen' im Sinne von 8 6 a. a. O. zur Begutachtung von Anträgen der Betriebsunternehmer auf Berufskleidung und UnterknnstSbedarf bestimmt: 1. die Äerginspektionen für solche Betriebe, die der berg- und bctriebSpolizeiliche» Aufsicht des Bergamts (8 408 des allgemeinen Berggesetzes vom 31. August 1910, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 217, und 8 1 der Verordnung vom > 12. Mai 1900, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 256) unterworfen sind; 2. die Gewerbeinspektion für die ihrer Aufsicht — nach 8 189 b d. GO. — unter stehenden Gewerbebetriebe; 3. die Stadträte der Städte mit revidierter Städteordnung, im übrigen die Amtshauptmaniischaften für alle nicht unter Ziffer 1 und 2 fallenden Betriebe, z. B. solche der Landwirtschaft. Dresden, den 24. April 1917. 1952 Ministers«»« des Inner». 470 6 lll Lr. i Wde M MrhoMvlS KriMus MmM). Von Montag, den 30. April diese« Jahres ab wird in den Lebensmittelgeschäfte» auf Abschnitt 3 der Warenbezugskarte ll (gelb) über Marmelade usw. Znckerhonig «nd Kriegsmus abgegeben. Es entfallen 150 Gramm Zuckerhonig und 200 Gramm Kriegsmus auf die Person. Der Preis für das Kriegsmus ist mit Genehmigung des KriegssrnährungSamteS auf 60 Pf. das Pfund <'24 Pf. für 200 xr) festgesetzt worden. Die Entnahme hat bis zum 5. Mai zu erfolgen. Die Bcstandsanzeige» gemäß 8 10 Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 26. Februar sind bis 8. Mai dss. I. an die König liche AmtShauptmannschast einzusenden. Vordrucke für die DestandSanzeigen sind bei den Gemeindebehörden zn entnehmen, Großenhain, am 26. Avril 1917. S84bk ll L Der Komuumalverband. Gempsekmiserven nnd Sanerkrant. Die in den Verkaufs- und LebenSmittelverteilungSstcllen am 2V. l. Monats von der durch Bekanntmachung vom 17. laufenden Monats — 1028^11^. — anaeordmsten Verteilung etwa noch vorhandenen Bestände an Gemüsekonserven und Sauerkraut könaerr an Einwohner deS hiesigen Bezirkes frei verkauft werden. Die Abnehmer haben sich als solche durch Vorlegen der BrotauSweiSkarte ausizu- weisen. Großenhain, am >26. April 1917. 1137 b t'il Der Kommunalverband. Vrottartcnansgabe. Die Ausgabe der Brotkarten für die nächste Woche erfolgt Montag, den SV. SÜ>rtt LSI7 vormittags 8—12 Ahr irr den bekannten Ausgabestellen. Brotausweiskarte ist vorzulegen. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. April 1917.