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Riesaer O Tageblatt ««d A«k»iger (LlLeLlatt «ud A-irizrr). Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, da» König!. LmttgertLt und den Rat der Stadt Mich», sowie den Gemeinderat Grvba. 66. " Mittwoch, 21. Mürz 1S17, aveuvs^ 76. Ja-r- Da» Riesaer Tageblatt erscheint tetze« Lag avenL« V,7 Uhr mir ÄuLnahm» der Sonn, und gestra«. VetNgstzrrts, aeaen Vorauszahlung, durq unser« Trügrr frei Hau« ober bei Abholung am Schalter brr Kaiser!. Postanstalten merteljahrlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige« Mr di« Nummer oe« Ausgabetage« flno bi« 10 Ubr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 nun breit« Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender uno tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung«- und Bcrmittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezoaen werden muh oder der Auftraggeber in Kontur« gerat. Zahlung-- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage -Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oorr sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförberungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langert Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetteftraße 58. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Mm« M »ilnliMu Mimst Illi Uchzelt les Mspkvs «m S. Apttn lttlk tckM. Ruf Grund von 8 7 des Reichsgesetzes vom 8. Dezember ISIS — Reichsgesetzblatt Seite 1888 folgende — in Verbindung mit der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. März 1917 — Reichsgesetzblatt Seite 202 flgd. — wird hiermit folgendes bekannt gemacht: 8 1 Alle in dem Bezirk der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft mit Aus nahme der Städte Großenhain und Riesa wohnhaften männlichen Deutschen, die in der Zeit «ach dem 8«. Juni 1887 «nd vor dem 1. Januar 187V yeboren «nd nicht mehr umdfturmvftichtig find, haben sich in der Zelt vom 23.-27. März 1S17 auf dem Rat bause bez. auf dem -Gememdeamte ihres Wohnortes während der für dieses festgesetzten Geschäftskunde persönlich zu melden und die für die Ausfüllung der aufzustellenden Nachweisungen (Meldekarten) erforderlichen Angaben zu machen. Die hiernach in Frage kommenden meldepflichtigen Bewohner der selbständigen Gutsbezirke haben fick dabei an die Gemeindeämter der benachbarten Gemeinden zu wenden. Die erforderlichen Angaben für die Meldekarten müssen enthalten: 1. Familiennamen und Vornamen, 2. Wohnung (Straße Nr.), 3. Geburtstag und -fahr, 4. Familienstand: ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden, 5. Zahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 15 Jahren, 6. Gegenwärtige Berufstätigkeit: 7. Stellung und Beruf: selbständig, Betriebsinhaber, Meister Hausgewerbetrei bender, Angestellter, Werkmeister, Geselle, Arbeiter, Heimarbeiter. 8. Art und Name des Betriebes (Geschäfts usw.), 9. Sitz des Betriebes (Geschäfts usw.) (Gemeinde, Straße). 10. Tag des Eintritts in d'esen Betrieb (Geschäft usw.), 11. gelernter Beruf, 12. Besondere Fachkenntnisse. 13. Besondere Sprachkeuntniffe. 14 a. ob sich der Betreffende hiermit freiwillig zum vaterländischen Hilfsdienst meldet; r>. ob er Arbeit in der Landwirtschaft oder andere Arbeit vorzieht. 15. etwaige schwere Gebrechen. 8 2. Von dieser Meldepflicht ausgenommen sind diejenigen Personen, die mindestens seit 1. März 1V17 selbständig oder unselbständig im Hauptberuf tätig sind: 1. im Reichs-Staats-Gemeinde- oder Kirchendienste, 2. in der öffentlichen Arbeiter- und Angestelltenversicherung, 3. als Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte oder Apotheker, 4. in der Land- oder Forstwirtschaft, 5. in der See- oder Binnenschisferei, 6. in der See- oder Binnenschiffahrt, 7. im Eisenbahnbetrieb, einschließlich des Betriebs der kleinen Straßenbahnen. 8. auf Werften, 9. in Berg- oder Hüttenbetrieben, 10. in der Pulver-, Sprengstoff-, Munitions- oder Massenfabrikation, 11. in einzelnen kriegswichtigen Betrieben, die von den KriegSamtSftellen für ihre Bezirke bezeichnet werden. 8 3. Von der Persönliche« Meldepflicht ist befreit, wer sich binnen der in 8 1 Absatz 1 dieser Bekanntmachung bestimmten Frist bei der darin angegebenen Stelle schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung (zu vgl. 8 1 Absatz 3 dieser Bekanntmachung) der vorge- Vbr,ebenen Karte meldet. Solche Karten sind auf dem Gemeindeamts erhältlich. Genügen die Angaben in der schriftlichen Meldung nicht oder bestehen Bedenken argen ihre Richtigkeit, so hat der Meldepflichtige sie ztr ergänzen oder aufzuklären. Er kann zu diesem Zweck vorgeladen und sein Erscheinen erzwungen werden. 8 5. Gibt ein bisher nach 8 2 dieser Bekanntmachung von der Meldepflicht Befreiter seine Tätigkeit auf oder wechselt er seine Beschäftigungsstelle, so hat er sich spätestens am 8. darauffolgende» Werktage bei der Gemeindebehörde seines Wohnortes, bei Wohnungs wechsel bei der Gemeindebehörde seines neuen Wohnortes persönlich zu melden und die für die Ausfüllung der Meldekarte erforderlichen Angaben zu machen. Die Meldung kann auch schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschriebenen Karte binnen der aleichen Frist geschehen; dabei gilt 8 4 dieser Bekanntmachung. Die ausgefüllte Melde- karte ist an die Königliche AmtShauptmannschast weiterzugeben. Außerdem hat der Arbeitgeber, wenn ein bisher von der Meldepflicht Befreiter die ihn befreiende Tätigkeit bei ihm aufgibt, dies spätestens am 3. darauffolgenden Werktage dem für den Bezirk bestehenden Etnberufungsausschuffe (Vorsitzender Herr Hauptmann GönS, Führer des Rekruten-DepotS Großenhain) mitzuteilen. Bei Beschäftigung im Reichs-, Staats-, Gemeinde- oder Kirchendienste hat der unmittelbare Vorgesetzte die Mit teilung zu machen. Die vorstehenden Vorschriften in Absatz 1 «nd 2 beziehen sich nicht auf den Fall, daß ein bei einer Reichs-, Staats-, Gemeinde- oder Kirchenbehörde angestellter oder be schäftigter Beamter zwecks Verwend»«« an einer anderen Dienststelle derselben Behörde oder im Dienste einer anderen Behörde versetzt oder vorübergehend abgeordnet wird. 8 6. Gibt ein i« die Meldekarten Aufgenommener seine bisherige Tätigkeit auf oder wechselt er feine Beschäftig«ngsftelle oder seine Wohnung, so bat er dies spätestens am 3. darauffolgenden Werktage dem Einberufungsausschuffe mitzuteilen. Dabei ist lein« neue Tätigkeit, Beschäftigungsstelle oder Wohnung anzugeben. 8 7. Mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 600 M. wird nach 8 10 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. März 1917 bestraft, wer bei der Meldung (88 1, 3, 5 Absatz 1 dieser Bekanntmachung) wissentlich unwahre Angaben macht. Mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft wird bestraft, wer die in 88 1. 3, 5 und 6 dieser Bekanntmachung vorgeschriebenen Meldungen oder Mitteilungen schuldhaft unterlaßt. Großenhain, am 20. März 1917. 254 »v. Königliche Nmtshauptmauuschaft. Agle m Mchch, EM, MM» M HeinM sm'e EMMiilun. Von Freitag, den 23. laufenden Monats ab werden in den Lebensmittelgeschäften bez. in den von den einzelnen Gemeinden für die Lebensmittelabgabe eingerichtete« AuS- gMbestellen die. nachstehend bezeichneten Waren abgegeben und zwar aut Abschnitt 1 der Warenbezuaskarte ll (gelb) über Marmelade usw. 150 Tramm Zuckerüonig und 80 „ Speise-Syrup, auf Abschnittt k der grünen Warenbezugskarte 150 Gramm Haferflocken oder Hafergrütze, . „ y . Warenbezugskarte 50 Gramm Suppeneinlagen. Die Entnahme hat btS »um 81. Mär, 1817 zu erfolgen. Die BestandSanzeigea gemäß 8 6 Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 19. Oktober bez. 8 10 Ziffer 2 der Bekannt machung vom 26. Februar sind bis »um 8. April 1817 an die Königliche Amtshaupt mannschaft einzusenden. Vordrucke für die Bestandsanzeigen find bet den Gemeindebe hörden zu entnehmen. Großenhain, am 20. März 1917. 582 b Kll L. Der Komm«nalverba«d. - BeftarrdSanzeigeu! "" ' Die Vordrucke zu den von den Mühlen, Händlern, Bäckern, Konditoren und Klein händlern am 25. März 1917 nach 8 22 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 2. September 1915 zu erstattenden Bestandsanzeigen find hier eingegangeu und im Rathause, Zimmer Nr. 4 abzuholen. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. März lstlT: ......... Wir vermitteln kostenlos Zeichnungen auf die bis Montag, den 18. April, mittags 1 Uhr aufliegende 6. Kriegsanleihe Kurs: 98.00 v. H. für 5°/,ige Reichsanleihe — freie Stücke / 97.80 „ „ „ ,, Reichsschuldbuchforderungen, 98.00 „ ,. „ 4'/,'/,ige Reichsschatzanweisungen. Die Verwahrung ««d Verwaltung von Kriegsanleihen «nd andere« sichere» Wertpapieren Übernehmen wir ebenfalls vollständig kostenfrei. Sparkasse der Stadt Riesa. Oertliches mW Sächsisches. ' Riesa, den 21. Mär» 1917. Warum man Kriegsanleihe zeichnet. Die Gründe sind verschieden. Man zeichnet: guS dem natürlichen Gefühl heraus, daß es einfache Bürgerpflicht ist, die Mittel für den Schutz der Grenzen in geldwirtschaftlich richtigster Form aufzubringen; «eil die Krieger Anspruch darauf haben, daß die Zurück gebliebenen wenigstens wirtschaftliche Leistungen voll- bringen, wenn sie mit ihrer Person nicht an der Verteidi gung des Vaterlandes teilnehmen können: «Al die Nichtkämpfer ihre eigene Person, ihr eigenes Ver mögen, ihr Haus, ihre Felder, ihre Hypotheken, Effekten anlagen, ihr Geschäft, kurz, ihre wirtschaftliche Existenz und das eigene wie das Leben ihrer Angehörigen am besten schützen, wenn sie der Streitmacht die nötigen Geld mittel (auf d« geldwirtschaftlich gesündeste Weise) ver schaffen helfen; «eil im Ausland die trügerische Hoffnung restlos zerstört werden muß, daß das Wollen und Können iu Deutschland irgendwann erlahmen werde; «eil es innere Befriedigung gewährt, für die Leistungen unserer herrlichen Armee und Flotte Dank und Gruß zu senden; «eil man fich vorahnend über den Jubel freut, den Kraft und Einsicht der Zurückgebliebenen in den Reihen der kämpfenden Brüder wieder auSlöfen werden «eil eine bessere und höher verzinsliche Anlage bei gleicher unbedingter Sicherheit nicht zu finden ist; «eil. es fich um eine Anlage von Spargeldern bandelt, die «an jederzeit wieder flMg machen, kann; weil es mit den wirtschaftlichen Kräften der Gegner zu Ende geht und die Entscheidung zu unseren Gunsten also nicht mehr lange auf sich warten lassen kann; zum andern, weiss wenn dem Einsatz aller Waffen (U-Boote!) der Einsatz aller Geldmittel entspricht, die Entscheidung erzwungen wird; um gern und freudig dem einfachsten vaterländischen Ge fühle zu folgen; um nicht beschämt zu sein, wenn das Gespräch auf Betritt- gung und Nichtbeteiliaung kommt; der Landwirt, weil Besitz und Arbeit unter einem sieg reichen Deutschland am meisten gesegnet sind ; der A rbe.iter, weil auch seine Lebensbedingungen aufs enafte sich mit dem Wohlergehen des Vaterlandes ver knüpfen; der Industrielle, der des Schutzes der Heimat und zufriedener Arbeiter bedarf: der Rentner, der seine Einkommensquellen vom sieg reichen Vaterland beschirmt haben will; das Alter, das am Ende seiner Tage sein LebenSwerk nicht bedroht sehen mag ; die Jugend, aus dem oorwärtsstrebenden Drange zu allem, was groß und edel ist; sie Alle, nun, weil sie eben Her- und Verstand zugleich haben. —* AuSzeichnung. Dem Utffz. Philipp Mildner in einem Landw.-Jnf. Rät., Inhaber des Eisernen Kreuzes 2 Klaffe, wurde die Friedrich-Auaust-Medaille in Siloer am KrieaSbande verliehen. — Dem Landbriefträaer Richard Schmidt, Pionier der Landwehr; im Felde, ist die bron zene Friedrich-Anarrft-Medaille aM KrtegSbande verliehen worden. — Die 54. Ausschußversammluna des Lan desobstbauvereins fand am 10. Marz 1917 im Sitzungssaals des Landeskulturrates in Dresden statt. Sie war gut besucht. Der Vorsitzende, Herr Geheimer Regie- rüngsrat vr Uhlemann eröffnete die Versammlung unter Hinweis darauf, daß es nicht vergönnt sei, wie am Schluß der vorjährigen Sitzung als Wunsch zum Ausdruck kam, im Frieden zu tagen. Das soll aber nicht kleinmütig machen. Wir erhoffen von dem Höchsten, auf den wir gerade in dem Erwerbszweige, der unS beute zusammenführt, vielfach biu- gewiesen werden, um Deutschlands und der Menschheit willen einen endgültigen Sieg, vertrauend auf unser Heer, gelobend, selbst alles zu tun. um im WirtschaftSkampf durch- znhalten. Er gedachte weiter derer, die aus den Reihen des Vereins im Felde stehen und begrüßte hiernach die Er- schienenen, insbesondere die Herren Vertreter der König lichen Ministerien, des Landeskulturrats, des Gartenbau- verbandeS, anschließend einen kurzen Ueberblick über die Tätigkeit des Vereins im letzten Geschäftsjahr gebend. In Erledigung des Punktes 2 der Tagesordnung trug Herr Wanderlehrer Weisser einen Auszug aus dem Jahresbericht auf 1918 vor. Punkt 3 der Tagesordnung, Porttandswah- len, fand dadurch Erledigung, daß auf Vorschlag des Herrn Koernschild die Wahl durch Zuruf voraenommen und die Herren Forstmeister Limäeus-Waldgut Colbitz und Baum- fchulenbesitzer Hauber-Tolkewitz wieder und anstelle des Herrn Hennig-Schweinitz Herr Mietzsch-Nicdersedlitz neuge wählt wurden. Auf Vorschlag des Herrn AmtShauptmann vr Sala-Borua, den Herr AmtShauptmann Grille-Meitzen unter stützte, wurde Punkt 9 der Tagesordnung, Aussprache über die durch die Krieg-verhältnisse besonders gebotenen Maß nahmen auf den Gebieten, auf denen der LandesabltLau. MW